Am 15.03.2018 konnte der/die mündige Staatsbürger/in beobachten, wie Familienrechtsanwältinnen als Sprecherinnen ihrer Parteien (und immer wieder auch als Vorsitzende der entsprechenden Ausschüsse wie Recht, Familie und Kontakt zum Ministerium für alles außer Männer zwischen 18 und 65) im Bundestag öffentlich argumentieren. Es werden erschreckende Defizite bezüglich der Fachkompetenz deutlich, Ignoranz gegenüber der Basis in der eigenen Partei, ideologische Verbissenheit und Ignoranz. Wenn man diese Familienrechtsanwältinnen auch im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit erlebt, können die Auswirkungen der ideologisierten Aufstellung erfahren…