„Umgangs“-Regelung nach Kindesentführung, Missbrauch des Frauenhauses und 5 Monaten Umgangsboykott durch die Mutter mit zwei Kleinkindern Vater: Türkische Wurzeln, Einwanderer in dritter Generation, in Deutschland geboren, dt. Staatsangehörigkeit, voll integriert Mutter: Türkisch, begrenzt integrationswillig und integrationsfähig (Dolmetscher wird für sie gebraucht und vom Steuerzahler bezahlt) Zwei Kleinkinder im Alter von 2 und 3 Jahren. Das OLG musste der Mutter schon erklären, dass der Trennungswunsch des Vaters keine Gewalt gegen sie bedeutet, nachdem sie eben aus diesem Grund eine Gewaltschutzanzeige gegen…