Aber sicher gibt es welche, die eine solche Headline als bewusst böswillig, erfunden, mit böser Absicht formuliert und als eine Ungeheuerlichkeit an sich bezeichnen.
Sancta Simplicitas!
Ich will Zufriedenen ihre Ruhe nicht rauben.
Ich will auch nicht bekehren.
Jeder soll und darf weiter glücklich sein.
Meine Aussage ist aber alles andere als böswillig.
Sie ist in über 30 durchaus auch als schmerzvoll wahrgenommenen Jahren Stück für Stück gewachsen und in ihrem Bestand gereift.
Ich kann beweisen, was ich sage.
So liste ich im Folgenden die Beweise für die Aussage in der Headline auf.
Jeder einzelne Beweis ist Grund genug, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einzureichen und ich hoffe, dass dies eines Tages auch geschehen wird.
1.
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Dieser Satz aus dem Grundsatzprogramm der SPD beweist deren Menschenrechtswidrigkeit. Wer das Männliche oder das Weibliche als im Gegensatz zum Menschlichen stehend definiert, handelt menschenrechtswidrig.
Und wenn eine Partei ihr Handeln danach ausrichtet, ist alles, was sie macht, menschenrechtswidrig.
Die SPD und das Männliche
2.
Mütter haben von Anfang an das Sorgerecht, weil sie Mütter sind.
Vätern wird von Anfang an das automatische Sorgerecht vorenthalten, weil sie Väter sind.
Die erste Instanz, die über das Ausmaß an Recht eines Vaters im Verhältnis zu seinem Kind bestimmt, ist die Mutter.
Und weist diese das Sorgerecht des Vaters ab, muss ein Gericht darüber entscheiden, ob er es bekommt.
Der EGMR hat schon 2009 entschieden, dass die BRD in diesem Kontext menschenrechtswidrig handelt. Das macht sie immer noch – nur wurde es bisher noch nicht wieder offiziell festgestellt.
Menschenrechtswidrige Strukturen im Deutschen Familienrecht
3.
Jede Mutter kann ihre Verantwortung für ein Kind, das sie gebärt, einfach loswerden.
Der Staat finanziert aus unseren Steuergeldern – mehrheitlich von Männern erarbeitet – die Programme, die das möglich machen: Anonyme Geburt und Babyklappe.
Für einen Vater ist diese Option in seiner Wahlfreiheit völlig undenkbar.
Wer als Vater feststeht, hat keine Option mehr. Er wird nur noch verwaltet.
Eine Mutter wird als unfähig zur Übernahme von Verantwortung gehalten. Ein Mann ist immer voll verantwortlich.
Alles zu diesem Punkt ist menschenrechtswidrig.
Wenn Räuberinnen um den Umgang mit der Beute streiten
4.
Männer sind als Samenspender in einem Samenspender-Register festgehalten, damit ein Kind einmal nachvollziehen kann, woher 50% seines Gen-Paketes kommen.
Lässt sich eine Frau eine fremde Eizelle einpflanzen, kommen 50% der Gene des Kindes von der Frau, von der diese Eizelle stammt. Obwohl das Kind nachvollziehen können muss, woher diese Hälfte seines Gen-Paketes kommt, gibt es KEINE Eizellenspenderinnen-Register.
Frauen wollen davor bewahrt werden, erkennen zu müssen, dass sie nur die Leihmutter ihres eigenen Kindes sind und dass sie ein „Überraschungs-Ei“ ausgetragen haben, das zu ihren Genen keinen Bezug hat.
Die Rechte des Kindes müssen dem Recht der Mutter weichen.
Das ist nichts weiter als menschenrechtswidrig,
Überraschungs-Eier
5.
In allen von Frauen für attraktiv und erstrebenswert gehaltenen Bereichen gibt es inzwischen Frauenquoten als Beweis dafür, dass Frauen in diesen Bereichen immer noch unterrepäsentiert sind.
In der gesamten familialen Intervention und ganz besonders in den Jugendämtern gibt es bis zu 90% Frauen.
Frauendominierung führt zu Mütterzentrierung.
Trotzdem gibt es keine Männerquote im Jugendamt.
Die katastrophale Schieflage ist allgemein bekannt – aber die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.
Das ist nichts weiter als menschenrechtswidrig.
Plädoyer für eine Neustrukturierung der Jugendämter
6.
Im Residenzmodell wird jedem Kind nach der Trennung seiner Eltern ein Elternteil weitgehend genommen und diesem weitgehend das Kind entzogen.
Er hat keine Wahl und muss dafür bezahlen, dass ihm das Kind entzogen wird.
Das ist nichts weiter als menschenrechtswidrig.
Es gibt bessere Lösungen, die dem Kind den weitgehenden Erhalt beider Eltern garantieren würden und die beiden Eltern das Kind erhalten würden – die Politik will das aber nicht.
Das ist nichts weiter als menschenrechtswidrig, weshalb der Europarat schon mit Empfehlungen gehandelt hat.
Was die BRD betrifft – fruchtlos.
ZUKUNFTSGERICHTET
7.
Obwohl 20-30% Täterinnen im Bereich Häuslicher Gewalt schon im Hellfeld öffentlich sind, gibt es rund 400 Autonome Frauenhäuser und kein einziges Autonomes Männerhaus. Eine „Männerschutzwohnung“ hat nicht denselben Status wie ein Autonomes Frauenhaus.
Eigentlich müsste es mindestens 100 Autonome Männerhäuser geben.
Die Tatsache, dass dies nicht so ist, ist menschenrechtswidrig.
Gewaltschutzgesetz 2024