Dies wird wohl eine Belegsammlung in Fortsetzungen werden.
Meine Fallsammlung ist voll mit solchen Geschichten.
FALL 1
Hallo Franzjörg,
demnächst ist Gerichtstermin bzgl. meiner Tochter in Heidelberg. Bin gespannt, was aufgrund des Gutachtens rauskommt.
Die Stellungnahme der Gegenseite stellt dieses Gutachten komplett in Frage. Was ja klar war…
Die Mutter wird auch nicht von ihren Anschuldigungen bzgl. Missbrauch abweichen!
Die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin sagt aus, dass der Lebensmittelpunkt der Tochter bei der Mutter bleiben soll – unter der Voraussetzung, dass diese ihre Ansichten gegenüber dem Vater ändert.
Viele Grüße
Axel
Hallo Franzjörg,
hier meine Rückmeldung zum gestrigen Gerichtstermin.
Geladen war auch die Sachverständige, die das Gutachten geschrieben hat.
Sie unterstrich nochmal, dass ein Umdenken der Mutter stattfinden MUSS. Wie, könne sie auch nicht sagen.
Die Richterin schlug für die Mutter eine Therapie vor, aber hier konnte kein Therapieziel festgelegt werden.
Das Jugendamt verwies auch darauf, dass von der Mutter keine angebotene Unterstützung angenommen wird. bzw. wurde.
Die Gutachterin sieht keinen Anlass für einen begleiteten Umgang zwischen mir und meiner Tochter. Unbegleiteten Umgang lässt die Mutter aber nicht zu.
Sie sieht sich unter Druck gesetzt und ist sich keiner Schuld bewusst. Sie würde Amy nicht beeinflussen und unterbinde auch keinen Kontakt zum Vater – sagt sie.
Außerdem können man ihr Amy nicht wegnehmen, da sie ihre Bezugsperson und Alltagsbegleiter ist.
Daraufhin fragte die Richterin, ob Mutter und Anwältin überhaupt das Gutachten gelesen hätten…
Die Verfahrensbeiständin versuchte auch, die Mutter zu einem Umdenken zu bewegen und fragte sie, was sie dazu bräuchte, um wieder Vertrauen zum Vater aufzubauen.
Hierzu könne sie sich und wolle sie sich jetzt nicht äußern, meinte die Mutter.
Von der Gutachterin und vom Jugendamt wurde befürwortet, dass die Umgänge ausgeweitet werden.
Die Ausweitung der Umgänge solle in einem Gespräch beim Jugendamt mit den Eltern besprochen werden.
Die Gutachterin sprach sich dafür aus, dass man der Mutter max. ein halbes Jahr zum Umdenken Zeit geben sollte, aber parallel schon die Umgänge erweitert werden sollen.
Eine unterstützende Therapie bei einem Kinderpsychologen soll für Amy weitergeführt werden. Amy hatte schon 2 Termine.
Meine Vorschläge waren, dass der Umgang wieder so, wie vor der Aussetzung stattfinden sollte. Dies mit einem Zeitplan zur Ausweitung der Umgänge bis hin zum damaligen Beschluss.
Zweiter Vorschlag war, dass Amy zu mir kommt und die Umgänge durch die Mutter wahrgenommen werden.
Meine Überlegung ist, dass ich das Gespräch im Jugendamt abwarte. Wenn dies nicht mit einem klaren Plan zur Umgangserweiterung endet, werde ich beantragen, dass Amy zu mir kommen soll.
Ob diesem Antrag stattgegeben wird, bleibt abzuwarten…
Die Anwältin der Mutter hat nun 3 Wochen Zeit, um sich zu allem zu äußern. Natürlich auch wieder eine lange Zeit…
Aus meiner Sicht muss die Mutter nun einen großen Schritt machen. Sonst wird das Gericht die Herausnahme von Amy bei der Mutter einleiten.
Man hat aber auch definitiv gemerkt, dass sich die Richterin mit einer Entscheidung gegen die Mutter sehr schwer tut und hier auf eine klare Ansage der Gutachterin gehofft hat.
Aber sie sieht auch, dass eine Kindeswohlgefährdung klar von der Mutter ausgeht.
Ich bin etwas hin und her gerissen, ob der Termin für Amy und mich nun gut oder schlecht war.
Ob die Mutter in Sachen Umgangserweiterung mitspielt, bleibt abzuwarten.
Eigentlich hoffe ich, dass sie sich weiterhin quer stellt und ich den Antrag auf Herausnahme stellen kann.
Diesen könnte ich laut Anwalt natürlich auch parallel zu den angedachten Schritten stellen.
Bin gerade etwas ratlos, ob ich dies tun soll…
Viele Grüße
Axel
Hallo Axel,
JEDER weiß, was Sache ist.
Und es wird durchaus auch gedroht – aber nicht zu sehr, damit die arme Mama ja nicht zu erschrocken ist.
Die Beißhemmung ist überdeutlich zu bemerken.
Man lässt die destruktive Mutter lieber das Kind misshandeln, als sie zur Rechenschaft zu ziehen.
Wenn sie stur ist, wird die Richterin mit den Schultern zucken und meinen: Was soll ich denn machen, wenn die Mutter nicht mitspielt?
Was geschehen muss, damit die Mutter wieder Vertrauen in den Vater haben kann?
Sancta Simplicitas! Wie dämlich doof ist diese Frau?
Der Vater muss einfach nur jeden Monat 2000 Euro an die Mutter überweisen und das Kind nicht mehr sehen wollen. Und die Mutter wird sofort grenzenloses Vertrauen in den Vater haben! Wetten?
Jeder Bankräuber hat Vertrauen in die Polizei, wenn ihm diese hilft, nachts in die Bank reinzukommen.
Ausweitung des Umgangs unter den Eltern beim JA besprechen?
Wer glaubt denn wirklich, dass sowas mit DIESER Mutter zu einem Ziel führt?
Warum sind die alle so grotesk blind und dämlich?
Manchmal plumpst die Dummheit und Dämlichkeit den Damen wirklich aus jeder Naht.
Beantragung des Obhutswechsels?
Ich sehe in diesem Setting absolut keine Chance.
Die drohen nur und hoffen, dass sich die Mutter beeindrucken lässt.
Lässt sie aber nicht.
Du hast so keine Chance.
Aber Du kannst damit das, was da abläuft, entlarven.
Auszug aus dem Gutachten
Aus sachverständiger Sicht zeigt sich eine deutlich negativ geprägte mütterliche Sicht auf Herrn X als Mensch und Vater und insbesondere auf seine möglichen Motive hinter seinem Kontaktwunsch zu seiner Tochter.
In Summe liegen Bindungstoleranz, Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation bei Frau X in reduziertem Maße vor. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf eine bewusst gesteuerte, intrinsische Ablehnungshaltung der Beziehung zwischen der Tochter und ihrem Vater zurückzuführen, sondern auf die tatsächliche Überzeugung, dass er die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht habe. Bei einer solchen verfestigten Überzeugung entspricht es aus ihrer Sicht lediglich der Erfüllung ihres mütterlichen Schutzauftrags, das Kind vor weiteren Übergriffen zu bewahren und den Kontakt zu reglementieren, also einer Art des protektiven Gate-Keepings.
Selbiger Mechanismus wird hinter ihrer verminderten Bereitschaft und Fähigkeit, mit dem Kindesvater in Bezug auf die Thematik von Umgangskontakten zu kooperieren, gesehen.
In dem Glauben, ihre Tochter vor weiteren Übergriffen zu schützen und lediglich ihren elterlichen Schutzauftrag adäquat zu erfüllen, setzt die Kindesmutter ihre Tochter einer Gefährdung ihres seelischen Wohls aus, wobei sowohl Wahrscheinlichkeit als auch Schwere des erwarteten Schadens aus fachlicher Sicht als hoch anzusehen sind.
Die seelische Gefährdung des Kindes begründet sich primär darin, dass nicht nur ein tatsächliches Missbrauchserleben die psychische Gesundheit, die psychosexuelle Entwicklung und insbesondere auch die Identitätsentwicklung erheblich gefährdet, sondern dass dies ebenfalls dann gilt, wenn ein Kind in der Annahme oder auch nur in der Unsicherheit aufwächst, von einem Elternteil sexuell missbraucht worden zu sein, obwohl der Vorwurf nicht zutrifft.
Oft kommt es durch suggestive Einflüsse zu sogenannten Scheinerinnerungen, also der tatsächlichen Überzeugung, einen Missbrauch erlebt zu haben, die ebenso wie bei Erlebnisbezug eine ganze Bandbreite von psychischen Störungen bedingen können.
Neben den direkt wirkenden abträglichen Auswirkungen auf das Selbstbild und die Identitätsentwicklung des Kindes präsentiert sich hier ein weiterer, indirekter Wirkmechanismus, der einen Risikofaktor darstellt: Die subjektive Wahrnehmung, von einem „schlechten“ Menschen abzustammen, als der jemand, der in der eigenen Vorstellung Täter eines sexualisierten Missbrauchs sein soll, mit großer Wahrscheinlichkeit gewertet wird, wird von Kindern in die eigene Identität integriert und wirkt sich auf das daraus resultierende Selbstbild schädigend aus.
Das ist besonders bei Kindern im vorliegenden Alter ernst zu nehmen: Während Kinder ihr Selbstbild im Kleinkindalter anhand konkreter, beobachtbarer Eigenschaften konstruieren und die Selbstbewertung zumeist unrealistisch positiv ausfällt, werden im (Grund-)Schulalter zunehmend soziale Vergleiche herangezogen und das Selbstbild sensibler für die wahrgenommenen Bewertungen durch andere.
Sie befindet sich entwicklungspsychologisch also an einer bedeutsamen Schwelle, ab welcher der Glauben, ein Missbrauchsopfer zu sein, respektive die – wenn auch implizite – Zuschreibung durch die bedeutsamste Bezugsperson sich in seinem Schädigungspotenzial verschärft.
Aus sachverständiger Sicht gibt es keine Erziehungshilfe oder sonstige Maßnahme, welche erforderlich und ausreichend ist, die festgestellte Gefährdung des Kindes zu vermeiden.
Es bedarf einer nachhaltigen, glaubhaften Haltungsänderung der Kindesmutter in Bezug auf ihre Missbrauchsüberzeugung. Diese wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahr-scheinlichkeit nicht von außen bewirken lassen. Das zeigt sich deutlich darin, dass Frau X durch multiple Verdachtsabklärungen, Untersuchungen und Einschätzungen durch Fachkräfte nicht von ihrer Überzeugung abrücken konnte. Vielmehr entsteht bei der Sachverständigen bei der summarischen Betrachtung der Datenlage der Eindruck, dass eine Positionierung von Fachkräften entgegen der Missbrauchshypothese die Arbeitsbeziehung mit der Kindesmutter bereits erheblich gefährdet und Frau X auf diese von Misstrauen bis hin zur Diskreditierung der fachlichen Kompetenzen reagiert. Es ist also nicht nur allgemein, sondern insbesondere in dieser ganz spezifischen Dynamik davon auszugehen, dass die notwendige Haltungsänderung nicht extrinsisch hervorgerufen, sondern nur intrinsisch durch Anstrengungen von Frau X selbst bewirkt werden kann. Sollte sie dafür eine Öffnungsbereitschaft entwickeln, könnte ihre Haltungsänderung durch begleitende beratende oder psychotherapeutische Maßnahmen flankiert werden.
Kommentar
Es ist alles absolut klar.
Aber NIEMAND tut das, was getan werden muss.
Die Folge:
Mutterwohl statt Kindeswohl.
Beißhemmung statt Konsequenz.
Unterstützung beim Kindesmissbrauch statt Verantwortlichkeit der Gewalttäterin für ihr Handeln.