An das
Amtsgericht M
– Familiengericht –
13.11.2021
In Sachen
Kindeswohlgefährdung / Regelung der elterlichen Sorge / Rückführung
stellen wir als Eltern
gegen das
Jugendamt P1
das nicht ehelich geborene gemeinsame Kind J
betreffend, folgende Anträge:
- Klärung der Abläufe seit 2017 um die Unterbringung von J
- Klärung der Verantwortlichkeit für diese Abläufe
- Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt wegen Kindeswohlgefährdung durch die Inobhutnahme unter der Aufsicht des Jugendamtes
Begründung:
2013 wurde das Sorgerecht der allein sorgeberechtigten Mutter entzogen und dem Jugendamt Kreisverwaltung P übertragen.
J befand sich seither in mindestens 5 verschiedenen Einrichtungen.
Anlage 1: Chronologie
Nach den ersten 4 Jahren wurde der Besuchskontakt mit uns Eltern untersagt, weil das Jugendamt prüfen wollte, ob der Kontakt unseres Kindes zu uns als Eltern Schuld daran trägt, dass Js Entwicklung während der Unterbringung einen katastrophalen Verlauf nimmt.
Anlage 2: Mitteilung des Jugendamtes P vom 03.11.2014
Die darin angekündigte therapeutische Abklärung haben wir nie gesehen.
Wir wurden weiter als Eltern vom Kind ferngehalten.
In den letzten 4 Jahren wurden wir von der Krankenkasse unterrichtet, dass J mehrere „Unfälle“ gehabt hätte.
Anlage 3: Anschreiben der AOK
Bei einer Besprechung beim Jugendamt am 16.12.2019 erfuhren wir überraschend von Suizidversuchen von J und wir bekamen Briefe von ihr, in denen sie uns berichtete, dass es ihr nicht gut gehe, was für uns einen Hilferuf darstellte.
Im Rahmen dieser Besprechung am 16.12.2019 garantierte das Jugendamt, dass endlich ein Kontakt zwischen uns als Eltern und der Vormundschaft für J zustande kommen würde. Seither haben wir aber nichts weiter als dasselbe Verwirrspiel wie vor diesem Besprechungstermin erfahren.
Es zeigt sich in der Chronologie, dass seit unserer Abschottung von J im Jahr 2017 außergewöhnliche Vorgänge zu verzeichnen sind:
- Verlegungen von J
- Therapien in psychiatrischen Anstalten
- Hinweise auf Suizidversuche
- Abtauchen von Verantwortlichen
- Auswechseln von Verantwortlichen
Wir müssen vermuten, dass sowohl das Jugendamt als auch die Vormundschaft für J Konsequenzen aufgrund der katastrophalen Entwicklung von J befürchten und deshalb ständig die Zuständigkeiten wechseln und kein Kontakt zwischen uns und einer AnsprechpartnerIn zustande kommen konnte.
Uns Eltern wurde der Kontakt zu J seit 2017 komplett untersagt. In dieser Zeit ging es unserer Tochter nicht gut, was sie selbst in Briefen schrieb. Immer wieder betonte J, dass sie doch unbedingt wieder nach Hause möchte und sich nur zu Hause gut fühlt, sie sprach auch von Streitigkeiten mit der Vormündin. Wir müssen vermuten, dass J mittlerweile in katastrophaler Weise durch die Unterbringung geschädigt ist und wir als Eltern können dies unserem Kind gegenüber nicht mehr verantworten.
Uns Eltern wurden jahrelang alle Kontakte nicht nur zu unserem Kind J, sondern auch jeder Kontakt zu den verschiedenen Vormundsinhabenden unmöglich gemacht.
Anlage 4: Liste der uns genannten Ergänzungspflegepersonen (Vormündern) und Auflistung
unserer erfolglosen Versuche, Kontakt zu einem Vormund zu bekommen.
Die Inobhutnahme erfolgte nach offizieller Version, um Schaden von ihr durch uns Eltern fernzuhalten. Statt sie zu schützen, ist sie inzwischen in der Obhut des Jugendamts zum gesundheitlichen Wrack geworden und in ernster Lebensgefahr, was das Jugendamt vertuschen möchte.
Wenn es uns über diesen Antrag nicht gelingen sollte, unsere Tochter aus dieser lebensbedrohlichen Lage zu befreien und die Abläufe endlich zu klären, müssen andere geeignete Anstrengungen unternommen werden, diese ernste Situation endlich in den Griff zu bekommen.
Wir wissen uns sonst nicht weiter zu helfen. Wir haben zu lange versucht, durch Kooperation mit dem Jugendamt alles in gute Bahnen zu lenken und ließen uns jahrelang immer wieder vertrösten und abwimmeln. Diese deeskalative Haltung unsererseits ist jedoch aufgrund unkooperativer und destruktiver Haltung des Jugendamtes auf ganzer Linie gescheitert.
Zur Beweisführung legen wir eine chronologische Dokumentation des vom Jugendamt P verursachten Missstandes bei.
Unterstützend dürfen wir mitteilen, dass Js Brüder wieder zu Hause wohnen und wir das gemeinsame Sorgerecht für diese innehaben.
Wir beantragen hiermit
- die Aufdeckung der seit 2017 erfolgten Maßnahmen, der Abläufe, der diagnostischen und therapeutischen Bemühungen und der Entwicklung unserer Tochter J
- die Klärung der Verantwortlichkeiten für die Entwicklung von J
- die Klärung der Verantwortlichkeit für die Desinformations- und Ausgrenzungskampagne gegen uns als Eltern
- die sofortige Entlastung und Befreiung von J aus einer lebensbedrohlichen Situation
- die sofortige Herstellung eines Kontaktes zwischen J und uns als Eltern und
- die Rückführung unserer Tochter J in ihr Elternhaus (unter Kooperation mit einer therapeutischen Einrichtung) mit Übertragung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts an uns als Eltern.
Die einzige Erklärung für das katastrophale Verwirrspiel im Rahmen einer Kontaktaufnahme von uns Eltern zu einem Vormund liegt wohl darin, dass sich J in höchster Gefahr befindet. Es wird mit allen Mitteln versucht, dies zu vertuschen und uns Eltern vor dem Erkennen der wahren Abläufe und dem Zustand von J abzuschotten. Das katastrophale Versagen der Jugendhilfe in diesem Fall soll nicht öffentlich werden und verifiziert werden können.
Jede verantwortliche Person gibt ihr Amt ab, wenn sie erkennt, dass sie in Haftung genommen werden könnte.
Chronologische Dokumentation
Vormundschaften für J.
Inobhutnahme am 14.03.2013 durch das AG P + JA
14.03.2023 VORMUND 1 Frau Sch.
28.08.2014 VORMUND 2 Frau R.
15.09.2015 VORMUND 3 Frau K.
Ersatzweise VORMUND 4 Frau N.
Ersatzweise VORMUND 5 Frau B.
28.07.2017 VORMUND 6 Frau G.
09.08.2017 VORMUND 7 Frau H.
Ersatzweise VORMUND 8 Frau T.
April 2021 VORMUND 9 Frau K.
14.03.2013 Beschluss AG P Vormund 1 JA Frau Sch
25.03.2013 – 24. KW 2013 Einrichtung Haus J Haus B in P
- KW – 24.07.2013 Klinikum K
30.07.2013 Beschluss OLG Z: Unser Antrag wird abgelehnt
02.06.2014 Schreiben RA B & Partner an JA, Frau Z, Antrag um Ausweitung, dass Umgang und Telefonanrufe unbeaufsichtigt stattfinden sollen und Auskunft, wie lange der Aufenthalt noch andauern soll und welche Maßnahme das JA beabsichtigt, um J die Rückkehr zu ihren leiblichen Eltern zu ermöglichen. – Fristsetzung 15.06.2014 – nicht genehmigt.
28.07.2014 Beschluss AG P Vormund von J ist das Kreisjugendamt BK
28.08.2014 Unser Schreiben an Vormund 2 Frau R, wir haben Post bekommen vom AG P, das Verfahren wurde an das AG BS abgegeben und nach unserer Recherche fanden wir heraus, dass Frau R nun als Vormund für die Sache zuständig sei.
04.09.2014 Schreiben von Frau R, es sei richtig, dass die Vormundschaft von J nun durch die Kreisverwaltung BK weitergeführt wird. Wir Eltern möchten Frau R gerne persönlich kennen lernen und bekamen einen Termin, allerdings urlaubsbedingt erst am Dienstag den 21.10.2014 um 14:00 Uhr oder Freitag den 24.10.2014 um 11:00 Uhr in den Räumen der Kreisverwaltung BK angeboten. Wegen anderen Terminen von Frau R kam diese Besprechung erst am 19.11.2014 zustande.
03.11.2014 eMail von Frau Z, inzwischen W, nach Rücksprache mit der Jugendhilfeeinrichtung in K haben sie sich entschlossen, die Umgangskontakte zwischen Eltern und J zu reduzieren. J zeigte in den vergangenen Wochen Verhaltensweisen, die mit einer großen Belastung des Kindes in Verbindung zu bringen sind. Die Ursache dieser Verhaltensweisen bzw. Belastungen ist derzeit noch unklar und muss therapeutisch abgeklärt werden. Sie möchten ausschließen, dass es einen Zusammenhang zu den monatlichen Umgangskontakten gibt. – Dazu gibt es bis heute keinen Bericht –
Mit dieser Entscheidung des Jugendamtes wurde alles Weitere ausgelöst.
08.12.2014 Unser Antrag an Frau W: Wir beantragen hiermit, unsere Kinder an Weihnachten zu uns nehmen zu dürfen. Ebenso beantragen wir eine Ausdehnung der Besuchszeit auf Dauer um z.B. in den Weihnachtsferien, in den Schulferien für mehrere Tage nach Hause zu kommen, dabei stützen wir uns auf unser Umgangsrecht als Eltern. – nicht genehmigt –
15.09.2015 eMail von Frau W, J hat sich in der Wohngruppe in K nicht mehr wohl gefühlt. Sie sei mit der Größe der Gruppe und den Mitbewohnern, insbesondere den männlichen, nicht mehr zurechtgekommen. Es gab viele Konflikte und Js distanzloses Verhalten hat ihren Stand in der Gruppe eher noch verschlechtert. (Wir meinen, – einfach wieder nach Hause ins Elternhaus und gut ist -)
J wurde am 14.09.2015 in eine Erziehungsstelle der Einrichtung N in der Nähe von P versetzt.
15.09.2015 zuständig JA P, Vormund 3 Frau K. Mehrere Anrufversuche gestartet, Frau K war nie zu erreichen. Die Leitung wurde in der Warteschlange bisher immer unterbrochen! Entweder krank oder Urlaub, sagte man uns. Frau K war dann nicht mehr im JA P beschäftigt.
Ersatzweise wurde uns telefonisch Vormund 4 Frau N genannt, auch hier das Gleiche, mehrere Anrufe gestartet und keine Auskunft bekommen! Frau Nwar dann ab 25.07.2017 nicht mehr im Dienst. Dann gab es noch eine Frau B als Vormund 5, aber auch hier bekamen wir keine konkrete Antwort.
06.11.2015 eMail von Frau W, es gäbe noch keine Rückmeldung von der Kinder– und Jugendpsychiatrie, was einen Ansprechpartner angeht, sodass bis heute leider keine Klärung bzgl. eines Besuchskontaktes erzielt werden konnte.
11.11.2015 eMail von Frau W, sie konnte mit der Kinderstation der Psychiatrie H einen Besuchskontakt am Mittwoch 02.12.2015 vereinbaren. Des Weiteren würde J am Mittwoch 18.11.2015 um 17.30 Uhr bei uns anrufen. Telefongespräche funktionieren nicht bzw. nicht wie vereinbart!
18.11.2015 unsere eMail an Frau W, es ist jetzt 17:49 Uhr und der Anruf von J kam nicht. Wir haben noch nicht einmal eine Telefonnummer, um in der Klinik selbst anzurufen.
22.12.2015 eMail von Herrn Diplompsychologe S vom Caritas-Zentrum P Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung mit der Bestätigung, dass unserer Anfrage nach Beratung ab dem 12.01.2016 entsprochen wird.
27.06.2016 15:00 Uhr Besprechung in der Einrichtung N. Die Psychologin Frau M erzählte uns, dass es J ganz gut gehe, sie große Fortschritte mache und insgesamt stabiler sei. Er gab Streit in der Schule, da die Jungs J ärgern.
Und die Wutausbrüche von J kommen vom Heimweh, sagte uns Frau M.
28.07.2016 Heute ist es uns gelungen, nach dem erneuten Vormund-Wechsel über das JA P die Telefon Nr. vom zuständigen Vormund Frau K vom JA P zu bekommen. Frau K fällt leider einige Zeit aus und es gelang uns nicht, Kontakt herzustellen. Nun kam Herr E ins Spiel. Mit Herrn E hatten wir 1x telefonischen Kontakt und 1x eMail Kontakt. Hier hatten wir zum ersten Mal das Gefühl, dass uns jemand helfen möchte. Herr E schickte einen Kontaktbericht zum fallführenden JA P. Dann war der Kontakt wieder weg. Wir bekamen die Nr. von der Vertretung Frau B, aber diese ist für Vormund-Angelegenheiten nicht zuständig und verwies uns an Herrn E. Herr E wollte oder konnte nicht zuständig sein, er sagte, dass er nicht viel in diesem Fall sagen könne. Wir redeten eine lange Zeit am Telefon und er schickte Frau W mit eMail vom 29.07.2016 einen Bericht, dass er anregt, uns zum nächsten Hilfeplangespräch einzuladen. Diese Einladung erfolgte allerdings nicht
Weiterhin waren zuständig Frau B, hier gibt es ein Schreiben vom 23.06.2017, dass derzeit Frau N Amtsvormund für J sei, diese sich aber in Urlaub befinde.
10.08.2016 eMail vom 02.08.2016 Einladung von Frau W, Besprechung des bereits erfolgten Hilfeplangespräch im JA P.
18.09.2016 unsere eMail an Frau W, am 27.06.2016 fand der letzte Umgangskontakt bei Frau M statt. Wir haben festgestellt, dass sich J wie unter Drogen verhalten hat. Sie hatte uns als Eltern nicht wiedererkannt und konnte sich nicht an unsere Namen erinnern.
Antrag, die nächsten Umgangskontakte zu terminieren. Die Telefonkontakte funktionieren mal wieder nicht und sind längst überfällig.
Antrag, den letzten Diagnosebericht vom jetzigen Gesundheitszustand von J zu senden. Wie gestalten sich die bisherigen Therapieerfolge nach fast 3,5 Jahren bis heute? – keine Antwort –
Antrag um Auskunft, wie sich vor dem Hintergrund der Therapieerfolge die Prognosen für eine Rückführung gestalten. – keine Antwort –
14.12.2016 eMail von Frau M, J gehe es soweit gut, sie hat sich weiter stabilisiert und kann auch mit Hilfe der Schulbegleitung die Schule gut bewältigen.
Mit Frau W und Herr M hat Frau M besprochen, dass Familie M Anfang nächsten Jahres Terminabsprachen mit den Einrichtungen, in denen Js Brüder untergebracht sind, trifft. – Bis heute gab es keinen Kontakt mit Js Brüder –
16.03.2017 unsere eMail an Frau W,
Antrag auf verlässlichen Telefonkontakt zu J – Anrufe funktionieren immer noch nicht –
Antrag, wieder auf 14-tägige Anrufzeit zurück zu kehren – hat nicht funktioniert –
Antrag, den letzten Diagnosebericht vom jetzigen Gesundheitszustand von J zu senden. Wie gestalten sich die bisherigen Therapieerfolge nach fast 3,5 Jahren bis heute? – keine Antwort –
Antrag um Auskunft, wie sich vor dem Hintergrund der Therapieerfolge die Prognosen für eine Rückführung gestalten. – keine Antwort –
27.03.2017 Schreiben von Frau V, Einladung bezüglich eines Gespräches zum Fortgang der Maßnahme von J.
27.03.2017 eMail von Frau B, sie ist die Vertretung von Frau N und wird nur in dringenden Fällen tätig.
Antrag auf Bekanntgabe zum Entwicklungszustand von J – sie verweise aber in dieser Frage auf Frau V
23.05.2017 unser eMail an Frau V, unser Schreiben vom 16.03.2017 an Frau W blieb bisher unbeantwortet. Wir hängen dieses Schreiben nochmals an und mahnen die seit über 2 Monaten ausstehende Antwort an.
Antrag, die nächsten Umgangskontakte zu terminieren. Die Telefonkontakte funktionieren mal wieder nicht und sind längst überfällig.
Antrag, den letzten Diagnosebericht vom jetzigen Gesundheitszustand von J zu senden. Wie gestalten sich die bisherigen Therapieerfolge nach fast 3,5 Jahren bis heute? – keine Antwort –
Antrag um Auskunft, wie sich vor dem Hintergrund der Therapieerfolge die Prognosen für eine Rückführung gestalten. – keine Antwort –
Wie sie selbst sagten, konnte im JA P2 bisher noch kein zuständiger Vormund für unsere Tochter gefunden werden. Heißt dies, dass es für unsere Tochter seit Monaten keinen zuständigen Vormund gibt oder bedeutet dies, dass uns die Kenntnis eines Vormundes vorenthalten wird?
23.06.2017 Schreiben vom Jugendamt: Derzeit ist Frau N im Urlaub, weshalb Frau B die Vertretung übernimmt.
23.06.2017 unsere eMail an Frau B bezüglich einer Erbausschlagung für J und Antrag auf Bekanntgabe zum Entwicklungszustand von J – blieb unbeantwortet –
28.07.2017 nach unserem Anruf beim JA P2 erhielten wir die Auskunft, dass die Vormundschaft von Frau N beendet sei. Wir sollen uns per Mail mit dem Familiengericht in Verbindung setzen, um Weiteres zu erfahren.
Von da bekamen wir die Auskunft, dass nun eine Frau G als Vormund 6 zuständig sei, hier aber keine Kontaktauskünfte erteilt werden können.
07.08.2017 Unser Anruf beim JA P2. Wir wollten unserer Tochter zum Geburtstag gratulieren. Beim JA gab es mal wieder einen Wechsel vom Vormund. Nun kam wieder Herr E ins Spiel. Herr E schickte einen Kontaktbericht zum JA P1.
09.08.2017 kam die Meldung, dass Frau Ns Vormundschaft beendet sei. Wir sollen uns an Frau H oder Frau T (Vormund 7 + 8?)wenden, was wir auch getan haben. Telefonisch konnte man uns nicht weiterhelfen und wir sollten uns doch bitte an das Familiengericht P2 wenden, da es gerade eine Übertragung der Vormundschaft an Frau G gibt, aber es gibt noch keine Kontaktdaten.
09.08.2017 Unsere eMail an das Familiengericht P2.
Antrag, uns den letzten Diagnosebericht vom jetzigen Gesundheitszustand zuzustellen. Wie gestalten sich die bisherigen Therapieerfolge nach mehr als 4 Jahren Heimaufenthalt? – keine Antwort –
Antrag um Auskunft zum Therapieerfolg und die Prognose für eine Rückführung – keine Antwort –
20.09.2017 nach Bekanntgabe der Postadresse der nun zuständigen Vormündin Frau G durch das Familiengericht P2 schickten wir einen Einschreibe-Brief an Frau G. Mit Fristsetzung zum 30.09.2017
Antrag, den letzten Diagnosebericht vom jetzigen Gesundheitszustand von Jessica zu senden. Wie gestalten sich die bisherigen Therapieerfolge nach fast 4,5 Jahren bis heute? – keine Antwort –
Antrag um Auskunft, wie sich vor dem Hintergrund der Therapieerfolge die Prognosen für eine Rückführung gestalten. – keine Antwort –
21.09.2018 Anruf von Frau V um 9.15 Uhr. J kommt in die Psychiatrie nach M. Diese Einrichtung arbeitet kindorientiert zur besseren Stabilisierung von J. Sie ist voraussichtlich ab 04.10.2018 in der neuen Einrichtung in M. Frau V hat mit Frau G einen Telefonkontakt am 01.10.2018 um 14.00 Uhr per Telefon vereinbart. Unser Anruf erfolgte pünktlich, allerdings wusste man von diesem Termin nichts und wir wurden für 8 Minuten in die Warteschleife gestellt. Sie haben keine Info vom Vormund Frau G und dürfen kein Gespräch entgegen nehmen. Sie versuchen, Frau G zu erreichen, wir sollen 30 Minuten später noch mal anrufen. Wir riefen Frau V an, diese sagte, sie hat den Anruftermin mit Frau G abgesprochen. Neuer Anruf auf der Station 50, J hat Ängste für die neue Wohngruppe, wir sollen einen neuen Anruftermin machen, wenn J in der neuen Einrichtung sei.
23.11.2018 eMail von Frau V bzgl. J könne sie derzeit leider noch nichts Neues berichten. Sie sei derzeit aufgrund des Einrichtungswechsels in einer äußerst sensiblen Phase. Vielleicht schreiben sie noch einmal einen Brief, auch gerne mit ihren Brüdern zusammen.
18.12.2018 eMail von Frau V, sie hat mit der behandelnden Psychotherapeutin, der Vormündin und der Wohngruppenleitung von J einen Termin für den 07.02.2019 in M vereinbart. Dort wollen wir dann gemeinsam mit uns an Js Perspektive arbeiten und insbesondere auch die Umgangsregelung besprechen. Dies dient auch dazu, dass wir die Vormündin kennenlernen können
07.02.2019 Termin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in M. Das Gespräch blieb weit unter unserer Erwartung. Positiv war natürlich, dass wir zum ersten Mal die verantwortlichen Personen persönlich kennen lernen durften. Die von Frau V vorab erwähnte Umgangsregelung blieb weit hinter unserer Erwartung. Es gibt keinen Umgang, wahrscheinlich die nächsten Monate nicht. J soll erst mal in der neuen Einrichtung ankommen und die „Spezialisten“ halten den Eltern-Umgang zu stressig für J. J war auch nicht in der Einrichtung mit dabei, wir konnten sie also immer noch nicht sehen oder sprechen. Und wir hatten uns so auf J gefreut. Frau G nahm sich nach der Sitzung noch etwas Zeit, um im Foyer noch mit uns zu reden. Sie zeigte uns Bilder von J auf ihrem Handy und sagte, dass sie uns Bilder von J auf unsere eMail Adresse schicken möchte. Bis zum heutigen Tag (14.02.2019) hat sich diesbezüglich noch nichts getan. Wir haben leider versäumt, Frau G nach der Telefonnummer zu fragen, denn die haben wir bis heute noch nicht.
Hinzugefügt am 26.11.2021:
April 2021
Angeblich neuer Vormund Frau K (Vormund 9?). Dienstag den 20.04.2021 hat die Fall-Entscheiderin Frau S bei uns angerufen und uns diese Personalie genannt.
Seit 15.09.2015 bis heute konnte kein richtiger Kontakt zu einem zuständigen Vormund aufgebaut werden.
Seit 28.06.2017 bis heute durften wir J nicht mehr sehen.
Und was geschah weiter?
Eines Tages erhielten die Eltern Post von der Krankenkasse. Darin waren OP-Kosten für eine „Unfallbehandlung“ angemahnt. Eigentlich zuständig wäre eine Vormündin gewesen, die aber ihren Job nicht gemacht hat. Deshalb hatte die Krankenkasse die Eltern informiert.
Diese bestanden dann vehement auf Aufklärung zum „Unfall“.
Es zeigte sich folgendes Szenario:
J war inzwischen nicht mehr kontrollierbar und schwankte zwischen medikamentöser Ruhigstellung und Fixation.
Sie hatte sich während Jahren der Abschottung zu ihren Eltern darin eingeübt, uneingeschränkte Zuwendung dadurch zu erhalten, dass sie einen Suizidversuch nach dem anderen unternahm. Und natürlich beschäftigten sich dann schlagartig viele Personen ausschließlich mit ihr. Blaulicht inklusive.
Sie montierte eine Handvoll Bleistiftspitzer-Klingen ab und aß diese auf.
Oder sie ging an den Glascontainer, zerschlug eine Flasche und schluckte die Scherben.
Oder noch krasser: Sie zerbrach eine CV und schluckte die nadelspitzen Trümmer.
Die Eltern waren fassungslos.
Sie wurden immer noch von ihrer Tochter ferngehalten.
Diesmal nicht, um zu prüfen, ob sie am Verhalten ihrer Tochter die Schuld tragen würden, sondern, um zu verhindern, dass sie davon erfahren konnten, was da wirklich abläuft.
Es kam zur Neubesetzung des Vormunds mit einer Frau, die man als Profi ansehen muss und die nichts mehr an Schlamperei zuließ.
Am örtlich zuständigen Ort der Einrichtung kam es zu einer Verhandlung am Amtsgericht, bei der das fallführende Jugendamt ins passende Format einsortiert wurde.
Alles lief plötzlich einwandfrei.
Nur – das Kind war inzwischen eine junge Frau – und ZERSTÖRT!
Ich warnte die Eltern davor, zu meinen, wenn ihre Tochter wieder zu ihnen kommen würde, hätten sie das ehemalige Kind wieder und alles sei in Ordnung.
Ja, J kam wieder zu ihnen.
Und sie mussten erkennen, dass ich Recht hatte.
Auch sie kamen nicht mehr mit ihr zurecht und sie mussten sich davor in Acht nehmen, nicht von ihr in strafrechtlich relevante Verfahren gezogen zu werden, sobald J nicht das erhielt, was sie sich vorstellte.
Die jahrelange Destruktion hatte Folgen.
Inzwischen ist J wieder in einer Betreuung untergebracht und wurde einem Vormund unterstellt.
Und niemand ist froh, mit ihr beschäftigt sein zu müssen.
Ich wage nicht, zu beziffern, was diesem Kind und diesen Eltern von den Landratsämtern der zuständigen Landkreise an Entschädigungen zustehen müsste.
Aber sicher ist – nichts unter 7-stellig!
Dieser Fall ist umfassend dokumentiert und veröffentlichungsreif.
Alle Namen und Orte sind in diesem Bericht anonymisiert.
Alle Daten liegen aber komplett vor.
Die Identitäten aller Verantwortlichen sind verifizierbar.