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Kriminelle Vereinigung

by Franzjoerg Krieg / 28. März 2026

BOOT oder BETT?

In vielen Artikeln zur Praxis der Frauenhäuser schildere ich die menschenrechtswidrigen Abläufe, die sich im profeministischen Interesse inzwischen in Deutschland eingespielt und als scheinlegale Mittel hoffähig gemacht haben.

Ganz besonders gilt dies im Kontext der Einbürgerung von Immigrantinnen ohne politischen Hintergrund über den Einsatz ihrer körperlichen Mittel. Deutsche Männer und deren Kinder werden dabei allein zum Zweck missbraucht, einen bequemen Einstieg über das Bett (statt in einem defekten Schlauchboot) in den deutschen Sozialstaat zu erlangen, was vom Staat als Garant des Funktionierens (Zuhälterfunktion?) ermöglicht wird.

In diesem Kontext wirken Mutter, Frauenhaus, Jugendamt (JA) und Familienkasse (und auch fundamentalistische Sekten-Kirchen) immer wieder wie eine kriminelle Vereinigung, die gemeinsam den Kindesentzug und die Legalisierung der Mutter trotz Missbrauch von Kind und vom Staat unterstützten Einrichtungen steuern und durchführen.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte wirken dabei als duldende Zuschauer, die aktiv durch Nichtstun unterstützen.

Ich möchte diese Zusammenhänge an einem aktuellen Fall in Karlsruhe begreifbar machen.
Den Vater nenne ich Manfred und die Mutter Joy.

CHRONOLOGIE eines staatlich unterstützten Kindesentzugs

01.04.2023 Kennenlernen auf den Philippinen
23.01.2025 Heirat in Dänemark
14.04.2025 Zusammenzug in eine Wohnung
07.10.2025 Geburt des Sohnes
05.02.2026 Manfreds Mutter kommt per Flugzeug aus dem Ausland. Manfred holt sie ab. Joy will nicht, dass sie kommt und packt ihren Koffer.
06.02.2026 Joy droht, zu gehen, macht es aber nicht
11.02.2026 Paarsitzung bei der Caritas
14.02.2026 Sehr guter gemeinsamer Valentinstag
22.02.2026 Gottesdienst beim ICF. Wohl Kontakt von Joy mit Person, die zum Frauenhaus vermittelt.
23.02.2026 10 Uhr: Mutter verschwindet mit Säugling spurlos
16.30 Uhr: Mutter meldet sich von „sicherem Ort“ und erklärt, dass sie nicht wiederkommen und auch keinen Kontakt zum Kind zulassen würde.
Manfred geht zur Polizei und zeigt Kindesentführung an. Polizei verweist ans Jugendamt. Manfred erklärt den Kindesentzug als ausschließlich dadurch ausgelöst, dass die Mutter damit die Eintrittskarte in den deutschen Sozialstaat lösen möchte und dafür alle missbraucht: Vater, Sohn, alle staatlichen Einrichtungen.
24.02.2026 Telefonanruf beim zuständigen Sozialarbeiter des JA und Schilderung der Situation. Ab jetzt ist das JA informiert und könnte als JUGEND-Amt etwas FÜR DAS KIND tun. Stattdessen decken sie eine Kindesentführerin – für den Vater bedeutet diese Kindesentziehung nämlich nichts anderes.
25.02.2026 Erstkontakt mit mir. Formulierung eines Antrags an das Familiengericht
26.02.2026 Bescheid der Familienkasse auf Abänderung des Kindergeldbezugs
06.03.2026 Antrag eA bei der Rechtsantragsstelle des AG Ka auf Umgang
09.03.2026 Kontakt zu Frau J. vom JA. Die Familienkasse wurde von einer anonymen Einrichtung angewiesen, das Kindergeld an eine neue Adresse zu überweisen. Anzunehmen ist, dass dies vom Frauenhaus veranlasst wurde, in dem sich Mutter und Säugling als Kindesentziehungsort aufhalten.
10.03.2026 Einspruch von Manfred bei der Familienkasse gegen den Bescheid vom 26.02.2026
11.03.2026 Manfred schreibt an den ICF (Kirche) und stellt eine Anfrage nach der DSGVO.
12.03.2026 Manfred untersagt als Sorgerechtsinhaber der ICF, seinen Sohn zu taufen.
13.03.2026 Frau J. vom JA teilte Manfred mit, dass er sich nicht bei der Mutter melden solle, weil seine Kontakte eine Stressreaktion bei der Mutter auslösen würden. Deshalb kündigt Manfred die Kontaktaufnahme ausschließlich über das JA an. Er erklärt den Kindesentzug mit Kontaktverbot als unbegründet.
Die UVK (Unterhaltsvorschusskasse) des JA fordert Manfred zur Zahlung von Unterhalt auf.
18.03.2026 Manfred teilt mir mit: Das JA fordert zur Unterhaltszahlung auf, verweigert aber jeden Kontakt des Vaters zu Mutter und Kind. Dieser aber hat kein Lebenszeichen von seinem Sohn. Es ist ungewiss, ob er noch lebt oder ob er z.B. schon ins Ausland verbracht wurde.
20.03.2026 Manfred beantragt beim Familiengericht eine Grenzsperre für seinen Sohn
Manfred liefert dem AG Karlsruhe weitere Unterlagen zu den Abläufen
23.03.2026 Das AG teilt dem Vater mit, dass bei Gericht immer noch nicht bekannt sei, wo sich die Mutter mit dem entzogenen Kind aufhalten würde. Entweder das Familiengericht hat kein Interesse an der Feststellung des Aufenthaltsortes oder das JA mauert, da seit der Antragstellung am 06.03. schon über 2 Wochen vergangen sind.
24.03.2026 Die Ombudsstelle Nordbaden teilt mit, dass sie keine Möglichkeit haben, im Fall des Aussitzens der menschenrechts- und kindeswohlwidrigen Situation im Interesse der Mutter durch das JA etwas tun zu können, da ein Verfahren vor dem Familiengericht läuft, das durch das JA durch die Verheimlichung der Adresse der Mutter boykottiert wird.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich diese Mutter als Opfer fühlt. Subjektiv sieht sie sich als Opfer – wie jeder arme Bankräuber, der den Raub aus purem Überlebenstrieb begeht, weil er sonst mit seiner Familie verhungern müsste.
Sie brachte ernste psychische Beeinträchtigungen aus ihrer Herkunftsfamilie mit, die der Vater nicht gebührend ernst genommen hatte. Er holte sie nach Deutschland, wo sie sich von allem überfordert fühlte: Kultur, Sprache, Schwangerschaft, Kind.
Schon auf den Philippinen war Flucht ihre vorherrschende Reaktion.
Der Vater hatte beste Absichten und tat auch das Beste.
Er hätte sie aber nie nach Deutschland holen sollen. Das war sein Fehler.
Von ihm ging nur beste Unterstützung aus und nie auch nur der Hauch von Gewalttätigkeit, weder physisch noch psychisch.
Entweder die Mutter log das Blaue vom Himmel oder das Frauenhaus hat wieder seinen eigenen Steuergeldmissbrauch selbst organisiert – und alle Frauen und Institutionen unterstützen beim Missbrauch.
Sie fühlt sich vollkommen überfordert – und dann kommt das Angebot, dass alles für sie schon bereit sei: Sie sei das arme Opfer, dem alle Fördertöpfe dieses Landes offenstehen würden und das Ziel sei eine eigene Wohnung, die der Papa oder der Papa Staat zu bezahlen hätten.
Und der Vater wird zum Täter und Verlierer gemacht, dem alle Schuld zugewiesen wird und dem deshalb scheinbar legal das Kind genommen und dem armen Mutteropfer als persönlichen Besitz garantiert wird.

Welche perverse Nummer läuft in diesem Deutschland täglich ab?
Warum hinterfragt das niemand?
Warum meint keine Partei, diese Schweinerei einmal aufrollen und klären zu müssen?
Ist die Femokratur in Deutschland so sehr zum Diktat geworden, dass solche perversen Abläufe noch nicht einmal hinterfragt werden dürfen?

Ich werde weiter berichten.

 

KindesentführungMütterliche VerfügungsgewaltMütterzentrierungVaterentsorgungVäterverachtung
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