Unsere politisch gesteuerte Familienrechtspraxis, die sich seit Jahrzehnten mit Strukturen, aus Steuergeldern geölten Frauenbevorzugungsvereinen, Organisationen, Ämtern und Institutionen in den Alltag eingefressen hat, wird aus Berlin ideologisch bestimmt und geplant. Dies wurde gerade jetzt wieder deutlich, als eine für die beiden Ministerien Familie und Justiz zuständige SPD zwar vor 7 Jahren in der Koalitionsvereinbarung erklärte, dass eine umfassende Familienrechtsreform überfällig sei, jetzt aber dieses ganze lange geplante Vorhaben wieder absagte und nur noch erreichen will, dass zwar soziale „Mitmütter“ in einer lesbischen Beziehung automatisch das Gemeinsame Sorgerecht erhalten sollen, biologische nicht eheliche Väter aber nicht. Solche ideologisch bestimmten Diskriminierungen sind dem Wähler schon lange nicht mehr zu erklären und die SPD wird erleben, dass ihre inzwischen randständigen 14% auf die Bedeutungslosigkeit zusammenbrechen werden, die sie sich ehrlich verdient hat.
Dass in einem politisch korrekten System von mütterzentriertem Residenzmodell, in dem der Staat einen Sieger und einen Verlierer im Trennungsgeschehen kürt, permanent Menschenrechtswidrigkeit, Kindeswohlgefährdung und Kindesmissbrauch planmäßig betrieben wird, – daran haben wir uns schon so sehr gewöhnt, dass jeder Protest dagegen auf Wände aus Hefeteig trifft.
Dass das Unrecht, die Diskriminierung, das Leid, die Wut und der Frust immer wieder aus allen Nähten dieser Gesellschaft platzt, ist kein Wunder.
Die letzte Äußerung der Verzweiflung dieser Art kommt aus Tübingen.
Sowohl das Schwäbische Tagblatt als auch der SWR und der Deutschlandfunk
gingen darauf ein.
Was nirgendwo zu lesen ist und sorgsam bemäntelt wird, aber alles bestimmt, was als Zündstoff diese gärende Verzweiflung am Brodeln hält, ist das Faktum, dass im mütterzentrierten Residenzmodell die kindesbesitzende Mutter einen straffreien Missbrauchsraum zugewiesen bekommt, in dem sie Kommunikation aus niederen Beweggründen verweigern kann und dafür von ihrer „Frauen-helfen-Frauen“-Anwältin mit dem Kindeswohl-Mutterkreuz dekoriert wird. Sie kann das Gewaltschutzgesetz missbrauchen (dafür wurde es geschaffen!), die Polizei anrufen und den Vater ihres Kindes beschuldigen, sich dabei den Hinterkopf an der Tür anschlagen und verzweifelt ins Telefon schreien: „Jetzt hat er mich schon wieder geschlagen!“ und sie kann damit rechnen, dass diese widerliche Nummer perfekt funktioniert. Ich habe in der letzten Nacht die Gewaltschutzanordnung und die Wohnungszuweisung dazu auf den Laptop bekommen. Sie kann mit dem Kind auf über 1000km innerhalb Deutschlands wegziehen, was für Kind und Vater Kindesentführung bedeutet, aber selbst bei der gerade laufenden Erweiterung des §235 StGB durch den Bundestag immer noch als erlaubtes Kavalierinnen-Delikt gilt.
Ich könnte eine unendliche Liste von Widerwärtigkeiten aufzählen, die staatlich gekürten kindesbesitzenden Elternteilen sanktionsfrei zugestanden werden.
Alle schauen dabei allein auf den Verlierer. Sobald dieser etwas unternimmt, was die Befindlichkeit des Kindesbesitzenden stören könnte, wird auf ihn gezeigt: DU hast einen Fehler gemacht! DU trägst alle Schuld!
Im Kontext dieser seit Jahrzehnten eingespielten staatlich organisierten obszönen Vorgehensweise gibt es Formeln, die immer wieder benutzt werden, um die wahren Zusammenhänge weiter zu verschleiern:
„Die Eltern sind hoch zerstritten“
Meist bedeutet dies: Das kindesbesitzende Elternteil will nicht.
Und weil sich das der Verlierer nicht gefallen lässt, betreibt er den Streit mit. In den meisten „hochstrittigen“ Trennungsbeziehungen gibt es keine Kommunikationsunfähigkeit, sondern allein die Kommunikationsunwilligkeit des kindesbesitzenden Elternteils. Und weil unsere teilweise obszöne Rechtssprechung dies unterstützt (z.B. BGH vom 12.12.2007), wird Kindesbesitzenden Kommunikationsblockade als siegreiche Verfahrensstrategie empfohlen.
Eigentlich müsste für alle Professionen aber gelten:
BEIDE Eltern sind dem Kind gegenüber verpflichtet und es muss darauf geachtet werden, dem Kind beide Eltern zu erhalten. Wer dies boykottiert, wird sanktioniert.
Das geht aber mit Politikerinnen (meist sind es Frauen, sowohl in der Politik als auch unter den Professionen – ein Frauenanteil von 80 – 90% ist fachtypisch) nicht, die Menschenrechtswidrigkeit planen und umsetzen.
Mein folgender Artikel erkärt aus demselben Amtsgerichtsbezirk den nächsten Lieblingsspruch von HelfersherferInnen im mütterzentrierten Residenzmodell:
„Sorge dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch dem Kind gut“
Mutterwohl vor Kindeswohl als Maxime gelebter Familienrechtspraxis.
„Das Kind muss zur Ruhe kommen“
Gib als Vater einfach Ruhe, sei mit der Rolle des Zahlers zufrieden, obwohl der Staat bei Steuerklasse 1 mit absahnt, und denke an den Kaukasischen Kreidekreis: Wer sein Kind wirklich liebt, lässt los – was ja nichts weiter bedeutet, als dass dreiste Symbiose-Mütter ihre Kinder nicht lieben.
Hinzu kommen Strukturen, die rein machtpolitisch zu verstehen und eines modernen Rechtsstaates nicht würdig sind:
Jugendämter sind regional politisch geführt, sind ohne Fachaufsicht und können hemmungslos dilettantisch arbeiten.
Für Beschwerden ist in einer Stadt der OB und im Landkreis der Landrat als oberster Dienstherr zuständig. Diese sorgen nur für umgesetzte Parteiideologie und haben ansonsten keine Ahnung vom Fach. Also geben sie jede Dienstaufsichtsbeschwerde an die Jugendamtsleitung weiter, die dann über sich selbst entscheiden darf.
Überall in der Familienrechtspraxis und in der familialen Intervention stößt man bei eingehenderer Betrachtungsweise auf Erbärmlichkeiten dieser Art, die Bürger erst begreifen können, wenn sie selbst betroffen sind.
In einem ganzseitigen Interview im „Badischen Tagblatt“ vom 28.01.2005 wurde ich zitiert:
„Beim Familienrecht sind wir eine Bananenrepublik“
Alles, was seither geschah, bestätigt diese Aussage weiter. Unserem System fehlen die Selbstheilungskräfte. Reform-Impulse kommen allein von außen, z.B. vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Unsere Politik ist in diesem Kontext absolut unfähig, was sich immer wieder spektakulär äußerte:
Die Abläufe nach dem Zaunegger-Urteil des EGMR 2010 zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter und die blamable Rolle des Bundesverfassungsgerichts
oder
die Diskussion im Bundestag am 15.03.2018 zum Wechselmodell.
Wen wundert es, dass ein sachfremder Landrat im Interview dann nur noch arrogante Gelassenheit angesichts einer möglichen gerichtlichen Vorgehensweise zur Schau stellt und den gerichtlichen Weg selbst empfiehlt?
Es ist offensichtlich, warum unsere Wahlen bei so viel politischer arroganter Ignoranz zunehmend so ausgehen, wie wir es fortschreitend erleben.
Trump ist der Gipfelpunkt einer solchen Entwicklung, auf den Deutschland mit großen Schritten zugeht.
Nachtrag am 24.01.2021:
Tübingen hat einen Missbrauchsskandal.
Gut, daran ist zunächst das Jugendamt und der Landrat nicht schuld. Das kann überall vorkommen, wo der Wille zur Aufklärung besteht und ermittelt wird.
Die aktuelle Frage ist, ob Hinweise auf kindeswohlgefährdende Abläufe und alarmierende Anknüpfungstatsachen vorher ignorant vom Tisch gewischt oder unter den Teppich gekehrt wurden und wie jetzt mit der Situation umgegangen wird.
Alles spricht für dieselbe Ignoranz und Arroganz, die wir als entrechtete Väter schon selbst kennenlernen mussten. Im Schwäbischen Tagblatt steht am 23.01.2021 zu lesen (Auszüge und Zitate):
„Das Jugendamt hat völlig versagt“
Im Verfahren am Landgericht schildert eine Psychotherapeutin, dass sie sowohl das Jugendamt als auch das zuständige Landratsamt jahrelang auf Kindesmisshandlungen in der Pflegefamilie aufmerksam gemacht habe. Sie erklärt: „Mir war schnell klar: Hier ist ein Kind in großer Not.“ Sie habe sich bald an den Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand gewandt. Der habe sich „von Anfang an sehr abweisend und distanziert“ verhalten. Als die Pflegemutter bemerkt habe, dass die Psychologin „sehr genau hinschaute“, habe sie die Therapie der Älteren dort abgebrochen.
Jugendamtsleiter Hillebrand habe die Psychologin davor gewarnt, „Nachforschungen anzustellen“. Als die Psychologin 2010 eine ausführliche Dokumentation samt Warnung erstellt hatte, habe Hillebrand diese ungelesen zurückgeschickt „mit der Begründung, er habe diese nicht in Auftrag gegeben“. Auch Sozialdezernentin Ulrike Dimmler-Trumpp habe die „unverlangte“ Post an Overberg zurückgesandt.
Jahrelang habe Overberg immer wieder bei Hillebrand und Dimmler-Trumpp ihre Bedenken vorgebracht. 2014 habe sie sogar um ein Gespräch mit Landrat Joachim Walter gebeten, auch Hillebrand und Dimmler-Trumpp seien anwesend gewesen.
„Ich sprach wie gegen eine Mauer.“ Alles sei abgewehrt worden.
„Das Jugendamt hat völlig versagt.“ Die betreffende Mitarbeiterin des Jugendamts war ebenfalls als Zeugin geladen: „Ich hab wirklich null mitgekriegt.“
Man sei Overbergs Mahnungen durchaus nachgegangen, äußerte sich Landrat Joachim Walter auf TAGBLATT-Nachfrage. Man habe sich allerdings auf die vorhergegangenen Verfahren am Familiengericht gestützt, …