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I. Struktur der potentiellen Datenbasis
Mit Stand vom 15.05.2020 wurden in der Dokumentation von Franzjörg Krieg im VAfK Karlsruhe seit der Gründung im Oktober 2001 2884 Fälle betreut, von denen 325 Frauen betreffen (12,7%).
In meiner Neufallliste für 2019 sind 167 Neufälle aufgelistet.
Davon waren 6 ohne Mailadressen.
Von den übrigen 161 Adressen haben 4 erklärt, dass sie keine Unterstützung mehr brauchen.
Bleiben also 157 Fälle.
4 Mailadressen davon waren nicht erreichbar.
Die übrigbleibenden 153 Fälle bieten meine potentielle Datenbasis für diese Evaluierungaktion.
2 Fälle waren nicht mit Stammakte vertreten, weil außer einer Mailadresse nichts zur Verfügung stand.
55 dieser 153 (36% – gut ein Drittel) waren mit einer Erstberatung zufrieden und wir hörten nichts mehr von diesen.
57 (37,3%) Betroffene füllten das Datenblatt aus, das uns die wichtigsten Basisdaten zum Fall liefert.
In 6 Fällen war der Anlass der Kontaktaufnahme eine bevorstehende Begutachtung.
In 10 Fällen kam es zu Beistandsleitungen vor einem Familiengericht.
Die wichtigsten statistischen Indizien für die Bemessung des Aufwandes, den ein Fall in der Beratung und Betreuung macht, sind
– der Umfang der Stammakte, die schon in der Grundformatierung 6 (noch leere) Seiten umfasst
und
– die Anzahl der Dateien, die mir zu diesem Fall übermittelt wurden.
Umfang der Stammakte
6 – 9 |
Seiten |
97 |
10 – 20 |
Seiten |
29 |
21 – 50 |
Seiten |
13 |
51 – 100 |
Seiten |
5 |
238 |
Seiten |
1 |
Damit wird deutlich, dass rund zwei Drittel der Fälle wenig Aufwand verursachen und mit einer Erstberatung mit eventuellem beraterischem „Nachschlag“ erledigt sind.
Das letzte Drittel erfordert höheren bis extremen Aufwand, wobei nur wenige Fälle gerade durch Beistandsleistung extrem aufwändig sind.
Anzahl der übermittelten Dateien
0 |
Dateien |
80 |
1 – 5 |
Dateien |
19 |
6 – 10 |
Dateien |
11 |
11 – 20 |
Dateien |
12 |
21 – 50 |
Dateien |
13 |
51 – 100 |
Dateien |
8 |
100 – 200 |
Dateien |
3 |
200 – 500 |
Dateien |
2 |
Es geht schließlich nicht nur darum, dass erhaltene Dateien abgespeichert werden.
Damit sie in die vorhandene Infrastruktur integriert werden können, müssen sie einer qualitativen formalen Mindestnorm genügen (textbasierte pdf aus Flachbettscanner) und sehr sorgfältig und einer vorgegebenen Dateinamensyntax genügend benannt werden.
Außerdem müssen alle Texte gelesen werden, um den Fall professionell bearbeiten zu können.
Dazu gehört eine sorgfältige Fallanalyse und ein daraus zu entwickelndes Fallmanagement.
Auch bei dieser Grundlage erweist sich, dass zwei Drittel der Fälle wenig beraterischen Aufwand binden.
Auch hier zeigt das letzte Drittel einen langsam ansteigenden Mehraufwand, der gerade bei den letzten wenigen Fällen extrem ist. Diese Fälle betreffen natürlich alle mit erfolgten Beistandsleistungen.
Damit werden Evaluationen, die ich in den Jahren 2009 und 2011 durchführte, bestätigt.
Die Gründe, warum sich zwei Drittel der auf schriftlichem Weg Beratung Suchenden mit dem Erstberatungspaket und manchmal wenigen weiteren telefonischen oder schriftlichen Kontakten zufrieden geben und sich nicht weiter melden, sind vielfältig.
Meist machen solche Betroffene den Schritt nicht, zu einem Beratungsabend zu kommen und uns damit persönlich kennen zu lernen, obwohl wir 19 Jahre lang bis zum Corona break JEDEN Donnerstag Abend einen offenen Beratungsabend angeboten hatten und auf diesem Weg über 12.000 Anwesenheiten listen konnten.
Ein weiterer Grund besteht darin, dass viele erkennen müssen, dass die konstruktive Beförderung ihrer Situation viel Arbeit und Konsequenz erfordert, die sie nicht aufbringen wollen oder aufbringen können. Manche regeln dies nach dieser Erkenntnis dadurch, dass sie einen Anwalt einschalten.
Andere sind so sehr traumatisiert, dass sie durch meine Vorgaben überfordert sind und aufgeben. Für solche Fälle brauchen wir im VAfK Karlsruhe Paten, die sich mit diesen schwierigen Erstberatungsfällen beschäftigen und diese auffangen können. In diesem Fall geht es nicht in erster Linie um Fachkompetenz, sondern um empathische Unterstützung, die schwer Betroffene ohne strukturelle Fähigkeiten auffängt.
Wir begegnen auch immer wieder Betroffenen, die eigentlich nur ein Handy als Schnittstelle zur Außenwelt zur Verfügung haben und die deshalb nicht in der Lage sind, effektiv über Mail zu kommunizieren oder Flachbettscans anfertigen zu können.
Auch solche Personen könnten durch Einzelbetreuung aufgefangen werden.
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II. Effektive Datenbasis und Auswertung
Vorbemerkung
Es ist nicht einfach, im Rahmen einer solchen Aktion genügend Rückläufe zu erhalten, damit hinreichend sinnvolle Aussagen gemacht werden können.
In diesem Fall bedurfte es in den 3 Monaten vom 02.05.2020 bis zum 02.08.2020 insgesamt 8 Rundmails und einer Publikation, um 42,5% ausgefüllte Datenbögen für die Auswertung zur Verfügung zu haben.
Es zeigte sich, dass vorrangig diejenigen, die schon mit der Zusendung des Erstberatungspaketes zufrieden waren, auf alle 8 Rundmails nicht reagierten.
Datenbasis: 65 Rückmeldungen von 153 (42,5%)
ACHTUNG:
Die Zahlen können scheinbar vom zunächst angenommenen rechnerischen Ergebnis abweichen, weil ein betroffenes Elternteil auch Kinder aus verschiedenen Beziehungen haben kann. Die Gruppe der Mütter mit 3 Kindern von 3 verschiedenen Vätern ist in meiner Statistik z.B. eine besondere Gruppe mit auffallenden identischen Merkmalen.
Beziehungsform
36 (55%) ehelich – 30 (45%) nicht ehelich (Differenz durch Vaterschaft eines Vaters mit 2 Müttern)
Binationalität/Bikulturellität
4 (6,2%) Beziehungen mit binationalem Hintergrund, 2 (3%) weitere mit Binationalität in zweiter Generation (Migrationshintergrund), was oft durch kulturelle Unterschiede von Bedeutung ist.
Kinderzahl
38 (58,5%) mit 1 Kind, 19 (29,2%) mit 2 Kindern, 7 (10,8%) mit 3 Kindern und 1 (1,5%) mit mehr als drei Kindern.
Sorgerecht
45 (69,2%) mit Sorgerecht (SR) von Beginn an, 10 (15,4%) ohne SR, 7 (10,8%) SR nach Trennung erhalten, 3 (4,6%) SR nach Trennung verloren.
Schaffen von Entfernung
In 21 Fällen (32,3%) zog das Elternteil mit Kind/ern weg, in 8 Fällen (12,3%) vergrößerte das Elternteil ohne Kind die Entfernung.
In 38 (58,5%) Fällen beträgt die Entfernung zum Kind unter 50km, 10 (15,4%) bis 100, 3 (4,6%) bis 200, 10 (15,4%) bis 500km, in 2 (3%) Fällen über 500 km
Kontakt zum Kind
18 (27,7%) haben keinen Kontakt zum Kind, 4 (6,2%) haben BU, 12 (18,5%) nur stundenweisen Umgang,
13 (20%) haben Standardumgang, 10 (15,4%) erweiterten Umgang, 5 (7,7%) zwischen 35 und 45%,
in 1 (1,5%) Fall Wechselmodell minus 1 Nacht, in 3 (4,5%) weiteren Fällen Wechselmodell
10 (15,4%) sind/waren von Umgangseinschränkung durch Corona betroffen
Desaster-Struktur
19 (29,2%) Fälle mit Gewaltvorwurf, 1 (1,5%) Fall mit Frauenhaus, 8 (12,3%!) Fälle mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs, 11 (17%) Fälle mit psychischen diagnostizierten Auffälligkeiten, 4 (6,2%) Fälle mit Substanzmittel-Abusus
Eltern-Kind-Entfremdung
In 39 dieser 65 Fälle liegt eine Eltern-Kind-Entfremdung vor – 60%!
Besondere Konstellationen
In 4 (6,2%) Fällen liegt eine Inobhutnahme des Kindes vor.
In 26 (40%) Fällen kam es zu Unterhaltsverfahren,
in 48 (74%) Fällen zu Umgangsverfahren und
in 25 (38,5%) Fällen zu Sorgerechtsverfahren
in 33 (50,8%) Fällen wurde ein Verfahrensbeistand bestellt
In 25 (38,5%) Fällen wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben
19 (29,2%) wurden an die Beratung verwiesen, weitere 18 (27,7%) in eine Mediation
In 5 (7,7%) Fällen kam es zu Familienhilfemaßnahmen
26 (40%) Verfahren wurden durch Vereinbarung beendet, 30 (46%) durch Beschluss
In 21 (32,3%) Fällen kam es über eine Beschwerde zur Verhandlung am OLG
In 26 (40%) Fällen erhielt das Elternteil mit Kind Verfahrenskostenhilfe, in nur 7 (10,8%) Fällen auch das Elternteil ohne Kind
Der Anteil nicht ehelicher Elternschaft ist mit rund 45% höher als die offiziellen Zahlen vermuten lassen.
Binationalität und Migrationshintergrund spielen bei gut 9% eine Rolle.
Die Anzahl der Kinder habe ich mit dem statistischen Mittel in der Gesamtbevölkerung noch nicht verglichen.
Sorgerecht
Zu den 36 ehelichen Fällen konnten sich weitere 9 der nicht ehelichen Eltern schon sehr früh auf ein GSR einigen, weitere 7 Väter erhielten das Sorgerecht über ein familiengerichtliches Verfahren. Mit über zwei Drittel GSR liegt diese Auswahl also im Trend. Dass 10 aus diesen 65 kein GSR haben und weiteren 3 Vätern nach der Trennung das Sorgerecht familiengerichtlich entzogen wurde (§1671 BGB) ist noch ein Relikt aus einer immer noch virulenten familienrechtsideologischen deutschen Bananenrepublik, die mit der gerade gärenden Novelle ja eigentlich beendet werden sollte. Unsere SPD-Justizministerin hat nun angekündigt, dass dieser unhaltbare Zustand weiter bestehen bleiben soll.
Entfernung zum Kind, „legale“ Kindesentführung
In einem Drittel (32,3%) der Fälle aus dieser Auswahl war es das Elternteil mit Kind, das in einem immer noch legalen Kindesentführungsakt das Kind als Zwangsschicksalsgefährten in die eigene, meist ungewisse Zukunft einband und damit Entfernung schuf zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil, während in nur 12,3 % dieser Fälle das andere Elternteil eine weit geringere Entfernung schuf.
Diese Entfernung beträgt in 2 Fällen bis zu 1000 km innerhalb Deutschlands und beträgt in 10 Fällen immer noch zwischen 200 und 500 km. Diese Gruppe mit hoher Entfernung zwischen 200 und 1000 km betrifft fast ein Fünftel. In diesen Fällen war es weit überwiegend die Mutter, die diese Entfernung mit dem Kind schuf.
Der Wegzug wird damit zur gewaltsamen Entführungsaktion, was nur durch klare Grenzsetzungen wie in einigen Staaten der USA (50 miles rule und 100 miles rule) gelöst werden kann.
Kontakt zum Kind
In 34 dieser 65 Fälle (über 50%!) sieht ein Elternteil (in diesen Fällen nur der Vater) das Kind entweder gar nicht, nur im Begleiteten Umgang oder sonst nur stundenweise.
Diese Feststellung ist desaströs.
Es ist durchaus anzunehmen, dass der dadurch entstehende Leidensdruck auch die Motivation erzeugt, sich an den VAfK zu wenden und auch, auf diese Aufforderung zur Ausfüllung eines Fragebogens zu reagieren.
Vorwürfe von Gewalt oder Sexuellem Missbrauch
Diese Totschlagargumente betreffen fast ausschließlich Väter, wobei unser gesamtes Staatswesen mit seiner ideologisierten Sicht auf Gewalt, Frauenförderung und Schutzeinrichtungen für nur Frauen mithilft.
19 Fälle mit Gewaltvorwurf (fast 30%!), 1 Fall mit Frauenhaus und 8 Fälle mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs (das sind 12,3%!) – das ist eine katastrophale Bilanz.
Sie betrifft ausschließlich Väter.
Einer dieser Fälle ist in einem Artikel auf meinem Blog eingestellt.
Ansonsten betrifft der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs in meiner Beratungspraxis zwischen 3 und 5% aller Fälle – und ist fast immer konstruiert, aber meist trotzdem fatal wirksam.
Diagnostizierte psychische Auffälligkeiten
Mit 11 Fällen (17%) von diagnostizierten psychischen Auffälligkeiten liegt diese Rate unter den schwierigen Trennungsfällen – und eine solche Selektion scheint in diesem Fall unter den Rückläufen zum Fragebogen vorzuliegen – sehr hoch.
EKE
In 39 dieser 65 Fälle liegt eine Eltern-Kind-Entfremdung vor – 60%!
Das ist eine erschreckend hohe Zahl, die sich in diesem Fall ausschließlich auf Väter bezieht. Die einzige Mutter, die sich auf die Aktion zurückmeldete, ist nicht von EKE betroffen.
Inobhutnahmen
In 4 (6,2%) Fällen liegt eine Inobhutnahme vor.
Verfahrensbeistand und Gutachten
In 33 (50,8%) Fällen wurde ein Verfahrensbeistand bestellt.
In 25 (38,5%) Fällen wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Ein VB wird bestellt, wenn das Gericht aus dem Antrag und der Antragserwiderung erkennt, dass im Streit der Eltern das Kind insgesamt zu wenig Beachtung finden könnte. Dies betrifft also eher die strittigeren Fälle. Ein Gutachten wird nur in wirklich heftigen Fällen in Auftrag gegeben.
Wenn diese Prozentzahlen bei gut der Hälfte und bei 40% liegen, haben wir eine Selektion von heftigeren Elternkonflikten in den Rückläufen vorliegen.
Weiterführung des Streits in der zweiten Instanz
In 21 (32,3%) Fällen kam es über eine Beschwerde zur Verhandlung am OLG.
Mit rund einem Drittel dürfte auch diese Auswahl recht hoch sein.
Verfahrenskostenhilfe
In 26 (40%) Fällen erhielt das Elternteil mit Kind Verfahrenskostenhilfe, in nur 7 (10,8%) Fällen auch das Elternteil ohne Kind.
Wenn in 40% aller Fälle dieser Auswahl (in diesem Fall nur Mütter) Verfahrenskostenhilfe bekommen, ist klar, wer ohne Nachteile beliebig auf hohem Niveau streiten kann.
Die weit überwiegende Zahl der Fälle, die ans OLG eskalierten, kommen aus der Gruppe, in der die Mutter VKH erhielt.
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IV. Struktur der Neufälle 2019, soweit sie Frauen betreffen
18 der 167 Neufälle des Jahres 2019 im VAfK Karlsruhe betreffen Frauen, die sich hilfesuchend an uns gewendet haben. Dies sind 10,8% aller Neufälle des Jahres 2019.
Während alle 149 Fälle von Männern ausgegrenzte bzw. von Ausgrenzung bedrohte Väter ausmachen, ist die Struktur der Frauen vielfältig:
13 der 18 Frauen sind Mütter, von denen 7 (4,2%) von Ausgrenzung bedroht sind, aber mindestens 1 davon nicht von EKE betroffen ist.
In 4 Fällen handelt es sich um Inobhutnahmen der Kinder durch das Jugendamt
1 Mutter hat den Hauptaufenthaltsort und möchte den Vater „ins Boot“ bekommen
1 Mutter ist noch vor der Trennung und sucht eine gute Lösung
1 Frau ist eine Oma väterlicherseits
1 Frau ist betroffenes Trennungskind
1 Frau ist die Arbeitskollegin eines Vaters, der sich in Folge seiner Ausgrenzung suizidierte
2 Frauen konnte ich nicht zuordnen
Dass ich manchmal nicht zuordnen kann, liegt an der unterschiedlichen Verhaltensweise von Müttern und Vätern. Väter gehen meist sehr offen und konstruktiv mit ihrer Situation um. Mütter machen oft ein Geheimnis aus ihrer Identität, weshalb sie mit unterdrückter Nummer anrufen und auch nicht ihren Namen nennen. So steht mir für eine Auswertung oft nur eine rudimentäre Datenbasis zur Verfügung, während ich von fast allen Vätern ohne jedes Misstrauen mir gegenüber sowohl alle Daten als auch alle Verfahrensdokumente erhalte.
Das Verhalten der Mütter verändert sich schlagartig immer dann, wenn ich sie vor Gericht begleite. Dies erfordert eine Vertrauensbasis, die erst geschaffen werden muss, während sie bei Vätern schon mit dem anfänglichen Angebot des „Du“ hergestellt wird.
Für meine Arbeit im Jahr 2019 gilt:
Während fast alle rund 90% Väter aus den Neufällen des Jahres 2019 von Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht sind, sind nur stark 4% von Ausgrenzung betroffene/bedrohte Mütter. Die restlichen etwa 6% betreffen Frauen als Folgepartnerinnen eines von Ausgrenzung betroffenen Vaters oder ausgegrenzte Oma väterlicherseits.