Die verantwortliche Mitarbeiterin für die Fallführung im Jugendamt kommuniziert mit dem Vater. Immerhin macht sie das – auch noch nach der Verhandlung.
Sie zeigt sich damit engagiert.
Aus dieser Position heraus macht sie gegenüber dem Vater klare Ansagen und spricht Zusammenhänge an, die sozialpädagogisch durchaus Standard bedeuten und diese Frau als fachlich kompetent erkennen lassen.
Warum aber ist dann der Vater so unzufrieden?
Warum gibt er keine Ruhe?
Warum und wofür macht er die VertreterIN des Jugendamtes, seine AnwältIN, die VerfahrensbeiständIN und den Richter verantwortlich?
Der Vater schreibt ans Jugendamt
Es gibt für mich zunächst keine verschiedenen „Sichtweisen“, sondern eine über Jahre andauernde Kindesentfremdung, deren Kenntnisnahme sich alle Beteiligten nach wie vor verweigern!
Ich habe keine Vereinbarung vor Gericht getroffen, sondern meine Rechtsanwältin hat – ohne es mit mir weder im Vorfeld noch im Verlauf der Anhörung zu diskutieren oder mich darüber zu informieren, oder mein Einverständnis einzuholen, den Vorschlag für einen Umgang pro Monat gemacht. Und das auch nur, weil sie wenigstens noch ein wenig Umgang retten wollte, da nach ihrer Auffassung das Jugendamt als auch die Verfahrensbeiständin vorläufig jeglichen Umgang ausschließen wollten! Dies zeichnete sich schon im Bericht der Verfahrensbeiständin ab.
Meiner Auffassung nach haben Sie die Pflicht als Jugendamt, einer Kindesentfremdung vorzubeugen und diese zum Wohl der Kinder zu verhindern. Insbesondere, da Ihnen die Folgen einer Kindesentfremdung hinlänglich bekannt sein dürften.
Ich werde mich nicht nochmals an das Familiengericht wenden, da ich dort umfangreich bereits alles geschildert habe und dringlichst auf die Kindesentfremdung hingewiesen habe!
Die Antwort an mich:
„Herr VATER, was soll das hier, drei Seiten handschriftlich und weiteres Material …?“
Genau dies spiegelt die gängige Praxis der Jugendämter, Verfahrensbeistände und Familiengerichte in Deutschland wieder!
Die Antwort der engagierten Sachbearbeiterin
Sehr geehrter Herr VATER,
Sie verschließen sich sämtlichen Interventionsversuchen. In aller Deutlichkeit sage ich Ihnen wiederholt, Sie haben genauso Ihre Anteile wie die Kindesmutter! Und nicht die Gerichte und Behörden sind dafür verantwortlich. Die Erwartungshaltung, dass andere Stellen Ihre Konflikte lösen, kann nicht erfüllt werden. Ich habe Ihnen bereits deutlich erklärt, dass keiner die Augen verschließt, sondern die Situation anders bewertet wird und die Kinder im Mittelpunkt stehen. Wir sind neutrale außenstehende Personen, die letztlich sehen, dass Ihre Kinder von psychischen Störungen ernsthaft bedroht sind, weil Sie beide nicht aufhören, an ihnen zu ziehen. Uns geht es nicht darum, es Ihnen oder der Kindesmutter recht zu machen, sondern den größtmöglichen Schaden von den Kindern abzuwenden. Keiner von den beteiligten Personen – ich denke, ich kann da für alle sprechen – haben irgendein Interesse, es Ihnen oder der Mutter recht zu machen. Sie sind für uns fremde Personen. Es ist immer sehr leicht, einfach zu behaupten, alle verschließen die Augen. Den Tatsachen entspricht es aber nicht. Sie sind emotional beteiligt und haben daher eine andere Sicht auf die Dinge. Wir sind neutral und fachlich ausgebildet, daher können wir es anders sehen.
Sie verdrehen leider die Tatsachen. Sie waren im Gerichtssaal dabei, Sie konnten während der Verhandlung mehrfach sprechen, aber im „richtigen“ Moment dann nicht? Sie sind selbst dafür verantwortlich, was vereinbart wurde. Sie sind gefragt worden, Sie haben NICHT gesagt, dass Sie diese Vereinbarung nicht wollen. Jetzt ist die Rechtsanwältin dafür verantwortlich. Das ist einfach so nicht in Ordnung.
Weiter geht es damit, dass Sie mir mitteilen wollen, was meine Pflicht ist. Das steht Ihnen nicht zu. Meine Aufgabe ist getan. Das können Sie gern anders sehen, ich bleibe dabei. Wenn es gerichtlich keine Lösung gibt, sind alle Instanzen ausgeschöpft. Die Beratung hat hier gleichzeitig stattgefunden. Das Jugendamt kann keine Auflagen machen, wir beraten. Das habe ich getan. Meiner Mitwirkungspflicht im Gerichtsverfahren bin ich ebenfalls nachgekommen.
Auch was der Richter zu Ihnen gesagt hat, stellen Sie verfälscht dar. Der Richter hat Ihnen das gesagt, weil Sie durch eine Rechtsanwältin vertreten wurden. Dann ist dies die Aufgabe der Rechtsanwältin, das sind die Verfahrensweisen. Wenn Sie selber Schriftzüge einreichen wollen, müssen Sie sich selbst vertreten und dies nicht an die Rechtsanwältin abgeben. Sie hätten Ihr Anliegen an Ihre Rechtsanwältin weitergeben können, diese hätte es dann einreichen müssen.
Ihre Kinder befinden sich im Loyalitätskonflikt, das ist für jeden offensichtlich. Sie sprechen von Bildern, die die Kinder bei Ihnen malen. Sie malen leider auch andere Bilder, die erschreckend sind. Das muss nicht immer gegeneinander aufgewogen werden, denn es hilft nicht. Es zeigt nur, welchen Konflikt die Kinder haben.
Ich empfehle Ihnen, die Vereinbarung umzusetzen und Ruhe einkehren zu lassen. Aber auch das habe ich Ihnen schon gesagt, genau wie auch die Folge, dass Sie die Kinder völlig verlieren werden, wenn Sie nicht aufhören, die Kindesmutter im Hintergrund weiter zu beschuldigen. So lange Sie ihr Verhalten nicht verändern, wird sich die Gesamtsituation auch nicht verändern, sondern nur weiter verschlechtern.
Mehr kann ich Ihnen dazu nicht mehr mitteilen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Ich erinnere mich an die bemerkenswerte Verhandlung an einem Familiengericht im Osten, die nur stattfand, damit die Gutachterin beiden Eltern mal so richtig einheizen konnte. Das war mit der Richterin so abgesprochen und ich muss dieser Intention beipflichten. Beide Eltern in die Pflicht zu nehmen, ist genau das, was ich ebenfalls immer fordere.
Die Gutachterin brauchte eine satte Stunde, um ihre Absicht umzusetzen. Und sie sprach leise und eindringlich. Das war schon beeindruckend.
Sie nahm auch immer wieder beide Eltern in die Pflicht und sprach beide an.
Das blieb aber vordergründig. In ihren langen Sprachsequenzen brachte sie immer nur Beispiele des Fehlverhaltens des Vaters und was er tun müsste, um die Situation zu verbessern. Kein einziger Satz kam zum Verhalten der Mutter. Sie wurde – wie in der deutschen Familienrechtspraxis generell üblich – geschont und geschützt. Eine Mama darf nicht kritisiert werden. Das darf ihr nicht zugemutet werden.
Die Eltern haben auf Grund der Arbeit des Vaters quasi einen VIP-Status mit dem entsprechenden Umfeld: Haus, Auto, Bekanntenkreis, Verdienst – alles ist Oberklasse.
In ihrer „Standpauke“ für die Eltern erklärte die Gutachterin, dass das kleine Mädchen täglich mitbekam, dass der Papa früh weggeht und erst spät abends wiederkommt. Und sie erklärt, dass dieses Mädchen sich natürlich fragte, ob der Papa sie nicht mehr lieben würde.
Was sie aber völlig ausklammert, ist die Verantwortung der Mutter, die den ganzen Tag zuhause bei den Kindern ist, dem Mädchen zu erklären, dass der Papa den ganzen Tag weg ist, um das Geld zu verdienen, das nötig ist, damit die ganze Familie die Annehmlichkeiten genießen können, die damit finanziert werden.
Und das ist nur ein Beispiel für die vielen Schonbehandlungen der Mutter durch die Gutachterin.
Ich habe es vermieden, die Sachverständige damit in der Verhandlung vor allen zu konfrontieren. Aber nach der Verhandlung – unter vier Augen – habe ich ihr das deutlich zu verstehen gegeben: Sie hat zwar so getan, als würde sie beide Eltern in die Pflicht nehmen – sie hat es aber nicht gemacht und ausschließlich den Vater zum Sündenbock gekürt.
Das sind die „hinterfotzigen“ Feinheiten, mit denen Frauen im Kontext Familiengericht Väter zu Schuldigen machen und Mütter notorisch freihalten von Übernahme von Verantwortung. Natürlich nicht immer – aber deutlich in der Mehrzahl der Fälle.
„Wir sind neutrale außenstehende Personen…“
Sind 85% Frauen in diesem Geschäft NEUTRAL?
Jeder weiß, dass Kinder zu 85% den Müttern zugewiesen werden.
Weil Mütter die besseren Menschen sind?
Jeder weiß, dass in Frauenhäusern zu mindestens 50% Täter erzeugt werden und in der Folge zu Opfern gemacht werden, damit Mütter die Siegerinnen sein können.
Jeder weiß, dass jährlich 5000 Väter zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs an ihrem Kind bezichtigt werden.
Und warum ist das so? Vielleicht deshalb:
„Wir sind neutral und fachlich ausgebildet,…“
Wozu das führt, schildere ich in diesem Artikel.
„Das ist einfach so nicht in Ordnung.“
Ich halte es ebenfalls für nicht in Ordnung, wenn ein Vater im Interesse der Mutter von mehreren „Fachfrauen“ im Familiengericht elegant über den Schlachtertisch gezogen wird.
Er ist in einem für ihn völlig fremden Umfeld mit völlig schrägen „sozialpädagogischen“ Normen und Verfahrensweisen und kann nicht begreifen, was da abläuft. Und die ausgebuffte Fachfrau pflaumt ihn an, weil er sich darin nicht taktisch klug und raffiniert verhalten hat.
Warum haben solche Väter danach immer den Eindruck, zu einer „Vereinbarung“ genötigt worden zu sein, die sie entrechtet und die sie auch nicht wollten?
„Meine Aufgabe ist getan!“
Und natürlich habe ich meine Sache gut gemacht. Das sieht man doch am Ergebnis:
Der Vater ist der Arsch – und er ist selbst schuld!
Besser geht’s doch gar nicht!
„… das sind die Verfahrensweisen“
Und wenn Sie sich darin nicht auskennen, sind sie selbst schuld.
Und wenn Ihnen das nicht passt, dann nehmen Sie eben keinen Anwalt und machen das alleine.
Sie werden dann schon sehen, was Sie davon haben!
„Ich empfehle Ihnen, die Vereinbarung umzusetzen und Ruhe einkehren zu lassen.“
„Das Kind muss zur Ruhe kommen!“
Ich werde das ab sofort jeder Mutter sagen, die sich bei mir ausweint, weil sie ihr Kind nicht mehr zu sehen bekommt.
Nicht? Soll ich empathischer sein?
Warum seid ihr FACHFRAUEN das nicht mit den Vätern?
„…dass Sie die Kinder völlig verlieren werden“
Es gibt nur eine Option: („Es kann nur EINE geben!“)
Die Mutter bleibt die Kindesbesitzerin!
Der Unterschied besteht dann nur noch darin, wie oft der Arbeitssklave VATER, der den Unterhalt zu verdienen hat, sein Kind noch sehen darf.
Dieses Privileg „Umgang“ ist wie das Privileg „Hofgang“ ein Luxusgut, das die Mutter dem Kerkerinsassen Vater gewährt oder nicht gewährt.
Willkommen im VÄTER-VERNICHTUNGS-LAND!
Es wird Zeit, dass wir für diese miese Tour die richtige Antwort finden!
Die nächste Gelegenheit ist am 23.02.2025
Noch 50 Tage!