
In diesem Artikel werde ich nach und nach Einzelbausteine aus meinem COACHING-Konzept publizieren. Das Basis-Coaching besteht aus wohl zwei Dutzend solcher Bausteine, die alle zusammen die Grundlage bilden für eine neue Aufstellung, einen adäquaten Blickwinkel und ein angemessenes Verhalten.
Das SYSTEM

Weitere Hinweise in diesem ARTIKEL
Die 5 KOs
Zentrale Tugenden der familialen Intervention
- Kommunikations-Kompetenz
- Kompromiss-Bereitschaft
- Konsens-Bereitschaft
- Kooperations-Bereitschaft
- Konflikt-Fähigkeit
Kommunikations-Kompetenz
Man kann nicht „nicht kommunizieren“. Jeder kommuniziert immer. Selbst sich nicht zu äußern, bedeutet eine Aussage.
Damit wäre die Forderung nach Kommunikations-Kompetenz für alle und für jeden Fall gegeben.
Die Vokabel „Kommunikations-Kompetenz“ muss aber zunächst ergänzt werden:
Gemeint ist nicht allgemein die Befähigung zur Kommunikation, sondern die Befähigung zur konstruktiven Kommunikation.
Bin ich in der Lage, das, was ich meine, auch verständlich begreifbar zu machen?
Kann ich Irritationen konstruktiv auflösen?
Habe ich die Gabe, befriedend wirksam kommunizieren zu können?
Eigentlich gemeint ist also das, was man auch mit „kommunikativer Intelligenz“ bezeichnen könnte.
Kann ich innerhalb einer gruppendynamischen Kommunikation Strömungslinien erkennen, kann ich diese strukturieren und gegeneinander abgrenzen und bin ich in der Lage, Lösungen für Konflikte vorzuschlagen?
Kann ich strukturiert zusammenfassen und alle dabei „mitnehmen“ und einbeziehen?
Bin ich insgesamt lösungsorientiert und befriedend wirksam?
Habe ich die Gabe, unter der Beachtung der wichtigsten Regeln gewaltfreier Kommunikation moderieren zu können?
Wo muss ich offen für alle sein und kann ich den richtigen Moment erkennen, in dem es wichtig ist, durch eine klare eigene Sachaussage Marken zu setzen?
Alle diese Blickwinkel zusammengenommen markieren das, was mit „Kommunikations-Kompetenz“ gemeint ist.
Sie ist das Trägerelement für alle weiteren KO-Kompetenzen
Kompromiss-Bereitschaft
Es gibt Situationen und Aufgaben in der gesellschaftlichen Kommunikationsspannweite, die Durchsetzungsvermögen und Führungsstärke verlangen.
Bewegen wir uns aber im Feld der familialen Intervention, gibt es – ausgehend vom wohl verstandenen Interesse des Kindes – immer eine dualistische Ausgangslage, in der zwei Eltern ihre Ansprüche, Rechte und Wünsche gegeneinander abzuwägen haben.
Wenn unterschiedliche Interessenlagen schließlich einem Zweck, nämlich dem wohl verstandenen Interesse des Kindes, dienen sollen, braucht es immer wieder klare Entscheidungen für eine ganz bestimmte Vorgehensweise, für die es keine Alternativen gibt.
Dies gelingt nur dann, wenn beide Eltern bereit sind, Kompromisse akzeptieren zu können.
Unser deutsches Familienrecht basiert allerdings auf dem Gewinner-Verlierer-Prinzip, bei dem meist einer der beiden Eltern das Sagen hat: Entweder der Elternteil mit Alleinigem Sorgerecht oder derjenige mit dem Hauptaufenthaltsort des Kindes und damit mit der mehr oder weniger umfassenden Verfügungsberechtigung über das Kind, was viele als Verfügungsgewalt gegen das Kind und den anderen Elternteil missbrauchen.
In einer solchen destruktiven Situation gibt es keinen Kompromiss, sondern nur Diktat und Unterordnung.
Wenn wir eine konstruktive Atmosphäre beschreiben wollen, gehen wir davon aus, dass beide Eltern darum wissen, dass nur Kompromisse von beiden zu einer Lösung führen werden.
Die Realität erfordert vom Verlierer im typisch deutschen Residenzmodell immer „Kompromisse“, die aber keine sind, sondern immer wieder allein ein Abnicken der Diktate des Gewinners bedeuten.
Typische Fälle sind die Forderungen, Blankounterlagen zu unterschreiben zur Anmeldung des Kindes an Kindergarten oder Schule, ohne den unterschriftsleistenden Elternteil zu informieren oder ihn trotz bestehendem Sorgerecht an der Entscheidung teilhaben zu lassen.
Das heißt, wir haben einerseits theoretisch die Forderung nach Kompromissfähigkeit, die aber in der Realität immer nur den Verlierer im Residenzmodell in die Pflicht nimmt und den Beweis seiner Kompromissfähigkeit in Form von Unterwerfung einfordert. Der Gewinner kann hemmungslos übergriffig sein.
In balancierteren Verhältnissen, die nicht unbedingt rechnerisch paritätisch, aber zumindest „gefühlt“ paritätisch sein müssen, spielt die Forderung nach Kompromissfähigkeit beider Eltern eher eine konstruktive Rolle.
Konsens-Bereitschaft
Diese Aufzählung von Kompetenzen ist nach zunehmender Intensität von Kooperation gestaffelt.
Erst nachdem klar ist, dass an einer Kompromissbereitschaft beider Eltern nichts vorbeigeht, kann erläutert werden, dass Kinder für ein gelingendes Aufwachsen den klaren pädagogisch solidarischen Konsens der Eltern brauchen. Erziehung scheitert nach der Trennung von Eltern meist am fehlenden erzieherischen Konsens. In Sachen Erziehung uneinige Eltern liefern Kindern immer wieder die Möglichkeit, die erzieherischen Anforderungen eines Elternteils mit Hinweis auf den zweiten Elternteil zu entkräften und sich damit Freiraum für Zügellosigkeiten zu verschaffen.
Kinder sind meist bereit, das zu akzeptieren, was beide Eltern für richtig halten.
So gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ein Elternteil wird komplett ausgeschaltet oder beide sind bereit zu einem erzieherischen Konsens auf der Elternebene.
Kooperations-Bereitschaft
Es ist verdammt viel verlangt, von Eltern, die sich getrennt haben, weil NICHTS mehr zusammen funktioniert, ausgerechnet im für beide wichtigsten Bereich, in dem es um das Kind geht, zu fordern, dass sie kooperieren müssen. Für viele ist das unmöglich und es muss zuerst ein Verständnis dafür geschaffen werden, dass an dieser Forderung nichts vorbeigeht. Dieses Kind bleibt nun mal und für immer das Kind eben dieser beiden Eltern. Dies ist ein biologisches, genetisches und historisches Faktum, das auch über das Lebensende hinaus bleiben wird. Erbansprüche, Stammbäume – alles, was die Geschichte nach dem Tod prägt, bezieht sich auf dieses Faktum.
Unsere deutsche Familienrechtspraxis ist davon geprägt, dass diese Forderung ignoriert wird.
In der Kürung von Sieger und Verlierer im Residenzmodell wird Verfügungsmacht über das Kind machtpolitisch vergeben. Damit entfällt jede Forderung nach Kooperation. Diese besteht ausschließlich in der Unterordnung.
Am Tag, an dem ich dies schreibe, war ich morgens bei einem Hilfeplangespräch in einer Förderschuleinrichtung, in der ein 9-jähriger Junge mit Förderbedarf untergebracht ist.
Das Kind ist clever und ehrgeizig und zeigt viel Bewegungsdrang, alles Eigenschaften, mit denen seine Mutter überfordert ist. Sie reagiert mit Medienkonsum und Regelfreiheit. Das Kind ist durch jahrelange Fehlerziehung inzwischen verhaltensauffällig. Viele solcher Kinder werden als ADHS-betroffen einsortiert und mit Drogen ruhiggestellt. Die Mutter ist überfordert und wurde damit zur leichten Beute des Jugendamtes, das das Kind in eine eigene Schuleinrichtung im Besitz des Landkreises steckte. Damit sind Chef des Jugendamtes und Chef der Einrichtung in der Person des Landrates identisch. Die aufgewendeten Steuergelder wandern also in eigene Kanäle.
Der Vater ist erzieherisch kompetent und engagiert, wird aber vom Jugendamt weder informiert noch nach SGB VIII beteiligt. Er hat nur zu unterschreiben und erschöpft sich in der Kritik an der illegalen Vorgehensweise des Jugendamtes. Zur Zeit konnte das Jugendamt erreichen, dass dem Vater das Sorgerecht vom AG entzogen wurde. Er hofft, dass dies nach einer schon einmal durch das OLG erfolgten Korrektur wieder korrigiert wird.
Wir haben also eine Situation, in der der kompetente und engagierte Vater nichts zu sagen hat und die Situation vom Jugendamt diktiert wird, weil die Mutter mit Sorgerecht inkompetent ist und ihre Rechte ans Jugendamt weiterreicht. Und natürlich sorgt die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes im familialen Verfahren dazu, dass das Jugendamt selbst den Sorgeentzug für den Vater betreibt.
Meine Frage in die Runde heute Morgen war:
Warum werden die Brötchen vom Metzger gebacken?
Das ist die Folge eines Modells von familialer Intervention, das Kooperation der Eltern ignoriert und auf Konfrontation und Machtbesoffenheit aufgebaut ist.
Konflikt-Fähigkeit
Die Eltern haben sich getrennt, weil sie die Konflikte nicht mehr ertragbar managen konnten.
Logisch, dass die Konflikte nach der Trennung möglichst ignoriert werden oder durch Machtgefälle unwirksam gemacht werden – zu Lasten des Kindes und des zweiten Elternteils natürlich.
Gehen wir wieder von einem erfolgreichen Konzept von Trennungsbewältigung aus, müssen die vorigen vier Kompetenzen durch die Konflikt-Fähigkeit ergänzt werden, weil es natürlich auch hier wieder zu Konflikten kommen könnte.
Allerdings liegen diese inzwischen nicht mehr im Bereich der Beziehung der beiden Eltern, sondern ausschließlich bei den Belangen des gemeinsamen Kindes, was eine intrinsische Motivation schaffen könnte, diese Konflikte für das Kind auch bewältigen zu können.