Pedro ist Spanier. Die Mutter seiner Tochter ist Deutsche.
Lisa, seine Tochter, ist gerade 16 geworden und steht unter dem 100%igen Einfluss der Mutter, für deren Kindesbesitz der Vater eine Bedrohung bedeutet.
Schon vor zwei Jahren kam es zu einem Gerichtsverfahren, in dem festgelegt wurde, dass das Interesse von Lisa an ihren spanischen Großeltern eventuell als Brücke genutzt werden könnte – was dann auch gemacht wurde.
Es stellte sich heraus, dass die Mutter damals bei er Verhandlung wohl dachte, über diesen Umweg ihre Boykotthaltung nicht zelebrieren zu müssen, aber natürlich schon vorhatte, den Kontakt zu den Großeltern väterlicherseits möglichst schnell einschlafen zu lassen, was dann auch geschah.
Über die eingesetzte Verfahrensbeiständin war inzwischen klar, dass die ablehnende Haltung des Mädchens zum Vater und dessen Familie nun klar und deutlich ist und dass nichts diese Haltung relativieren könnte.
Der Richter hörte zunächst das Mädchen an, was in 10 Minuten abgehakt war.
Dann eröffnete er die Verhandlung – die Mutter ohne anwaltliche Vertretung, der Vater mit mir als Beistand, die Verfahrensbeiständin und ein Vertreter eines Vertreters vom Jugendamt, der nichts zu sagen hatte.
Vom Richter kam der Hinweis, dass er früher immer meinte, in Sachen Umgang bei Dissens entscheiden zu müssen: Umgangsmaß oder Umgangsausschluss. Das OLG Frankfurt hätte aber die Option eröffnet, in solchen Fällen nicht entscheiden zu müssen.
Ich begrüßte diesen Hinweis und erklärte, dass der Vater auch keine Entscheidung haben will. Er ist hier, um ein Angebot zu machen: Er ist bereit für das Leben von Vater-Tochter-Beziehung, seine Tür wird immer offenstehen. Da ich den Vater schon seit Jahren kenne, beschrieb ich ihn als ruhig, von angenehmer Art, intelligent, mehrsprachig, weltoffen, welterfahren, beruflich und wirtschaftlich bestens aufgestellt, der beste Vater, den diese Tochter sich als komplementäre Ergänzung der mütterlichen Qualitäten nur vorstellen könnte. Ihm ist in keiner Weise ein Vorwurf zu machen. Sein Angebot steht und es ist die Entscheidung der Tochter, dies anzunehmen oder nicht. Wenn er das in Form dieser Verhandlung macht, unterstreicht dies den offiziellen Charakter seines Angebots.
Der Richter musste dies nur noch in Form einer Vereinbarung formulieren, wobei er meine Hinweise aufnahm und nicht von Umgang sprach, sondern von Vater-Tochter-Kontakt.
Kostenteilung und Billigung durch die Professionen.
Die Verhandlung war in 20 Minuten erledigt.
Damit kann dieser Vater beruhigt abschließen und sich auf sein Leben konzentrieren.
Alles Weitere ist Angelegenheit und Verantwortung seiner Tochter.
Was natürlich fehlte:
Schon vor Jahren, als das Mädchen noch Vorschulkind war, hätte die Mutter wenigstens 1 Mal eine satte 4-stellige Ordnungsgeldsumme kassieren müssen.
Wetten, das Kind hätte heute seinen Vater?