Von der österreichischen Seite „Wir Väter“ habe ich einen Artikel entnommen, der mit der folgenden URL aufgerufen werden kann:
Meilenstein im Familienrecht: Über 176.000 Euro Strafe und Schadensersatz für elterliche Entfremdung
Ich bedanke mich bei den österreichischen Autoren!
In diesem Fall werden für 10 Jahre Kindesentzug rund 50 Euro pro Tag an Entschädigung angesetzt.
Das ist natürlich ein Tropfen auf einen heißen Stein.
Und die Wirkung hängt von Besitz und Einkommen der betroffenen Mutter ab.
Aber es ist ein Signal, das meine Gedanken zur Thematik SYSTEMOPFER bestärkt.
Meilenstein im Familienrecht:
Über 176.000 Euro Strafe und Schadensersatz für elterliche Entfremdung
19. Juli, 2026
Ein historisches Urteil aus Italien sendet ein starkes Signal durch ganz Europa: Wer den Kontakt zwischen Kind und dem anderen Elternteil systematisch boykottiert, begeht ein schweres Unrecht und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Berufungsgericht Rom verurteilte eine Mutter zu einer Rekordsumme von insgesamt über 176.000 Euro.
Für viele Väter (und inzwischen auch Mütter), die nach einer Trennung gegen Windmühlen kämpfen, um den Kontakt zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten, ist elterliche Entfremdung (Parental Alienation) bittere Realität. Ein aktuelles Urteil des Berufungsgerichts Rom (Corte d’Appello di Roma) zeigt nun, dass dieses Verhalten nicht straffrei bleiben darf. Es stärkt das Recht auf beide Elternteile (Bigenitorialität) auf eindrucksvolle Weise.
Der Fall: Ein Jahrzehnt des systematischen Boykotts
Der Fall von Giuseppe Apadula und Laura Massaro zog sich über mehr als ein Jahrzehnt hin. Als sich das Paar trennte, war der gemeinsame Sohn gerade einmal drei Jahre alt. Was folgte, war ein hochkonflikthafter Rechtsstreit. Obwohl es zahlreiche Gerichtsbeschlüsse zugunsten des Vaters gab – darunter die Anordnung, dass das Kind beim Vater leben solle, sowie der Entzug der elterlichen Sorge für die Mutter im Jahr 2021 –, blieb der Sohn bei der Mutter. Sie widersetzte sich vehement, verschanzte sich teils monatelang im Haus und die Beschlüsse wurden von den Behörden nie effektiv vollstreckt.
Die schockierende Bilanz: Seit 2016 konnte der Vater seinen Sohn, der heute 16 Jahre alt ist, insgesamt nur für vier Stunden sehen.
Das komplette Versagen der Behörden bei der Durchsetzung der Umgänge führte sogar dazu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Italien im August 2025 wegen der Verletzung des Rechts auf Familienleben des Vaters verurteilte.
Das Urteil: Entfremdung ist ein „innerfamiliäres Unrecht“
Nachdem der italienische Kassationshof das obstruktive Verhalten der Mutter bereits unmissverständlich festgestellt hatte, quantifizierte das Berufungsgericht nun den entstandenen Schaden. Die Richter fällten ein wegweisendes Urteil:
- Rekordsumme: Die Mutter muss exakt 156.440 Euro Schadensersatz an den Vater zahlen, zuzüglich rund 20.000 Euro für rechtliche und sonstige Nebenkosten.
- Anerkennung des Schadens: Das Gericht stufte die jahrelange Verhinderung der Vater-Sohn-Beziehung als „innerfamiliäres Unrecht“ (illecito endofamiliare) ein. Es ist eine massive Verletzung des zivilrechtlich verankerten Rechts und der Pflicht zur Elternschaft.
- Berechnung: Der Betrag wurde auf Basis der Mailänder Tabellen für Ziviljustiz berechnet, unter Berücksichtigung der extrem langen Dauer der Entbehrung und des immensen emotionalen Leids.
Wichtige Unterscheidung: Verhalten vs. Syndrom
Besonders relevant für die familiengerichtliche Debatte: Das Gericht beendet die oft nutzlose Diskussion um die sogenannte „Parental Alienation Syndrome“ (PAS). Das Gericht hält fest, dass die Diagnose als „Syndrom“ zwar umstritten oder pseudowissenschaftlich sein mag, das tatsächliche entfremdende Verhalten jedoch unbestreitbar existiert. Wenn ein Elternteil ohne schwerwiegende Gründe (wie Missbrauch oder Gewalt) die Beziehung zum anderen Elternteil blockiert, ist dies ein nachweisbarer Fakt, der sanktioniert werden muss.
Der menschliche Preis
Das Gericht zwingt den mittlerweile 16-jährigen Jugendlichen nicht zu Kontakten gegen seinen Willen – eine solche „Reparatur“ kann nicht gerichtlich erzwungen werden. Der emotionale Schaden ist bereits eingetreten. Mirella Zagaria, die Anwältin des Vaters, fasst die Tragik dieses – wenn auch juristisch siegreichen – Falles treffend zusammen:
„Dieses Urteil zieht rechtlich eine wichtige Grenze […] aber in diesem Fall ist es nur eine wirtschaftliche Anerkennung. Niemand kann einem Vater all die Momente, Worte und nicht erlebten Emotionen an der Seite seines Kindes zurückgeben, bei dem er den Übergang von der Kindheit zur Jugend nur aus der Ferne erahnen konnte. Ebenso irreversibel ist der Schaden, den der Sohn durch die Abwesenheit des Vaters erlitten hat, auch wenn der Junge ihn heute nicht mehr sehen will.“
Was bedeutet das für uns?
Auch wenn dieses Urteil aus Italien stammt, hat es eine enorme Signalwirkung für den gesamten europäischen Raum und stärkt die Argumentation von betroffenen Vätern:
- Keine Straffreiheit für Boykott: Entfremdendes Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein massiver Eingriff in die Rechte von Kind und ausgegrenztem Elternteil, der harte finanzielle Konsequenzen haben kann.
- Fokus auf Taten, nicht auf Diagnosen: Familiengerichte müssen sich nicht in psychologischen Debatten über „PAS“ verstricken, sondern konkrete, boykottierende Handlungen erkennen und sofort unterbinden.
- Die Justiz muss handeln: Der Fall zeigt dramatisch, was passiert, wenn Jugendämter und Gerichte Beschlüsse nicht rasch und konsequent durchsetzen.
Fazit
Dieses Urteil ist ein wichtiges Instrument zur Abschreckung. Es unterstreicht die Forderung, dass das System viel früher, schneller und interdisziplinär eingreifen muss, um die Eskalation einer Trennung zu stoppen, bevor der Bindungsabbruch vollzogen ist. Kein Geld der Welt bringt verlorene Jahre zurück – doch Urteile wie dieses sind essenziell, um zukünftige Entfremdung rechtzeitig zu verhindern.
Quellenangabe: Avvenire (www.avvenire.it), Urteil der Corte d’Appello di Roma, veröffentlicht im Juni 2026