Zwischen dem Artikel in der Brigitte 19/2012 – „Jetzt oder nie! Ein Kind ohne Mann kriegen“ – und dem Artikel in Annabelle.ch vom 22.03.2024 – „Solomütter: 3 Frauen über das Kinderbekommen ohne Mann“, – liegen fast 12 Jahre.
Was hat sich in diesen 12 Jahren geändert?
Während damals die Samenzellen tiefgekühlt aus den USA kamen und Edith Schwab, die damalige Vorsitzende des VAMV, zur Erklärung für das Kind, wer dessen Vater sei, noch empfahl: „Na, am besten, Sie lassen den Vater einfach sterben“, kommt heute der Samen von der nach eigenen Angaben weltweit größten Samenbank in Dänemark und der Artikel aus der Schweiz empfiehlt größtmögliche Offenheit dem Kind gegenüber von Anfang an. Bis zur Schulreife sollte seine Genese für das Kind geklärt sein: „Kein Geheimnis vor dem Kind.“
Und auch der VAMV hat sich verändert: Er hat in Berlin ein erstes Vernetzungstreffen mit Solomüttern organisiert und damit Organisationsstrukturen geschaffen – allein für „Mothers by choise“.
Warum kommt dieser Artikel aus der Schweiz?
Dort sind künstliche Befruchtungen für Frauen ohne Mann rechtlich (noch) nicht möglich, weshalb Frauen mit Kinderwunsch ohne Mann nach Deutschland kommen, um sich hier künstlich befruchten zu lassen.
Natürlich sollen auch in der Schweiz „Mothers by choice“ aus der Grauzone herausgeholt werden.
2010 galt in vielen deutschen Bundesländern noch die von der Bundesärztekammer (BÄK) in Deutschland veröffentlichte «Musterrichtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion». In dieser Richtlinie wurden Singlefrauen explizit von Fertilitätsbehandlungen ausgeschlossen. Da diese Richtlinie aber keine gesetzliche Wirkung entfalten konnte, übernahmen damals Berlin und die Bundesländer Brandenburg und Bayern diese Handlungsempfehlung nicht und Fruchtbarkeitsbehandlungen bei Singlefrauen konnten ohne Angst vor Strafen durchgeführt werden. In dieser Zeit reisten Frauen aus ganz Deutschland nach Berlin, der deutschen Hauptstadt für Single-Mütter.
Noch mehr Sicherheit bekamen die Geschäftskonzepte für Reproduktionsmedizin in Deutschland dann durch das Samenspenderegistergesetz, welches die Samenspende für Singlefrauen im Jahr 2018 aus einer rechtlichen Grauzone herausholte. Das bundesweite Gesetz legt fest, dass der Spender kein rechtlicher Vater werden kann.
Damit wird die Frage wichtig:
Braucht ein Kind einen Vater?
Im Artikel mündet diese Frage schon im Ansatz allein in das Problem der Belastung für die Mutter ohne eine Unterstützung durch den Partner. Jede andere Folge wird ignoriert. Langzeitstudien über das geplante Aufwachsen ohne Vater gibt es nicht. Die Studien, die es gibt, werden dahingehend interpretiert, dass es keinen Unterschied zwischen Kindern aus einer heterosexuell normierten Familie und allen anderen Regenbogen-Konstellationen geben würde.
Diese Fokusierung resultiert aus der political correctness, die Reproduktion genuin als feministisches Bedeutungsfeld interpretiert und Männer als reine Samenspender und Alimentierer und damit als Elemente in der Zulieferkette aus der zentralen Produktion ausgrenzt. Alle Aspekte, die diese Zentrierung anzweifeln, werden vermieden.
Also werden aufkommende Bedenken im Ansatz vom Tisch gewischt und es bleibt allein das Problem: Wie kann ich die Belastung allein überhaupt stemmen?
Die Antwort im Artikel: „Selbst ist die Frau!“
Und: „Verrückt, dass ich jetzt Mutter bin!“
Optionen der Reproduktionsmedizin
Die Befruchtung der eigenen Eizellen durch den Samen eines (teilweise auch) anonymen Spenders erfolgt entweder durch Insemination (Einbringen des Samens in die Gebärmutter) oder durch In Vitro Fertilisation (IVF), der Befruchtung der Eizelle außerhalb des Körpers, was eine sicherere Methode darstellt und oft dadurch ergebnissicherer gestaltet wird, dass gleich zwei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt werden. Deshalb gibt es inzwischen auch mehr Zwillingsgeburten von Frauen um die 40.
Damit ist aber auch die Möglichkeit gegeben, eine weitere künstliche Variante der menschlichen Reproduktion zu verwirklichen: Die Eizell-Spende.
Wenn eine Frau keine befruchtungsfähigen Eizellen produzieren kann, kann sie sich Eizellen kaufen, diese durch IVF befruchten und sich einsetzen lassen.
Damit wird sie zur Leihmutter ihres eigenen Kindes, denn dieses von ihr geborene Kind trägt nicht ihre genetischen Merkmale.
Das hat natürlich entsprechende Folgen:
Wenn ein auf diese Weise erzeugtes Mädchen im Alter von 10 Jahren wegen ihrem auffälligen Sexualverhalten an ihrer Schule zur bisher nicht dagewesenen Sensation wird, hat sie dies weder von ihrer akademischen Mutter ererbt noch im Elternhaus sozial „erlernt“. Es stammt – quasi als Beipack – von der anonymen spanischen Eizellspenderin, die ihr ein „Überraschungs-Ei“ übergeben hat.
Und ich kenne den 14-jährigen Jungen, der – als Einzelkind einer getrennt lebenden Spätgebärenden – noch nicht weiß, dass seine „Mutter“ nur seine Leih- und Pflegemutter ist, was sie ihm bisher und wohl auch noch eine ungewisse Zeit weiter verheimlichen wird. Wie wird er reagieren, wenn er es erfährt? Wird er sich von der „Mutter“, die ihm eine Abstammungsfälschung vorenthalten und ihn damit betrogen hat, abwenden und sich der einzigen genetischen Identifizierung, die ihm zur Verfügung steht, dem Vater, zuwenden?
Und ich kenne viele Kinder, die als Ergebnis einer Abstammungsfälschung durch die Mutter einen tiefen inneren Zweifel in sich tragen.
Wo bleibt in diesem Fall, in dem alle – vom Staat über die Professionen bis zu den Medien – die Egozentrik der Mutter bedienen, das Recht des Kindes auf das Wissen um seine Abstammung, um seine genetische Disposition und das Recht auf seine Selbstbestimmung?
Müssen wir nicht im Interesse der Bedienung des Kindeswohls als primäre Norm im Familienrecht eine kindzentrierte Ethik wirksam werden lassen, die ein solches egozentrisch motiviertes Verhalten von Frauen als Kindesmissbrauch erkennt und entsprechend sanktioniert? Oder müssen Frauen weiter wie Kinder und Behinderte als unfähig zur Übernahme von Verantwortung für ihr eigenes Verhalten behandelt werden?
In keinem einzigen der inzwischen vielen Artikel zum Phänomen kommen diese Gedankengänge vor. Niemand rührt an der Utopie der Mutter, dass dies IHR Kind sei. Und niemand sonst will sie dabei stören, – außer ich.
Diese Leihmutter des eigenen (Fremd-)Kindes wird durch inzwischen völlig veraltete deutsche Gesetze geschützt, die allein die Frau, die das Kind geboren hat, zur unumstößlichen rechtlichen Mutter machen. Damit ist in Deutschland jede Leihmutter die eigentliche rechtliche Mutter des von ihr geborenen Kindes. Leihmutterschafts-Geschäfte müssen also außerhalb von Deutschland erfolgen, um das Kind nicht – legal – an die Leihmutter zu verlieren.
Und „Müttern“, die „IHR“ Kind aus dem Ausland mitgebracht haben, von denen aber bekannt wurde, dass sie es nicht geboren haben, kann eine evtl. durch Passeintrag vorhandene rechtliche Mutterschaft genommen werden, wie ich das schon einmal bei einer Vietnamesin machen lassen musste, die IHR Kind von ihrer Schwester übernommen hatte.
Weiter gedacht…
Wir sind natürlich schon lange auf dem Weg zum Designer-Baby. Die Entwicklung wird aufgehalten durch Scheingefechte auf der bioethischen Ebene. Diese betreffen vorrangig zwei Ebenen:
- Kommerzialisierung von Reproduktion (was ist käuflich erwerbbar? In wieweit wird damit der Mensch zur Ware?)
- Darf der Mensch in seine eigene genetische Architektur mit unvorhersehbaren Folgen für alle weiteren Generationen (die Entwicklung des Menschen insgesamt) manipulativ eingreifen?
Ich möchte diesen beiden Ebenen eine weitere hinzufügen:
- Wie wird durch solche Eingriffe jeder Art die Beziehungstruktur aller Beteiligten beeinflusst? Welche Folgen hat dies für die Rechtsposition aller Beteiligten?
Und es gibt ein weiteres Problem:
Wie beeinflusst die eigene Herkunftshistorie der Protagonist*innen eines internationalen Konsens zur Reproduktionsethik das Ergebnis?
Wirkt sich intrinsische Motivation dahingehend aus, dass die Motivation besteht, eine eigene defizitäre Disposition im genealogischen Kontext zu kaschieren oder zu legitimieren?
Sicher ist, dass dieses Thema eine der spannendsten Konstellationen im derzeitigen wissenschaftlichen Diskurs betrifft.
Im Film HELIX wird die Technik CRISPR zum zentralen Inhalt. Sie stellt eine technische Methode der Genomeditierung dar, die auch das „Enhancement“, das erwünschte Designen von künstlich manipulierten Embryonen, möglich machen könnte. Während diese Methode noch vielen Widerständen gegenübersteht, gibt es eine Methode der Risikominimierung: Eine Frau, die selbst nur defizitär konstruierte Eizellen erzeugt, kauft sich auf dem Reproduktionsmarkt Eizellen verschiedener Frauen ein und lässt diese durch Präimplantationsdiagnostik (PID) analysieren. Dann entscheidet sie, welche davon sie akzeptiert und welche vernichtet werden. Die ausgewählte Eizelle wird ihr dann befruchtet eingesetzt.
Wenn diese Methode als die risikominimierte Lösung angeboten wird, erhält meine dritte Ebene in der bioethischen Fragestellung Bedeutung:
Welche Folgen ergeben sich aus dem Konsumentenverhalten dieser Frau, die ihre subjektive Lebensplanung durch diese Form der Angebot- und Nachfrage-Balance steuert?
In diesem Setting sind außer der Käuferin und dem Verkäufer noch weitere Personen von Bedeutung:
- die Eizellspenderin
- der Samenspender
- die austragende (Leih-)Mutter
- das Kind
- der soziale Vater
In welchem rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungssystem sind diese miteinander verknüpft und welche Folgen ergeben sich daraus im personellen, emotionalen, psychischen Bezug und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen?
Berechtigung
Ist dies alles verantwortbar?
Fragen wir zunächst diejenigen, die daran verdienen:
„Ich finde, jeder Mensch hat das Recht, sein Leben so zu gestalten, wie er möchte“ sagt der Arzt in Berlin, der schon am längsten davon profitiert.
Damit wird deutlich, dass moderne Reproduktion Kinder nicht nur zum Objekt der subjektiven Lebensplanung Erwachsener macht, sondern auch zur Ware, für deren Erwerb entsprechende Fortschritte der Reproduktionsmedizin erkauft werden können.
Dann wird das Bild Realität, das im schweizer Artikel geschildert wird:
Zwei deutsche „Mothers by choice“ sitzen am Abend bei einer Flasche Rotwein in Berlin mit einem Katalog auf dem Sofa und blättern in den Bildern von Babys und den Profilen von Spendern. Als die Flasche leer ist, stehen die Spender fest und der Einkauf kann starten.
Deutsche Männerfeindlichkeit
Über allem steht in Deutschland der Satz aus dem Grundsatzprogramm der SPD:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Kein Wunder, dass der VAMV sich nur um den Kinderwunsch von „Mothers by choice“ kümmert, obwohl das letzte V im Namen für (alleinerziehende) Väter steht. Wann nimmt der VAMV sich endlich selbst ernst und kümmert sich auch um den Kinderwunsch von „Fathers by choise“?
Warum gibt es nur ein Samenspenderegister und kein Eizellenspenderinnenregister und kein Leihmutterregister?
Jeder Mensch hat doch das Recht auf die Kenntnis über seine Herkunft. Warum wird dies in Deutschland von der Befindlichkeit von Müttern abhängig gemacht? Warum also Mutterwohl vor Kindeswohl und Recht der Mutter vor dem Recht des Kindes?
Und wo bleibt in Deutschland das Recht des Vaters?
Wie war das? Die Bettgenossin der Mutter erhält automatisch die Mitsorgeberechtigung zu einem in diese Beziehung geborenen Kind und der Mann, dessen genetische Eigenschaften das Kind (mit-)bestimmen, muss immer noch durch Einsatz von selbst bezahlten Anträgen versuchen, vielleicht an sein Recht zu kommen.
Das ist neben vielen anderen unsäglichen Widerwärtigkeiten ein Merkmal eines politischen Systems, das schon längst in vielen Bereichen den Rechtsstaat verlassen hat.
Projektion
Ich stelle mir als nächsten Schritt in der Reproduktionsmedizin vor, wie zwei „Fathers by choise“ abends bei einer Flasche Rotwein sitzen und im Katalog von Babyfotos und Leihmüttern blättern und, wenn der Wein getrunken ist, gewählt haben und bestellen.
Utopie? Was möglich ist, wird gemacht werden.
Die Frage ist nur, mit welchen ideologischen Leitlinien in Deutschland Wahlfreiheit für Frauen möglichst grenzenlos umgesetzt und für Männer möglichst eng eingegrenzt wird, besonders dann, wenn sie Mütter und Väter sind.
Wir werden das mitverfolgen.
15.07.2026
Das Verwaltungsgericht Bremen hat vier Solo-Müttern („mothers by choise“) Recht gegeben und die Stadt Bremen verpflichtet, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz an die Kinder zu bewilligen.
JA, BINGO!
Was sich Frauen wünschen, muss so teuer werden, dass endlich die Leitung zum Gehirn wieder freigemacht wird.
Und natürlich, die Chancengleichheit muss kommen:
Unterhaltsvorschuss gibt es auch für die von den beiden Vätern bei einer Flasche Rotwein bestellten Kinder.
Die Kinder können ja nichts dafür, dass sie aus dem Katalog kommen.
Was Frauen dürfen, müssen auch Männer in einer durchgegenderten Gesellschaft können dürfen.
Und natürlich:
LASST UNS DAFÜR IN EINER GESELLSCHAFT VOLLER CHANCENGLEICHEIT KÄMPFEN!
20.07.2026
Nicht nur Spanien hat gestern gegen Argentinien gewonnen und wurde damit Weltmeister im Fußball – auch Jens Spahn ist zurückgetreten, der bis heute prominenteste „father by choise“. Er musste als Politiker dafür zurücktreten, was Frauen – und auch anderen Politikerinnen – in Deutschland straffrei garantiert wird.
Wahlfreiheit? Chancengleichheit? Gleichberechtigung?
NICHTS davon!
Deutschland ist eine profeministische totalitäre sexistische Bananenrepublik.
Und – ich denke, als Politiker dieses Ranges gibt es genug Beziehungen, um sich die richtige Leihmuter auszusuchen und mit ihr auch vorher Kontakt aufzunehmen. Es gibt also schon die Chance einer Auswahl.
Die Szene mit dem Katalog bei einer Flasche Rotwein wäre also nicht total daneben.
Spahn ist ja nicht dumm. Das bedeutet aber, dass er um das Risiko wusste.
Und sich in diesem femidiktatorischen Habitat selbst zum Prüfstein zu machen, ist schon mutig.
Alle Achtung!
Wechselt er nun die Partei oder zieht er sich ins Privatleben zurück und genießt das Muttersein?
Und wo ist die fett aus Steuergeldern geölte Organisation, die für ihn und andere „fathers by choise“ einen Club in Berlin aufmacht?
Ich musste feststellen, dass dies ein Artikel ist, der wohl noch viele UPDATES erfordern wird.
Sowohl die Nachrichten als auch die Wissenschaft wird mit einer Flut von Novitäten aufwarten, auf die reagiert werden muss.
Und der Titel legt mein Gewicht eben nicht auf das zentrale bioethische Thema, sondern bewusst auf eine der Folgen.