Markus, ein entsorgter Vater, schrieb mich an.
Die Tochter ist inzwischen 12 Jahre alt. Die Mutter ist mit ihr mehrfach umgezogen. Markus hat diese Umzüge immer selbst nachvollzogen, um an der Betreuung und Erziehung seiner Tochter beteiligt sein zu können.
Es gab immer wieder Phasen von Umgangsboykott.
Aktuell hat das Familiengericht eine längere Aussetzung des Umgangs beschlossen.
Er meint, diese Aussetzung sei erfolgt, obwohl er doch „nichts getan hätte“.
11.02.2019
Hallo Markus,
„…ohne etwas getan zu haben…“ ist ein Trugschluss.
Du bist Trennungsvater – und das in dieser profeministischen Republik immer von Mutters Gnaden. Es gibt keine Rechtsposition für Dich. Die Mutter bestimmt allein Dein Schicksal als Vater.
Dass Du das GSR (Gemeinsames Sorgerecht) überhaupt bekommen hast, ist schon ein Wunder.
„…da ich eine zunehmende Entfremdung zwischen meiner Tochter und mir befürchte“ – „befürchte“ ist naiv. Die Entfremdung ist mit der Aussage Deiner Tochter vor Gericht schon wirksam geworden. Dort musste sie sich entscheiden und hat sich entschieden.
Nach der Installation des GSR hast Du immer noch keine Rechtsposition, sondern musst die Mutter immer soweit bedienen, dass sie Dich nicht rauskickt.
Du hast Deine Tochter „an eine Abmachung erinnert“. Abmachung mit wem? Im Konsens mit der Mutter? Wohl nicht. Das nahm sie zum Anlass, Dich über euere Tochter zu entsorgen.
Jetzt und noch lange weiter wirkt nur DEIN Fehler.
Der Fehler der Mutter wird dieser wohl nie bewusst werden, weil Deine Tochter das subjektiv erfolgreiche Konzept ihrer Mutter kopieren wird. Die Schwiegermutter wird aber evtl. erkennen, dass sie selbst mit der wahrscheinlichen Ausgrenzung des Vaters ihres Sohnes einen Fehler gemacht hat, weil sie jetzt ihr Enkelkind nicht mehr sieht. Bis dorthin sind aber mehrere Leben versaut. Das nennt man „transgenerationalen Risikotransfer“.
In ihrem Alter hat Deine Tochter die Abspaltung des weniger mächtigen Elternteils schon vollzogen und bewertet nicht mehr angemessen, sondern durch die Bewertungsbrille der Mutter, die schon die Abspaltung gesteuert hat.
Diese psychische Notwehrmaßnahme Deiner Tochter geschieht standardmäßig und wird von dieser meist selbst nie erkannt werden.
Der Vater ihres künftigen Kindes, den sie mit hoher Wahrscheinlichkeit später einmal entsorgen wird, hat die Chance, die Mechanismen dann zu durchschauen, wenn ein Therapeut ihn nach seiner Entsorgung als Vater darauf aufmerksam macht.
„Mein Vater ist ein Arschloch!“ war die unisone Überzeugung der Hälfte aller Trennungsjungs im Alter über 13, die ich in der Schule vor mir sitzen hatte – und das waren Hunderte.
Seither gehört die Frage an einen entsorgten Vater „War Dein Vater auch ein Arschloch?“ zu den Regelmäßigkeiten meiner Coachings.
Was heißt das für Dich?
Eine familiengerichtliche Verhandlung zur Klärung dieser Situation wäre sicher hilfreich. Das von mir oben Skizzierte sollte dabei Thema sein – auch wenn es nicht verstanden wird. Das Verständnis wird mit erheblicher Verspätung zünden.
Dann kommt für Dich die Phase des „aktiven Wartens“. Du konzentrierst Dich dann auf Dich und den Teil Deines Wohlbefindens, den Du noch steuern kannst.
Vier Mal im Jahr hältst Du Dich mit kleinen Hinweisen wie Postkarten in Erinnerung und ein kurzer Brief zu Weihnachten oder Geburtstag reichen. Mehr solltest Du nicht machen, weil das sonst als Stalking gewertet werden würde.
ACHTUNG:
Du solltest dabei nicht emotional werden und Druck ausüben. Du solltest auch keine Erwartungshaltung äußern. Mit einer offenen Geste zeigst Du nur, dass es Dich gibt. Mehr nicht. D.h., kurz und offen: „Zu Deinem Geburtstag wünsche ich Dir das Beste im neuen Lebensjahr. Dein Vater.“
Damit hältst Du Dich als Option für die Notwendigkeit einer Alternative offen.
Es gehört viel Fingerspitzengefühl dazu, in einem solchen Fall den richtigen Ton zu treffen und nicht noch mehr zu zerstören, als eh schon zerstört ist. Die offene Option für die Zukunft ist die wichtigste Botschaft.
Je älter Deine Tochter wird, desto mehr muss sie für Deine andauernde Ausgrenzung mit verantwortlich gemacht werden. Das wird sie nicht verstehen (wollen), ist aber wichtig, damit sie noch viel später auch tatsächlich verstehen kann.
Wird sie erst zu spät verstehen, hat sie Pech gehabt. Du hast dann nur noch die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob und wieviel Du ihr vererben willst.
Das ist brutal, ja.
Wenn Du aber mitverfolgst, was in Berlin von verantwortlichen Politikerinnen (zu über 90% Fach-Frauen) verunstaltet wird, bleibt uns Vätern nichts weiter übrig.
Mit herzlichem Gruß
Franzjörg
HINWEIS:
Dasselbe gilt natürlich auch für den Fall einer entsorgten Mutter.
Sie hat als Mutter in ihrem Fall den genuin Vätern zugedachten Part erwischt.
Das fühlt sich gleich an und dieselben Regeln gelten, weil das im Grund keine Geschlechterfrage, sondern eine Machtfrage ist.
Allerdings sorgt der Staat dafür, dass über die Fehlübersetzung von Gender = Frauenförderung und der besonderen Rücksichtnahme von Interessen von Frauen (Frauenhäuser, aber keine gleichwertigen Männerhäuser; Gewaltschutzpraxis, die nur Männer als Täter kennt; etc.) der gesamte Themenkomplex zur Geschlechterfrage gemacht wird.