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Gewaltschutzgesetz Historische Dokumente Institutionelle Gewalt Karlsruhe Überwindung des Männlichen

Karlsruhe und Feminismus

by Franzjoerg Krieg / 3. Juli 2026

BNN vom 28.10.2006

Fast 100 Platzverweise

Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt haben zugenommen

kro. In diesem Jahr waren bis Ende September 207 Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt notwendig, dabei wurden insgesamt 94 Platzverweise ausgesprochen. Das bedeutet, dass der gewalttätige Partner sich für die Dauer von einem bis sieben Tage der Wohnung nicht nähern darf. Die systematische Auswertung der Einsätze für die Statistik gab den Anlass für die Frauenbeauftragte der Stadt, Annette Niesyto, wie für das Amt für Bürgerservice und Sicherheit (BuS) und den Sozialen Dienst, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand zu informieren.

In Karlsruhe werde der Platzverweis seit dem Jahr 2000 angewandt, sagte Niesyto. Seitdem wurde er 713-mal ausgesprochen. Die Statistik weise steigende Zahlen für die Polizeieinsätze auf, „aber das liegt eher an der geänderten Meldepraxis“, erklärte Gerda Goschi vom BuS. Je mehr die Möglichkeiten, bei häuslicher Gewalt einzuschreiten, bekannt werden, desto eher werde davon auch Gebrauch gemacht, so Goschi weiter.

Die Polizei ist berechtigt, bei akuter Gefahr den Platzverweis auszusprechen, vom BuS wird dieser dann bestätigt oder gegebenenfalls verlängert. Für die Frauen (bis auf einen Fall handelte es sich bei allen Gewalttätern um Männer), diene diese Phase erst einmal dazu, sich zu erholen, meinte die Frauenbeauftragte.

Dann aber müsse geklärt werden, wie es weitergeht. Erleichtert werde das durch die 2005 eingerichtete so genannte „Clearingstelle“, die aber nur noch bis Ende des Jahres von Europäischen Sozialfonds gefördert wird, so Niesyto.

Die Einrichtung möchte auch Täter ansprechen, um die Gewaltspirale zu unterbrechen. Angeboten wird zum Beispiel ein Anti-Gewalttraining, um Konfliktsituationen gewaltfrei zu meistern. An diesem haben bislang 66 Männer teilgenommen, 40 davon freiwillig.

„Ein Interesse der Männer besteht vor allem dann, wenn sie weiter Kontakt zu der Frau oder vor allem zu den Kindern wollen“, betonte Michael Petermann vom Sozialen Dienst.

Der wird immer dann eingeschaltet, wenn auch Kinder indirekt betroffen sind, etwa in der Hälfte aller Fälle. Für die Kinder, die seelisch belastet sind, besteht ein Gruppenangebot beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). Beratung bieten der SkF, Telefon 9 13 75 18, das Haus 13, Telefon 84 90 17, und der Soziale Dienst, Telefon 1 33 53 01.

 

Leserbrief von Franzjörg Krieg

Leider wird mit dem Instrumentarium des verfassungsrechtlich bedenklichen Gewaltschutzgesetzes nicht nur gegen Gewalt vorgegangen, sondern vor allem in Frauenfördermentalität die ideologische Vorgabe Mann = Täter und Frau = Opfer durch Manipulation der Realität nachproduziert.

Dies geht soweit, dass Gewalttäterinnen keinen Platzverweis erhalten, sondern die Kinder auf Kosten des Steuerzahlers im Kinderheim zu Waisen gemacht werden. Wenn sich nach der Falschbeschuldigung eines Mannes durch die Frau herausstellt, dass das Verfahren gegen den Mann eingestellt werden muss, bleibt dieser trotzdem in der Platzverweisstatistik als Täter gelistet. Wenn auf den ersten Augenschein nicht ermittelt werden kann, wer von beiden Erwachsenen die Gewaltspirale mehr schürte, wird stereotyp der Mann allein zum Täter definiert. Der parteiliche Vorwurf einer Frau gilt schon als Tatbeweis und der Vater wird gegenüber dem Jugendamt ohne Prüfung als Täter denunziert.

Diese menschenrechtswidrigen Praktiken werden in Karlsruhe aus Steuergeldern finanziert. Alle Hinweise auf Missbrauch werden von höchsten Stellen ignoriert und die diskriminierenden Vorgehensweisen werden weiter beklatscht und aus dem Steueraufkommen – zum größeren Teil von Männern – finanziert.

Im Väteraufbruch für Kinder treffen sich viele Väter, die von der Mutter im Rahmen von Trennungsauseinandersetzungen durch den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes ausgebootet wurden. Wir kennen deshalb die geplant diskriminierenden Praktiken und helfen Missbrauchsopfern.

Franzjörg Krieg, Väteraufbruch für Kinder, Karlsruhe

 

Leserbrief von Dr. MJ

Leider haben Sie Ihren Lesern die Information vorenthalten, dass einem Platzverweis nur in einer geringen Anzahl von Fällen eine strafrechtliche Verurteilung der verwiesenen Person folgt. Stellt sich der Vorwurf im Nachhinein als falsch heraus, bleibt die „Täterschaft“ statistisch dokumentiert. Die ausgesprochenen Platzverweise geben also nicht die tatsächlichen Taten, sondern Anzahl und Art der Tatvorwürfe wider. Jeder möge sich in diesem Zusammenhang selbst die Situation vorstellen, ein Mann würde wegen häuslicher Gewalt der Frau die Polizei um Hilfe bitten.

In drei US-Studien von 1978, 1985 und 1992 konnte gezeigt werden, dass häusliche Gewalt von Männern und Frauen fast gleich häufig ausgeübt wird. Neueste Studien aus dem deutschsprachigen Raum beweisen, dass Männer sogar etwas häufiger Gewalt in Partnerschaften erleiden als Frauen (55% vs. 45%), und dass Frauen häufiger Gewalt ausüben (53% vs. 47%). Sexuelle Gewalt wird häufiger von Männern ausgeübt (58% vs. 42%).

Bei der Analyse von polizeilichen Anzeigen in Deutschland konnte ermittelt werden, dass 60% der Männer, jedoch nur 14% der Frauen angezeigt werden, wenn eine ärztliche Behandlung wegen eines körperlichen Schadens als Folge des Unfalls oder der Tat nötig wird. Bei geringem Schaden werden jedoch häufiger Frauen angezeigt als Männer (32% vs. 28%).

In einer Studie zur selektiven Strafkontrolle wurde gefunden, dass bei Körperverletzungsdelikten die Registrierungsrate der Tatverdächtigen bei Männern viermal höher ist als bei Frauen. Kumulativ ist das Risiko einer Freiheitsstrafe bei diesen Delikten für Frauen siebenmal niedriger als für Männer. Bei einfachem Diebstahl hingegen ist das Entdeckungsrisiko für beide Geschlechter fast gleich hoch.

20 bis 30% der Väter von jährlich ca. 350.000 Trennungskindern sagen, wegen der Umgangsverweigerung der Mutter keinen oder erheblich eingeschränkten Kontakt zu ihren Kindern haben zu können. 53% der betroffenen Männer geben ständige seelische oder körperliche Beschwerden als Folge der psychischen Gewalt an.

Opfer häuslicher Gewalt müssen staatlich geschützt werden. Ein Freifahrtschein für die Vorverurteilung von Verdächtigen ist das Gewaltschutzgesetz von 2002 nicht. (Literatur beim Verfasser.)

 

Leserbrief von RS

Die Zahlen der Statistik, die Sie in Ihrem Artikel kritiklos übernehmen, sprechen eine deutliche Sprache: Jeder, der sich mit Statistiken auch nur ein wenig auskennt, weiß, daß eine Statistik mit dem Ergebnis, daß 99,86 % der Täter häuslicher Gewalt (712 von 713) männlich waren, jeder Glaubwürdigkeit entbehrt. Ein Blick auf die Gewaltschutzstatistiken anderer deutscher Großstädte dürfte dies bestätigen.

Noch skeptischer wird man, wenn man ein Studienratsehepaar persönlich kennengelernt hat, in dem die Frau aus grundloser Eifersucht schon mal einen Türrahmen ausgerissen und damit auf den Mann losgegangen ist (und ähnliche Vorfälle waren in besagter Ehe kein Einzelfall). Wenn man besagtes Ehepaar sah, wurde dies auch rein optisch plausibel. Doch das war noch in der Zeit vor dem Gewaltschutzgesetz …

Auch wissenschaftliche Untersuchungen kommen eindeutig zu dem Schluß, daß die These „Gewalt ist männlich“ mit der Ausschließlichkeit, wie sie die vorliegende Statistik nahelegt, nicht haltbar ist. Meine Gespräche mit einigen männlichen Opfern häuslicher Gewalt (die vom unsanften an-die-Wand-Schubsen über Messer-Attacken bis zum Tötungsversuch per Auto reichen) bestätigen mir dies. Oft zeigt aber dann gerade die Täterin das friedliche Opfer wegen häuslicher Gewalt an, und nicht selten wird ihr von der Polizei auch noch geglaubt.

Natürlich kann niemand leugnen, daß auch der dem klassischen Klischee entsprechende prügelnde Ehemann immer noch nicht ganz ausgestorben ist – doch auf keinen Fall dominiert er die Szene in dem Übermaß, wie uns das die Karlsruher Statistik weismachen möchte.

Wie kommt eine solche Statistik aber dann zustande? Wer damals die Expertenanhörung zum Gewaltschutzgesetz vor dem Deutschen Bundestag mitverfolgt hat, weiß, daß die Experten den inzwischen eingetretenen Mißbrauch, dem dieses Gesetz Tür und Tor öffnet, schon exakt vorausgesagt hatten. Zur Erklärung: Da es sich beim Platzverweis um keine strafrechtliche Angelegenheit handelt, greift die Unschuldsvermutung nicht: Die Anschuldigung gilt als Beweis. Und wenn sich die Unschuld des betroffenen Mannes nachträglich ergibt, wird er trotzdem aus der polizeilichen Statistik nicht wieder herausgenommen. Andererseits ist mir noch kein Fall bekannt worden, in dem eine Frau, nachdem ihr nachgewiesen wurde, daß sie Gewaltvorwürfe oder Vorwürfe des sexuellen Mißbrauchs an kleinen Kindern komplett erfunden hatte, von der Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede oder Vortäuschung einer Straftat verfolgt wurde. In diese Richtung gehende Anzeigen wurden von der Staatsanwaltschaft noch immer „wegen mangelnden öffentlichen Interesses“ eingestellt. Kein Wunder, daß sich solche Zaubermittel unter Frauen herumsprechen, zumal es staatlich bzw. städtisch subventionierte Organisationen gibt (z.B. „Wildwasser“), die Frauen zu solchem Gesetzesmißbrauch erst anstiften! Frau Goschi hat also recht, wenn sie die steigenden Zahlen auf die „geänderte Meldepraxis“ zurückführt: Gelegenheit macht Diebe!

Es wäre mal interessant, bei der Karlsruher „Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum“, die ja mit (vermeintlichen und wirklichen) Tätern und Opfern intensiv arbeitet, nachzufragen, ob die traditionelle Zuschreibung „Mann = Täter / Frau = Opfer“ tatsächlich immer 100%ig zutrifft. Ich zumindest kenne ein männliches Gewaltopfer, das diese Beratungsstelle monatelang besucht hat, während dagegen die Täterin zuhause blieb.

Da wundert es nicht, wenn die Auswertung dieser Statistik von der Frauenbeauftragten der Stadt Karlsruhe vorgenommen und mit vorgelegt wird. Die Stadt Karlsruhe sollte sich vielleicht mal von den Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Stuttgart (mit der sie immer so gern in Konkurrenz tritt) oder der Partnerstadt Halle erklären lassen, warum echte Gleichstellungspolitik so wichtig ist, und daß diese von unserem Grundgesetz gefordert wird.

 

Leserbrief von KR

Als „Mitbetroffener“ muss ich dazu diesen Leserbrief schreiben. Dies tue ich in der Hoffnung, dass dieser auch abgedruckt wird.

„Gewalt ist männlich.“ Dies versucht Ihr Artikel eindrucksvoll darzustellen und erreicht damit sicherlich bei den meisten Lesern auch sein Ziel. Dass Gewalt ebenso weiblich sein kann, wird hier den Lesern allerdings vorenthalten. Somit stellt sich die Frage, ob die im Artikel genannten Stellen eine gezielte Desinformation der Öffentlichkeit beabsichtigt haben und warum die Presse diese Vorgehensweise nicht kritisch begleitet. Es gibt immerhin inzwischen viele internationale Untersuchungen, die zu dem Schluß kommen, dass häusliche Gewalt zu ungefähr gleichen Teilen von beiden Geschlechtern ausgeht, und dass in dieser Hinsicht in manchen Bereichen sogar das vermeintlich „schwache Geschlecht“ die Nase vorn hat. Die Ergebnisse von Recherchen innerhalb von Deutschland bestätigen diese Ergebnisse.

Als Mitbetroffener möchte ich an dieser Stelle meinen Fall schildern. Am 19. März 2004 flüchtet meine Frau ins Frauenhaus. Bei der Polizei gibt sie an, dass ich sie und unsere vier Kinder umbringen wollte. Obwohl diese Vorwürfe frei erfunden sind, werden meine Frau und unsere Kinder vom Frauenhaus als „Gewaltopfer“ aufgenommen; der Kontakt der Kinder mit mir als ihrem Vater wird für 7 Wochen durch Verheimlichen des Aufenthaltsortes gesetzwidrig verhindert, obwohl natürlich nach wie vor gemeinsames Sorgerecht besteht.

Zuvor hatte meine Frau am 15. März 2004 meine Mitarbeiter und meinen Arbeitgeber an meinem Arbeitsplatz massiv durch Telefonterror bezüglich meiner Person belästigt, was nach heutiger Gesetzgebung als Stalking strafbar wäre. Mein Arbeitgeber sah sich gezwungen, durch Gespräche nicht nur mit meiner Frau, sondern auch mit anderen Institutionen eine Fortsetzung solcher betriebsschädigender Vorgehensweisen zu unterbinden.

Dies nur in Kürze. Ich lade Sie als die führende Tageszeitung der Region ein, Einblick in meine Dokumente und in den Schriftwechsel zu nehmen: Dies wird noch viel mehr Unglaubliches in diesem Fall zu Tage bringen.

In diesem Sinne: „Gewalt ist immer männlich.“ Frauen müssen nur entsprechend beraten werden, dass sie das so darstellen können, und alle in solchen Fällen mit einbezogenen Behörden einschließlich der Jugendämter, der Frauenbeauftragten – es gibt Stellen, die legen Wert darauf, diese Stellen als „Anlaufstellen für Frauenfragen“ zu bezeichnen -, Gerichte usw. glauben natürlich dem „schwächeren“ Geschlecht.

 

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