Als Voraussetzung für das Verständnis dieses Artikels empfehle ich meine vorhergehenden Artikel (in chronologischer Sortierung der Erstellung):
Hinweise zur Leistungsoptimierung von Jugendämtern aus der Sicht betroffener Väter
Das „Jugend“-Amt als „Mütter“-Amt
Kapitulation des Jugendamtes
SozPäd-Geschwätz
Wie verhalte ich mich beim Jugendamt?
Väter vom Jugendamt im Stich gelassen
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt
Gewaltaktionen des Jugendamtes
Zitate aus dem Jugendamt
Das Jugendamt im familialen Verfahren
Leistungsverweigerung des Jugendamtes
Vorgetäuschte Kooperationsbereitschaft
Ins Heim anstatt zum Vater
Jugendämter verweigern ihre Beratungsaufgabe?
Fristlose Entlassung einer Amtsleiterin im Jugendamt
ZUKUNFTSGERICHTET
Erfahrungen mit dem Jugendamt
Das Dilemma der Jugendämter
In dieser Artikelreihe sind 20 Jahre intensive Beschäftigung mit dem JUGENDAMT zusammengefasst. Wie schon der erste Artikel aus dem Jahr 2004 zeigt, sind diese meine Anregungen konstruktiv angelegt. Meine Erfahrungen in über 3000 dokumentierten Einzelfällen quer über das gesamte Bundesgebiet können nicht als punktuelle Einzelerfahrungen wegignoriert werden. Die Summe aller Erfahrungen zeigt – mit gebotenem Respekt vor der zugegeben schwierigen Aufgabenstellung für die Jugendämter – prinzipielle Fehlsteuerungen im Gesamtsystem, die endlich zum Thema gemacht und nicht weiter sorgsam unter den Teppich gekehrt werden dürfen.
Seit über einem Jahr ist eine kleine Gruppe von engagierten Vätern dabei, ein Plädoyer für eine gründliche Neustrukturierung der gesamten Familiengerichtsbarkeit und der familialen Intervention zu formulieren.
Ich beziehe mich im Folgenden auf die Grundgedanken darin zur Thematik JUGENDAMT.
Sie sind als logische Konsequenz zu allen Feststellungen in den weiteren Artikeln zu verstehen.
Die wesentlichen Kritikpunkte an der derzeitigen Aufstellung und Arbeit der Jugendämter sind grob wie folgt zusammenzufassen:
- Jugendämter werden von einer Mehrheit der betroffenen Leistungsnehmer als ideologiebasierte, gewaltorientierte und diskriminierende Eingreifbehörde wahrgenommen.
- Jugendämter sind formal allein dem SGB VIII unterworfen, handeln aber an Normen orientiert, die keiner Überprüfung unterstehen. Dies führt zu diskriminierendem Willkürverhalten, wobei sozialpädagogisches Vokabular und eine angebliche Orientierung am unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ als Arbeitsgrundlage für beliebig subjektives, ideologieorientiertes und diskriminierendes Verhalten Verwendung finden.
- Jugendämter unterstehen keiner Fachaufsicht. Sie geben an, interne Supervision zur Qualitätssicherung zu betreiben, was allein bedeutet, dass sie völlig unkontrolliert handeln.
- Die lokale bzw. regionale Dienstaufsicht hat keine fachliche Kompetenz, weshalb über Dienstaufsichtsbeschwerden allein die betroffenen Beschuldigten selbst entscheiden.
- Es gibt keine Schnittstelle zur aktuellen Forschung, was dazu führt, dass Ausbildungskonzepte aus der eigenen Studienzeit sowie oft ideologieorientiertes veraltetes Fortbildungswissen das Verhalten bestimmt.
- Die Beschäftigtenstruktur ist völlig von neuen gesellschaftlichen Konzepten, die an geschlechtersensiblen Quoten orientiert sind, abgekoppelt. Eine ungeheure Frauendominanz von 85% führt gerade in diesem Bereich zu den durch die Politik begünstigten mütterzentrierten Lösungen, was die Diskriminierung von Vätern nicht nur ideologisch, sondern auch institutionell zementiert. Die Selbstverständlichkeit, mit der diese offene und gewaltorientierte Diskriminierung praktiziert wird, führt zur intuitiven Annahme, dass dies so sei, weil es RICHTIG und LEGAL sei.
- Jugendämter müssten im Kontakt von Regierungshandeln über gesetzliche Regelungen und den davon Betroffenen eigentlich sensibel sein für das Leid, das über die beständigen Diskriminierungen fortdauernd neue Systemopfer schafft. Stattdessen handelt die Masse der Bediensteten im Jugendamt aber völlig unsensibel und gegenüber Leid ignorant abgestumpft und ist sich sicher, DAS RICHTIGE zu machen – ohne jede Option, auch nur einmal über das, was sie tun, intensiv nachgedacht zu haben.
Diese Liste von wesentlichen Kritikpunkten ist offen und erweiterbar.
Die Trägheit, mit der Versuche von Verbesserungen umgesetzt werden, macht deutlich, dass es keine Reparatur dieses antiquierten und fehlgesteuerten Apparates JUGENDAMT mehr geben kann.
Wir brauchen eine völlige Neukonzeption.
Ich denke an eine KOMPETENZBEHÖRDE FÜR SOZIALE PRAXIS mit direkter Anbindung an die aktuelle Sozialforschung und Psychologie unter Einbindung der Betroffenenverbände.
Diese müsste neue Konzepte umsetzen, womit dem SGB VIII nur noch historische Bedeutung zukommen wird.
Meine Vorstellungen zu diesen neuen Konzepten
Jugendämter sind bisher allein politisch angebunden und ohne jede Fachaufsicht. Dabei wirken sie aktiv gestaltend in unserer Gesellschaft, prägen das Leben von Trennungsfamilien entscheidend und haben in Sachen Kinderschutz eine ungeheure Macht, die ansonsten nur diktatorischen Unrechtsregimen zugeschrieben wird. Ihre Organisation, ihre Fachkompetenz und ihre demokratische Grundlage sind der Bedeutungsschwere ihrer Wirkung in keiner Weise angemessen. Das Schicksal von Familien durch 85% Frauendominanz bestimmen zu lassen, verhöhnt einen Staat, in dem Gender Mainstreaming Gesetzeskraft hat.
Forderung:
Umsetzung einer Geschlechterquote in den Jugendämtern und die Transformation dieser Einrichtung in „Kompetenzzentren für Soziale Praxis“, die einer Fachaufsicht unterliegen.
Das Jugendamt ist innerhalb eines Verwaltungsapparates ausschließlich kommunal- bzw. regionalpolitisch geführt. Von dort soll die Dienstaufsicht auf das Jugendamt wirken. Die Dienstaufsicht hat keine fachliche Kompetenz, was bedeutet, dass das Jugendamt z.B. im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde zur Beurteilung der Beschwerde konsultiert wird und damit faktisch über sich selbst entscheidet.
Forderungen:
- Umstrukturierung von einer politisch gesteuerten Behörde in eine bundesweit fachlich supervidierte Dienstleistung für die Bürgerschaft – Familienzentren als Kompetenzbehörden für soziale Praxis.
- Anbindung dieser Familienzentren an die aktuelle Sozialforschung, Kooperation mit Hochschulen – wie in der Industrie üblich – und Qualitätssicherung.
- Einrichtung einer Aufsichtsbehörde (Fachaufsicht)
- Verpflichtende Fortbildungen für Fachpersonal dieser Familienzentren, die thematisch an neuesten Forschungsergebnissen anknüpfen.
- Einbindung der Betroffenenverbände
Das Personal der Jugendämter besteht zu 85% aus Frauen. Rund die Hälfte davon hat Erfahrung aus eigener Trennung. Diese Frauendominanz führt zu intuitiver Bevorzugung von Müttern. Der Trend wird verstärkt, wenn Frauen im Jugendamt auch in sonstigen Frauenvereinigungen (Frauen helfen Frauen, SkF, Frauenhaus, Wildwasser, etc.) angebunden sind und dort ausschließlich Interessen von Frauen vertreten. Eine Eignung für eine allparteiliche und kindzentrierte Arbeit im Jugendamt muss in solchen Fällen kritisch hinterfragt werden.
Forderung:
Paritätische Besetzung der Jugendämter mit beiden Geschlechtern und eine verpflichtende Orientierung der jugendamtlichen Arbeit, insbesondere bei Stellungnahmen im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren (§50, SGB VIII), an einer umfassenden Chancengleichheit für Väter und Mütter.
In allen Bereichen der Gesellschaft sind Kompetenzerwerb und Kompetenznachweis Voraussetzung für die Ausübung vieler Tätigkeiten, Berufe oder Freizeitbeschäftigungen. Ausgerechnet im gesellschaftlich hoch relevanten Bereich der Erziehung von Kindern gibt es keine Ausbildung und keine Befähigungskontrolle. Da diese auch schwer umsetzbar ist, müssen die in weitem Umfang fehlenden Qualifikationen durch entsprechende Ausbildung im schulischen Bereich erworben werden. Außerdem müssen staatliche Programme Eltern bei der Erziehungsaufgabe unterstützen. Aktuell gibt es keine Programme zum Thema „Beziehung leben“ in den Schulen und die Beratung hat immer noch nicht die Qualität, die Eltern in erster Linie unterstützt.
Unterstützung darf nicht als Maßnahme für defizitäre Eltern und als Vorstufe von Inobhutnahme verstanden werden, sondern muss als eine selbstverständliche Dienstleistung für Eltern verstanden werden, die fachlich qualifiziert und empathisch mit Eltern und Kindern umgeht.
Forderung:
Unterstützende Zuständigkeit des Jugendamtes als von Empathie getragene Kompetenzbehörde für soziale Praxis für alle Familien und deren Mitglieder.
HzE-Maßnahmen (Hilfen zur Erziehung) der Kommunen erreichen inzwischen Ausmaße, die nicht mehr versteckt gehalten werden können. Es gibt in diesem Kontext fast keine Evaluierungsprogramme, obwohl bedeutende Summen an öffentlichen Geldern ausgegeben werden.
Forderung:
Offenlegung der Geldströme für Familienhilfemaßnahmen und regelmäßige Evaluationen der Wirksamkeit aller Familienhilfemaßnahmen.
BU (Begleiteter Umgang) wurde geschaffen, um nach einer tiefgreifenden Störung der Eltern-Kind-Beziehung diese wieder behutsam aufzubauen. Die von der Idee her sinnvolle Institution wird aber seit Jahrzehnten regelmäßig und in überwiegendem Maß missbraucht. Wenn hauptsächlich betreuende Elternteile (hbE – weit überwiegend Mütter) straffrei den Kontakt des Kindes zum Vater boykottieren, ist BU das Mindestmaß an Kontakt, den solche missbrauchenden Eltern zulassen müssen. BU wird damit zur menschenrechtswidrigen Zumutung für das Kind und den anderen Elternteil.
Forderung:
Sanktionierung von Umgangsboykott und von Missbrauch des BU als Verschwendung von Steuergeldern.
Es ist inzwischen üblich, dass die Ressourcen für BU knapp gehalten werden und dass nach einem Umgangsbeschluss für BU das Kind und der betroffene Elternteil monatelang warten müssen bis zum ersten Kontakt nach dem Beschluss. Damit wird das Beschleunigungsgebot in einem Maß zur Farce, was menschenrechtswidrige Ausmaße annimmt.
Forderungen:
Schaffung von ausreichenden Ressourcen für BU und die verpflichtende Unterwerfung des BU als Umgangsoption unter das Beschleunigungsgebot in der Verantwortung der Kommunen. BU muss als HzE auch immer beendet werden, sobald festgestellt werden kann, dass Kind und Elternteil so sehr harmonieren, dass eine Begleitung des Kontaktes überflüssig ist.
Umgangspflegschaften haben den Zweck, bei Störungen im Kontakt des Kindes zum abwesend wohnenden Elternteil zu ermitteln, worin diese Störungen begründet sind. Dafür erhalten Umgangspfleger eine Bestallungsurkunde, die sie mit sorgerechtlichen Kompetenzen zur Aufenthaltsregelung für das Kind während der Umgänge ausstattet. Damit könnten Umgangspfleger das Kind auch mit Gerichtsvollzieher und Polizei legal aus dem Haushalt des hauptbetreuenden Elternteils herausholen. Solche Aktionen sind immer wieder der gläsernen Decke einer Eingriffsschwelle unterworfen, weil gerade Mütter gewohnt sind, auch bei destruktiver Aufstellung unterstützt zu werden, weil solche Aktionen objektiv traumatisierend sind und weil deshalb das Verständnis der Gesellschaft dafür fehlt.
Forderung:
Konsequente frühzeitige Eingriffe und Sanktionen bei Umgangsboykott anstatt spektakuläre Herausnahmeaktionen.
Ergänzungspflegschaften sind jugendamtnah angesiedelt und schwingen oft bei Aktionen des Jugendamtes mit, die erwachsenen- und klientelorientiert sind.
Forderung:
Supervisionen der Leistungen von Ergänzungspflegschaften und Sanktionen bei Verstößen gegen ihre Dienstpflichten.
Es gibt keine Kontrolle von Vormündern. Eltern, deren Kind inobhutgenommen wurde, sind Vormund und Jugendamt, die meist kooperieren, hilflos ausgesetzt. Es gibt unvorstellbare Mangelleistungen von Vormündern, die bis zur kompletten Isolierung von Kind und Eltern über mehrere Jahre reichen, bei gleichzeitiger desaströser Entwicklung des Kindes.
Forderung:
Regelmäßige Überprüfung der verpflichtenden Leistungen von Vormündern und die Festlegung von Maßnahmen bei Verstößen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Betroffene.
Inobhutnahmen stellen den gewaltsamsten staatlichen Eingriff in die Eltern-Kind-Beziehung dar und sind immer für alle Betroffenen traumatisch. Es muss immer wieder festgestellt werden, dass sowohl die Entscheidung für einen notwenigen Eingriff nicht oder erst viel zu spät erfolgt, als auch, dass erfolgte Eingriffe unnötig gewesen wären und viel zu leichtfertig erfolgt sind.
Inobhutnahmen müssen höherschwellig erfolgen, deren Funktion in tatsächlichen Krisenlagen muss verlässlich sein und die Begründungen müssen fachlich so hochwertig angesiedelt sein, dass sie der Bedeutungsschwere des Eingriffs in das Leben einer ganzen Familie auch gerecht werden.
Forderung:
Etablierung eines fachlichen Konzeptes zur Überprüfung von Inobhutnahmemaßnahmen unter Einbeziehung von Verbänden, insbesondere aller organisierten Eltern.
Ein Umzug des hauptbetreuenden Elternteils mit dem Kind kann auch über den Wechsel der Zuständigkeiten von Familiengericht und Jugendamt zur Flucht vor den Konsequenzen in familiengerichtlichen Auseinandersetzungen werden. Neben gesetzlichen Lösungen für einen solchen Missbrauch der Verfügungsberechtigung über das Kind muss bei entsprechend gearteten Fällen eine Zuständigkeit im alten Gerichtsbezirk erleichtert werden. Indikator muss die gleichwertige Einbeziehung beider Eltern in die Beziehungen innerhalb der Nachtrennungsfamilie sein.
Forderung:
Die Option, sich den Konsequenzen einer Eigenmächtigkeit als Elternteil durch einen nicht abgesprochenen Wechsel der Kommune oder des Gerichtsbezirks entziehen zu können, muss vermieden werden.
Jugendämter haben sich in einem sorgsam gehüteten Konzept der Aktenführung eingelebt, das gegen jeden Einblick von außen geschützt wird. Mauschelei, sorgsames Verstecken von gewaltorientierten und rational nicht erklärbaren Handlungen und Vertuschung prägen den Umgang mit der Aktenführung.
Dies führt dazu, dass die selbstverständliche Forderung nach Akteneinsicht entweder pauschal zurückgewiesen oder aber durch Schwärzung von angeblich datenschutzrechtlich geschützten Passagen zur Farce wird. Es gibt auch Fälle von zentralen Schriftsätzen, die das Schicksal einer gesamten Familie für die gesamte Zukunft prägen – aber in den Akten bis zu ihrer mysteriösen Vernichtung ein ähnlich mysteriöses Schattendasein führten – allein auf die Steuerung durch das Jugendamt hin.
Viele Akteneinsichten haben u.a. entdeckt:
- fehlende, aber für das Verfahren bedeutende Akteninhalte
- Inhalte, die zwar bedeutend waren, aber vorher nie im Verfahren genannt wurden
- aktuell hinzugefügte Paginierungen, die erst kurz vor der Akteneinsicht angebracht wurden und nicht feststellen ließen, ob Akteninhalte vor der Akteneinsicht entnommen wurden
- für das gesamte Verfahren bedeutende Entwicklungen, die allein in telefonischer Kommunikation gesteuert und nicht dokumentiert wurden.
In der Konfrontation mit den Regeln der DSGVO muss festgestellt werden, dass die gesamte Dokumentationspraxis der Jugendämter desaströse Züge aufweist und demnächst zu vielen Schadenersatzzahlungen der Kommunen führen wird.
Forderung:
Neue Verfahrensdefinitionen für die Dokumentationspraxis der Jugendämter, die alle Regeln der DSGVO erfüllen und für alle Betroffenen transparent sind.
Ich möchte anregen, diese Ausführungen breit zu streuen und insbesondere auch allen Politikern in den Stadt- und Landkreisparlamenten zugänglich zu machen. Gerade Mitglieder aller Jugendhilfeausschüsse müssten diesen Artikel gelesen haben.
Außerdem sollte dieser Artikel Pflichtlektüre für ALLE Bediensteten der Jugendämter werden.
Ziel soll eine Diskussion auf breiter Ebene sein, die geeignet ist, Bewegung zu erzeugen, die Diskussion anregt.