Gliederung
1. Häufigkeit in den Verfahren beim „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.“
2. Bisherige Forschung zur Validität der Vorwurf-Praxis
3. Wildwasser (als das typischste Beispiel von „Aufdeckungsvereinen“ für Sexuellen Missbrauch durch männliche Menschen)
4. Aussageverhalten von Kleinkindern
5. Wie verhalte ich mich, wenn ich mit diesem Vorwurf ungerechtfertigt konfrontiert werde?
6. Aufstehen!
1. Häufigkeit in den Verfahren beim „Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.“
Dazu laufen regelmäßig Erhebungen. Die ersten Untersuchungen ergaben je nach Cluster (z.B. einzelne Neufall-Jahrgänge) Werte zwischen 5% und 12%. Damit liegen die Zahlen in meiner Beratungspraxis deutlich höher als Busse et al im Jahr 2000 mit etwa 3% feststellten.
In einem umfassenden Sample von 696 Fällen aus über 10 Jahren (Väter mit den Anfangsbuchstaben A-L, verwertbare Akteninhalte) sind bei mir 8,6% mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs gelistet. Das ist das 3-Fache des Wertes, der von Busse et al festgestellt wurde und prägt wohl die Auswahl der Fälle, die bei mir landen.
Bei der Neufassung dieser Passage im Artikel (24.03.2021) waren unter den bisher 56 Neufällen dieses Jahres 4 Fälle, in denen der Missbrauchsvorwurf das prägende Charakteristikum darstellt. Dies entspricht gut 7%.
Am Ende des Jahres waren bei 143 Väterschicksalen 10 mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs. Es bleibt bei 7% für das Jahr 2021.
Update vom 12.09.2024
Unter Punkt 6. wird erläutert, dass unter den Neufällen dieses Jahres 2024 wieder über 8% den Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs betreffen.
Wir erkennen das als widerliche Schande für einen Staat, der schon längst in verschiedenen Bereichen den Rechtsstaat verlassen hat.
Es gibt sogenannte „Bananenrepubliken“, in denen solche Obszönitäten wie in Deutschland nicht möglich sind.
2. Bisherige Forschung zur Validität der Vorwurf-Praxis
Detlef Busse, Max Steller, Renate Volbert: Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren. In: Praxis der Rechtspsychologie. Sonderheft 2/2000, S. 3–98
Der früher hier eingestellte LINK funktioniert heute nicht mehr.
Ich habe die Studie aber als download (pdf-scan des originalen Heftes) gesichert.
Ich werde später einmal auf diese Untersuchung noch näher eingehen.
Untersucht wurden komplette Jahrgänge von 1352 Umgangs- und Sorgerechtsfällen der Familiengerichte Tempelhof 1988, Kreuzberg 1993 und 1995 und Pankow/Weißensee 1993 und 1995.
Tabelle 1: Anzahl isolierter Umgangsrechtsakten pro Jahrgang
Familiengericht |
Jahrgang |
registr. Akten |
ausgewertete A. |
fehlende A. |
Ausgewertet |
Tempelhof |
1988 |
517 |
460 (89,0%) |
57 (11,0%) |
451 |
Kreuzberg |
1993 |
530 |
394 (74,3%) |
136 (25,7%) |
375 |
Kreuzberg |
1995 |
543 |
365 (67,2%) |
178 (32,8%) |
354 |
Pankow/Wßsee |
1993 |
121 |
81 (66,9%) |
40 (33,1%) |
79 |
Pankow/Wßsee |
1995 |
167 |
94 (56,3%) |
73 (43,7%) |
93 |
Summe |
|
1878 |
1394 (74,2%) |
484 (25,8%) |
1352 |
In 3% der Fälle wurde der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs geäußert.
In 86% davon war der Vorwurf unsubstantiiert – man könnte auch sagen „an den Haaren herbeigezogen“ bzw. erfunden. In weiteren 10% gab es keine Validitätsoption, eine Zuweisung ist also unsicher. Übrig bleiben rund 5%, in denen ein Missbrauch vorlag. Das betrifft also rein rechnerisch 5% von 3% aller Verfahren – das sind also 0,15% bzw. 1,5 Promille aller Fälle.
Zitate aus der Studie:
„Daraus läßt sich zumindest ableiten, daß der Anteil an nicht substantiierbaren Beschuldigungen in familienrechtlichen Verfahren einen Großteil der Fälle betrifft.“
Da in den 90er Jahren noch ganz andere Zahlen grassierten, wurde dieser Befund benutzt, um das Problem zu bagatellisieren – „Was sind schon 3%…“
Rechnet man dies aber auf alle familienrechtlichen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren eines Jahres in Deutschland um, so betreffen – stark abgerundet – 3% rund 6000 Fälle.
Wenn 86% davon erstunken und erlogen sind, werden jährlich über 5000 Personen (meist Väter) ungerechtfertigterweise mit dem Falschvorwurf des Sexuellen Missbrauchs konfrontiert.
Wenn gerade Anwältinnen das spöttisch runterspielen, muss man sich vorstellen, man tut das in Deutschland 5000 Müttern an – ohne jede negative Konsequenz für den falschbeschuldigenden Vater.
Leider muss man diese Zumutung andenken, um das Ausmaß begreiflich zu machen.
Für den fälschlicherweise Beschuldigten hat dies meist fatale Konsequenzen:
Außer den psychischen, physischen, sozialen und ökonomischen Folgen droht meist das (ich zitiere aus der Untersuchung):
„In den 27 Fällen [etwa ein Drittel], in denen nur ein Elternteil [vom Jugendamt] befragt wurde, war es vor allem der beschuldigte Elternteil, der nicht befragt worden war.“
„Die Betrachtung der Einschätzungen bei der Beurteilung des Mißbrauchsverdachts zeigt, daß in 41% nur die Angaben der befragten Personen über den Mißbrauchsverdacht vorgetragen wurden und auf eine Wertung verzichtet wurde. In den übrigen Fällen wurde der Mißbrauchsverdacht häufiger [vom Jugendamt] als zutreffend beurteilt, als dies durch das Gericht und die Gutachter geschah.“
„Der dargestellte Fall steht stellvertretend für einige ähnliche Fälle des Datenmaterials: vorschnelle Reaktionen aufgrund unspezifischer Verdachtsmomente, Festhalten an der Beschuldigung trotz gegenteiliger Befunde und Verschlechterung der Position des beschuldigten Elternteils aufgrund der langen Verfahrensdauer im Zusammenhang mit einer Entfremdung des Kindes vom beschuldigten Elternteil.“
„Die Zeitspanne zwischen Antragstellung beim Familiengericht und gerichtlicher Entscheidung betrug im Mittel elf Monate, wobei die Dauer von etwa einem Monat bis zu mehr als drei Jahren variierte.“
„In einigen Fällen wurde deutlich, daß das Jugendamt den Eltern oder einem Elternteil empfohlen hatte, sich wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs an eine spezielle Beratungsstelle (Wildwasser, …) … bzw. an eine vergleichbare Einrichtung zu wenden.“
Im Jahr 2023 veröffentlichten Jennifer Harman (damals Präsidentin des ICSP) et al eine Studie, die Eltern-Kind-Entfremdung und den Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs in Beziehung setzte.
Es wurden 500 Fälle aus 4.889 kanadischen Familiengerichtsentscheidungen ausgewählt.
Ergebnisse:
71,4% entfremdende Eltenteile waren MÜTTER
6,8% der von Müttern erhobenen 459 Missbrauchsvorwürfe waren begründet
80% der durch Mütter erhobenen Missbrauchsvorwürfe waren offensichtlich unbegründet.
Damit stimmen die Ergebnisse dieser kanandischen Studie weitgehend mit den Ergebnissen von Busse et al und meinen Erfahrungen aus der Beratungs- und Coaching-Arbeit überein, wobei Busse et al ein unteres Level, die kanadische Studie ein mittleres Level und meine Statistiken ein oberes Level als Abbild der Realität aufzeigen. Dieses Level ist abhängig von der Auswahl der Samples.
Gender and Child Custody Outcomes Across 16 Years of Judicial Decisions Regarding Abuse and Parental Alienation
3. Wildwasser (als das typischste Beispiel von „Aufdeckungsvereinen“ für Sexuellen Missbrauch durch männliche Menschen)
Wildwasser ist eine ideologisch prädisponierte Organisation, die das Ziel hat, Täter zu generieren. Damit ist
- jede besorgte Meldung einer Frau für Wildwasser ein weiterer Strich auf der Täterliste, wobei gefühlte Fakten jede Verifizierung ersetzen
Hier ist nachzulesen, dass es Aktivistinnen gibt, die sogar als Anwältin mit Ignoranz gegenüber der Unschuldsvermutung arbeiten und damit den Rechtsstaat außer Kraft setzen.
- jede Meldung bei Wildwasser, die auf eine Täterin hinweist, von diesen wegen Unwilligkeit und Störung der ideologischen Vorgaben nicht bearbeitbar
- deren Vita durch eine Reihe heftigster Fehlentscheidungen geprägt.
Das größte und prägendste Desaster war wohl der Missbrauchsskandal in Worms Mitte der 90er Jahre.
Wie sehr dies dem Image von Wildwasser geschadet hat, zeigt ein Beschluss des Familiengerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 2003:
Amtsgericht Karlsruhe
– Familiengericht –
Verfahren 4 F 159/01
Beschluss vom 04.04.2003
Auszug:
„Auch wurde die zu „Wildwasser“ gehörige Diplom Psychologin NN als Zeugin benannt, jedoch hat das Gericht davon abgesehen, die genannten Personen als Zeugen zu vernehmen.
…
Auf solche Äußerungen, wozu auch eine etwaige Aussage der Diplom Psychologin NN von „Wildwasser“ gehören würde, kann das Gericht seine Entscheidung nicht stützen, weshalb auch diese Aussagen als nicht beweiserheblich angesehen werden.
Frau NN von „Wildwasser“ ist bereits dadurch vorgeprägt, dass nach Kenntnis des Gerichts „Wildwasser“ zunächst einmal davon ausgeht, dass der von der Mutter erhobene Vorwurf des Missbrauchs zutrifft und dass es dann Sache des Missbrauchers ist, den Vorwurf zu widerlegen, was oftmals kaum gelingen kann.
Das Gericht hat aus der Presse, Rundfunk und Fernsehen Kenntnis von mehreren großen Strafverfahren, die sich mit Missbrauch befassen, wo Sozialarbeiter, Psychologen und andere Personen, die mit den angeblich missbrauchten Kindern im Vorfeld zu tun hatten, sich entweder geirrt hatten oder so unprofessionell vorgegangen sind, dass für die Gerichte es nachher nicht mehr möglich war, nachzuvollziehen, ob sich ein Missbrauch wirklich ereignet hat.“
Siehe auch: Kinofilm „Der Entsorgte Vater“
Damit wird die belastete Vita von Wildwasser deutlich, die nicht allein auf der Unfähigkeit von Mitarbeiterinnen beruht, sondern die durch deren ideologische Vorprägung vorgegeben ist.
Ich selbst konnte in den Jahren 2003 und 2004 die Vorgehensweise von Wildwasser in Karlsruhe beleuchten:
15.08.2003
Sehr geehrte Damen,
um jedes Missverständnis auszuschließen, möchte ich zunächst betonen, dass ich sexuelle Gewalt oder auch nur Übergriffe – von welchen Täterinnen und Tätern und an welchen Opfern auch immer – verabscheue und alle Bemühungen begrüße und unterstütze, die gegen TäterInnen vorgehen.
Mit großem Interesse habe ich Ihre Statistik 2002 gelesen.
In Bezug auf unser Anliegen als im VAfK organisierte Väter, die durch eine immer noch mütterzentrierte Familienrechtspraxis daran gehindert werden, über die Unterhaltszahlungen hinaus Vater sein zu können, fehlen allerdings einige wichtige Untergliederungen im Zahlenwerk.
Sie stellen im Arbeitsschwerpunkt Wildwasser fest, dass „ein hoher Anteil der Betroffenen bis zwölf Jahre alt“ war. Insgesamt betraf dies im Berichtzeitraum 53 Fälle.
Uns interessiert
- die detaillierte Altersuntergliederung in dieser Gruppe und
- der Anteil der Fälle, in denen eine Mutter den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Vater ihres Kleinkindes erhoben hat.
- Wie viele Fälle davon wurden strittig vor Gericht verhandelt und
- in wie vielen Fällen wurde durch Gutachter festgestellt, dass kein Missbrauch stattfand oder z.B. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ kein Missbrauch stattfand, bzw.
- in wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung des/der TäterIn?
Wir stellen fest, dass es Mütter gibt, die aus egoistischen Gründen das Kind vom Vater abgrenzen wollen und denen jedes Mittel – auch verabscheuungswürdige – genehm sind, um dieses Ziel zu erreichen. Wir haben konkrete Fälle, in denen dies in Karlsruhe geschah und möchten Ihre Statistik mit unseren Erfahrungen abgleichen.
Mit freundlichen Grüßen und Dank für Ihre Bemühungen
27.08.2003
Sehr geehrte Damen,
mit Post vom 15.08.2003 fragte ich bei Ihnen nach näheren Angaben zur Statistik 2002.
Bis heute habe ich weder eine Bestätigung des Erhaltes mit Hinweis auf die inhaltliche Antwort oder eine Antwort erhalten.
Ich möchte deshalb hiermit nochmals an mein anhängendes Schreiben erinnern.
Eine Kopie geht an Herrn Seekircher, Stadt Karlsruhe mit der Bitte um Weitergabe an Herrn Bürgermeister Denecken zur Information.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
01.09.2003
Sehr geehrter Herr Krieg,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.08.2003.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen – bedingt durch Urlaubsabwesenheit und der starken Beanspruchung unserer Beratungsstelle – erst heute, knapp zwei Wochen nach Eingang Ihres Schreibens, antworten können.
Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen die von Ihnen gewünschten Detailinformationen zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Koeppen
Vorstand
03.09.2003
Sehr geehrte Frau Koeppen,
vielen Dank für Ihre Mail vom 01.09.2003.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich mit Ihrer Auskunft nicht zufrieden erklären kann.
Ihre Institution ist weitgehend öffentlich finanziert und damit auch der Öffentlichkeit gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Wir haben deutliche Hinweise dafür, dass Ihre Statistik bewusst so gehalten ist, dass sie alle Fälle von Müttern, die aus egoistischen Beweggründen gegen das Kindeswohl handeln und den Vater ihres Kleinkindes fälschlich des sexuellen Missbrauchs bezichtigen, um – bei zugesicherter Straffreiheit auch im deutlichen Missbrauchsfall durch die Mutter – im anschließenden Sorge- und Umgangsverfahren eine bessere Ausgangslage zu haben, dass diese Fälle unter die anderen Missbrauchsfälle „gemogelt“ werden, um die Statistik in Richtung auf mehr Frauenfreundlichkeit zu verfälschen.
Ihre Ablehnung meiner Anfrage bestätigt leider diesen Verdacht.
Ich werde die entsprechenden städtischen Institutionen darüber informieren.
Eine eventuell nötige Information der Presse muss ich mir vorbehalten.
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg Krieg
08.10.03
Ihre Anfrage vom 14.09.03
Guten Tag, Herr Krieg,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14.09.03, und per e-mail zugegangen, teilen wir Ihnen mit, dass die statistische Auswertung und Darstellung unserer Beratungszahlen den Vorgaben unserer Zuschussgebern entspricht.
Über die von Ihnen nachgefragten Daten können wir keine Auskunft erteilen, da wir diese so nicht erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Lorenz
10.10.2003
Guten Tag, Frau Lorenz,
Ihr Schreiben vom 08.10. habe ich erhalten und danke für die Antwort auf meine Mail, die Ihnen allerdings nicht wie von Ihnen beschrieben am 14.09. sondern am 03.09. zuging.
Mein Anliegen zeigt sich wie folgt:
Ich habe festgestellt, dass die Organisation Wildwasser hier in Karlsruhe aus städtischen Steuergeldern zur Zeit jährlich 36.640 Euro Zuschüsse bekommt.
Schon in meinem ersten Schreiben vom 15.08.2003 habe ich erklärt, dass ich den Grundauftrag von Wildwasser dann für wichtig und richtig halte, wenn dabei nicht einäugig und diskriminierend vorgegangen wird. Leider musste in den letzten Jahren aber bundesweit immer wieder festgestellt werden, dass Wildwasser so voreingenommen vorgeht, dass Unrecht gegen Männer bewusst in Kauf genommen wird.
Die Statistik 2002 legte den Schluss nahe, dass auch darin so vorgegangen wird, dass Missbrauch von Frauen gedeckt und geschönt wird.
Es wäre denkbar gewesen, dass Sie auf meinen Einwand positiv eingehen, meine Feststellung von Ihnen vielleicht sogar entkräftet werden kann und Sie sich mit mir gegen Missbrauchsverhalten auch von Frauen wenden. Ihre Reaktion legt aber den Schluss nahe, dass Sie auf keinen Fall aufdecken wollen, weil meine Befürchtungen berechtigt sind.
Damit ist es unsere politische Aufgabe, Ihren Zuschussgebern zu erklären, dass die Gefahr besteht, dass hier mit Steuergeldern Geschlechterrassismus betrieben wird. Wenn die Öffentlichkeit, deren Wahrnehmung durch viele spektakuläre Fälle von Missbrauch mit dem Missbrauch in den Medien geschärft ist, erkennt, wofür ihre Steuergelder ausgegeben werden, werden die Zuschussgeber ihre Anforderungen an Ihre Statistik schon präzisieren müssen.
Ich habe mir gewünscht, nicht konfrontativ vorgehen zu müssen und bin nach wie vor für kommunikative Lösungen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
EIN JAHR SPÄTER….
06.09.2004
Sehr geehrte Damen,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Jahresstatistik 2003.
Wenn ich die Zahlen richtig interpretiere, zeigt sich folgendes Bild:
Gesamtzahl der betreuten Beratungsfälle (Neufälle in Klammer)
2002 2003
166 169 (123)
100% 101,8%
Betroffene unter 12 Jahren
53 29
100% 54,7%
Falls ich richtig verstanden haben sollte, wäre die Gesamtzahl der Fälle also im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 1,8% gestiegen. Gleichzeitig aber wäre die Zahl der betroffenen Opfer im Alter bis 12 Jahren dramatisch um über 45% auf fast die Hälfte gesunken.
In Verbindung mit meiner Anfrage vom letzten Jahr interessiert mich natürlich Ihre Erklärung dieses dramatischen Einbruchs in den Opferzahlen.
Falls ich mich im Lesen oder der Interpretation der vorgelegten Zahlen getäuscht haben sollte, bitte ich um Erläuterung.
Mit freundlichen Grüßen
08.09.2004
Ihre Mail vom 06.09.2004: Mitteilung zu unserer Statistik 2003
Guten Tag, Herr Krieg,
in o.g. Sache können wir keine weitergehenden Informationen erteilen.
Mit freundlichem Gruß
Lorenz
13.09.2004
Werte Damen,
inzwischen habe ich Ihre Antwort auf meine Mail vom 06.09.2004 erhalten, wofür ich Ihnen zunächst danken möchte.
Wie Ihnen sicher schon bei der Abfassung klar war, kann ich natürlich mit Ihrer Erklärung nicht zufrieden sein und muss mich selbst an die Arbeit machen, mein Bild von den Darstellungen in den Statistiken zu ergänzen.
Ich möchte deshalb um die Zusendung von Kopien Ihrer Jahresstatistiken für die Jahre 2000 und 2001 bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Franzjörg Krieg
24.09.2004
Anruf bei Wildwasser, da seit der Mail vom 13.09. keine Reaktion erfolgte.
Auskunft: Sie hätten zwar die Statistiken, hätten aber im Moment keine Zeit, diese rauszusuchen, das würde länger dauern. Ich solle mich doch an die Stadt wenden. Dort müssten die Statistiken archiviert werden.
24.09.2004
Anruf im Vorzimmer des Sozialbürgermeisters Denecken.
Ich solle mich an Herrn Seekircher wenden.
24.09.2004
Anruf bei Herrn Seekircher.
Ich solle meinen Wunsch schriftlich vortragen. Er müsse seine Befugnis, diese Daten herauszugeben, zuerst aus Gründen des Datenschutzes prüfen.
Die Jahresstatistiken habe ich auch 15 Jahre später noch nicht erhalten, obwohl Wildwasser aus Steuergeldern finanziert wird und obwohl andere Wildwasser-Vereine in der BRD ihre Statistiken im Internet veröffentlichen.
Alles spricht dafür, dass WILDWASSER Karlsruhe unkorrekt arbeitet, dabei Steuergelder verschwendet und in diesem Verhalten durch starke Lobbykräfte auch von höchsten Stellen in der Stadtverwaltung gedeckt wird.
4. Aussageverhalten von Kleinkindern
Aus vielen Fällen kenne ich das Aussageverhalten von Kleinkindern.
Da diese die Brisanz des Themas nur atmosphärisch und überwiegend aus den nonverbalen kommunikativen Signalen von Mutter und Ausforscherinnen erfahren und darüber hinaus nicht in der Lage sind, das Problem sprachlich adäquat zu benennen, ist nicht verwunderlich, dass
- der psychische Ausnahmezustand der Ausforscherinnen bei der Behandlung des Ausforschungsthemas von ihnen aufgenommen und weiter ausgestaltet wird,
- die exaltierte und sexualisierte Atmosphäre bei der Ausforschung von ihnen aufgenommen und weiter ausgestaltet wird,
- die Erwartungshaltung der Ausforscherinnen von ihnen bedient wird und
- die Ausforscherinnen meist Formulierungen vorgeben und nur noch durch Nicken bestätigen lassen.
Meist wird damit das von ideologisch prädisponierten Ausforscherinnen Erwartete bestätigt. Wozu das führen kann, zeigen die Wormser Prozesse.
Ich konnte erfahren, dass die eigene frühe Sexualität bei der Ausgestaltung dieses Themas und die eigene Neugier im Zusammenspiel mit der eigenen Erfahrung von Ausnahmesituationen eine Rolle spielen und dass nebenbei in Filmen, belauschten Gesprächen und zufällig miterlebten Szenen Bilder und Erfahrungen auch in Träume einfließen, die danach zugewiesen werden und dass zwischen Träumen und Realität nicht mehr unterschieden werden kann.
Genau dazu sind mir aber keine Studien bekannt.
Diese können wohl erst in Auftrag gegeben werden, wenn politische Akzeptanz dafür da ist, dass es eine bewusste Hexenjagd gegen Männer in unserer Gesellschaft gibt und dass die ungebremste profeministische Orientierung als ideologische Grundhaltung unserer Gesellschaft den Grund dafür liefert.
Diese meine Äußerungen könnten in eine Antwort auf die Beschuldigung einfließen und tragen dazu bei, die Grundlage der Beschuldigung anzugreifen.
Inzwischen ist öffentlich, dass es in der „Aufdeckungsarbeit“ profeministischer Organisationen zu einem Effekt kommt, der mit „False Memory“ bezeichnet wird. Durch die unprofessionelle und politisch ideologisch geprägte „Aufdeckungsarbeit“ kommt es zur induzierten „Erinnerung“ an angeblich stattgefundene Missbrauchshandlungen.
Die Organisation False Memory Deutschland e.V. widmet sich der Aufklärungsarbeit zu diesem Phänomen.
https://www.false-memory.de/
Es gibt auch eine Publikationsreihe auf youtube dazu.
Das Heft EZW-Texte 266: False Memory, In der Therapie „wiedergefundene“ Erinnerungen
(Kai Funkschmidt ,Hg.)
wurde von der Zentralstelle für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Kirche Deutschland (EZW) herausgegeben und dann vor ein paar Monaten von der Leitung der Evangelischen Kirche „wegen kritischer Reaktionen“ (deren Herkunft, sowie Kritikpunkte weder der EZW noch uns bekannt gemacht wurden) bis auf Weiteres zurückgenommen. Es handelt sich um Auszüge aus der ersten Fachtagung für Psychotherapeuten zum Thema „Falsche Erinnerungen an einen sexuellen Missbrauch. Wie entstehen sie, was verursachen sie und wie kann man sie vermeiden“ am 9. November 2018 in Frankfurt/Main.
Die Indizierung kam wohl von ganz oben und ist ein weiterer Beweis für die politisch ideologische Steuerung unseres profeministischen Systems, das auch jede Form toxischer Weiblichkeit deckt.
5. Wie verhalte ich mich, wenn ich mit diesem Vorwurf ungerechtfertigt konfrontiert werde?
Die Professionen haben immer erklärt, man solle „den Ball flachhalten“ und möglichst nicht auffällig reagieren.
Ich bin inzwischen – nach über 20 Jahren Beratungsarbeit mit vielen skandalösen Fällen – der Ansicht, dass es wichtig ist, Haltung zu zeigen.
Was heißt das?
– „Ich lasse auf diese Weise nicht mit mir umgehen“
– „Damit wird eine komplette Destruktion meiner Person in psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht geplant und umgesetzt“
– „Dagegen setze ich mich mit allen Mitteln zur Wehr“
– „Schließlich gehe ich auch nicht mit derselben destruktiven und perversen Absicht gegen die Mutter unseres Kindes vor“
Bei aller klaren Haltung ist aber immer noch der Ton wichtig.
Um diesen auch richtig zu treffen, ist es notwendig (wie sonst als Verlierer im Residenzmodell im familialen Verfahren immer), alles von einer kundigen Person, die nicht selbst emotional betroffen ist, redigieren und mit steuern zu lassen.
Hinter der klaren Haltung darf keine Angst oder Wut stecken. Die Aktionen und Argumentationen müssen sachlich und logisch begründet sein und müssen vom klaren Bewusstsein der eigenen Unschuld geprägt sein.
Aus diesem Bewusstsein ist es nur logisch, bei einer Strafanzeige wegen Sexuellen Missbrauchs mit einer Strafanzeige wegen Vortäuschens einer Straftat zu reagieren. Dabei ist nicht eine eventuell erfolgreiche Anzeige die Motivation, sondern das Zeigen einer klaren Haltung.
Ansonsten bleibt noch das Angebot einer Verifizierung über Lügendetektor (Polygraphentest)
Tom Noga schrieb dazu eine Sendung, die von SWR2 am 17.03.2023 ausgestrahlt wurde:
https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/luegendetektor-test-einsatz-beim-vorwurf-des-kindesmissbrauchs-swr2-leben-2023-03-22-100.html
Folgen eines „gut“ ausgegangenes Missbrauchsvorwurfs
„Ich möchte Dir noch ein Update zum 2. Verfahren geben, wo es ja um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs zu Lasten meiner Tochter ging, den die Mutter mir gegenüber vorgebracht hat. Mittlerweile ist seit den Vorwürfen fast ein Jahr vergangen, in dem ich meine Tochter nur im Begleiteten Umgangs sehen darf.
Nun gibt es zum ersten Mal auch erfreuliche Nachrichten in diesem Fall: Im September hatte ja schon die eingesetzte Rechtspsychologin Entwarnung signalisiert, dass sie beim Kind keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch feststellen konnte. Nun liegt auch ein positiver Bericht des Begleiteten Umgangs vor, der den guten Kontakt zwischen Vater und Kind attestiert.
Aufgrund dieser Dokumente stellten sowohl der neue Verfahrensbeistand als auch die psychologische Gutachterin, die auf fast 100 Seiten den Fall begutachtet hatte, klar, dass die nunmehr verbliebenen Ängste – die Mutter glaubt offenbar immer noch daran, dass ein Missbrauch stattgefunden haben soll – allein auf Seiten der Mutter vorhanden wären. Und dass der Normalisierung des Umgangs nunmehr nichts mehr im Wege stehen würde, der dann auch gleich institutionell eingeleitet wurde.“
Forderung
Die Mutter, die für dieses Desaster von menschenrechtswidrigem Ausmaß verantwortlich ist, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Und da bleibt eigentlich nur eine Gefängnisstrafe, während der das Kind zum Vater kommt.
Typischer Ablauf beim Missbrauch mit dem Missbrauch:
Die Mutter zieht an einer bestimmten Stelle im Verfahrensablauf als Totschlagwaffe die Karte „Sexueller Kindesmissbrauch“.
Beispielfall
September 2017: Vater hat seit Jahren keinen persönlichen Kontakt mehr zum Kind (heute 12 Jahre). Er kontaktiert die Mutter, wie sie sich einen Umgang vorstellen könnte.
Keine Reaktion.
Vater wünscht eine Mediation zwischen Vater und Mutter.
Mutter verweigert sich der Mediation.
Dezember 2017: Vater stellt Antrag auf vollstreckbaren Umgang beim Amtsgericht.
März 2018: Zwei Wochen vor der Anhörung behauptet der Rechtsanwalt der Mutter, dass die Mutter in der Psychiatrie sitzt, angeblich als Folge des Umgangsantrages. Der Anhörungstermin platzt.
März 2018: Das Kind wird durch die Richterin alleine angehört, „in Abwesenheit des Vaters“. Ein Verfahrensbeistand wird entgegen dem Antrag des Vaters für das Kind nicht bestellt, da „nicht notwendig.“ Im Protokoll der Anhörung eindeutig: Kind möchte Kontakt zum Vater.
Juni 2018: Das Amtsgericht entscheidet (Mutter plötzlich wieder „gesund“), dass ein Umgang nicht stattfinden wird, „weil eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.“
Warum?
Juni 2018: Beschwerde beim Oberlandesgericht.
Sommerferien.
Dezember 2018: Das Oberlandesgericht bestellt einen Verfahrensbeistand.
Januar 2019: Mutter behauptet gegenüber Verfahrensbeistand, der Vater sei ihr gegenüber gewalttätig gewesen und das Kind hätte ihr erzählt, der Vater hätte dem Kind „gezeigt, was man (frau) bei einem Mann macht.“
Niemals(!) zuvor (auch nicht bei der gerichtlichen Anhörung des Kindes) wurden solche Behauptungen erhoben.
Januar 2019: Der Verfahrensbeistand bringt diese Behauptungen ins Verfahren ein. Der Verfahrensbeistand verweigert jegliches (!) Gespräch mit dem Vater.
Mai 2019: Der Rechtsanwalt der Mutter beantragt ein psychologisches Gutachten über die Frage, „inwieweit der Umgang mit dem Vater dem Kind schadet.“
Mai 2019: Der Vater will der Mutter die unwahren Behauptungen des sexuellen Missbrauchs und der häuslichen Gewalt untersagen lassen. Das Amtsgericht hat dazu entschieden:
″Ob das Vorbringen wahr und erheblich ist, soll allein in dem seiner eigenen Ordnung unterliegenden Ausgangsverfahren geprüft werden.″ [Quelle: BGH, NJW 2008, 996] […] Diese Grundsätze gelten auch bei Äußerungen in einem familiengerichtlichen Verfahren. […] Denn es ist die ureigenste Aufgabe des Oberlandesgerichts, die in der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes aufgeführten Behauptungen der Verfügungsbeklagten zu prüfen und ggf. ihren Wahrheitsgehalt aufzuklären.″
Mai 2019: Das Oberlandesgericht beauftragt einen Sachverständigen.
Der erste Sachverständige gibt den Auftrag zurück.
Der zweite Sachverständige gibt den Auftrag zurück.
Der dritte Sachverständige nimmt den Auftrag an.
Dezember 2019: Sachverständigengutachten liegt vor.
Anberaumung eines Anhörungstermins für März 2020. Der Mutter wird aufgegeben, das Kind zum Termin mitzubringen. Der Rechtsanwalt der Mutter beantragt, den Termin zu verschieben. Grund: ″Lange geplanter Urlaub des Unterzeichners″. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Anberaumung Anhörungstermin für 1. April 2020. Der Mutter wird aufgegeben, das Kind zum Termin mitzubringen. Rechtsanwalt der Mutter regt an, den Termin zu verschieben. Grund: „Corona“. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Anberaumung Anhörungstermin für 16. Juni 2020. Verfahrensbeistand beantragt, den Termin zu verschieben. Grund: „Terminkollision“. Oberlandesgericht gibt dem Antrag statt.
Rechtsanwalt der Mutter behauptet, das Kind wolle „keinen Kontakt zum Vater, jedenfalls keinen persönlichen“ und beantragt, „das Kind nicht nochmals anzuhören, um es nicht weiter zu belasten.“
Das Oberlandesgericht „erwägt, das Kind nicht nochmals anzuhören, um die Belastungen des Kindes so gering wie möglich zu halten.“
Das Oberlandesgerichts verfügt: „Die Verfügung, der Mutter aufzugeben, das Kind zum Termin mitzubringen, wird aufgehoben.“
Diese Verfügung geht gleichzeitig (!) mit der Aufforderung zur Stellungnahme beim Vater ein (normale Briefpost).
Der Vater erhebt gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Rechtsmittel (immerhin steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs im Raum) und stellt explizit Antrag auf Anhörung des Sachverständigen (dieser wurde nicht geladen) sowie Anhörung der Jugendamtsmitarbeiter, die das Mediationsgespräch geführt haben (wurden nicht geladen).
In der Summe vieler Fälle wird deutlich, dass das Gewaltschutzgesetz vor 20 Jahren für den Missbrauch geschaffen wurde. Damit wurde Deutschland zu einer rückständigen Bananenrepublik mit menschenrechtswidrigem Charakter.
Um diese politisch geplanten menschenrechtswidrigen Strukturen umzusetzen, hat die Politik mit ideologisch feministisch organisierten Frauenverbänden ein kriminelles Netzwerk organisiert, in dem auf Kosten des Steuerzahlers weibliche Täterinnenschaft gedeckt und Falschvorwürfe gegen Männer bewusst und geplant konstruiert werden.
Der wohl aufschlussreichste Artikel zu diesem Thema in den Medien ist im SPIEGEL vom 19.11.2021 nachzulesen. Die Richterin Dr. Feltes vom AG Schwäbisch Hall arbeitete sich bewundernswert gründlich in einen katastrophalen Fall ein und deckte das monströse Lügenkonstrukt dahinter auf.
Folgen:
Die Mutter kam wegen Kindesentziehung in den Knast
Das Kind kam ins Heim
Der Vater starb, kurz nachdem er das alleinige Sorgerecht für das Kind erhalten hatte, unter mysteriösen Umständen
SPIEGEL vom 19.11.2021: Die Lüge, die immer monströser wurde
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/familienrichterin-entlarvt-falschen-missbrauchsfall-die-luege-die-immer-monstroeser-wurde-a-fa5b4700-2408-4348-84f6-3dc71c21b1c8
Was ich unter „klarer Haltung“ verstehe, zeigte ein Vater mit einer Mail an die Schulsozialarbeiterin:
Sehr geehrte Frau M. (Schulsozialarbeiterin),
über das OLG wurde mir Ihre Stellungnahme zur Aussetzung der Anhörung unserer Tochter Maria übermittelt.
Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden.
Ich bin jedoch bestürzt über den inzwischen eingetretenen gesundheitlichen Zustand von Maria und kann mir diesen nur dadurch erklären, dass es im Haushalt der Mutter fortwährend ein suggestives Einwirken auf das Kind gibt, wenn auch nur in Aussicht steht, dass es zu einer Begegnung des Kindes mit mir als seinem Vater kommen könnte (Gatekeeping-Problematik). Ich selbst habe ja seit Monaten überhaupt keinen Kontakt mehr zu Maria. Trotzdem verschlimmert sich ihr Zustand beständig!
Besonders betroffen macht mich in Ihrem Schreiben allerdings eine Passage, die nahelegt, dass an der 2016 erfolgten Anzeige der Mutter gegen mich wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs an Maria etwas „dran sein könnte“. Ich bitte Sie daher, sich das im Anhang beigefügte Ergebnis des Einstellungsbescheides in dieser Sache von 2018 durchzulesen. Dort wurde herausgearbeitet, dass es für eine solche Anzeige keinen Grund gibt, aber einen „nicht ausräumbaren Verdacht auf Suggestion der Mutter“.
Zudem möchte ich Ihnen auch zur Kenntnis geben, dass der große Sohn der Mutter aus einer Vorbeziehung unsere Tochter über einen längeren Zeitraum sexuell missbraucht hat. Dies wurde strafrechtlich ermittelt und von ihm eingestanden. Das Kind Maria hat dennoch im Haushalt der Mutter nach wie vor Umgang mit ihrem Halbbruder.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass sich ein Kind im Rahmen der Sexualaufklärung „an immer mehr Vorkommnisse und Situationen mit dem Kindesvater“ erinnert und dies „nur schwer aushalten kann“, wenn sich diese Erinnerungen auf eine Zeit beziehen, in dem das Kind drei Jahre alt war. Ein solches Erinnerungsvermögen wäre phänomenal! Ich fürchte vielmehr, dass die Mutter da weitermacht – was bereits 2018 ermittelt wurde – nämlich Maria durch permanente Suggestion weiter zu traumatisieren (False Memory-Effekt).
Ich würde mir zum besseren Verständnis der Situation des Kindes wünschen, dass ein Austausch zwischen Ihnen nicht einseitig nur mit dem Kind und der Mutter geschieht, sondern dass auch ich als sorgeberechtigter Vater ernst genommen werde.
Zudem wünsche ich mir mehr Objektivität bei der Behandlung von Vätern, wenn ein Verdacht sexuellen Missbrauchs im Raum steht. Es gibt ja leider in Deutschland eine starke Lobby dafür, jeden Vorwurf gegen einen Vater als Beweis für eine Tat zu werten. Das legt auch Ihre Stellungnahme nahe und beweist damit die Prädispositionen gerade von Frauen in Verantwortung gegen Männer im Allgemeinen und Väter im Besonderen.
Für mich ist das unerträglich und ich könnte Ihnen bei Gelegenheit auch gerne erzählen, welche privaten und beruflichen Folgen diese Behauptungen der Mutter bereits für mich hatte.
Bitte behalten Sie daher im Blick, dass es leider auch Elternpersonen gibt, die ihre Kinder regelrecht dazu bearbeiten, „False Memories“ zu behaupten – insbesondere dann, wenn entsprechende Vorfälle in ihrer eigenen Umgebung auszumachen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mustermann
Verteiler:
In Kopie an die Schulleitung zur Kenntnisnahme
Zuschrift eines Vater an mich: (Namen geändert)
Mein Name ist Peter Sauer und ich bin Vater eines vierjährigen Sohnes (Johann).
Ich lebe seit zwei Jahren getrennt von der Mutter des Kindes. Wir waren nicht verheiratet und hatten beide das Sorgerecht. Seit eineinhalb Jahren leben wir getrennt und ich habe Johann etwa 45 % der Zeit betreut.
Am 10. März dieses Jahres behauptete meine Ex-Partnerin, mein Sohn habe Dinge geäußert, die auf eine Kindeswohlgefährdung schließen ließen. Am nächsten Tag ging ich zum Jugendamt, das mir mitteilte, dass ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorliege.
Das kam für mich aus heiterem Himmel. In den sieben Jahren, in denen ich mit der Mutter zusammen war, war sexuelle Gewalt nie ein Thema. Auch in den zwei Jahren, in denen wir mit Johann zusammengelebt haben, war das nie ein Thema.
Auch in den eineinhalb Jahren, in denen ich Johann alleine betreut habe, hat er diesbezüglich keine Auffälligkeiten gezeigt. Ich bin weder vorbestraft, noch habe ich Probleme mit pädophilen Neigungen.
Das Jugendamt teilte mir mit, dass ich ihn zweieinhalb Monate nicht sehen dürfe, damit ein Diagnoseverfahren einer Clearing-Stelle der Caritas durchgeführt werden könne.
In dieser Zeit wurde ich allein gelassen und erhielt keine Informationen über den Stand des Verfahrens, weder vom Jugendamt, noch von der Mutter, noch von der Caritas. Die Mutter lehnte ein direktes Gespräch ab.
Schließlich meldete sich das Jugendamt mit der Information, dass die Diagnostik nichts ergeben habe. Johann habe wohl nicht darüber sprechen wollen. Dass sich der Verdacht gegen mich nicht erhärtet hatte, war zu erwarten.
Allerdings wird argumentiert, dass der Vorwurf damit nicht aus der Welt sei, denn aus Gründen des Kinderschutzes müssen die verantwortlichen Professionen „auf der sicheren Seite“ sein.
Gleichzeitig erfuhr ich, dass die Mutter bei der Polizei Anzeige gegen mich erstattet hatte. Daraufhin habe ich einen Anwalt aufgesucht, der einen Antrag auf Umgang stellen wird.
Bis heute hat sich die Polizei nicht bei mir gemeldet.
Mein oberstes Ziel ist es, Johann so schnell wie möglich wiederzusehen.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich dir dankbar!
Danke und liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
das ist der typische Ablauf bei Vorwürfen des Sexuellen Missbrauchs.
Ich hatte gerade einen Fall, in dem ein Vater den Verdacht des Sexuellen Missbrauchs seines Sohnes im Kleinkindalter angehängt bekam, weil dieses Kind seiner Mama sagte: „Papa hat mir Kaka auf die Hand gemacht.“
(Der Eigen-Beitrag von Kindern durch solche Äußerungen bei der Diskriminierung von Vätern und der Umgang derjenigen damit, die sich als Fachfrauen brüsten, erzeugt die Problematik.)
Stelle Dir eine solche Situation innerhalb einer funktionierenden Beziehung vor. Die Mama würde sagen: „Was? Erkläre mir mal, wie das ablief.“ Und sie würde dabei denken: So einen Blödsinn kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen!
Im Trennungsfall rennt sie damit aber zu irgendeiner Aufklärerinnen-Vereinigung vom Stil „Wildwasser“, die aus lauter Frauen besteht, die entweder wirklich schlechte Erfahrungen gemacht haben, aus ideologischen Gründen voller Hass auf Männer sind oder die als Anwältin an solchen Konstruktionen verdienen. Diese raten der Mutter, sofort alle Kontakte zwischen Kind und Vater abzubrechen und den Vater nicht mehr zu kontaktieren.
Dann laufen Prozesse ab – fast alle von Frauen gesteuert – die den Vater als Verbrecher behandeln und ihn ohne jede Information lassen. Der Rechtsstaat ist aufgehoben: Es gibt keine Unschuldsvermutung mehr, Kindesentziehung wird zur notwendigen Schutzmaßnahme für das Kind und die Diskriminierung des Vaters ist Programm.
Das interessiert niemand, solange ein Mann der Diskriminierte ist.
Und diese Diskriminierung wird getragen von Fachfrauen, die sich hinter professionellen bzw. schein-professionellen „Clearing“-Konstruktionen verschanzen und jede Verantwortung auf den notwendigen Schutz des Kindes verschieben. Das sind oft ausgebildete Frauen mit offiziellen Namenszusätzen wie „Diplom-Psychologin“ oder „Diplom-Sozialpädagogin“ oder, noch schlimmer, „Kinderschutzfachfrau“ als Zusatzausbildung zur esoterisch ausgerichteten Heilpraktiker-Ausbildung. Wenn Du als Mann in deren Fadenkreuz gerätst, bist Du Freiwild.
Stelle Dir vor, dasselbe würde mit Tausenden von Müttern geschehen.
Sehr schnell hätten wir staatliche Programme zur Klärung.
Also:
Uns bleibt nichts anderes übrig, als auch Mütter zu Opfern einer solchen diskriminierenden Vorgehensweise zu machen, weil Männer als Opfer seit Jahrzehnten niemanden interessieren.
Und:
Wir müssen laut werden!
Jede Zögerlichkeit in der Öffentlichmachung dieser Schweinereien sorgt nur dafür, dass dieses makabre business as usual einfach weiterläuft.
Trau Dich! Zeige Haltung! Gehe in die Medien!
Sorge dafür, dass das, was Dir geschieht, auf eine Plattform ins Internet kommt!
Hilf dabei, diesen miesen Gesinnungstäterinnen das Bauchwerk zu legen!
Da ich weiß, dass mich genau die, die ich meine, falsch verstehen MÜSSEN, um ihre Daseinsberechtigung auf Kosten des Steuerzahlers zu schützen, muss ich ergänzen:
- Nein, ich meine nicht, dass es keines Kinderschutzes bedarf.
- Nein, ich meine nicht, dass es überhaupt keinen Missbrauch gibt.
- Nein, ich meine nicht, dass alle Frauen miese Gesinnungstäterinnen sind.
- Nein, ich meine nicht, dass Caritas insgesamt schlechte Arbeit macht.
Aber ich weiß,
- dass die fehlende Männerquote im Jugendamt und in den Fachgremien ein systemimmanentes Problem darstellt. 85% Frauen im Jugendamt bezeugen einen Systemfehler.
- dass 80 – 90% aller Vorwürfe von Gewalt und Sexuellem Missbrauch erstunken und erlogen sind. Das zeigen nationale und internationale Forschungen. (Siehe oben unter 2.)
- dass 20% aller sexuellen Gewalt gegen Kinder von Frauen ausgehen (SWR, „Das Tabu im Tabu“). Wo bleibt dieser Anteil bei der Vorgehensweise?
Solange die Abläufe so sind, wie sie sind, müssen wir Haltung zeigen und bewusst an die Öffentlichkeit gehen!
Mit herzlichem Gruß
Franzjörg
Ich empfehle zur weiteren Information DIESE Artikel.
6.
12.09.2024
AUFSTEHEN!
Heute habe ich den 111. Neufall dieses Jahres in meiner Beratung gelistet.
17 davon sind Frauen (15%).
Von den 94 betroffenen Vätern sind 8 mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs konfrontiert.
Das sind über 8% – und liegt damit in Rahmen dessen, was meine Statistik zu rund 700 Vätern aus den Jahren 2010 – 2020 in meiner Beratung ermittelte.
Der Umgang mit Vätern und dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs ist unerträglich und eine Schande für einen Rechtsstaat.
Bisher wurde aus Vertuschungsgründen, aus Scham und aus Frauenfördergründen der Mantel des Schweigens über diese Perversion gedeckt und den Vätern wurde geraten, sich ruhig zu verhalten und nicht aufzubegehren.
DAMIT MUSS ENDLICH SCHLUSS GEMACHT WERDEN!
Wir müssen Öffentlichkeit schaffen und klar kommunizieren, was da abläuft.
Jede Person, die in diese diskriminierenden Perversionen involviert ist, kann nicht mehr damit rechnen, dass sie unbekümmert diskriminieren kann, weil das alle so machen und weil das nie angegriffen werden wird.
Wir werden ab sofort jede einzelne Person öffentlich für das verantwortlich machen, was sie anrichtet.
In erster Linie betrifft dies Fallzuständige und Kinderschutzpersonen im Jugendamt.
Da Fallzuständige zu 85% Frauen sind und Kinderschutzpersonen zu fast 100% von Frauen gestellt werden, liegt im Kern eine Diskriminierung durch Frauen wegen des Geschlechtes vor, die institutionell geplant ist.
Es wird endlich Zeit, die Abläufe in diesem Kontext öffentlich zu machen und eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber in Gang zu setzen.