INNENANSICHT EINER VOM JUGENDAMT GESTEUERTEN INSZENIERUNG
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes (JA) ist in jedem familialen Verfahren, in dem auch ein Kind eine Rolle spielt, dazu aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben (§50, SGB VIII).
In diesem Fall hat die Fachfrau HR ihre Professionalität auf folgende Weise unter Beweis gestellt:
„In der Familiensache
M ./. L
wg. Umgangsrecht, eA
mit Tochter, 5 Jahre
Hiermit nehme ich Stellung zum oben genannten Verfahren.
Aus Sicht des ASD ist ein Umgang zwischen der Tochter und ihrem Vater aufgrund der starken Hinweise auf Verdacht des sexuellen Missbrauchs nur noch begleitet möglich. Im Sinne des Kinderschutzes wird der ASD der Mutter weiterhin stark anraten, keinen unbegleiteten Umgängen des Kindes mit dem Vater stattzugeben.
Die einzigen Zeugen bei sexualisiertem übergriffigem Verhalten sind in der Regel das Kind und der übergriffige Mensch. Die Aussage des Kindes steht gegen die Aussage eines vorbereiteten, erwachsenen Menschen. Die Übergriffe sind durch diesen Menschen oft lang geplant und planvoll ausgeführt. Der übergriffige Mensch macht sich das Alter des Kindes und seinen kindlichen Spieltrieb, sein Vertrauen zu Nutzen. Oft können Kinder in diesem Alter noch nicht zwischen angemessenen und unangemessenen Berührungen und Interaktionen unterscheiden. Das Kind wird im sog. Groomingprozess immer mehr an sexualisiertes Verhalten des Erwachsenen herangeführt. Die Übergriffe können (anfangs) zärtlich und liebevoll ausgeführt werden, deswegen sind sie trotzdem sexualisierte Gewalt durch einen Erwachsenen und an den Bedürfnissen des Erwachsenen orientiert. Kinder können deswegen oft nicht einschätzen, dass ihnen Übergriffe und Gewalt passieren. Die beschriebenen Aktionen des Vaters passen zu einem Groomingprozess, dieser wurde möglicherweise durch die Aussetzung der Umgänge aufgehalten.
Im vorliegenden Alter ist keine gesicherte Aussage des Kindes möglich. Der ASD sieht deswegen auch ein Gutachten sehr kritisch. Es wird, wie oft bei solchen Verdachtsfällen, keine „Beweise“ für die eine oder andere Seite geben. Für diese Tochter ist es aus Sicht des ASD nun wichtig, dass sie Zeit bekommt, älter zu werden, eine selbst-„bewusste“ Entwicklung zu machen und langfristig bestärkt zu werden, was für Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern angemessen sind. Diese Entwicklung kann einige Jahre dauern. Deswegen strebt der ASD einen BU an, in dem der Kontakt zwischen der Tochter und ihrem Vater weiterlaufen kann. Die Beziehung zwischen ihr und ihrem Vater soll nicht beendet werden, sondern im Sinne des Kindes nun pädagogisch begleitet werden, bis das Mädchen in einem Alter ist, in dem sie Spiele und Berührungen für sich einschätzen und letztendlich auch ablehnen kann. Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund stellen und im Sinne des Kinderschutzes diesem 5-jährigen Mädchen Zeit geben, das Erlebte einzuordnen.
Der ASD bietet Begleiteten Umgang über einen Träger der Freien Jugendhilfe an. Ein Erstgespräch zwischen der Umgangsbegleitung, dem ASD und den Eltern kann am …. in den Räumen des ASD stattfinden. Begleitete Umgänge können nach diesem Gespräch sehr zeitnah stattfinden. Das Umgangsrecht zwischen Vater und Tochter wird damit erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
ASD“
Wikipedia:
„Als Grooming wird die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet, indem stufenweise ihr Vertrauen erschlichen wird.“
Jährlich werden in Deutschland 5000 Väter zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Kontext von familialen Gerichtsverfahren bezichtigt.
Es wird Zeit, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass 20% aller Missbrauchsaktionen von Frauen ausgehen, endlich zu prüfen, in wieweit die vielfältigen Groomingaktionen von Müttern im körperbetonten Umgang mit ihren Kindern die Qualtiät von Vorstufen des Sexuellen Missbrauchs erfüllen und besonders im Hinblick auf Rollenspiele eindeutig auf Sexuellen Missbrauch hindeuten.
1000 jährlich zu Unrecht beschuldigte Mütter sind den 20% dann auch angemessen.
Wichtiger ist, dass dabei auch nur ein Kind geschützt werden könnte!
Wenn man die rotzfreche Selbstverständlichkeit dieser „Fachfrau“ erlebt, die auf diese Weise einen Vater existenziell vernichtet, müsste ihr eigenes Grooming-Verhalten einmal unter die Lupe genommen werden.
Der Vater hat inzwischen Unterstützung und wir werden dieser väterverachtenden Praxis des zu 85% von Frauen dominierten Jugendamtes einmal eingehendere Betrachtung widmen.
Es wird zu einem Treffen im Rahmen des Begleiteten Umgangs des Vaters mit seiner 5-jährigen Tochter kommen, in dem der Vater darauf vorbereitet werden soll, für die kommenden Jahre mit BU zufrieden sein zu müssen.
Dazu hat der Vater ein Schreiben verfasst, in dem ein Ende dieses Beschuldigungs-Szenarios eingeläutet wird.
Meine Stellungnahme
und die damit verbundene Konsequenz der
Aufhebung weiterer begleiteter Umgänge
und in einem ersten Schritt die
Wiederherstellung der vorherigen Umgangspraxis
Folgend genannte Personen und Beteiligte:
KIND |
Lisa (5 Jahre) |
MUTTER |
M |
VATER |
V |
JUGENDAMT |
Frau HR (R) |
|
Frau B |
|
Herr P (Teamleiter) |
UMGANGSBEGLEITUNG |
Frau H1 |
VERFAHRENSBEISTÄNDIN |
Frau H2 |
Eingebracht zum gemeinsamen Termin der Umgangsauswertung in den Räumlichkeiten des ASD
Aus meiner Sicht ist die Aufrechterhaltung der begleiteten Umgänge und die damit verbundene Begrenzung des Kontakts zwischen Lisa und mir als Vater eine drastische Kindeswohlgefährdung.
Dies möchte ich näher erläutern:
Alle Zeichen sprechen gegen den Vorwurf eines angeblichen sexuellen Missbrauchs:
1. Verhalten des Kindes:
Sowohl im Kindergarten als auch im begleiteten Umgang hat Lisa nachweislich keinerlei Anzeichen eines auffälligen Verhaltens gezeigt. Lisa kann klar abgrenzen und benennen, wenn sie etwas nicht will, ist sehr selbstbestimmt, fröhlich, aufgeschlossen und glücklich.
2. Interaktion zwischen Kind und Vater:
Die begleiteten Umgänge haben nachweislich gezeigt, dass Lisa eine ganz normale und gesunde Beziehung zu mir als Vater hat und in keiner Weise auffälliges Verhalten in der Vater-Tochter-Interaktion zeigt. Lisa sucht von sich aus Nähe und Kontakt zu mir als Vater und liebt mich sehr.
3. Verhalten der Mutter:
Für die Mutter war es offensichtlich in Ordnung, dass Lisa nur in Unterhose beim begleiteten Umgang am 29.08.2024 an den Wasseraktionen zusammen mit mir als Vater teilnehmen konnte. Auch dass sie von mir mit Sonnencreme eingecremt werden durfte, zeigt ganz klar, dass es kein Problem seitens der Mutter damit gibt, wenn ich als Vater unser Kind berühre oder Lisa leicht bekleidet in meiner Gegenwart ist. Diese Aktionen wurden nicht von mir vorgeschlagen oder organisiert, sondern sowohl die Idee als auch die Entscheidungen dazu stammen von Frau H1 in telefonischer Abstimmung mit der Mutter. Alle diese Umstände wären für mich nicht erwähnenswert, wenn ich inzwischen nicht darin geschult wäre, zu erkennen, mit welchem Beschuldigungsdruck und mit welcher Fantasie mir gegenüber seitens des ASD begegnet wurde und nach wie vor wird.
Folgende Beobachtungen wurden gemacht:
Verfahrensbeiständin Frau H2:
1. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„… Kontakt zum Vater zu halten, an dem sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) offenbar hängt, den sie sehr schätzt und mit dem sie ausgedrückt Zeit verbringen möchte.“
2. bei Gericht laut Gerichtsvermerk (26.04.2024):
„Ich habe Lisa als freundliches, glückliches Kind kennengelernt.
Sie hat auch begeistert vom Vater gesprochen, hat auch davon gesprochen, dass sie dort mehr Zeit verbringen will und dass sie ganz beim Vater sein will, obwohl ich sie danach nicht gefragt habe.“
3. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„Auf die Frage, wann sie denn den Papa das [sic] gesehen habe? – antwortete Lisa nicht direkt, sondern erläuterte, dass sie alle zwei Wochen bei ihm am Wochenende sei und dass sie gerne länger da bleiben würde, vielleicht mehrmals übernachten würde, gerne zumindest bis Montag.“
4. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„Auch die Kuscheltiere im Bett ihrer Mutter wurden mir noch ausführlich vorgestellt, wobei Lisa mir sagte, dass ich währenddessen entweder im Flur oder im Schlafzimmer stehen bleiben dürfe, nicht aber alleine in ihr Kinderzimmer gehen.“
→ Lisa behauptet sich gegenüber Erwachsenen und benennt und kommuniziert ihre eigenen Grenzen sehr klar und deutlich.
5. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„M war nicht sicher, ob Lisa mit mir reden wollen würde, da sie bei fremden Menschen grundsätzlich zurückhaltend und vorsichtig sei. Lisa war aber sehr freundlich, zugänglich, aufgeschlossen und interessiert mit mir in Kontakt zu kommen.“
→ Lisa hat ein sehr gesundes Verhältnis zu Nähe und Distanz und entscheidet selbst, wie nah sie jemanden an sich lässt. Das haben wir ihr als Eltern kaum beibringen müssen, da sie es von sich aus rein intuitiv von Anfang an so machte. Lisa ist sehr selbstbestimmt.
6. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„Mein bisher gewonnener Eindruck ist, dass M sich sehr wünscht, dass es eine gelingende Vater-Tochter-Bindung und -beziehung gibt, […] M würde gerne eine objektivierte Einschätzung erhalten“
→ Die nachweislich belegte sehr gute vorhandene Bindung und Beziehung wird in einem begleiteten Umgang mit Kontaktzeiten von 2 Stunden im 2-Wochen-Takt geschädigt. Das kann demnach nicht im Interesse der Mutter und erst recht nicht im Sinne von Lisa sein.
7. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„Die Frage, was Lisa denn mit ihrem Vater gerne so mache und unternehme, beantwortete sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) mir ausführlich, zählte eine ganze Menge von Aktivitäten und Spielsituationen [sic] auf. Sie würden zusammen rausgehen zum Beispiel auf den Spielplatz und Ausflüge machen, sie würden ins Schwimmbad gehen zusammen, sie würden besonders gerne Hund spielen, ihr Papa lese ihr häufig Bücher vor, was sie gerne möge, sie habe dort beim Papa ein Puppenhaus, […]“
→ Lisa genießt die Zeit mit mir als Papa und in ihrem zweiten Zuhause bei mir nachweislich sehr. Ihr das unbegründet weiterhin zu nehmen, schadet ihrer Entwicklung.
8. in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024):
„Lisa geht offenbar gerne in den Kindergarten, hat dort eine gute Einbindung, fühlt sich wohl. Sie scheint ein quirliges und vielseitiges Kind zu sein, […] Lisa scheint insgesamt sehr an kreativen Dingen interessiert zu sein und auch gerne zu malen und zu basteln.“
→ Das ist für mich eine wundervolle Beschreibung eines glücklichen Kindes mit einer tollen Selbstentwicklung.
Herr P (Teamleiter ASD):
- bei Gericht laut Gerichtsvermerk (26.04.2024):
„Wir haben weiter Erkundigungen beim Kindergarten eingeholt. Dort wurde rückgemeldet, dass Lisa ein selbstbewusstes und freundliches Kind ist. […] Von auffälligen Bemerkungen wurde von dort nichts berichtet.“
Im Begleiteten Umgang mit Frau H1:
- Im begleiteten Umgang zeigt Lisa ein ganz normales Verhalten – gerade auch mir gegenüber. Sobald sie ankommt, rennt sie von sich aus strahlend auf mich zu und springt in meine Arme. Sie drückt mich ganz fest und lange und freut sich sichtlich über beide Ohren, mich zu sehen und gemeinsame Zeit zu verbringen. Das äußert sie auch immer wieder. Sie sucht von sich aus immer wieder die Nähe zu mir. Auch bestimmt Lisa, was wir zusammen spielen und ist im gemeinsamen Spiel ganz klar die Taktgeberin. Sie zeigt Stärke, Durchsetzungsvermögen und ganz klar ihr Bedürfnis, mich an ihrer Seite haben zu wollen.
- Als sich Frau H1 und die Mutter nach dem BU am 29.08.2024 lauter unterhielten, habe ich gehört, dass die Mutter sagte, Lisa hätte mittlerweile aufgehört zu fragen, ob sie zum Papa dürfe. Frau H1 entgegnete, es sei doch schön, dass Lisa die begleiteten Umgänge mittlerweile als Normalität ansehe.
Eine solche Bemerkung halte ich für zynisch.
Hinter dieser Haltung steht derselbe Zynismus, mit dem ein Sklavenhalter zufrieden feststellt, dass seine Sklaven „Go down Moses“ singen und ansonsten brav arbeiten.
Aus meiner Sicht hat Lisa aufgegeben.
Lisa sagte an ihrem 5. Geburtstag noch zu mir:
„Papa, wenn alles wieder in Ordnung ist, können wir dann wieder zusammen meine Cousinen besuchen?“
Lisa freut sich darüber, dass alles wieder „in Ordnung wird“ und diese Zwischenlösung erkennt sie als nicht in Ordnung.
Ich mache mir Sorgen um unsere Tochter, wie mit ihr umgegangen wird, ist nicht mehr erklärbar. Es gibt keinen einzigen Anschein, dass die Vorwürfe begründet sein könnten.
Die Maßnahme der begleiteten Umgänge und die drastische Einschränkung des Vater-Kind-Kontaktes aufrecht zu erhalten, ist weiterhin durch nichts zu rechtfertigen.
Dieses Kind in diesem BU ist nicht das Kind aus den Schilderungen von Allerleirauh, das die Notwendigkeit vor sich hat, stark gemacht werden zu müssen, geschweige denn, schlimme Erlebnisse verarbeiten zu müssen. Lisa ist stark!
Lisa hat dies im Kontakt mit der Verfahrensbeiständin Frau H2 bewiesen, der sie erklärt hat, dass diese zwar in ihr Zimmer schauen darf – es aber nicht betreten darf.
Daher benötigen wir detaillierte Berichte aus dem BU, eine detaillierte Interaktionsbeschreibung zwischen Vater und Kind – ohne jegliche Spekulation zur angeblichen Problematik.
Hinzuziehen möchte ich ebenfalls die Aussagen von Frau HR (ASD) in ihrer Stellungnahme an das AG am 25.04.2024:
1. „In Lisas Alter ist keine gesicherte Aussage des Kindes möglich.
Der ASD sieht deswegen auch ein Gutachten sehr kritisch“
→ Erstens: Es liegt keine Aussage von Lisa vor. Die Mutter behauptet lediglich, dass Lisa dies gesagt hätte.
→ Zweitens: Würde eine Aussage vorliegen, wäre diese demnach nicht gesichert.
→ Drittens: Dann muss statt einer angeblichen Aussage das verifizierte Verhalten von Lisa gewertet werden. Dies ist nachweislich normal und altersgerecht und in der Vater-Tochter-Beziehung sind keinerlei Auffälligkeiten feststellbar.
→ Viertens: Wenn schon im Vorfeld ein Gutachten als sehr kritisch angesehen wird, bevor es überhaupt erstellt wurde, wachsen in mir Zweifel, ob der ASD eine andere Einschätzung als die eigene überhaupt zulässt. Komischerweise wird die Einschätzung von der Fachstelle Allerleirauh sogar als Bestätigung der eigenen Einschätzung herangezogen. Laut Gerichtsvermerk vom 26.04.2024 sagte Herr P vom ASD in der Verhandlung vor dem AG: „Wir haben dann der Mutter geraten, sich an die Fachstelle Allerleirauh zu wenden und haben auch noch unsererseits uns mit der Fachstelle ausgetauscht.“
Es wird ersichtlich, dass sich in diesem Fall zwei ideologisch nahestehende Träger gegenseitig in ihrer Einschätzung unterstützen.
2. „Es wird, wie so oft bei solchen Verdachtsfällen, keine Beweise für die eine oder andere Seite geben.“
→ Doch; und zwar das Verhalten von Lisa selbst und mir als Vater gegenüber.
In der Einschätzung des ASD zeigt sich ausschließlich ideologisch motivierte subjektive Haltung ohne jede Beachtung von vorliegenden Evidenzen.
→ Dafür, dass es laut Frau HR keine Beweise geben wird, zeichnen die Feststellungen aus ihrer Stellungnahme vom 25.04.2024 allerdings ein abscheuliches und völlig ungerechtfertigtes Bild von mir, das mich massiv in meiner Würde verletzt und wogegen ich mich ganz klar positioniere. Ich hatte die große Hoffnung, dass sich das Jugendamt für Lisa einsetzt und uns Eltern unterstützt. Leider wächst in mir das Gefühl, dass dem nicht so ist und ich als Vater – nur auf Verdacht hin – vom Leben unserer Tochter ausgegrenzt werde.
Im BU bestand ausreichend Gelegenheit, ein eventuelles Risiko festzustellen und zu beschreiben. Nichts dergleichen geschah. Stattdessen meint eine weibliche Bedienstete des Jugendamtes, pauschal aggressiv und ignorant gegen jede Evidenz mit einem Vater umgehen zu müssen, allein, weil dieser männlich ist und weil die Mutter Risiken benannt hat. Eine solche Haltung erkenne ich als unprofessionell.
3. „Es ist nun wichtig, dass die beteiligten Erwachsenen Lisas Bedürfnisse in den Vordergrund stellen.“
→ Und genau das sollte jetzt auch stattfinden. Lisa will wieder zu ihrem Papa und sehnt sich danach, dass alles wieder in Ordnung ist!
4. „… und im Sinne des Kinderschutz Lisa Zeit geben, das Erlebte einzuordnen.“
→ Es wird für mich immer undurchsichtiger, was der ASD denn jetzt konkret vermutet und kommunizieren möchte.
Hier wird von Frau HR behauptet, dass Lisa etwas erlebt hätte, was sie erst mal einordnen müsse. Das empfinde ich als eine Inszenierung, die allein aus der Phantasie ideologisch entsprechend vorgeprägter Frauen stammt.
Im Gerichtsbeschluss des AG vom 26.04.2024 heißt es:
„Alle Beteiligte sind sich bewusst, dass eine Zeitschiene, gerade in diesem speziellen Fall, nicht genannt werden kann.“
→ Der Ablauf im BU hat Fakten gebracht, die nicht nur Veränderungen in der Zeitschiene möglich machen, sondern die sofortige Beendigung der Maßnahme aus Kindeswohlgründen notwendig machen.
Schließlich möchte ich noch einmal ganz klar und deutlich die
Chronologie dieser Entwicklung und die Vorgehensweise des ASD
festhalten:
Ich habe den ASD von mir aus aufgesucht und um Rat und Hilfe gebeten.
Am 07.12.2023 hatte ich ein Beratungsgespräch mit Frau B, damals noch für Lisa zuständig (Frau HR war laut Frau B noch in Elternzeit/Mutterschutz und würde ab April 2024 übernehmen – sie säßen dann aber gemeinsam in einem Büro und könnten sich austauschen).
Wir sprachen unter anderem auch über die von der Mutter mir gegenüber gemachten bedrohlichen schriftlichen Vorwürfe, nachdem ich die Mutter gefragt hatte, wie wir uns die Weihnachtsferien aufteilen:
Die Mutter schrieb: „Lisa wirst du keine Woche bekommen. So wie ich es gesagt habe und fertig! Und wenn du so weiter machst, wirst du mich richtig kennenlernen. Kannste dir überlegen, ob das im Sinne für Lisa ist. Du super Daddy (3 sich übergebende Emojis).
Gerne kannst du es auch gerichtlich austragen, dann werde ich aber alles zur Sprache bringen. Das mit unten lecken, dass sie deinen Penis riechen sollte etc. Alles was sie gesagt hat unter Zeugen. Zum Glück hatte ich das auch alles immer im Elterngespräch in der Kita erwähnt und ist dort festgehalten.“
Frau B sagte mir gegenüber darauf, dass es sehr widersprüchlich sei, dass die Mutter diese Vorwürfe erhebe, aber selbst nichts unternommen habe und Lisa weiterhin seit Jahren Umgang zu mir haben lasse – eine besorgte Mutter würde anders handeln. Auch wurde Frau B nicht von Lisas Kita kontaktiert. Dass die Mutter, wie sie sagte, die Vorwürfe bei der Kita zur Sprache gebracht habe, könne aus ihrer Sicht nicht sein.
Außerdem sagte sie, dass es mein Recht sei, dass ich die elterliche Sorge ebenso zugesprochen bekomme und diese auch einfordern solle – es spräche ja nichts dagegen. Wenn erst einmal der Verdacht auf Missbrauch in einem Gericht geäußert werden würde, würde ein Richter dem nicht mehr einfach so zustimmen. Ebenso sagte sie mir, dass sie an meiner Stelle gegen diese Vorwürfe vorgehen würde. Sie würde an meiner Stelle direkt bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie schlug vor, dass die Mutter zu einem ersten Beratungsgespräch alleine kommen solle und wir danach einen Termin ausmachen, an dem wir uns zu dritt zu einem Gespräch treffen. Der Vorschlag gefiel mir direkt und ich sagte ihr, es sei für mich die ideale Lösung, um ganz neutral und konfliktfrei über alles gemeinsam sprechen zu können.
Frau B und ich vereinbarten, in telefonischem Kontakt zu bleiben und so teilte ich ihr am 21.12.2023 in einem kurzen Telefonat mit, dass die Mutter eine überraschende und paradoxe Kehrtwende machte. Sie gestand Lisa und mir von sich aus doch eine Ferienaufteilung über Weihnachten zu.
Die Mutter schrieb mir: „Hallo, ich könnte mir folgenden Kompromiss vorstellen: Du holst Lisa am zweiten Weihnachtstag um 11 Uhr und lässt sie dann bei dir bis 31.12. 19 Uhr. Das sind dann 5 Tage. Es wird mit ihr aber nicht weggefahren. Wenn das für dich ok ist, dann können wir es so machen.“
Das teilte ich Frau B so mit und sie freute sich für Lisa und mich, dass wir nun doch gemeinsame Ferienzeit haben würden. Die gemeinsame Ferienzeit mit Lisa fand statt und das teilte ich Frau B auch freudig telefonisch im neuen Jahr mit.
Eine Anzeige gegen die Mutter wollte ich nicht stellen, um eine Eskalation zu vermeiden.
Ihren unfassbaren Vorwurf des Missbrauchs wollte ich aber auch nicht so im Raum stehen lassen. So forderte ich sie lediglich über meine damalige Anwältin in einem Schreiben am 16.02.2024 dazu auf, diese unwahren Behauptungen des sexuellen Übergriffs in Zukunft bitte zu unterlassen. Weiter bat ich sie in diesem Schreiben darum, sich ebenfalls an das Jugendamt zu wenden, um dort Vermittlungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, eine zum Wohle von Lisa entlastende einvernehmliche Regelung zu finden. Sowohl zum Umgang, als auch zu dem von mir bereits seit langem gewünschten gemeinsamen Sorgerecht. Dieses Schreiben erhielt die Mutter am 19.02.2024 und ich setzte Frau B unmittelbar darüber in Kenntnis.
Auch darüber, wie die Mutter nach Erhalt dieses Schreibens mir gegenüber reagierte.
Die Mutter schrieb mir: „Nachdem mich der Brief deiner Anwälte voller Lügen von dir erreicht hat, werde ich jetzt auch Anwälte einschalten. Bis der Umgang für Lisa gerichtlich geregelt ist, gibt es keine zwei Wochenenden mehr.“
Ich reagierte darauf nicht und nur 1,5 Stunden später schrieb sie mir erneut.
Die Mutter schrieb mir: „Zum Wohle von Lisa bleibt das Wochenende bestehen. Wohle in dem Sinne, dass sie es nicht verstehen würde, wenn sie nicht zu Dir dürfte.“
Das Wochenende fand dann wie gewohnt von Freitag bis Sonntag (vom 23. bis 25.02.2024) bei mir zuhause statt.
Frau B bat mich noch um eine kurze telefonische Rückmeldung nach dem Wochenende. Sie sagte, es interessiere sie, ob das Wochenende dann stattgefunden habe und wie es gelaufen sei.
Direkt am Montagmorgen versuchte ich Frau B telefonisch zu erreichen – leider erfolglos.
Am Dienstag erreichte ich sie leider auch nicht. Am Mittwoch (28.02.2024) rief mich Frau B dann zurück und ich berichtete ihr, dass alles reibungslos geklappt hat, dass wir ein tolles Wochenende hatten und Lisa sich sehr über die gemeinsame Zeit gefreut hat.
Was jetzt noch ausstand und aus meiner Sicht immer wichtiger wurde, war das gemeinsame Gespräch mit uns Eltern beim ASD. Dieses Gespräch hat allerdings nie stattgefunden.
Stattdessen riet Frau B der Mutter im Einzelgespräch, den Umgang zwischen Lisa und mir auszusetzen.
Das erfuhr ich durch ein Telefonat mit Frau B am 13.03.2024, nachdem die Mutter mir am 08.03.2024 schriftlich mitteilte, dass der ASD dazu geraten hatte, die Umgänge auszusetzen. Bei Fragen solle ich mich direkt an den ASD wenden und zu ihr bitte keinen Kontakt aufnehmen – ihr Anwalt würde sich bei mir melden. Diese Nachricht bekam ich eine Stunde, bevor ich losfahren wollte, um unsere Tochter zum gemeinsamen Wochenende abzuholen.
Verzweifelt versuchte ich erfolglos, direkt nach dieser Nachricht Frau B am 08.03.2024 zu erreichen. Es war Freitag und bereits 16 Uhr – vielleicht hatte Frau B schon Feierabend. Ich sprach Frau B aber direkt auf den Anrufbeantworter. Auch am Anfang der kommenden Woche erreichte ich sie telefonisch nicht, da sie laut Aussage des Sekretariats Außentermine hatte.
Am 13.03.2024 rief mich Frau B dann zurück. Sie teilte mir mit, dass die Mutter bei ihr war und sie ein Gespräch hatten. Sie dürfe mir aber nichts weiter dazu sagen. Lediglich, dass die Mutter die von mir bereits angesprochenen Punkte des angeblichen Übergriffs wiederholte. Frau B habe ihr dann dazu geraten, den Umgang auszusetzen. Sie betonte, dass sie der Mutter genauso geraten hatte, den Umgang auszusetzen, wie sie mir im Vorfeld geraten hatte, gegen diese massiven und unwahren Vorwürfe vorzugehen. Frau B ergänzte, dass sie mich nicht weiter beraten dürfe und ich mich in allen Anliegen mit dem Gericht auseinandersetzen müsse. Wir würden uns dann zum Gerichtstermin wiedersehen.
(Zum späteren Gerichtstermin wurde Frau B zwar gebeten, erschien aber nicht, auch Frau R kam nicht als Ersatz, dafür aber Herr P mit einer Frau K.)
Dieses Verhalten seitens des ASD ist aus meiner Sicht alles andere als deeskalierend.
Es gab die Möglichkeit, sich mit uns Eltern an einen Tisch zu setzen. Ängste, Sorgen und Konflikte hätten konstruktiv und lösungsorientiert besprochen werden können – was Frau B so auch ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Stattdessen wollte der ASD einen Konflikt als status quo bestehen lassen, ohne jede Chance auf Klärung, weil allein dies der Mutter gelegen kam. Das Jugendamt wurde damit zum Mütter-Amt und verstieß – den Vater diskriminierend – gegen seine eigentliche Aufgabe.
Die Verfahrensbeiständin Frau H2 schrieb später in ihrem Protokoll an das AG am 24.04.2024:
„Je nachdem, wie die Fachstelle (Anm. d. Verf. gemeint ist hier Allerleirauh) und das Jugendamt die Situation einschätzen, kommt ggf. eine Beratung der Eltern über Alltagsthemen und ein Austausch über ihre Ängste und Bedenken in Betracht, wie dem begegnet werden könnte, welche Möglichkeiten der Anbindung es für ggf. beide Elternteile gibt, … […]“
Diese Möglichkeit hatte der ASD bereits vorher, hat sich aber dagegen entschieden und ferner noch dazu beigetragen, dass wir Eltern uns vor Gericht zur Klärung finden müssen, was nicht gerade zu einer Entschärfung eines Elternkonflikts führt. Ich wollte niemals vor ein Gericht ziehen, um über Belange in Elternschaft oder auch die Zukunft unsere Tochter betreffend, jemand anderen als uns Eltern entscheiden zu lassen. Der ASD hat mir mit seiner – aus meiner Sicht – destruktiven Herangehensweise praktisch keine andere Möglichkeit gelassen, als dass ich mich ans Gericht wenden musste. So stellte ich einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Umgangsregelung beim Familiengericht. Nur dadurch habe ich für unsere Tochter die Möglichkeit schaffen können, dass sie mich wiedersehen darf, und ihr so zu ihrem Recht verholfen. Der Preis dafür war entsprechend hoch.
Was ich besonders erwähnenswert finde, ist die Stellungnahme von Frau HR an das AG vom 25.04.2024. In dieser Stellungnahme schildert Frau HR, weshalb aus Sicht des ASD ein Umgang zwischen Lisa und mir als Vater nur noch begleitet möglich sei. Sie führt darin ihre Begründung aufgrund der starken Hinweise auf Verdacht des sexuellen Missbrauchs auch näher aus.
Frau HR und ich hatten uns bis zum 29.04.2024 nicht gekannt, weder gesehen, noch ein einziges Wort miteinander gewechselt – weder schriftlich noch mündlich. Soweit ich informiert bin, hat der ASD auch Lisa niemals kennengelernt, geschweige denn auch nur ein Wort mit ihr gewechselt oder sie gesehen.
Wie Frau HR mit diesem Hintergrund dazu in der Lage ist, eine persönliche Stellungnahme abgeben zu können, bleibt ein Rätsel und ist nur vor einem ideologisierten Hintergrund erklärbar. In dieser Stellungnahme rät Frau HR der Mutter weiter entschieden ab, keine unbegleiteten Umgänge von Lisa mit mir als Vater zuzulassen (zu „gewähren“).
Ferner bin ich fassungslos über ihre Aussage „Die beschriebenen Aktionen des Vaters passen zu einem Groomingprozess, dieser wurde möglicherweise durch die Aussetzung der Umgänge aufgehalten“. Für mich persönlich steckt da viel Phantasie drin, um eine solch drastische Empfehlung der Mutter gegenüber auszusprechen.
Auch dass Herr P anstelle von Frau B (wie eigentlich vom AG zu erwarten, weil diese auch die Einzelgespräche mit uns Eltern führte) zum Gerichtstermin am 26.04.2024 erschien, erscheint mir im Nachhinein als fragwürdig. Herr P war mit dem Fall vielleicht in der Sache vertraut, hatte aber weder mit mir – noch meines Wissens mit der Mutter oder Lisa jemals ein Gespräch oder Schriftwechsel.
Laut Gerichtsvermerk vom 26.04.2024 äußerte sich Herr P dann vor dem AG wie folgt:
„Wir waren mit dieser Sache im Sinne einer Abklärung einer Kindeswohlgefährdung befasst. Es gab aus unserer Sicht dann Anhaltspunkte, die als gewichtig einzuschätzen sind. […] Wir haben dann der Mutter geraten, sich an die Fachstelle Allerleirauh zu wenden und haben auch noch unsererseits uns mit der Fachstelle ausgetauscht. Wir haben daraufhin der Mutter nahe gelegt, jetzt keinen Kontakt zwischen Lisa und dem Vater zuzulassen und haben danach weiter Erkundigungen beim Kindergarten eingeholt. Dort wurde rückgemeldet, dass Lisa ein selbstbewusstes und freundliches Kind ist. Angemerkt wurde, dass Lisa eben nicht gerne mit Gleichaltrigen spielt, sondern mit Erwachsenen. Dort bevorzugt sie die männlichen Erzieher, mit Frauen könne sie nicht gut. Sie hat dort einen Bezugserzieher, wenn sie diesen begrüßt hängt sie sich häufig an sein Bein und setzt sich auch ungefragt auf dessen Schoss. Von auffälligen Bemerkungen wurde von dort nichts berichtet.
Die fachliche Einschätzung von Allerleirauh war, dass es in der Zukunft zu Übergriffen kommen könnte. Die geschilderten Vorfälle wurden im Zusammenhang mit einem sogenannten Groomingprozess gesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorbereitung. In diesem Zusammenhang gibt es wohl häufiger auch Rollenspiele bzw. Rollenspiele können ein Hinweis auf ein Groomingprozess sein bzw. ein Hinweis auf sexuelle Übergriffe.
Neben dem begleitetem Umgang, der aus unserer Sicht über einen längeren Zeitraum gehen muss, ist noch darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, dass die Mutter mit Lisa Kontakt zu AllerleiRauh hält und Lisa dort eben stark und fit gemacht wird. Nicht im Sinne einer Aufarbeitung, sondern in dem Sinne, dass sie eben ihre körperlichen Grenzen benennen kann, dass sie eben sagen kann, ja oder eben auch nein sagen kann, zu bestimmten Situationen. Wir wissen, dass Kinder, insbesondere im Alter von Lisa nicht in der Lage sind, auch grenzüberschreitendes Verhalten als solches zu erkennen und auch zu benennen. Daher muss eben Lisa in dieser Hinsicht fit gemacht werden, was über Allerleirauh möglich wäre.“
Für mich ist es sehr befremdlich gewesen, jemanden vor Gericht so über mich sprechen zu hören, den ich noch nie zuvor gesehen habe. Auch dass Herr P mir noch im Gerichtssaal eindringlich empfahl, eine Therapie bei „Kein Täter werden“ zu absolvieren, hielt ich für anmaßend. Sein Blick und auch der Ton seiner Ansprache wirkten in dem Moment auf mich äußerst abwertend. Noch nie zuvor habe ich mich so gedemütigt, entwürdigt und als Vater entrechtet gefühlt.
Und all das völlig unbegründet und nur auf eine Vermutung hin.
Ich bin bestürzt, welch menschenrechtswidrige Vorstellung der ASD von mir haben muss, um das so zu kommunizieren. Dabei hätte ich zumindest ein bisschen Empathie von einer Behörde erhofft, die auf ihrer Internetseite wie folgt wirbt: „Eltern erhalten bei uns Unterstützung und Beratung bei Fragen im Bereich seelischer Behinderung.“
Aus meiner Sicht hat der ASD erst veranlasst, dass wir uns als Eltern auf einer sehr defizitorientierten und konfrontativen Ebene vor Gericht wiederfinden mussten.
Was ich unter gelungener Elternschaft verstehe, ist eine ressourcenorientierte Kooperation.
Ebenso, dass wir uns auf der kindorientierten Elternebene finden können – es geht schließlich um unsere gemeinsame Tochter und ihrem Wunsch nach Mama und Papa.
Diese Möglichkeit wurde aber aus meiner Sicht vom ASD nicht nur nicht gefördert, sondern gezielt boykottiert.
Dabei steht auf der Internetseite des ASD sehr plakativ: „Eltern erhalten bei uns Unterstützung und Beratung in schwierigen familiären Situationen“ und „Ein Fokus wird dabei auf die Prävention gelegt, um eingreifende Hilfen möglichst zu vermeiden.“
In unserem Fall habe ich aus meiner Sicht leider eine eher einseitige mutterzentrierte statt elternbezogene Unterstützung erlebt, die sogar die Diffamierung von mir als Vater unbegründet, überstürzt und unkritisch beinhaltete.
Leidtragend ist letztendlich unsere Tochter, der ihr zweites Zuhause und die für sie wertvolle und unwiederbringliche Zeit mit ihrem Papa genommen wurde.
Aus meiner Sicht wurde nur ich als Vater bisher sehr einseitig betrachtet.
Es gibt aber auch eine alternative Sichtweise, die bisher völlig ignoriert wurde.
Es liegen Evidenzen der Professionen vor, die diese alternative Sichtweise nahelegen.
Die Verfahrensbeiständin Frau H
führt in ihrem Bericht an das AG (22.04.2024) folgende Punkte auf:
1. „Partner der Mutter finde sie (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisa) grundsätzlich eigentlich doof, zumindest die sie kennengelernt habe – der, der ihr das Kuscheltier geschenkt habe, gehe aber noch. Auch die Kuscheltiere im Bett ihrer Mutter wurden mir noch ausführlich vorgestellt.“
Weiter führt Frau H2 auch meine Information auf, die ich ebenso im Vorfeld beim ASD im Gespräch mit Frau B am 07.12.2023 mitgeteilt hatte:
„Die Mutter habe Lisa mit im gemeinsamen Bett schlafen lassen, auch wenn deren Partner da waren, die sie noch gar nicht so lange kannte.“
→ Lisa schläft immer mit im Bett ihrer Mutter – auch gemeinsam mit den jeweils neuen Partnern. Da es bislang Fernbeziehungen waren, wurden auch die Wochenenden komplett mit den neuen Partnern zusammen verbracht.
Dass die Kuscheltiere von Lisa nicht in deren Bett, sondern im Bett der Mutter liegen, unterstreicht die Gewohnheit der gemeinsamen Nächte mit der Mutter und ihren wechselnden Partnern in einem Bett.
Im handschriftlichen Protokoll der Mutter an das AG beschreibt sie beispielsweise folgendes Verhalten von Lisa:
„Im Beisein ihrer Uroma komische Positionen (sexuelle) mit dem Spielzeug vorgemacht“
→ Nach meinem Kenntnisstand geht man in der Psychologie und Pädagogik davon aus, dass Kinder etwas spielerisch nachahmen, das sie dies visuell wahrgenommen, also selbst gesehen haben – nicht aber, wenn ihnen so etwas selbst geschehen sein sollte. Bei dieser Faktenlage die Situation im Haushalt der Mutter völlig auszublenden und stattdessen einen Zusammenhang mit mir als Vater herzustellen, muss Verdacht auf bewusste Manipulation erzeugen.
2. „Grundsätzlich sei ihr (Anm. d. Verf. gemeint ist die Mutter) eine gute Bindung zwischen Tochter und Vater von Anfang an sehr wichtig gewesen, gerade weil die Beziehung der Eltern nur so kurz gedauert habe und sie selbst ohne Vater aufgewachsen sei.“
Im „Transgenerationalen Risikotransfer“ ist bekannt, dass vaterlos aufgewachsene Mädchen dazu neigen, später als Mutter das subjektive Verhalten ihrer eigenen Mutter zu kopieren. Dazu werden Mechanismen gefunden, um den Vater aus dem Leben des eigenen Kindes zu eliminieren. Der Vorwurf der Gewalt oder des Sexuellen Missbrauchs sind genauso wie die Nutzung eines Frauenhauses dazu häufig missbrauchtes Muster.
3. „Der Opa mütterlicherseits, zu dem Lisa regelmäßig und guten Kontakt hat, habe sich irritiert an seine Tochter (Anm. d. Verf. gemeint ist Lisas Mutter, dessen Stieftochter) gewandt, weil Lisa versucht habe, ihm energisch das T-Shirt auszuziehen und ihn mehrmals gezielt an die Genitalien gefasst habe.“
→ Sieht so das Resultat eines subtilen Groomingprozesses von Seiten des Vaters aus? Und was hat so ein Verhalten mit einem liebevollen Vater zu tun? Das sieht viel mehr nach abgeschautem Verhalten von Gleichaltrigen aus.
Warum zeigt der ASD sich so unprofessionell, dass er auf der Hand liegende und für jede im Fall involvierte Person evidente Alternativen einfach beiseitelässt, weil es so bequem und üblich ist, einem Vater Schuld anzuhängen, auch dann, wenn das Kind damit schwer belastet und der Vater diskriminiert wird?
Solange diese Alternativen weiterhin völlig unberücksichtigt bleiben, bleibt der Fokus lediglich auf mir als Vater bestehen. Nach all den Erfahrungen mit der Vorgehensweise des ASD habe ich die Vermutung, dass weiterhin versucht werden wird, jede noch so kleine Ungereimtheit oder vermeintliche Auffälligkeit gewaltsam und notorisch allein mit mir als Vater in Verbindung bringen zu wollen.
Ich möchte hierbei noch einmal ganz deutlich betonen, dass sich die bisherigen Vorwürfe gegen mich lediglich auf die Aussagen der Mutter beziehen.
Auch dass diese angeblichen Geschehnisse erst dann aufgetreten sein sollen, als die Mutter ihre neuen Partner mit in die Mutter-Tochter-Beziehung und den gemeinsamen Haushalt eingebunden hatte. Ich halte solche Tatsachen in Bezug auf die Zeitschiene für bedeutend.
Darüber hinaus möchte ich zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass ein Perspektivwechsel oft nur dann gelingen kann, wenn ein einseitig gezeichnetes Bild um neue Facetten erweitert wird.
Die eigene Herkunftsfamilie spielt nicht nur in der Entwicklung eines Menschen eine sehr große Rolle, sie prägt auch unsere Werte und Moral.
Ich bin in einem intakten Elternhaus aufgewachsen, habe zwei jüngere Schwestern und meine Eltern sind bis heute glücklich verheiratet. Bis zu ihrem Ruhestand arbeiteten beide in geachteten Berufen mit öffentlicher Wirksamkeit. Unsere Familie hat einen liebevollen, wertschätzenden und fürsorglichen Umgang miteinander und genießt Ansehen in der Öffentlichkeit. Ich selbst bin gläubiger Christ und meine gesamte Familie lebt im christlichen Glauben.
Ich habe zwei Patenkinder – Junge (6 Jahre) und Mädchen (4 Jahre) – und deren Eltern haben mich ganz klar in dieser Rolle gesehen und mich bewusst um die Patenschaft gebeten. Ich bin stolzer Onkel zweier Nichten. Alle Eltern in meinem gesamten Umfeld vertrauen mir nach wie vor ihre Kinder an – und sie wissen um die gesamte hier vorgetragene Geschichte.
Lisa gehört zu dieser Familie und ihre eigene Identität ist ein Teil von ihr.
So komme ich abschließend zu folgender Einschätzung:
Die Maßnahme der begleiteten Umgänge beruft sich lediglich auf die Behauptungen der Mutter. Nach so vielen Beobachtungen, die eindeutig das Gegenteil zeigen und vor dem Hintergrund all dieser Fakten, muss ich als verantwortungsbewusster Vater einen weiteren begleiteten Umgang als kindeswohlgefährdend erkennen.
Der ASD hat alternative Risikolagen, die sogar schriftlich in Verfahrensdokumenten vorlagen, bewusst und aktiv ignoriert.
Wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird − oder
wie aus einem »Bett mit Dach darüber« ein »Bett mit Baldachin« wird
Der Vater:
Die Vermutung und vermeintliche Auffälligkeit:
Die Verfahrensbeiständin Frau H schreibt in ihrem Bericht an das AG:
„Lisa erzählte, dass eine Besonderheit beim Vater sei, dass sie dort auch ein Bett haben, in dem sie sein könnten und da sei ein Dach drüber.
Ich hatte das so verstanden, dass ihr Bett in ihrem Zimmer dort vielleicht eine Art besonderen Baldachin habe oder es ein Stockbett sei und fragte nach, ob das Dach dann bunt und aus Stoff sei oder wie − sie sah mich etwas irritiert an und redete etwas anderes weiter.
Auffällig ist für mich, dass die Informationen, die ich nach dem Treffen mit Lisa erhielt, mit dem o. g. Punkt, über den ich gestolpert war, so direkt zusammenpassten und ich damit nicht leichtfertig umgehen möchte.“
Im Gerichtsvermerk ist dann festgehalten, wie Frau H damit umging. Sie sagte, dass es auffallend war, dass Lisa auf die Nachfrage zu oben genanntem Punkt, betreffend den Vater, nicht geantwortet hat. Sie habe dann aber auch ihrerseits nicht weiter nachgefragt.
Kommentar:
Es geht um einen Hinweis der Mutter auf Sexuelle Übergriffigkeit des Vaters in Bezug auf die 4-jährige Tochter Lisa.
Alle involvierten Frauen (mit perverser Phantasie) suchen nun überall Hinweise auf Auffälligkeiten, die den Vorwurf der Mutter belegen könnten.
Allein der Begriff „BETT“ ist schon hoch alarmierend.
„Himmelbett“ oder „Bett mit Baldachin“ ist natürlich extrem auffällig.
Und schon ist das ein weiteres Indiz für die Schuldhaftigkeit des Vaters und das arme kleine Mädchen muss gegen den bösen Vater gestärkt werden – nicht, obwohl sie ihn liebt, sondern gerade, WEIL sie ihn liebt.
Und dass das Mädchen beim Nachfragen schweigt, ist natürlich schon wieder hoch auffällig.
Alle involvierten Frauen sind sich im Brustton der Überzeugung einig. Und bei jeder Diskriminierung des Vaters verweisen sie allein auf den Schutz des armen Kindes.
Ich empfehle, in Wikipedia die Dokumentation zu den „Wormser Prozessen“ zu lesen, um erahnen zu können, in welchem Milieu solche Geschichten angesiedelt sind.
Und weil „Wildwasser“ dadurch schwer angeschlagen ist, werden diese hin und wieder durch „Allerleirauh“ ersetzt. Was dabei verbrochen wird, ist dasselbe.
Der Vater:
Die Realität:
Lisa sagte lediglich „Wir haben auch ein Bett, da sei ein Dach drüber“. Das stimmt. Wir haben eine Wohnlandschaft (große Couch) in unserem Wohnzimmer und Lisa darf traditionell in der Nacht vor Nikolaus darauf schlafen, weil sie so aufgeregt ist und nah bei der Haustür sein will, um den Nikolaus nicht zu verpassen.
Das Dach darüber ist eine Dachschräge mit Gaube und Dachflächenfenster. Etwas schwierig für ein 4-jähriges Kind zu beschreiben und natürlich irritierend, wenn nach einem bunten Dach aus Stoff gefragt wird.
Wie aus so einer klaren Realität eine Vermutung zu „Bett mit Baldachin“ werden kann und als Auffälligkeit gedeutet wird, ist hier nachvollziehbar dokumentiert. Bei einem vorgezeichneten Bild wird oft weiter einseitig eingeordnet und versucht, das bestehende Bild bestätigt zu bekommen.
Der nächste Schritt im Ablauf ist das gemeinsame Gespräch beim Jugendamt zur Evaluierung des BU und zur Entscheidung des weiteren Vorgehens.
Dieses Gespräch hat inzwischen stattgefunden.
Der Vater hat ein Protokoll erstellt, dessen anonymisierte Fassung hier öffentlich gemacht wird:
Gedächtnisprotokoll des Gesprächstermins zur
Umgangsauswertung der begleiteten Umgänge (vom 08.05.2024 bis 26.09.2024)
Folgend genannte Personen und Beteiligte:
Kind |
Lisa, 5 Jahre |
Mutter |
M |
Vater |
V |
Jugendamt |
Frau HR |
Umgangsbegleitung |
Frau H |
Ebenso anwesend |
Frau B, Träger BU |
Vor dem Gespräch hatte ich Frau HR meine eigene persönliche Stellungnahme per E-Mail zukommen lassen. Die Stellungnahme war als PDF angehängt und hatte den Umfang von 12 Seiten. Meine Mail enthielt zusätzlich die Bitte, diese Stellungnahme an alle mit dem Fall Vertrauten in ihrem Hause weiterzuleiten.
Titel der Stellungnahme: „Meine Stellungnahme und die damit verbundene Konsequenz der Aufhebung weiterer begleiteter Umgänge und in einem ersten Schritt die Wiederherstellung der vorherigen Umgangspraxis“. Diese Stellungnahme hatte Frau HR zur Kenntnis genommen und sie wurde auch kurz Gegenstand des gemeinsamen Gesprächs. Daher gehört dieser Hinweis der Vollständigkeit halber zum Protokoll.
Frau HR, Frau H, die Mutter und ich fanden uns im Gesprächsraum ein und nahmen am runden Tisch Platz. Frau B kam etwas später nach, da ihr der Hinweis fehlte, dass wir uns dieses Mal in einem anderen Raum treffen. Frau HR fragte nach, ob wir Eltern schon den Bericht von Frau H erhalten hätten. Da uns beiden der Bericht bisher nicht übergeben wurde, fragte Frau HR, ob wir diesen haben wollen. Die Mutter und ich bekundeten Interesse. So kopierte Frau HR uns den gesamten Entwicklungsbericht mit Einschätzung und händigte der Mutter und mir jeweils ein Exemplar aus. Wir warteten mit dem Beginn des Gesprächs auf das Eintreffen von Frau B und unterhielten uns bis dahin über Nebensächlichkeiten.
Als Frau B eintraf, begann Frau H das Gespräch.
Sie erläuterte zunächst, dass Lisa ganz genau wisse, dass etwas geklärt werden müsse und dass sie sich damit auseinandersetzen würde. Lisa sagte zum Beispiel, „… wenn wieder alles in Ordnung ist“.
Die Mutter und Frau H sind sich einig, dass Lisa nichts erfahren hat, was sie traumatisiert.
Wir Eltern begegnen uns bei den Treffen auf einer respektvollen Ebene und machen das sehr gut.
Wir bekamen von Frau H ein Kompliment dafür ausgesprochen. Die Kontakte zwischen Lisa und mir seien sehr gut und Lisa freue sich auf mich. Wir spielen toll miteinander, haben uns viel zu erzählen und Lisa sucht auch die körperliche Nähe zu mir. Es gibt aus Frau Hs Sicht keine Auffälligkeiten oder Indizien, die für einen Missbrauch sprechen würden. Sie hält sich auch gar nicht so nah bei Lisa und mir auf, weil sie das Vertrauen in mich hat, dass kein Übergriff stattfinden wird.
Dennoch stände der Vorwurf im Raum und alle der anwesenden Frauen sind sich einig, dass man diesen Vorwurf ernst nehmen müsse.
Die Mutter findet, dass Lisa die begleiteten Umgänge guttun und auch, dass die Verabschiedungen gut verlaufen. Lisa fragt auch gar nicht mehr nach ihrem Papa und alles sei in Ordnung, so wie es ist.
Nachdem ich von Frau HR gefragt wurde, wie ich die Umgänge empfinde, beschrieb ich in der Sache das Gleiche wie Frau H. Lisa freut sich riesig, mich zu sehen, auch wenn keine Normalität für sie vorherrscht. Man merkt deutlich, wie sehr sie an mir hängt und wie sehr sie die wertvolle Zeit genießt, die wir miteinander haben. Eine ganz tolle Vater-Tochter-Beziehung ohne irgendwelche Auffälligkeiten, wie Frau H das ja auch gesagt hatte.
Nachdem alle ihre Einschätzungen vorgetragen hatten, sagte Frau HR, dass dann ja alle der Meinung seien, dass die begleiteten Umgänge so weiterlaufen können.
Daraufhin schüttelte ich den Kopf und sagte ganz klar „nein“.
Ich erklärte mein Veto. Frau H ist der Auffassung, dass keinerlei Auffälligkeiten bei Lisa selbst und in der Interaktion zwischen Vater und Tochter zu erkennen seien. Lisa will wieder zu ihrem Papa und sie äußert, dass es so, wie es jetzt ist, für sie nicht in Ordnung sei. Aus meiner Sicht wäre eine Aufrechterhaltung der begleiteten Umgänge eine Kindeswohlgefährdung.
Frau HR nahm das zur Kenntnis und erwähnte an dieser Stelle auch meine im Vorfeld eingebrachte Stellungnahme. Sie war sich nicht sicher, ob ich das in dieser Runde erzählen wolle, sonst hätte sie das mit mir im Anschluss allein besprochen.
Sie ging davon aus, dass ich weiteren begleiteten Umgängen nicht zustimmen würde und ich mich stattdessen mit meiner Stellungnahme an das Gericht wenden würde.
Ich stellte daraufhin klar, dass ich lediglich ihre Einschätzung wünsche, denn auf ihre Einschätzung würde sich das Gericht ja schließlich auch berufen. Frau HR bestätigte das so. Sie sei für eine Weiterführung der begleiteten Umgänge. Auf meine Frage, mit welcher Begründung, antwortete sie:
„Aus dem Grund, dass Lisa erst 5 Jahre alt ist und sich alles jetzt so eingestimmt hat und gut läuft.“
Frau HR fragte nach meinem Gegenvorschlag und ich erklärte, dass ich eine Wiederherstellung der vorherigen Umgangskontakte wünsche – alle 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend.
Daraufhin begann ein angeregter, aber respektvoller Diskurs zwischen der Mutter und mir.
Die Mutter äußerte, dass sich wohl jeder in einem begleiteten Umgang zusammenreißen würde. Lisa hätte, seit sie 2 Jahre alt ist, viele Aussagen getroffen und sie als Mutter sei jetzt nicht mehr bereit, diese Aussagen weiterhin zu ignorieren.
Ich brachte daraufhin ein, dass die Mutter selbst diese angeblichen Aussagen aber unterschiedlich wiedergeben würde. So schrieb sie mir einst: „Stimmt es, dass Lisa an deinem Penis riechen wollte?“ und später schrieb sie mir, wenn das vor Gericht geht, „Lisa an deinem Penis riechen sollte“.
Die Mutter widersprach mir daraufhin ganz klar und sagte, dass das nicht stimmen würde.
Die Mutter brachte ein, dass die Fachstelle Allerleirauh der Meinung sei, dass es keine kindlichen Phantasien seien. Auf meine Frage, ob jemand von Allerleirauh jemals mit Lisa darüber gesprochen hätte, stellte sie klar, dass nur sie selbst und nicht Lisa mit ihnen gesprochen hätte.
Ich wandte mich an Frau HR und stellte in den Raum, dass ich davon ausgehe, dass sie Lisa noch nie gesehen habe, kein Wort mit ihr gewechselt habe und sie wahrscheinlich auch gar nicht wisse, wie Lisa aussähe. Frau HR bestätigte das. Daraufhin stellte ich fest und äußerte, dass sich alle Professionen nur auf die Aussage der Mutter stützen, dass Lisa diese Aussagen angeblich gemacht hätte. Es wurde nicht mit Lisa darüber gesprochen und sich auch nicht mit Lisa beschäftigt.
Frau HR erklärte mir, dass das Spontanaussagen von Lisa gewesen seien, die man nicht wiederholen könne.
Die Mutter und ich tauschten unsere Ansichten über zwei von der Mutter als Auffälligkeiten gedeutete, angebliche Vorkommnisse aus.
Die Mutter erzählte, dass Lisa ihrem Opa (mütterlicherseits) gezielt in den Schritt gefasst hätte und das auch noch lustig fand. Ich fragte Frau HR rhetorisch, ob so das Resultat eines subtilen Groomingprozesses aussieht, den sie bei mir ja vermutet. Ich persönlich würde das als ein typisches Nachahmungsverhalten von Gleichaltrigen deuten – beispielsweise aus dem Kindergarten.
Die Mutter berichtete weiter, dass Lisa ihr an die Brüste gefasst hätte und sie das dann direkt unterbunden und Lisa zur Rede gestellt hätte. Auf die Frage, warum sie das mache, sei Lisas Antwort dann gewesen, weil sie Baby spielen wollte und angeblich auch mit mir Baby spielen würde. Ich räumte ein, wenn das tatsächlich so geschehen sein sollte, könnte es ja auch noch eine andere Erklärung dafür geben, als eine Auffälligkeit für angebliche Übergriffigkeit meinerseits. Einige Kinder in dem Alter würden das machen. Persönlich kenne ich auch Mütter, die das mit ihren Kindern erlebt haben. Die Mutter war aber der Überzeugung, dass Kinder das nur machen würden, wenn sie gestillt worden seien.
Frau B klinkte sich ein und gab zu verstehen, dass diese Aussagen nun einmal im Raum stünden und man sie ernst nehmen müsse. Man könne nicht einfach darüber hinwegsehen.
Ich brachte meine tiefe Überzeugung zum Ausdruck und betonte, dass man niemals wegsehen dürfe. Erst recht nicht, wenn es um Kinder und möglichen Missbrauch gehe. Kinder müssen geschützt werden. Das aber, was in unserem Fall passieren würde, sei eine Form von Wegsehen. Es werde nicht die ganze Situation angesehen und es werde aus meiner Sicht an Lisa vorbeigeschaut. Frau H selbst sagte, dass sie auch keinerlei Indizien sehen würde und dass Lisa mich vermisse, mich lieb habe und wieder zu uns nachhause wolle.
Frau B gab mir zu verstehen, dass ein Kind, das Missbrauch erfahren habe, den Papa auch lieben würde und sich keine Auffälligkeiten zeigen müssten. Sie stimme mir aber in soweit zu, dass man sich in so einem Fall auch mit dem Kindsvater befassen sollte.
Frau HR erklärte, dass nicht einfach jemand von der Fachstelle, der Lisa noch nie gesehen habe, solche Sachen fragen würde. Verwertbares würde bei so etwas nicht rauskommen.
Für Allerleirauh ist es ein großes Indiz, dass es tatsächlich passiert sei, wenn das Kind sagt, dass der Vater das gemacht habe.
Frau H äußerte auch ihre Bedenken und dass sie große Bauchschmerzen hätte, wenn Lisa das Wochenende bei mir verbringen und übernachten würde. Die Aussagen des Kindes zum Missbrauch blieben einfach im Raum – ob mit Lisa gesprochen werde oder nicht. Wenn der Kontakt zu mir aber komplett abbrechen würde, wäre das ganz schlimm. Sie möchte sich da aber auch ganz raushalten. Die Mutter kann durch die begleiteten Umgänge Kontakt zwischen Lisa und mir zulassen, ohne die ganze Zeit Angst zu haben.
Ich gab zu bedenken, dass Lisa immer wieder – auch während der begleiteten Umgänge – den Wunsch äußere, mehr Zeit mit mir verbringen zu wollen und dass sie wieder bei uns zuhause sein wolle.
Außerdem empfinde ich es als äußerst schlimm für Lisa, dass ihr Wunsch immer wieder beiseite geschoben wird. Ich stelle es mir für sie furchtbar vor, wenn sie beispielsweise im Kindergarten immer wieder mitbekommt, dass die Kinder bei Mama und Papa sind, Lisa ihren Papa aber nur mit Frau H zusammen kennt.
Die Mutter blieb dabei, dass es für Lisa absolut in Ordnung sei, so, wie es jetzt ist – auch in Bezug auf die Verabschiedungen. Zurückliegende Verabschiedungen wären durch mich grauenvoll für das Kind gemacht worden. Ich sagte darauf zur Mutter, dass ich die früheren Verabschiedungen hier nicht auf den Tisch bringen möchte, weil ich sie nicht angreifen wolle und erst recht nicht schlecht über sie reden möchte. Die Mutter führte weiter auf, dass ich aus ihrer Sicht kontraproduktiv auf Lisa eingewirkt hätte. Beispielsweise hätte sie uns aus dem Fenster beobachtet, dass ich Lisa im Arm hielt und sie in ihrer Trauer noch bekräftigt hätte. So, wie es jetzt durch Frau H laufen würde, fände sie es aber super.
Frau HR brachte ein, dass der ASD weitere begleitete Umgänge befürworten und sie auch bewilligen würde. Wenn ich das so nicht wolle, müsste ich mich an das Gericht wenden.
Ich fragte nochmal nach, ob das wirklich die einzige Option sei. Frau HR bestätigte mir das so.
Ich hakte noch kurz bei der Mutter nach, weshalb sie Lisa bei dem begleiteten Umgang im Hüpfburgenpark nur in Unterhose mit mir hat spielen lassen, wenn sie doch so schlimme Vermutungen hätte. Sie erklärte mir, dass sie sich keine Sorgen machen müsse, weil Frau H dabei sei. Dass ich Lisa bei den Begrüßungen auf den Arm nehmen würde, wäre der Mutter aber unangenehm. Wir dürfen das von ihr aus aber weiterhin so machen, weil sie für Lisa alles gerne so natürlich wie möglich hätte und uns keine Steine in den Weg legen wolle.
Die Mutter versicherte noch, dass es ihr generell nie gut dabei ging, wenn Lisa bei mir war – zu keinem Zeitpunkt. Ich fragte sie daraufhin etwas verwundert, warum sie mir denn dann von sich aus im August 2023 mehrfach zusätzliche Termine vorgeschlagen hatte, dass Lisa länger und öfter zu mir kommen könnte. Sie erklärte mir, dass sie Zusatztage nur deshalb vorgeschlagen habe, weil ich Lisa gesagt hätte, dass sie die Mama fragen solle, wenn sie öfter zu mir will. Wenn sie da nicht zugestimmt hätte, hätte sie vor Lisa als die blöde Mama dagestanden. Ich betonte, dass ich die Mutter nicht angreifen wolle, sondern sie einfach verstehen möchte. Es ist für mich schwierig, nachzuvollziehen, dass sie mir Zusatztage mit Lisa von sich aus vorschlägt, aber gleichzeitig große Angst vor Übergriffen habe.
Die Mutter erklärte mir, dass es ihr irgendwann mit Lisas Aussagen zu viel geworden sei.
Sie sagte ganz konkret:
„Meine große Angst war es, dass du das gemeinsame Sorgerecht beantragen würdest und dann hätte ich gar keine Kontrolle mehr über Lisa. Dann würde ich sie dir geben müssen.“
Frau HR wandte sich an mich, und fragte, wie meine Entscheidung aussehen würde.
Ich sagte, dass, wenn begleitete Umgänge die einzige Möglichkeit seien, dass Lisa mich sehen darf, ich dann zustimmen würde.
Wir machten einen gemeinsamen Termin zur nächsten Umgangsauswertung am 20.01.2025 um 9 Uhr aus. Auch wurde der Termin für den nächsten begleiteten Umgang festgelegt.
Als sich die Mutter, Frau H und Frau B von Frau HR verabschiedet hatten und bereits ins Treppenhaus gingen, gab ich Frau HR noch mein persönliches Protokoll der bisherigen begleiteten Umgänge in die Hand – ausgedruckt auf 17 Seiten.
Ebenso gab ich ihr einen einseitigen Ausdruck mit der Überschrift „Wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird − oder wie aus einem »Bett mit Dach darüber« ein »Bett mit Baldachin« wird“.
Dazu erklärte ich ihr, dass dies ein interessanter Beleg dafür ist, wie ein vorgezeichnetes Bild verstärkt wird und dass sie sich das ansehen könne. Die beiden Fotos darauf sind das reale „Bett und Dach“, von dem Lisa sprach.
Mein Kommentar
Es macht mich fassungslos, wie bei einem „Runden Tisch“ im Jugendamt 4 Frauen, eine Mutter und 3 mit ihr resonierende „Fachfrauen“, einen Vater regelrecht abschlachten und zerlegen. Das dahinter stehende Ausmaß an passiver Aggressivität ohne jede Spur einer Relativierung ist typisch für die Vorgehensweisen in einem profeministischen System, in dem VÄTER immer als TÄTER konnotiert werden und Fachfrauen mit Hausfrauenmentalität Macht über Männer bekommen und aus ihrer zu 85% frauendominierten Blase heraus mit dem Brustton der unhinterfragten Überzeugung das umsetzen, was sie als „Kindeswohl“ bezeichnen, was aber tatsächlich feministisches Bauchgefühl ausmacht.
Und wie diese Fachfrauen – obwohl sie die Machenschaften der Mutter kennen und durch den Vater nochmals die in den Verfahrensdokumenten durch die Professionen dokumentierten Handlungen der Mutter vorgesetzt bekamen – eben diese mit perfekter Ignoranz glatt unter dem Teppich kehren, zeugt von einer Arroganz, Überheblichkeit und zelebrierten Bedeutungslosigkeit der Wirkung auf das Kind, dass deren „Fachlichkeit“ zur Farce wird.
Es verwundert nicht, wenn das Jugendamt in der Reaktion auf die Defizite solcher Vertreterinnen öffentlich und zurecht in Grund und Boden definiert wird.
Durch die Verfahrensbeiständin wurde dokumentiert, dass die Mutter häufig wechselnde Partner hatte, die das Kleinkind auch kennenlernte, aber nicht gerade jeden mochte – bis auf einen, von dem sie ein Kuscheltier geschenkt bekam.
Die Verfahrensbeiständin dokumentierte auch, dass die Kuscheltiere von Lisa nicht in ihrem Zimmer und in ihrem Bett liegen, sondern dort, wo sie auch schläft: Im Bett der Mutter. Und Lisa selbst erzählte dem Vater, dass sie dort auch mit den Liebhabern der Mutter zusammen schlafen würde.
Das wissen die Fachfrauen – und kehren es unter den Teppich.
Von Frau zu Frau ist frau da etwas großzügig.
Was wäre wohl, wenn Lisa dieselben Erfahrungen beim Vater machen würde?
Wie würden die versammelten Fachfrauen das wohl ausschlachten?
Dass die Mutter lügt, besonders dann, wenn es um ihre Machenschaften geht, mit denen sie einen angeblichen Missbrauch stützt, ist ebenfalls bei allen bekannt.
„Wollte“ das Kind nun am Penis des Vaters riechen oder „sollte“ es riechen?
Die Stories der Mutter sind so lügnerisch wie pervers.
Ab unter den Teppich damit!
Der Chor der bauch-resonierenden Frauen ist sich einig:
Das arme Kind muss vor dem perversen Vater geschützt werden – obwohl absolut NICHTS für eine Übergriffigkeit spricht, außer der Behauptung der Mutter und der perversen Phantasie der Fachfrauen.
Das ist deutsche Familienrechts-Praxis.
Noch Fragen?
HINWEIS
Mehr als 1500 Abende betet ein kleiner fünfjähriger Junge. Über drei Jahre kann die Mutter mit dem erfundenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs den kleinen Jungen von seinem Vater getrennt halten. Die Aura einer bundesweit agierenden Rechtsanwältin hilft ihr, trotz Ermittlungsverfahren des Staatsanwaltes und vernichtenden Gerichtsgutachten, das Lügengebäude aufrecht zu erhalten, denn der Familienrichter „folgt“ der politisch agierenden Anwältin.
Was kommt als nächster Schritt?
Es wird nichts anderes möglich sein als der nächste Antrag ans Familiengericht.
Was die Fachfrauen dann abziehen werden, bleibt spannend, zu verfolgen …