Der Gang zum Familiengericht bedeutet immer die Bankrotterklärung auf der Elternebene. Eltern schaffen es nicht mehr, über ihr Kind selbst zu bestimmen und damit die Elternautonomie zu wahren, sondern brauchen externe Organisationen oder Personen, die über ihr Kind entscheiden. Dies ist armselig und beschämend.
Vor Gericht gibt es – gerade im Familienrecht – Antragsteller und Antragsgegner. Diese Konfrontation wird durch Anwälte zusätzlich verschärft und immer wieder auch auf die Spitze getrieben. Der dann wirksam werdende Wunsch, „Recht zu bekommen“, vernichtet den letzten Funken an Vernunft, der für das Kind die beste Lösung sucht.
Was dann wirksam wird, ist immer wieder nichts weiter als die politisch-ideologische Doktrin, im (mütterzentrierten) Residenzmodell einen Sieger und einen Verlierer zu küren und dem Verlierer alle Schuld zuzuweisen, weil der Staat sein eigenes konzeptionelles und institutionelles Versagen nicht zugeben und loswerden möchte.
Das zu verstehen und dann noch ruhig und überlegt zu handeln, ist für den von diesem mit Urgewalt wirksamen Mechanismus betroffenen Durchschnittsbürger fast unmöglich. Das Sich-Verlassen auf Rechtsanwälte stärkt die Konfrontation und damit die menschenrechtswidrige Apartheid zwischen Sieger und Verlierer im Residenzmodell.
Das Seminar zur richtigen Aufstellung und zum angemessenen Verhalten als Betroffener vor dem Familiengericht hat zum Ziel, über die Abläufe aufzuklären und optimierte Verhaltensweisen zu vermitteln.
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