In meiner Fallsammlung von inzwischen über 3000 Fällen gibt es 4 Abteilungen:
- Die Fälle der Jahre 2001 – 2009, damals noch unter Fallnummern katalogisiert
- Die Fälle der Jahre 2010 – heute, Väter A – L
- Die Fälle der Jahre 2010 – heute, Väter M – Z
- Die Fälle von Frauen
Mir konnte es gelingen, eine Person zu finden, die die Konsequenz, den Biss und das Durchhaltevermögen aufbringen konnte, meine Stammakten zu 1138 Fällen von Vätern mit den Anfangsbuchstaben A – L (2. Abteilung) zu lesen und nach vorher bestimmten Parametern zu untersuchen.
Die folgende Auswertung ist damit dieser Arbeit von Reghina zu verdanken.
Vom 01.01.2010 bis August 2020 enthält die hier untersuchte Abteilung A – L insgesamt 1138 Fälle.
180 Fälle davon enthalten zu wenige Angaben, weil es zwar zu einer Meldung bei uns kam, aber kein effektiver Beratungskontakt zustande kam. Das liegt am Charakter des Themas, das immer wieder mit Unsicherheiten und Scham verbunden ist.
Es verbleiben 958 Fälle.
Diese 958 Fälle bilden zunächst die Datenbasis.
262 (27,3%) waren mit einer Erstberatung zufrieden.
367 (38,3%) erforderten erhöhten Betreuungsaufwand bis hin zu Beistandsleistungen.
329 (34,4%) erforderten mittleren Beratungsaufwand.
Die 262 Fälle, die mit einer Erstberatung zufrieden waren, müssen für die weitere Auswertung ebenfalls wegfallen, weil von ihnen zu wenige Daten vorliegen, die aber für die folgende Analyse essentiell wichtig sind.
Die Datenbasis für alle weiteren Untersuchungen beträgt also 696 Fälle.
Etwa die Hälfte dieser 696 Fälle erforderte mittleren Beratungsaufwand, was z.B. mehrfache Anwesenheit bei den Beratungsabenden plus Beratungen per Telefon und Mail bedeutet.
Die zweite Hälfte ist mit einem erhöhten Beratungsaufwand verbunden, der zusätzlich zu Telefonaten und vielen Mailkontakten meist auch Einzelberatungen und Betreuung von der Formulierung von Schriftsätzen bis hin zu Beistandsleistungen vor Gericht ausmacht.
In den letzten etwa 20% dieser Fälle mit erhöhtem Beratungsbedarf steigt der Aufwand exponentiell an.
Für alle weiteren Untersuchungen ist die Struktur der Fallkonstellationen von Bedeutung, die bei uns anfallen.
Wir heißen nicht „Väteraufbruch für Väter“, analog zu „Frauen helfen Frauen“. Uns fehlt die egozentrische Orientierung. Wir streben nicht wie die Mütterorganisationen das Alleinige Sorgerecht an und schulen auch nicht darin, den Elternpartner aus der Verantwortung zu drängen. Wir stellen das Kind ins Zentrum, sehen das Sorgerecht als Recht des Kindes auf Betreuung durch seine beiden Eltern und wollen partnerschaftlich gelebte gemeinsame Elternverantwortung auch nach der Trennung.
Diese Ausrichtung sorgt dafür, dass egozentrische Personen mit nicht am Kind orientierten Zielen bei uns nicht Fuß fassen können.
Elternstatus
435 (62,5%) betreffen eheliche Elternschaft
261 (37,5%) betreffen nicht eheliche Elternschaft
Knapp zwei Drittel der Trennungseltern sind in diesem Sample verheiratet, ein starkes Drittel betreffen nicht eheliche Elternschaft.
Das bedeutet, dass in allen Fällen, in denen sich Statistiken nur auf Scheidungen verheirateter Eltern beziehen, die Zahlen dadurch grob verfälscht werden.
Gewaltbereitschaft von Müttern 1 – Vortäuschen von Straftaten
99 (14,9%) Fälle mit Gewaltvorwurf der Mutter gegen den Vater ihres Kinder / ihrer Kinder.
37 (5,6%) Fälle mit versuchter Erhärtung dieses Gewaltvorwurfs durch den ungerechtfertigten Gang ins Frauenhaus.
37 (5,6%) Fälle mit versuchter Erhärtung dieses Gewaltvorwurfs durch den Einsatz von Polizei.
57 (8,6%) Fälle mit dem ungerechtfertigten Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs zu Lasten des Kindes durch die Mutter gegen den Vater.
In rund 15% aller Fälle benutzt die Mutter das von skrupellosen Anwältinnen und Beraterinnen empfohlene und bei Trennungsmüttern beliebte – weil erfolgreiche – Mittel des Gewaltvorwurfs.
In jeweils 5,6% der Fälle wird dieser Gewaltvorwurf entweder mit dem Einsatz der Polizei, mit dem Gang ins Frauenhaus oder mit beiden dieser perfekt funktionierenden Strategien „erhärtet“.
In 8,6% der Fälle arbeitet die Mutter mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs, der das absolute Killerargument im Trennungskampf von Müttern um das Kind darstellt.
Dieser Wert liegt etwa drei Mal so hoch wie Busse et al im Jahr 2000 bei einer Untersuchung dieser Killerstrategie in familiengerichtlichen Trennungsauseinandersetzungen in Berlin ermittelte.
Alle diese Väter waren bei mir persönlich in Beratung. Ich habe in meiner Beratungsarbeit eine Eingangshürde, die alle Fälle aussondert, in denen ich eine Fixierung auf die finanzielle Seite der Problematik oder eine gewalttätige Orientierung feststellen kann.
Das hat sich auch herumgesprochen und es gibt damit wenige Fälle, die ich abweisen muss.
In der Regel wenden sich nur Elternteile an mich, die mit unlauteren Mitteln vom Kind abgegrenzt werden.
In einem viel zu hohen Prozentsatz der Fälle bin ich mit umfassender Gewaltbereitschaft von Müttern konfrontiert, die sich nicht scheuen, in ihrem Kampf um die Alleinverfügungsgewalt über das Kind und den Vater auch über Leichen zu gehen.
Gewaltbereitschaft von Müttern 2 – Zerstörungsabsicht
469 (70,7%) der Fälle sind so desaströs, dass eine Entfremdung des Kindes vom Vater vorliegt.
148 (22,3%) der Fälle sind bestimmt durch den Umgangsboykott der Mutter.
115 (17,3%) der Fälle sind bestimmt durch den kompletten Abbruch der Kontakte des Kindes zum Vater.
256 (38,6%) der Fälle sind bestimmt durch die Ankündigung und Durchführung des Planes der Mutter, den Vater komplett zu zerstören und dabei das Kind und die deutsche Familienrechtspraxis als Waffe einzusetzen.
Gewaltbereitschaft von Müttern 3 – „Entfernungsväter“
km |
bis 20 |
bis 50 |
bis 100 |
bis 150 |
bis 200 |
bis 300 |
bis 500 |
bis 700 |
bis 1000 |
über 1000 |
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335 |
142 |
49 |
21 |
13 |
14 |
26 |
22 |
25 |
10 |
13 |
100% |
42,4% |
14,6% |
6,3% |
3,9% |
4,2% |
7,8% |
6,6% |
7,5% |
3,0% |
3,9% |
Man kann davon ausgehen, dass in Deutschland im Wesentlichen Mütter mit dem Kind eine Entfernung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil durch Wegzug schaffen.
Diese Strategie gehört in Deutschland zur Verfahrensstrategie skrupelloser Anwältinnen und ebenso skrupelloser Mütter.
Von den 696 Fällen in diesem Sample gibt es zu 335 Fällen Angaben zur Entfernung des Kindes vom Vater.
In gut der Hälfte der Fälle beträgt diese Entfernung maximal 50 km, in 42% der Fälle sogar unter 20 km.
Die zweite Hälfte zeigt das Bemühen, die Entfernung zwischen Kind und Vater innerhalb der Grenzen der BRD (unter der Kriminalisierungsschwelle des § 235 StGB) durch Umzug so weit wie nur möglich zu organisieren, was von der Politik unterstützt wird.
Nur wenn der Vater entweder am Nord- oder am Südrand der BRD wohnt, kann es der Mutter gelingen, diese Entfernung in den Bereich um 1000 km zu bringen.
Es verwundert also nicht, dass die Dominanz in der zweiten Hälfte dieser Datenbasis um 500 km liegt und sowohl unter diesem als auch über diesem Wert geringer ist.
Einschätzung der Mitarbeiterin an der Analyse der Fallsammlung
Mir ist aufgefallen, dass nahezu jeder zweite Fall durch absichtliche einseitig eingeschränkte Kommunikation geprägt ist. Zu 99% wird diese Verfahrensstrategie von Müttern angewandt. Die meisten Mütter benutzen das eigene Kind als „Objekt / Waffe“ zur Erpressung. Dabei wird die Kommunikation auf das Minimum heruntergefahren oder wird auch gar nicht mehr zugelassen. Selbst die wenig erhaltene Kommunikation wird künstlich zu einem „Streit“ aufgebauscht, um später vor Gericht die Aussage „wir sind hochgradig zerstritten“ verwenden zu können – Hochstrittigkeit als Verfahrensstrategie.
Es ist deutlich erkennbar, wie viele Männer dadurch stark psychisch betroffen und geschädigt sind. Sie stehen unter einem Druck von Unverständnis, Enttäuschung, Schock und können die verzerrte Wahrnehmung der Zusammenhänge durch das zuständige Familiengericht nicht nachvollziehen. Aufgrund der emotionalen Bindung zum Kind reagieren viele impulsiv und oftmals falsch.
Ich als Frau kann solch ein Verhalten vieler Mütter nicht nachvollziehen. Aus einigen Lebensgeschichten ist deutlich sadistisches Machtgebaren erkennbar. Diese Macht wird durch die Kontrolle über das gemeinsame Kind ausgespielt. Über die Betreuungszeit wird dem Vater seelisches und psychisches Leid zugefügt. Außerdem wird von der Mutter Dominanz in allen Bereichen zelebriert: Nicht nur darüber, wie lange der Vater mit dem Kind zusammen sein darf, sondern auch darüber, was er wie mit dem Kind machen darf und was nicht.
Danach wird jede (übrig gebliebene) Betreuungszeit zu einer „Höllenfahrt“ umgedreht. Das Kind wird nach der Papa-Zeit ausgequetscht und alles Erdenkliche wird so interpretiert, um sodann ein neues Streitthema eröffnen zu können.
Ebenfalls ein häufiges Verfahren ist, die Polizei aufgrund vorgetäuschter körperlicher Verletzungen zu rufen oder eine Anzeige gegen den Vater zu erstatten für erfundene „Vorfälle“, die Jahre zurückliegen sollen.
Dies wirft gleich zu Beginn der Verfahren ein schlechtes Licht auf den Vater und weist der Mutter die Opferrolle zu. Ab diesem Moment geht es nur noch darum, wie man die arme Mutter vor dem bösen Vater schützen kann.
Ich finde es traurig und erschreckend, mit welchen Sichtweisen und Begründungen einige Familiengerichte / Verfahrensbeistände / Jugendamtsmitarbeiter Beschlüsse einfädeln.
Dass zum Teil keine sachlich begründete Entscheidung gefällt, sondern aufgrund parteilicher Vorentscheidungen die Mutter begünstigt wird, ist aus vielen Fällen herauszulesen. Der Grundsatz der „Allparteilichkeit“ wird neben der Kindeswohlorientierung von den Professionen oft missachtet.
Anhörungen des Kindes werden meist so vorgenommen, dass der Mutter alle Möglichkeiten verschafft werden, das Kind zu manipulieren. Ansonsten geht das Kind als Person und seine Bedürfnisse nach beiden Eltern dabei zwischen Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat-Aufteilung und sonstigen trennungsbedingten zwischenmenschlichen Differenzen völlig unter.
Beim Arbeiten an den Fallakten fällt der Zerstörungswille vieler Mütter auf, die die Vernichtung des Vaters in psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht auf lange Sicht strategisch planen.
Väter werden nach Trennung sofort wie eine Kuh gemolken. Zuerst das „kleine“ Geld hier und da, weil die „arme“ Mutter ja sonst das Kind nicht versorgen kann (meistens bleibt die Mutter im Haus/ Wohnung und der Vater zahlt die Miete/ Nebenkosten). Sobald dieser Trick zur Minimierung der eigenen Leistung entlarvt wird, geht es gerichtlich tief in die Tasche. Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung, Hausrat, etc. und zusätzlich obendrauf die Anwalts- und Gerichtskosten.
Arbeitende Väter werden zudem vom Staat über die steuerliche Behandlung wie ein kinderloser Single behandelt. Außerdem wird der Mutter signalisiert, sie könne ihre niedrigsten Instinkte austoben, weil das ihr „gutes Recht“ sei und weil sie darin unterstützt werden würde.
Mir ist bewusst geworden, wie unser Rechtssystem im Familienrecht funktioniert. Akte raus, das Kind gehört zur Mutter, Vater zahlt, Akte zu.
Wir sprechen uns in der Öffentlichkeit für mehr Frauenrechte im Bereich Arbeit aus. Es wird appelliert, das „alte“ Denken abzulegen und auch eine Frau in Führungspositionen zu sehen. Jedoch wird im Gegenzug das „alte“ Denken „das Kind gehört zur Mutter“ für die Väter nicht verändert. Die Vaterrolle als Hausmann wird weiterhin nicht akzeptiert und Betreuungskontinuitäten von Vätern werden ignoriert.
Konsequenzen
Es wird deutlich, dass die Politik Mütter dazu auffordert, egozentrisch und destruktiv zu handeln – zum Nachteil von Kindern und Vätern.
Die Politik und die Staatsanwaltschaften sorgen dafür, dass diese Gewalttätigkeit von Müttern für sie folgenlos bleibt. Ich nenne das „sanktionsfreie Missbrauchsoption“ für kindesbesitzende Mütter.
Dies wird weiter unsere gesamte Gesellschaft nachhaltig schädigen.
Für eine positive Veränderung muss ein Paradigmenwechsel stattfinden:
- Gemeinsam getrennt erziehen muss zur Norm werden.
- Daraus folgernd muss nicht nur das Gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das Wechselmodell zum Leitbild werden.
- Kommunikationsverweigerung und Abweisung der Kooperation muss sanktioniert werden.
- Das Schaffen von Entfernung muss als Strafdelikt in den §235 StGB übernommen werden.
- Umgangsboykott muss ebenfalls ins Strafrecht übernommen werden.
Eine Politik, wie sie bisher betrieben wurde, ist dazu nicht in der Lage.
Parteiprogramme und dafür verantwortliche Personen müssen bei den Wahlen ausgetauscht werden.