Verfahren gegen SV Günter am Landgericht Stuttgart am 12.04.2024
Im Vorfeld hatte insbesondere Gregor CO dazu beigetragen, dass dieser Verfahrenstermin in der Betroffenen-Szene bekannt gemacht wurde. Außerdem hatte die Stuttgarter Zeitung unter dem Titel „Unerlaubte Arbeitsteilung in der Gutachterbranche“ auf das Verfahren aufmerksam gemacht.
Ich fürchtete, dass es zu einer taktischen Verlegung kommen könnte, was wir bei vergleichbaren Prozessterminen schon öfter erlebt hatten. Aber der Termin fand statt.
Um die Anreise dafür nutzen zu können, mit anderen in Kontakt zu kommen und auch sicher einen Platz zu bekommen, war ich schon über eine Stunde vor dem Beginn des Termines vor Ort.
Gregor hatte seinen Anhänger mit den thematisch orientierten Plakaten, mit dem er schon seit Wochen Aufsehen erregte und auch die Polizei in Stuttgart beschäftigte, direkt vor dem Landgericht geparkt und wies damit auf den Termin hin.
Es zeigte sich, dass die groß aufgemachten Propagandatöne vieler – insbesondere von Aktivistinnen der Mütterszene – nichts weiter als Geschwätz waren. Sie fehlten.
Trotzdem versammelten sich auf dem Flur vor dem Prozessraum rund 50 Personen als Verkörperung der interessierten Öffentlichkeit, was dazu führte, dass der Termin in den größten zur Verfügung stehenden Raum verlegt werden musste. Nicht alle konnten Plätze finden, was dazu führte, dass besonders die später Hinzukommenden entweder stehen oder auf dem Boden sitzen mussten. Das Verfahren wurde schließlich von 57 Personen aus dem Zuschauerbereich interessiert verfolgt.
SV Günter fehlte. Er tat es sich nicht an, sich denen zu stellen, die Grund genug hatten, ihn mit Genugtuung als Angeklagten vor Gericht sehen zu können. Seine Anwältin hatte wenig zu sagen, weil sie vom Ansatz her schon mit dem Wohlwollen des Richters rechnen konnte.
Auf der Klägerseite waren vier Personen: Das klagende Elternpaar mit ihrem Anwalt Langhans und eine weitere Anwältin.
Um was ging es?
Das türkisch-stämmige Elternpaar hatte zwei Söhne, einen in der Teenyphase und ein Kleinkind. Der Ältere war hoch auffällig und wurde als Träger einer schweren Krankheitsform aus dem Formenkreis der Schizophrenie beschrieben, was dazu führte, dass er sich schlecht sozial einordnen konnte und sowohl in der Schule als auch im sonstigen Lebensumfeld hoch auffällig war und destruktiv handelte.
Es kam zu einer Beurteilung durch den Sachverständigen Günter. Dessen Urteil fiel außerordentlich überraschend aus:
Der Junge ist gesund. Seine Familie ist krank.
Für das Jugendamt war das ein klares Signal, reflexartig handeln zu müssen: Entweder die Familie stimmt der Inobhutnahme des „gesunden“ Kindes zu oder das Jugendamt wird auch das Kleinkind aus der Familie herausnehmen.
Solche Erpressungen kennen wir in unzähligen Variationen. Sie sind immanenter Bestandteil von familiengerichtlichen Verfahren.
Der Junge kam also ins Heim, wo er bei der ersten Unterbringung (unter dem Diktat von Günter) miserabel untergebracht und auch miserabel versorgt wurde. Er war ja angeblich gesund. Es kam zu einer Unterbringung in einem zweiten Heim, wo sowohl Versorgung als auch Therapie bedeutend besser waren. Trotzdem kam es zu Vorfällen, die schließlich dazu führten, dass das Jugendamt, das vorher die Familie erpresst hatte, einer Inobhutnahme zuzustimmen, die Familie aufforderte, ihn wieder zurück zu nehmen, weil sie derzeit keinen Platz für ihn finden könnten.
Verschiedene Irrungen und Wirrungen zu weiteren Unterbringungen führten schließlich dazu, dass der viel zu lange nicht bzw. schlecht therapierte Junge sich vor einen Zug warf und dabei zu Tode kam.
Die Abläufe sind gruselig und lassen einen erstarren.
Es wurde deutlich, dass die GESAMTE familiale Intervention in diesem Fall versagte.
Es wurde deutlich, dass in diesem Fall die Eskalation, die schließlich zum Tod des Kindes führte, vom staatlichen Wächter gesteuert und inszeniert wurde.
Und es wurde deutlich, dass die wesentliche Rolle für den Auslöser dieses Eskalationsprozesses vom SV Günter ausging.
Günter hat dieses Kind nicht eigenhändig getötet, ja. Aber er hat über ein inhaltlich falsches Gutachten die Verantwortung für die allein dadurch ausgelösten Folgen zu tragen.
An dieser Stelle zeigte sich, dass der Richter am Landgericht keine Ahnung hat von den Abläufen und Zwängen im familiengerichtlichen Kontext und dass er die Verantwortlichkeit von Günter als „Chef im Ring“ bei der Steuerung der familialen Intervention in diesem Zusammenhang nicht nachempfinden konnte.
Wohl alle unter den Zuschauern, die als Einzige ermessen konnten, was mit dieser Familie familienrechtspraktisch inszeniert wurde, hatten Bewunderung für den Vater, der wohl 90% Redeanteil im Termin hatte und der gefasst und kompetent vortrug.
Jeder erkannte, dass der Vorsitzende zwar das (böse) Spiel zu leiten hat und schließlich auch entscheiden wird, dass er aber weder das Spielfeld noch die Regeln kennt, denen der abgeschlossene Teil im Rahmen der familialen Intervention unterworfen war.
Und ein Raunen mit Missfallensäußerungen ging durch den Raum, als die Vertreterin des Angeklagten ihren einzigen Redebeitrag hatte.
Die Zahlenspiele im Antrag um die Entschädigungssummen für die Inobhutnahme und der weiteren vier Anklagepunkte, unter anderem das Delegationsverbot, demonstrierten einerseits, dass die Anklage nicht durchdacht war, machten aber auch deutlich, dass – obwohl es insgesamt um 100.000 Euro geht – ALLES, was da gezahlt werden könnte, einen Witz darstellt im Vergleich zu dem, was dieser Familie vom Staat angetan wurde.
Muss erwähnt werden, dass eine ganze Truppe von Sicherheitspersonal aufgefahren wurde, um den möglicherweise ausbrechenden Zorn der interessierten Öffentlichkeit kontrollieren zu können? Als schließlich wieder alle draußen vor dem Gebäude waren, war es die gesamte Truppe, die uns beobachtete und den Zugang zum Gebäude abriegelte.
Dieser Verfahrenstermin war die klitzekleine oberste Spitzes eines Eisberges. Unter der Wasseroberfläche ist unser gesamtes System von familialer Intervention, die gesamte Gutachterbranche mit dem Delegationsverbot und den üblen Machenschaften an der DSGVO vorbei, drum herum und immer wieder auch glatt hindurch, angekratzt worden. Und wir müssen die Angriffsflächen finden, wo wir den bemüht gesäuberten Teppich über dem ganzen Misthaufen anheben können, um wenigstens einen schnellen Blick auf das zu werfen, was diese Regierung uns immer noch antut und uns durch ideologisch gesteuerte Reformverzögerungen weiterhin zumutet.
Siehe auch
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.zivilklage-vor-dem-landgericht-stuttgart-tod-auf-dem-s-bahn-gleis-gutachter-soll-dafuer-bezahlen.5800d5d2-373f-4387-9508-7cef26279427.html
Gutachter im Familienrecht ist ein Traumjob für Sadisten
Das heißt nicht: Jeder Gutachter ist ein Sadist. Es bedeutet nur, dass die Abläufe im Familienrecht so angelegt sind, dass sich ein Sadist als Gutachter eine goldene Nase verdienen kann. Ich kenne welche.
Das Familienrecht hat mit Recht fast nichts zu tun. Maßgeblich ist das „Kindeswohl“, das ein unbestimmter Rechtsbegriff bleiben soll, weil man damit alles und das Gegenteil rechtfertigen kann. Diese Beliebigkeit, gepaart mit Mütterzentrierung, liefert die immer wieder auch hoch defizitären Lösungen im Familienrecht, die täglich tausendfach das Leben von Familien nachhaltig bestimmen.
Obwohl jeder weiß, dass gerade das Schwierigste, Kinder in die Welt zu setzen und zu erziehen, nie vermittelt und erlernt wurde, wird im Fall des Scheiterns defizitorientiert abgestraft. Es gibt keine Unterstützung und schon gar keine Empathie.
Und über allem thronen als „Chefs im Ring“ und als angebliche Vertreter der Wissenschaft die Mitglieder der Sachverständigen-Kaste und machen mit beim munteren Zerstören von Familien. Kein Wunder, wenn Betroffene inzwischen massenhaft rebellieren.
Krieg Franzjörg, Väteraufbruch für Kinder, Landesverein BW