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Entsorgungsberichte Jugendamt

Kapitulation des Jugendamtes

by Franzjoerg Krieg / 30. März 2018

Mail der zuständigen Sozialarbeiterin vom Jugendamt an den Vater:

Ich hatte telefonisch Kontakt zur Mutter. Eine kurze Rückmeldung zu diesem Telefonat:

  • Ihr Anliegen bzgl. eines gemeinsamen Gesprächs: Die Mutter ist weiterhin nicht bereit, ein gemeinsames Gesprächsangebot wahrzunehmen. Sie sieht keine Möglichkeit für eine nachhaltige Veränderung der Situation durch ein solches Gespräch u.a. aufgrund der Erfahrung der letzten 3 Jahre. Darüber hinaus sieht sie die Problematik nicht originär auf der Elternebene. Somit wäre unsere Form der Beratung auch nicht der adäquate Ansatz.
  • Das Anliegen der Mutter in Bezug auf den Umgang über die Osterferien: Die Mutter berichtete, dass die Tochter während der letzten Umgänge immer wieder mit den beiden Cousins gespielt habe und hierbei eine aufgeschlagene Lippe und einmalig eine Bisswunde „mit nach Hause gebracht“ habe. Sie bittet darum, die Spielsituationen der Kinder so im Blick zu halten, dass keine Wunden in dieser Art entstehen. Sollten diese Wunden entstanden sein, kann ich diesen Wunsch nur unterstützen.

Wenn Sie weiterhin den Wunsch haben, dass sich etwas an der momentanen Situation verändert, verweise ich Sie an dieser Stelle an das Familiengericht.

Antwort des Vaters:

Ich finde es generell problematisch, wenn Sie derart nachsichtig mit demjenigen Elternteil umgehen, welcher stetig instrumentalisiert und Loyalitätskonflikte beim gemeinsamen Kind forciert.

Dies wird begründet damit, dass der verweigernde Elternteil angeblich „keine Verbesserungsmöglichkeit“ sieht, Sie als Jugendamt aber auf Basis unseres letzten Telefonates diese Notwendigkeit ebenfalls erkannt hatten.

Insbesondere gefährlich aus der Erfahrung der letzten Jahre: Das Verhalten der Mutter wurde zuletzt auch am OLG gerügt und seitens des Senats wurde auch eine klare und deutliche Ermahnung ausgesprochen und auf die Wichtigkeit von Gesprächen hingewiesen. Auch das Jugendamt wurde in diesem Kontext in die Pflicht genommen.

Die Themen der „gefährlichen“ gleichaltrigen Cousins, die miteinander in enger Bindung stehen, wurde bei Gericht bereits diskutiert und die Anschuldigungen der Mutter konnten sich nicht halten.

Mit diesem „Hilferuf“ der Mutter beim Jugendamt, wenn auch unter falschen Behauptungen, widerspricht sich die Mutter im Grunde selbst, was die Notwendigkeit von gemeinsamen Gesprächen bestärkt.

Mein Kommentar

Dieses kleine Blickfenster auf das Geschehen innerhalb eines jahrelangen Beratungsprozesses zeigt immer wiederkehrende Standards:

  1. Das mit der hauptsächlichen (meist alleinigen) Verfügungsmacht ausgestattete Elternteil bestimmt alle Abläufe. Dazu gehören meist auch verweigerte gemeinsame Gespräche und abgebrochene Mediationen. Wer mit uneingeschränkter Macht ausgestattet ist, diese in Form von Verfügungsgewalt missbraucht und dafür nicht sanktioniert wird, kann in Mediationen oder Konsensgesprächen nur verlieren. Kinderbesitzerinnen dürfen narzisstisch und egoman sein und werden dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. §1684 BGB ist ein lächerlicher Papiertiger.
  1. Ein Jugendamt, das die Abläufe im Residenzmodell verinnerlicht hat und deshalb auch den Besitz des Kindes und die Verfügungsmacht darüber stützt und zur Norm erhebt, kann nicht mehr das Kind im Blick haben und dient dem alleinigen Wohl dessen, der Verfügungsgewalt ausübt. Also diktiert dessen Sichtweise alle Abläufe: Weil die Mutter meint, dass die Probleme nicht auf der Elternebene liegen würden, verzichtet das Jugendamt auf eine eigene Beurteilung, übernimmt die Haltung der kindesbesitzenden Mutter und kann keine weitere Hilfe mehr anbieten. Das Jugendamt versagt damit auf dem Bereich, für den es zuständig ist: Mit dem Blick auf das Kind Problematiken nach der Trennung mit Kindern aktiv zu handhaben.
  1. Das mit der Verfügungsmacht ausgestattete Elternteil benutzt unbedeutende Randerscheinungen des Alltags von Kleinkindern oder eigentlich unbedeutende Handlungen des ihm untergebenen Elternteils, bauscht diese zu existenziellen Problemen auf und begründet seine egomane Haltung damit. Und alle Professionen passen sich an. „‚Gegen eine sich verweigernde Mutter sind wir machtlos“. Es ist offensichtlich: Machtverhältnisse sind politisch-ideologisch gesteuert.
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