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Coaching Jugendamt Kindeswohlgefährdung

Verantwortungsdiffusion bei Kindeswohlgefährdung

by Franzjoerg Krieg / 27. Juni 2026

Konkrete Handlungshinweise für betroffene Trennungseltern

Es geschieht täglich:

Der nicht hauptbetreuende Elternteil – zu 88% der Vater – nimmt rund um das Kind alarmierende Fakten wahr, dokumentiert, sammelt und wendet sich schließlich ans Jugendamt.

Von dort wird er vertröstet, weil das Jugendamt eben nicht vorrangig das Kind schützt und deshalb in die Ermittlung und fachliche Bewertung geht, sondern weil 85-90% Frauen beim ASD zur Stabilisierung des (meist mütterzentrierten) Residenzmodells eben nicht das Kindeswohl, sondern das Mutterwohl umsetzen.

Manchmal sind noch weitere Stellen beteiligt:

  • PsychologInnen, die im Fall therapeutisch tätig sind und nicht das Kind als Kunden, sondern die Mutter als Kundin behandeln
  • SchulpsychologInnen, die sich gegen eine Mutter nicht zu sehr „aus dem Fenster lehnen“ wollen

Was der Vater dann feststellt, ist ein Verantwortungs-Ping-Pong. Alle sehen das Problem, aber jeder schiebt die Verantwortung auf einen anderen, in einem solchen Fall meist auf das Jugendamt. Dies ist aber auf Grund seiner gewaltigen Frauendominanz befangen.

Was daraus resultiert ist Verantwortungsdiffusion.

Der Vater wird von allen dabei in eine Falle gelockt:
Weil niemand die Verantwortung übernehmen will, wird sie dem Vater zugeschoben. Er soll eine Anzeige nach §8a, SGB VIII machen.
Und wenn die Mutter sich klug und vehement wehrt und die Sache als Rohrkrepierer endet, hat frau die Schuld schon im Ansatz an den geschoben, der als Verlierer im Residenzmodell eh notorisch der Schuldige zu sein hat – der Vater.

 

Was bleibt in diesem Fall für den Vater noch zu tun?

 

  1. Der Vater trägt nicht die Verantwortung für das Handeln der Professionen

Er kann Hinweise liefern.
Er kann dokumentieren.
Er kann kooperieren.
Aber er kann die Aufgaben staatlicher Stellen nicht übernehmen.

Sein Motto muss sein:
„Ich dokumentiere weiter. Aber ich trage nicht die Verantwortung dafür, wenn Behörden trotz Kenntnis nichts unternehmen.“

 

  1. Ressourcen liegen oft außerhalb des Familienrechts

Die meisten denken nur an

  • Jugendamt
  • Familiengericht
  • Verfahrensbeistand

Dabei existieren häufig andere Systeme.
Beispielsweise

  • Schule
  • Schulpsychologie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • behandelnde Ärzte
  • Beratungsstellen
  • Sportvereine
  • Vertrauenslehrer
  • Polizei (wenn konkrete Straftaten vorliegen)

 

  1. Die wichtigste Ressource ist oft der Vater selbst

Der Vater ist

  • der stabile Erwachsene,
  • die alternative Sicht,
  • der Ort, an dem das Kind Konflikte ansprechen kann,
  • das Korrektiv in schwierigen Lagen

Gerade deshalb sollte der Vater vermeiden, selbst zum dauerhaften „Gefahrenmelder“ zu werden, wenn dies den Kontakt zum Kind zerstören könnte.

 

  1. Was kann noch getan werden?
  • konsequent dokumentieren,
  • sachlich kommunizieren,
  • neue Entwicklungen zeitnah mitteilen,
  • keine emotionalen Schuldzuweisungen,
  • den Kontakt zum Kind schützen,
  • konkrete Tatsachen statt Bewertungen liefern.

Je objektiver Informationen sind (Fehlzeiten, ärztliche Befunde, schulische Auffälligkeiten, dokumentierte Ereignisse), desto eher können Fachstellen sie eigenständig bewerten.

Schwierig ist dabei der Balanceakt zwischen Dokumentation mit Information an die entsprechenden Fachstellen und dem Vorwurf der Schuldzuweisung („Der Vater ist nicht in der Lage, die Mutter wertzuschätzen!“)

Die Lösung liegt wie immer in der

  • kommunikativen Intelligenz und der
  • sprachlich subtilen Vorgehensweise.

 

  1. Verantwortung sichtbar machen

Wenn mehrere Stellen unabhängig voneinander dieselben Risiken erkennen, könnte der Vater höflich, aber sehr konkret fragen:

„Sie bestätigen die Gefährdungsrelevanz. Sehen Sie Ihre Einrichtung selbst in der Verantwortung, eine Mitteilung nach § 8a SGB VIII bzw. eine eigene Gefährdungsanzeige an das zuständige Jugendamt zu machen? Falls nein, bitte ich um kurze Mitteilung, weshalb Sie dies im konkreten Fall nicht für angezeigt halten.“

Das ist keine Drohung.
Es zwingt die jeweilige Stelle aber dazu, ihre eigene Verantwortungsentscheidung transparent zu machen.
Damit verschiebt sich die Diskussion weg von der Person des Vaters hin zur fachlichen Verantwortung der jeweiligen Institution.

 

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