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Ethik der Generationenordnung Innovationen

Von der System-Kritik zur System-Ethik

by Franzjoerg Krieg / 28. Juli 2026

Bei allen Überlegungen zu den Abläufen um das Jubiläum „25 Jahre VAfK Karlsruhe e.V.“ schärfen sich Erkenntnisse zur Entwicklung des Familienrechts und der Familienrechtspraxis in meiner Wahrnehmung weiter.

Alle diese Erkenntnisse mündeten schon vor Jahren in Hinweise zu Veränderungen, die zuerst Reformen im bestehenden System betrafen. Es wurde aber immer deutlicher, dass die Probleme aus der systembildenden Struktur resultieren und aus den dahinter stehenden Prämissen.

Es reicht nicht mehr, den Herausforderungen der Entwicklungen nur mit Reformen begegnen zu wollen – wir brauchen umfassende Innovationen. Dazu habe ich auf dieser Seite die entsprechende Kategorie „Innovationen“ angelegt.

Auch damit ist aber nicht das Ende der Entwicklungen in meiner Arbeit erreicht.
Ich möchte meine Begründungen zu allen meinen innovativen Anregungen in einer Darstellung meiner System-Ethik zusammenfassen.
Ob ich das wieder auf dieser Seite allgemein zugänglich machen werde, oder ob es in ein Buch münden wird, bleibt offen.

Ich knüpfe damit an eine Formulierung an, die ich schon vor 20 Jahren kreierte und verwendete:

Kindzentrierte Ethik in der familialen Intervention.

Über 900 Aufsätze auf dieser Seite beschreiben, wie hinter der Monstranz „KINDESWOHL“ reine erwachsenenorientierte ideologisch motivierte Klientelpolitik gemacht wird, die originär profeministischen Zielen dient, aber inzwischen auch unter Müttern zunehmende Kollateralschäden erzeugt.

Die ersten drei Aufsätze beschreiben unter INNOVATIONEN die Entwürfe zu einem neuen Modell einer familienrechtlichen Struktur und deren Umsetzung in staatlicher Verantwortung.

Das dahinterstehende Konzept einer Ethik der Generationenordnung ist der abschließende Bereich, der meine gesamte Arbeit seit über 30 Jahren umfasst.

In dieser schriftlichen Darstellung meines Konzeptes wird der allem zugrunde liegende Wirkmechanismus scheinbar auf den Kopf gestellt:

Meine Motivation kam schon immer aus einem besonderen Verständnis einer Ethik des generationenübergreifenden Zusammenlebens, das aber eher diffus im Hintergrund blieb und auch für mich erst nach und nach greifbar und formulierbar wurde.

Daraus erwuchs die Kritik an den gesellschaftspolitischen Zuständen und die Anregungen für Veränderungen.

Gleichzeitig wuchs aber auch die Greifbarkeit der immer eher nur impulsiv und versteckt vorhandenen Motivationen und Prämissen. Durch die Arbeit an der Kritik schärften sich die Konturen meiner dahinterstehenden Grundannahmen immer deutlicher und können inzwischen auch formuliert werden.

Ich habe das Glück, dass ich keine grundlegenden Brüche in meiner Erdung erleben musste und deshalb meine Entwicklung geradlinig und logisch erscheint. Grundannahmen, die ich z.B. schon als 14-Jähriger zum Geschlechterverhältnis hatte, musste ich nicht verändern. Sie wurden nur präzisiert und weiterentwickelt. Warum ich nicht verstehen konnte, weshalb sich Klassenkameraden wegen einigen Mädchen zum Affen machten, kam aus denselben Erkenntnissen, die heute meine ethischen Ansätze in der Genderpolitik prägen.

Dass ich auf einem Grundstück wohne, das seit 1797 meiner Familie in väterlicher Linie gehört und dass diese Generationenfolge an denselben Beruf geknüpft war, ist ein deutliches Element meiner Erdung. Ich kann diese Verhaftung unter den Füßen spüren.

Vaterlos zu sein und keine Wurzeln zu haben, aus denen ich mich erklären könnte, ist ein Mangel in der Biographie, den ich nicht beklagen muss, dessen Existenz aber logische Konsequenzen hat.

Betrifft meine Kritik an der Beliebigkeit von Abstammung, an der alleinigen Orientierung auf soziale und wechselhafte Bindung und an der Beliebigkeit und Kommerzialisierung von Reproduktion und der Degradierung eines Kindes zum reinen Objekt also den Verlust verlässlicher und klarer Zuweisungen durch Genetik?

Und resultiert die Kritik an meinen ethischen Normen aus dem Fehlen verlässlicher Erdung? Will der Mangel sich selbst legitimieren?

Im Film HELIX wird mit CRISPR-Cas9 eine Methode beschrieben, mit der DNA an ganz bestimmten Stellen verändert werden kann – präziser, schneller und günstiger als frühere Genome Editing-Verfahren.

In der internationalen bioethischen Diskussion gibt es den Ansatz, GE-Verfahren als (noch) zu risikoreich zu verwerfen, weil es risikoärmere Verfahren gibt:

Durch Präimplantationsdiagnostik (PID) kann man (frau) doch bereits risikofrei einen gesunden Embryo auswählen.

Was steht also zur Wahl?

  1. Die Frau verwendet eine eigene defizitäre Eizelle und behandelt diese durch GE.
  2. Die Frau kauft auf dem freien Markt Eizellen ein, lässt diese durch PID untersuchen und wählt die passendste aus. Das ist nichts weiter als marktkonformes Konsumentenverhalten.

Worin liegen für mich die Unterschiede?

Im ersten Fall werden keine Beziehungen gestört. Die Frau verwendet ihre eigenen Eizellen. Das Kind ist ein mit ihr genetisch verbundenes Kind. Bestehende Beziehungen werden in keiner Weise zusätzlich belastet.

Im zweiten Fall werden Eizellen zur Ware und eine Optimierung entsteht durch Selektion befruchteter Eizellen, was schon eine ethische Hürde im Reproduktionsverfahren überschreitet. In der Folge ist das Kind genetisch nicht mit der Mutter verwandt. Die Mutter ist nur Leihmutter und Pflegemutter des Kindes, das die genetischen Merkmale einer fremden Frau trägt.

Was bedeutet das für die Frau als werdende Mutter?

Sie ist in der Gefahr, dem Trugschluss zu unterliegen, das sei IHR (Possesivpronomen) Kind, was auch durch deutsche Gesetzgebung nicht gestört wird. Diese Variante von empirischer Evidenz erlebe ich regelmäßig. Eizellspende ist zwar in Deutschland nicht erlaubt, aber offene Grenzen erlauben das Verfahren unkompliziert. Deutsche Gesetzgebung schützt sie, weil die Definition von Mutterschaft in Deutschland allein den Gebärvorgang als Indikator kennt und keine genetische Verifizierung angedacht ist. Jede Leihmutter wäre in Deutschland die rechtliche Mutter des Kindes. Die Mutterschaft an die Genetik zu knüpfen, würde den gesamten romantischen Mythos um „Familiengeheimnisse“ entzaubern und objektivieren, was besonders denjenigen Frauen nicht genehm wäre, die ihrem Lebenspartner jedes Kind eines beliebigen anderen Sexualpartners gerne weiter als Kuckuckskind unterschieben wollen. Daher kenne ich auch viele Kinder im Alter ab 14 Jahren, die immer noch nicht wissen, dass ihre Mutter gar nicht die Frau ist, von der sie ihre genetischen Dispositionen geerbt haben.
Die Leihmutter, die ein Überraschungs-Ei austrägt, lebt mit dem Fötus neun Monate in einer perfekten Symbiose zusammen. Es ist aber ein Fremd-Körper in einem Fremd-Körper. Einem genetisch eventuell völlig anders disponierten Fötus wird eine reale hormonelle Befindlichkeit aufgezwungen, was Auswirkung hat, die wir nicht kennen und nicht prognostizieren können. Wie diese beiden Faktoren in Kombination reagieren, ist offenes experimentelles empirisches Erfahrungsfeld, dessen Erforschungsbedarf noch nicht erkannt wurde.
Ist die Leihmutter ein Part in einem Geschäftskonzept, in dem sie für die Schwangerschaft bezahlt wurde, hat sie das Problem, dass nicht nur der Fötus abgenabelt wurde, sondern dass sie sich von diesem Kind ebenfalls radikal abnabeln muss.
Ist die Leihmutter diejenige Frau, die damit „ihr“ Kind austrägt, ist dieses Kind immer noch ein genetisch „fremdes“ Kind, das für sie mental, psychisch und emotional wie das eigene Kind erscheint, sich aber durchaus in seiner Entwicklung als ein Mensch zeigen kann, der absolut nichts mit ihr gemeinsam hat.
Wir kennen auch Kinder, die sich „immer irgendwie fremd“ gefühlt haben, bevor ihnen endlich gesagt wurde, dass sie adoptiert, über eine Leihmutter ausgetragen oder als Fremd-Eizelle von der eigenen Pflege-Mutter ausgetragen wurden, die ja durch diese „Technik“ zur Leihmutter und Pflegemutter „ihres“ Kindes wurde.

Das Kind wird durch das Fehlen verlässlicher Eizellspenderinnenregister in seinem Recht beschnitten, über seine Genese informiert zu sein. Männer werden immer für verantwortungsfähig gehalten, weshalb es Samenspenderregister gibt. Frauen werden aber wie Kinder oder Behinderte behandelt, die unfähig sind, die Verantwortung für ihr eigenes Verhalten tragen zu können. Deshalb zählt das Selbstbestimmungsrecht, die subjektive Lebensplanung und die Befindlichkeit der Mutter mehr als das Recht des Kindes auf das Wissen um seine Genese. Besonders linke Frauen vertreten diese Haltung politisch, sehen sich also immer als Mutter und haben vergessen, dass sie einmal Kind mit eigenen Rechten waren.

Der Partner der Mutter wird jeder Wahlfreiheit beraubt. Er muss die Entscheidungen der Mutter mittragen und mitspielen, wenn er die Beziehung weiterführen möchte. Im überwiegenden Fall hat er alles zu bezahlen, weiß aber nie, wann er von der Mutter aus dem Familienkonstrukt ausgebootet wird. Die vielen Fälle von betrogenen Kindern erhalte ich immer von betrogenen Vätern übermittelt.

Um solche Fälle nach der Freigabe durch eine in der Aufgabenstellung eng begrenzte Reproduktionsethik so zu regeln, dass die Folgen gesellschaftlich akzeptabel erscheinen, bräuchten wir ein Familienrecht, das den Umgang mit solchen Verfahrensweisen regelt.

Unser Familienrecht ist dazu in keiner Weise in der Lage. Es ist in Bezug auf die Definition von Mutter- und Vaterschaft auf den Evidenzen des Römischen Reiches aufgebaut. Eine Reaktion auf medizinische Fortschritte seit mindestens einem halben Jahrhundert erfolgte nie und wurde auch nie politisch gefordert. Familienrechtliche Regelwerke regeln eine Situation, die es schon lange nicht mehr gibt.

In einer Welt, in der die Beziehungen zwischen den Menschen immer flüchtiger und beliebiger werden, gibt es nur eine sichere Konstante: Die Genetik. Und wir haben die Mittel, diese zu prüfen und zum entscheidenden Kriterium zu machen.

Einerseits hat die Genetik entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die eigenen Zukunftsperspektiven nicht nur in physischer und psychischer Hinsicht. Wir erleben darüber hinaus das Verhalten von Spenderkindern und erkennen den Sog, den die Unkenntnis der eigenen genetischen Herkunft im Hinblick auf eine Klärung erzeugt.

Das müsste zur Folge haben, dass bei jeder Geburt ein Elternschaftstest (Vaterschafts- und Mutterschaftstest) gemacht wird, der die Putativkonstruktionen von Elternschaft auf ihre Validität prüft. Das wäre eine Bedingung, die dem Kind sein Recht auf das Wissen um seine Abstammung wenigstens im Ansatz garantieren würde. Damit würden auch die schreienden Ungerechtigkeiten um Abstammungsfälschungen mit Familiengeheimnis-Hintergrund durch Mütter beseitigt werden.

Würde eine Mutter Fremd-Eizellen übernehmen, müsste protokolliert werden, von welcher Frau diese stammen und es müsste gesichert sein, dass das Kind frühzeitig darüber informiert wird und dass der Vater – oft als einzige anwesende Basis von genetischer Identifikation – eine entsprechende Stellung einnimmt.

Alle derartigen Überlegungen sind bei der derzeitigen ideologischen Atmosphäre um das Thema Familienrecht absolut illusionär.

Sie sind aber alternativlos – und werden in der Zukunft deshalb auch umgesetzt werden müssen.

Diese Überlegungen tauchen in keiner bioethischen Fragestellung und keiner Lösungsfindung auf. Sie werden einfach wegignoriert.

 

Generationenordnung
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