Die Verfahrensbeiständin schrieb ans Familiengericht:
„Nach der eidesstattlichen Versicherung der Kindesmutter hat der Kindesvater die Kinder nach dem Ferienumgang nicht mehr zurückgebracht. Aus dem E-Mail-Verkehr des Vaters an die Schule ergibt sich auch, dass er eine Tochter ohne Mitwirkung und Zustimmung der Kindesmutter in einer Schule an seinem Wohnort angemeldet hat. Die Kinder haben keinen Kontakt zur Kindesmutter und können auch von ihr nicht erreicht werden.
Auch wenn es der Wunsch der Kinder wäre, in Zukunft beim Kindesvater zu leben, rechtfertigt dies nicht, dass er die Kinder eigenmächtig bei sich behält, ohne dass dies in einem gerichtlichen Verfahren nach Kindeswohlgesichtspunkten geprüft wird.
Ich rege daher an, dass dem Kindesvater vom Gericht aufgegeben wird, dass er die Kinder unverzüglich zur Kindesmutter zurückbringt. Es ist wichtig, dass die Unterzeichnende und auch das Jugendamt die Möglichkeit haben, in einem neutralen Rahmen mit den Kindern zu sprechen. Bei einer zeitnahen gerichtlichen Terminierung könnte dann auch eine Entscheidung im Eilverfahren nach Kindeswohlgesichtspunkten getroffen werden kann.“
Diese Argumentation kann dann übernommen werden, wenn Mütter dasselbe in die Tat umsetzen.
Einen Tag später teilte das Jugendamt mit:
„Hiermit informiert das Amt für Jugend und Soziales das Familiengericht über die lnobhutnahme der o.g. Kinder.
Am Freitagabend wurde der Herausgabeschluss mit Unterstützung der hiesigen Polizeidienststelle umgesetzt. Unmittelbar nach Umsetzung gaben die Kinder bei der Polizei an, dass sie unter keinen Umständen in den Haushalt der Kindesmutter zurückgeführt werden können. Sie möchten dann lieber in eine Einrichtung. Als Grund gaben die Kinder an, die Kindesmutter würde sie schlagen und sie haben deswegen Angst. Die Kinder wurden daraufhin in eine geeignete lnobhutnahmeeinrichtung verbracht.
Im heutigen Gespräch bekräftigten die Kinder ihre Aussagen und bestanden weiterhin darauf, dass die Kindesmutter beide Kinder schlagen würde und dass auch die Tante zuschlage, unter Billigung der Kindesmutter. Die Kinder lehnen jeglichen telefonischen und persönlichen Kontakt zur Mutter konsequent ab. Beide Töchter geben übereinstimmend zu Protokoll, dass sie perspektivisch beim Vater leben möchten. Darüber hinaus bekräftigen beide Kinder, unter keinen Umständen in den Haushalt der Mutter zurückkehren zu wollen. Wenn ein Verbleib im Haushalt des Vaters nicht zu realisieren sei, bevorzugen beide den dauerhaften Verbleib in einer entsprechenden Jugendhilfeeinrichtung.
Die Kindesmutter sowie deren Anwältin wurden telefonisch informiert.“
Wie in vielen Fällen dokumentiert, kommen Kinder, die nicht bei der Mutter leben wollen, anstatt zum Vater in ein Kinderheim, auch dann, wenn sie unbedingt beim Vater leben wollen.
Dass die Mutter vorher beide Kinder auf mehrere Hundert Kilometer sanktionsfrei entzogen hat, prägt diesen Fall.
Dass sie Gewalt gegen die Kinder ausgeübt hat, wird einfach ignoriert.
Das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde ihr damals vom Familiengericht noch nachgeworfen.