Markus, ein entsorgter Vater, schrieb mich an. Die Tochter ist inzwischen 12 Jahre alt. Die Mutter ist mit ihr mehrfach umgezogen. Markus hat diese Umzüge immer selbst nachvollzogen, um an der Betreuung und Erziehung seiner Tochter beteiligt sein zu können. Es gab immer wieder Phasen von Umgangsboykott. Aktuell hat das Familiengericht eine längere Aussetzung des Umgangs beschlossen. Er meint, diese Aussetzung sei erfolgt, obwohl er doch „nichts getan hätte“. 11.02.2019 Hallo Markus, „…ohne etwas getan zu haben…“ ist ein Trugschluss.…