Wenn Räuberinnen um den Umgang mit der Beute streiten
Zur Sachverständigen-Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages am 12.01.2026 zum Recht des „biologischen“ Vaters, die Vaterschaft des „rechtlichen“ Vaters anfechten zu können 1. Gesetzliche Regelungen zur Elternschaft 1591 BGB Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. 1592 BGB Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist. Man beachte die kurze und klare Aussage in 1591 und das Gewürge um eine Definition in 1592 über Vermutungskonstrukte. WARUM? Weil unsere PolitikerInnen in unserem modernen hochtechnisierten Rechtsstaat noch in den Evidenzen aus der Zeit des Römischen Rechts von vor 2000 Jahren verhaftet sind. WARUM DENN DAS? Weil Frauen davon profitieren. Der Geburtsvorgang ist sichtbar – also ist Mutterschaft eindeutig biologisch zuordenbar. (Das stimmt natürlich heute nicht mehr umfassend – doch dazu später.) Welche Samenzelle das Ei befruchtet hat, ist nicht sichtbar – deshalb muss der Staat mit Vermutungskonstrukten arbeiten. Das war vor 2000 Jahren noch angemessen. Außerdem wird gesetzlich in Deutschland geregelt: * Mutterschaft … Wenn Räuberinnen um den Umgang mit der Beute streiten weiterlesen
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