Ich betreue einen Vater, der 1x in der Woche seine kleine Tochter besuchen darf. Er kommt mit dem Zug, 6 Stunden hin, 6 Stunden zurück, 2 Stunden Umgang. Bei der Übergabe ist eine Umgangsbegleiterin dabei, weil „die Eltern“ (Plural) sich streiten. Einseitige Kommunikationsunfähigkeit wird im Interesse des Kindesbesitzes fast immer als beiderseitiges Kommunikationsunvermögen aufgefasst. In der Praxis sieht das so aus: Die Mutter spart nicht mit Kritik. Mal ist der Ärmel nass, mal sind die Haare zerzaust, mal hat das…