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Beistandstätigkeit Best practice Familiengericht Umgang Verzweifelte Väter

Gamechange

by Franzjoerg Krieg / 23. März 2026

Umgangsantrag

Der Vater hatte alles an die Wand gefahren:
Sorgerecht verloren, Gewaltschutzverfahren, Verurteilung wegen Körperverletzung, Führerschein entzogen, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin, …

Er hat seine 14-jährige Tochter, die er lange hälftig mitbetreute, schon seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen und will jetzt endlich wieder Kontakt.
Seine Tochter lehnt jeden Kontakt ab.
Und je aussichtsloser seine Absichten werden, desto verbissener „kämpft“ er.
Chancenlos.

Bei Zugrundelegung aller üblichen Maßstäbe ist klar, dass jetzt endlich der offizielle Umgangsausschluss droht.

Der Vater ist durch eine Anwältin vertreten, die aber 500 km weit entfernt wohnt. Sie ist kompetent, hat die richtige Haltung. Ihre Schriftsätze sind auf den Punkt gebracht.
Im Termin lässt sie sich von einem Anwalt vertreten, der solche Vertretungen als Rentner absolviert.

Die erfahrene Richterin hatte noch nie einen Beistand nach §12 FamFG in einem Verfahren. Und obwohl die Mutter allein erscheint und auch auf einen Anwalt verzichtet, signalisiert sie ihr Einverständnis damit, dass der Vater zusätzlich zum Anwalt mit Beistand auftritt. Viele RichterInnen vermeiden solche Disbalancen, was ich verstanden hätte.

Als der Verfahrensbeistand erscheint, sieht er mich an und fragt mich, ob ich aus Karlsruhe kommen würde. Er würde mich aus einem Verfahren vor etwa 10 Jahren an einem anderen AG, 200km entfernt, kennen.

Die Richterin erläutert kurz die Situation in der Verfahrenslage und kündigt an, dass sie Allparteilichkeit umsetzen werde. Damit war eine Grundstimmung gegeben, die ich für meine Absichten nutzen konnte. Die Akzeptanz durch die Richterin mit ihrer Souveränität bei meiner Zulassung, ihre Absicht, ein möglichst faires Verfahren umzusetzen und der schon vorhandene positive Kontakt zum Verfahrensbeistand waren Anknüpfungspunkte, die sich konstruktiv nutzen ließen.

Wir stellten fest, dass der Anwalt des Vaters wie ich 78 Jahre alt war und seine Aufstellung zeigte sich kongenial zu meiner.

Bei meiner ersten Wortmeldung erklärte ich, dass ich den Vater seit einigen Monaten betreue und dass es meine Aufgabe sei, ihm zu erläutern, wie sein Verhalten sich bisher ausgewirkt hatte und dass er sich völlig anders aufstellen müsse. Er wurde als destruktiv wahrgenommen und muss ab sofort als konstruktiv erkannt werden. Die Richterin meinte, dass sie schon als positiv feststellen konnte, dass die nicht hilfreiche Schriftsatzflut des Vaters gestoppt wäre. Ich erklärte, dass es natürlich nicht möglich wäre, sofort einen Kontakt zwischen Vater und Tochter möglich zu machen. Es würde jetzt darum gehen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bedingungen sich so verändern, dass die Tochter ihre vorhandene ehemalig gute Beziehung zum Vater wieder aufnehmen könnte.

Ziel dieser Verhandlung zum Umgang könnte also eine Vereinbarung sein, die ein verändertes Verhalten der Eltern zum Thema hat – der Schlüssel zur Lösung des Konfliktes.
Damit konnte ich alle Beteiligten überzeugen.

Eigentlich war alles ursprünglich darauf ausgerichtet, dass der Vater nun die Folgen seiner Destruktivität zu spüren bekommt. Stattdessen konnte ich einen Start seiner Veränderung durch meine Intervention markieren.
Es war bald klar, dass etwas ablief, was sich völlig anders anfühlte als eine übliche Verhandlung im Familiengericht.
Alle Beteiligten erkannten mich als Schlüssel zur Verhaltensänderung des Vaters und damit zu einer Neubewertung und neuen Ausrichtung der Abläufe.

Ich konnte den Text der Vereinbarung wesentlich prägen:

  • Der Vater wird bis zum 30.06. erkennbar seine Bereitschaft zur Deeskalation und defensiven Verhaltensweise zeigen.
  • Die Mutter nimmt diese Absicht auf und wird sich ebenfalls defensiv und deeskalativ verhalten.
  • Ich erhielt die Aufgabe, das Gericht von meiner Seite aus spätestens im Juni über meine Sicht der Abläufe und des Verhaltens des Vaters zu informieren.
  • Das Jugendamt signalisierte, ihrerseits konstruktiv auf die Tochter einzuwirken.

Damit war in einem Verfahren, in dem alles an die Wand gefahren war, eine Veränderung möglich, die vorher völlig unvorstellbar schien.

 

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