Inzwischen gibt es 15 – 18% vätergeführte sogenannte „Alleinerziehenden-Haushalte“.
Dass diese zugenommen haben, liegt zunächst daran, dass die Fallen, die dieses System für Väter aufgestellt hat, auch für Mütter funktionieren.
Außerdem verlassen sich Mütter darauf, dass in einem profeministischen und väterverachtenden System ihr Bauchgefühl ausreicht, um das zu bekommen, was sie wollen. Das funktioniert aber nicht immer. Väter haben gelernt, dass sie durch Leistung überzeugen müssen und dass die Biologie nicht ausreicht. Und der VAfK hat in fast 40 Jahren gelernt, wie die Verlierer des Residenzmodells gecoacht werden müssen und ist zum Spezialisten für die Beratung dieser Verlierer geworden. Auch das wirkt sich aus.
Ich hatte gerade wieder einmal Kontakt zu einem der Väter, die schon vor fast 10 Jahren das erreichen konnten, wovon viele heute nur träumen können: Das Kind kam zu ihm.
Seine Geschichte in Kurzform:
Hallo Franzjörg,
ich bin 2016 mit Deinem Rat die Sache angegangen.
Vielleicht erinnerst Du Dich noch an meine Mitteilung damals?
„Am letzten Tag der Ferien und kurz, bevor sie zur Mutter zurückmusste, fing unsere Tochter an, zu weinen. Sie wollte nicht zurückgehen. „BITTE, Papa, hilf mir, ich will bei Euch bleiben. Bitte, bring mich nicht zurück. Papa, bring mich zum JA, ich sage denen alles, die müssen doch kapieren, dass ich nicht zurück und bei Dir bleiben will.“
Ich habe versucht, sie zu beruhigen, habe mit ihr gesprochen und versucht, es positiv zu begleiten. Sie hat fast bis zum Haus der Mutter geweint. Sie sagte, die Mama haut mich wieder und sie macht das so geschickt, dass es niemand bemerkt.
Zu dem Zeitpunkt war ich in der Situation überfordert und total unsicher, was ich machen soll. Die Mutter ist cholerisch und total unberechenbar und, wenn ich die Kleine nicht zurückgebracht hätte und selbst wenn sie einen Tag bei mir geblieben wäre und dann eventuell wieder zurückgemusst hätte, wäre das die Hölle für sie geworden. Ich habe sie also zurückgebracht.“
Jetzt, 1 Jahr später, liegt mir der abschließende Beschluss des Familiengerichtes seit ca. 1 Woche vor. Unsere Tochter wurde auf ihren eigenen Wunsch und MIT Unterstützung des Jugendamtes am 06.11.2016, zum Ende der Herbstferien, in Obhut genommen und bei mir als Vater untergebracht. 2 Tage später habe ich sie bei uns im Ort in der Schule umgemeldet. Ihr alter Wohnort lag ca. 30 km entfernt.
Von der Inobhutnahme selbst wurde die Mutter komplett überrascht. Sie erschien am nächsten Tag beim Jugendamt und forderte massiv die Herausgabe des Kindes. Umgehend stellte sie dementsprechenden Antrag beim Familiengericht. Es erfolgte 3 Wochen später eine Anhörung unserer Tochter beim FG. Im Flur davor saßen die Großeltern mütterlicherseits sowie die Kindesmutter selbst. Sie bedrängten natürlich das Kind und dementsprechend eingeschüchtert war das Kind auch. Der Richter befragte fast 40 Minuten unsere Tochter und trotz aller Widerstände und Ängste hat sie ihre Aussage mit viel Haltung vorgebracht. Sie hat alle ihre Gründe, Sorgen und Ängste dem Gericht vorgetragen. Beim Verlassen des Raumes beobachtete der Richter noch ihr Verhalten. Nach fast 4 Wochen wollte sie keinen näheren Kontakt zur Mutter. Das Gericht entschied im Rahmen einer eA den weiteren Verbleib unserer Tochter bei mir und meiner Familie.
Die Mutter legte daraufhin Beschwerde beim OLG in Stuttgart ein. Das OLG lehnte die Beschwerde ohne erneute Verhandlung und noch detaillierter begründet im Februar 2017 ab. Im anschließenden Hauptsacheverfahren am Amtsgericht wurde meiner Tochter ein Verfahrensbeistand zugeteilt, der uns und ihre Situation seit ihrem 2. Lebensjahr kannte. Es erfolgte ein Besuch des Verfahrensbeistandes bei uns zu Hause sowie bei der Mutter. Wir leben hier mit meiner Frau und deren zwei Kinder in einer Patchworkfamilie, wobei die Tochter meiner Frau im gleichen Alter wie meine ist. Der Sohn ist 2 Jahre jünger. Alle 3 verstehen sich blendend und in der Tat wie Geschwister. Der Bericht des Verfahrensbeistandes beinhaltete nichts anderes als den Verbleib des Kindes bei uns. Die zuständige Sachbearbeiterin des JA besuchte uns im Juni 2017 kurz vor der Verhandlung in der Hauptsache ebenso bei uns zu Hause. Auch sie bestätigte in ihrem Bericht den Verbleib des Kindes bei uns. Der Kindeswille ist autonom über eine lange Zeit, die Gründe sind nachvollziehbar und glaubhaft untermauert.
Seit März 2017 hat die Mutter unsere Tochter nur betreut, zuerst beim JA und danach beim DKSB gesehen. Jeweils 2 Stunden alle 2 Wochen.
In der folgenden Hauptsache wurde sehr lange mit der Mutter darüber gesprochen, dass sie dem Aufenthalt beim Vater und in dessen Familienverband zustimmen solle. Der Wunsch des Kindes, sowie dessen Gründe wurden nochmals besprochen und vorgetragen. Die Mutter war zu NICHTS bereit. Sie behauptete, dass sie niemals das Kind verbal angegangen oder gar geschlagen hätte. Das Kind sei massiv vom Vater beeinflusst worden. Der Wille des Kindes sei nicht der Kindeswille. Sie verlangte eine direkte Aussage des Kindes ihr gegenüber und ein systemisches Gutachten. Sie bestand auf einer erneuten Anhörung des Kindes.
Die zweite Anhörung unserer Tochter erfolgte Anfang August. Diesmal ohne Bedrängung im Gerichtsgebäude. Dafür hatte die Mutter am Morgen der Befragung das Kind per whatsapp aufgefordert; sie solle aussagen; dass sie gezwungen wurde, beim Vater zu leben! In der Anhörung widerholte und bestätigte unsere Tochter nochmals ihren Wunsch, in der väterlichen Familie bleiben zu wollen. Ebenso berichtete sie von den elektronischen Mitteilungen und Versuchen der Mutter, sie unter Druck zu setzen.
Das Gericht gab der Mutter ein paar Tage Frist, doch noch dem Verbleib unserer Tochter beim Vater zuzustimmen. Die Mutter hat diese Frist verstreichen lassen. Daraufhin erging der Beschluss des AG mit dem endgültigen Verbleib unserer Tochter bei uns. Mir wurde die alleinige elterliche Sorge in den Bereichen, Aufenthalt, Gesundheit und schulische Belange übertragen. Damit geht ein fast 9-jähriges Ringen zu Ende. Die Mutter hat all die Jahre versucht, mich aus dem Leben unserer Tochter, in welchem Bereich auch immer, auszugrenzen und den Umgang wie auch immer zu erschweren. Manchmal nur um eine Stunde Umgang abzutrotzen oder ausfallen zu lassen, hierzu gäbe es unzählige Geschichten zu berichten.
Letztendlich hat es unsere Tochter selbst geschafft, diesen Wechsel herbeizuführen. Ich habe sie nur dabei unterstützt, als sie mich darum bat. Das Wichtigste war, dass ich jahrelang nicht ein einziges Mal einen (gerichtlich angeordneten) Umgang ausfallen lassen habe. (einmal musste ich mit Hilfe des örtlichen Polizeipostens mein Umgangs-WE durchführen lassen) Wir haben ein sehr enges und inniges Verhältnis, das die Basis war für das Ergebnis jetzt. Ich war ihr immer verlässlich und habe sie niemals enttäuscht. Sie konnte sich zu jeder Zeit auf mein ihr gegebenes Wort verlassen. Das war auch der Anspruch an mich selbst.
Positiv hat sich natürlich der Mut des Jugendamtes für die Inobhutnahme ausgewirkt. (aber ich war dort auch kein Unbekannter mehr). Die Mutter hat es einfach nicht geschafft, aus dem „Elternkrieg“ auszusteigen, nach vorne zu blicken und zu den jeweiligen Themen Konsens oder Kompromisse zu finden. Stattdessen hat sie das Kind missbraucht, um einen „Stellvertreterkrieg“ über unsere Tochter zu führen. Letztendlich hat sie durch ihre totale Blockade und Verweigerungshaltung und zuletzt durch verbale und psychische Entgleisungen unser Kind von sich weggetrieben und das Vertrauen des Kindes verloren.
Aktuell hat die Mutter gestern über den DKSB ausrichten lassen, dass sie für weiteren betreuten Umgang nicht mehr zur Verfügung stehe. Das Kind könne sie ja jederzeit telefonisch erreichen oder nach Absprache sie auch gerne treffen, aber ohne dass jemand Drittes dabei wäre. Das ist nun sehr, sehr schade, da dies faktisch einem Kontaktabbruch gleichkommt. Unsere Tochter wünscht (im Moment) keinen unbegleiteten Umgang.
Damit sind wir bei der eigentlichen Version der RABENMUTTER. Es ist nicht die, die von Anfang an ihr Kind vernachlässigt. Es ist die, die ihr Kind als Garant ihrer privilegierten gesellschaftlichen Rolle als gehätschelte Mutter missbraucht. Und die folgerichtig immer dann den Kontakt zum Kind abbricht, wenn sie nicht mehr die Alleinverfügungsgewalt über das Kind und mittelbar durch das Kind über den Vater ausüben kann. Es ist auch diejenige, die folgerichtig immer dann keinen Unterhalt mehr bezahlt, wenn sie nicht selbst über die Verwendung des Geldes entscheiden darf.
So, Franzjörg, warum schreibe ich Dir das alles? Ich wollte Dich einfach nochmal einbinden und Dich darüber informieren, was aus der Sache geworden ist. Warst Du doch auch einer, der mir geraten hat, die Sache anzugehen, zudem sind wir Brüder im Geiste… Außerdem denke ich, ist es wichtig für den ein oder anderen Vater, um ihm aufzuzeigen, dass man nie aufgeben darf, dass man dranbleiben und kämpfen muss für seine Kinder. Es gibt auch Erfolge. Ich denke, es werden immer mehr.
Das war es vorerst, ich bin und bleibe jedenfalls immer Mitglied im VAfK KA.
März 2026
Nach langer Zeit melde ich mich wieder mal bei Dir. Vielleicht erinnerst Du Dich noch an mich, wenn Du die untenstehende Geschichte nochmals liest.
Mittlerweile ist meine Tochter 18 Jahre alt und die Mutter hat die Unterhaltszahlungen genau an ihrem 18. Geburtstag eingestellt. Meine Tochter geht ins Gymnasium und wird vermutlich dieses Jahr ihr Abitur schreiben. Wir haben die Mutter dann sofort in Verzug gesetzt und alle erforderlichen Unterlagen von ihr angefordert und diese auch erhalten. Den Unterhalt ab Volljährigkeit haben wir dann übers JA sowie über eine Anwältin berechnen lassen.