- ORGANISATION
Das Jugendamt ist eine lokale, politisch verortete Behörde. Deshalb ist der oberste Dienstherr des Jugendamtes einer Stadt auch immer der Oberbürgermeister. Der oberste Dienstherr eines Jugendamtes im Landratsamt ist der Landrat.
Da außerhalb des Jugendamtes selbst niemand eine Ahnung von Sozialpädagogik hat, landet eine an den obersten Dienstherrn adressierte Dienstaufsichtsbeschwerde natürlich bei der Amtsleitung des Jugendamtes, womit das Jugendamt selbst über Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sich selbst entscheidet. Das ist natürlich ineffektiver Blödsinn – aber so funktioniert das.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt
Eine Fachaufsicht gibt es nicht.
Damit ist das Jugendamt autonom und kann machen, was immer es will.
Das einzige Korrektiv sind die Medien. Was das Jugendamt am meisten fürchtet, ist schlechte Presse in eigener Sache.
Und wenn sowas kommt, wird an der Oberfläche geschönt und möglichst wenig verändert.
Da ein solches Konstrukt eine Schande für einen demokratischen Rechtsstaat im 21. Jahrhundert darstellt, will ich die Jugendämter radikal umgestaltet sehen. Sie müssten „Kompetenzzentren für soziale Praxis“ sein, fachlich supervidiert werden und einer Fachaufsicht unterstellt sein.
- GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Grundlagen für alles jugendamtliche Handeln ist in den Sozialgesetzbüchern I bis XII festgelegt.
Für die Problematik von Trennungsfamilien ist insbesondere das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zuständig. Darin sind z.B. die Leistungen der Jugendhilfe beschrieben:
(in Auswahl)
- 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Pendant zum § 1666 SBG)
- 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- 27 Hilfe zur Erziehung
- 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- 42 Inobhutnahme von Kindern
- 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- 59 Beurkundung (z.B. Vaterschaftserklärungen, Sorgerecht für nicht eheliche Väter)
- STRUKTUR DER BESCHÄFTIGTEN
In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es 88% Frauen und 12% Männer
Beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) gibt es 81% Frauen und 19% Männer
Quelle: KomDat 01/2020
Es gibt also in den Jugendämtern etwa 85% Frauen.
Damit ist das Jugendamt von Frauen dominiert. Viele davon sind geschieden mit schlechten eigenen Erfahrungen und sehen in jedem Vater ihren gehassten Ex vor sich.
FRAUENDOMINIERUNG und MÜTTERZENTRIERUNG ist daher das dominante Programm der Jugendämter.
Es müsste dringend die Forderung nach einer Männerquote im Jugendamt geben.
Solange es überwiegend Frauen beim Jugendamt gibt, müsste bei jeder Einstellung ein Männerbeauftragter mit Sonderstimmrecht beteiligt sein und in jedem Fall einer Familie vor dem Familiengericht müsste von Seiten des Jugendamtes (§50 SGB VIII) ebenfalls ein Väterbeauftragter beteiligt sein.
Außerdem ist die Fluktuation der Beschäftigten im Jugendamt ungewöhnlich hoch. Ständige Wechsel der Zuständigkeit im Jugendamt kommen also nicht nur durch die destruktive Umzugsplanung von Müttern mit Kindern (womit im Einzelfall auch innerhalb der BRD über 1000 km Entfernung zwischen Kind und Vater installiert werden können), sondern auch durch die Fluktuation im Jugendamt selbst.
Die Motivation der weiblichen Beschäftigten im Jugendamt kommt häufig aus der eigenen Biographie. Sie projizieren dabei ihre eigenen Traumata auf die beruflichen Abläufe.
Die Ausbildung in der Sozialpädagogik ist dem gerade herrschenden gesellschaftspolitischen Zeitgeist unterworfen und wirkt durch die Lehrenden an den Hochschulen mit einer Generation Verzögerung fort.
Die eigene Biographie prägt und selektiert danach alle Lerninhalte und dominiert damit die eigene berufliche Wirksamkeit.
SozPäd-Geschwätz
- INHALTLICHE POLITISCHE VERORTUNG
Die Sozialpädagogik ging in den 70er Jahren noch vom Hausfrauenmodell aus.
„Kinder gehören zur Mutter“ war die dazugehörige Doktrin. Und natürlich waren die Väter allein zur Anschaffung von Geld und Überweisung dieser Barwerte (und keiner anderen Werte…) an die Mutter zuständig.
Heute wird diese antiquierte und den heutigen Familienstrukturen nicht mehr angemessene Doktrin im Interesse einer ungezügelten „Frauenförderung“ gerne beibehalten. Im Interesse einer kritischen Sichtweise wähle ich in diesem Fall einen provokanten Denkansatz: Damit erhält Unterhalt aber den Geruch einer sexuell diskriminierenden Prostitutionsorientierung, in Folge deren die Mutter nicht mehr ihren Körper selbst einsetzt, sondern das Kind als Frucht ihres Körpers zur weiteren Generierung von Barzuwendungen missbraucht. Das ist zwar eine drastische Interpretation, die aber immer wieder in den über 3000 dokumentierten Trennungsschicksalen meiner Beratungstätigkeit Bestätigung findet.
Die Wissenschaft beteiligt sich an dieser obszönen Sichtweise durch die Dominanz der Primärbindung als maßgebende Theorie.
Heute haben wir zwar die Forderung an den Mann und Vater zur gleichwertigen Teilhabe an der Erziehungs- und Hausarbeit – aber nicht die Forderung an die Frau zur gleichwertigen Teilhabe an der Erwerbsarbeit, obwohl doch die Mädchen die Gewinnerinnen unseres Schulsystems sind. Mütter fürchten die Option der Zahlung von Kindesunterhalt. Sie tun lieber Vätern das an, was sie selbst wie der Teufel das Weihwasser fürchten.
Im Trennungsfall machen viele Mütter die Rolle rückwärts ins Hausfrauenmodell, um legal abkassieren zu können.
Ist es verwunderlich, wenn die Frauendominierung und Mütterzentrierung im Jugendamt diese Doktrin stützt?
Kapitulation des Jugendamtes
Staatlich gibt es keine Familienpolitik nach der Trennung. Diese wird nahtlos durch Alleinerziehendenförderung ersetzt.
Schon das Bundesverfassungsgericht hat am 29.01.2003 in seiner Entscheidung zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter jede Mutter mit dem Prädikat GUT bewertet und jeden Zweifel daran außer Kraft gesetzt. Dies wurde zwar 7 Jahre später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig erkannt, das BVerG war aber nicht fähig, die zugrunde liegende Geschlechterdiskriminierung abzuschaffen und hat der Politik aufgegeben, eine neue Regelung zu finden. Unsere PolitikerInnen haben 3 Jahre gebraucht, um eine Regelung zu finden, die sowohl menschenrechtlich gesehen nicht besser als auch rechtssystematisch pervers ist.
In der Lösung vom Mai 2013 muss Kooperation konfrontativ eingeklagt werden, wobei mit den gesetzlich vorgegebenen Fallen taktiert werden kann.
Seminar „Sorgerechtsbeantragung für nicht eheliche Väter“
Geschlechterdiskriminierende Mantras wie „Männer sind Täter – Frauen sind Opfer“ gehören zum gesellschaftspolitischen Alltag, sind allgemein geduldet und bestimmen unsere Familienrechtspraxis.
Wen wundert, wenn das frauendominierte Jugendamt fleißig an der Zementierung solcher Diskriminierungen mitwirkt?
Wen wundert, dass die gesamte frauendominierte und mütterzentrierte Helferinnenszene in der flächendeckend installierten Frauenförderung und in den Beratungsinstitutionen, Aufklärerinnenszene (sexueller Missbrauch), Gewaltschutzinstitutionen, Träger der Freien Jugendhilfe, etc. dieser Diskriminierung dient?
Die lokalpolitische Verortung bestimmt damit die ideologische Aufstellung, mit der political correctness umgesetzt wird. Die Auswahl der Amtsleitung, die Auswahl der ReferentInnen in Fortbildungsveranstaltungen, die Steuerung der Supervision und die Vernetzung mit den durch die Kommune aus Steuergeldern unterstützen Vereinen und Organisationen – alles dient der ideologischen Steuerung des Jugendamtes.
Wenn dann die politisch-ideologische Verortung durch die Auswirkungen der Beschäftigtenstruktur zusätzlich überlagert wird, potenzieren sich die Diskriminierungseffekte gegen Väter und die Ausrichtung auf die ungezügelte und nicht hinterfragte Bevorzugung von Müttern.
Die Beschäftigten im Jugendamt sind außerdem personell vernetzt mit Organisationen der Frauenförderszene, den Mütterberatungsstellen, den Antigewaltorganisationen, der Aufklärerinnenszene und der Frauenhausszene. Es gibt weitere Überlagerungen mit egozentrischen feministischen Organisationen wie „Frauen helfen Frauen“ oder „Zonta“.
Damit sind Täterinnen und Männer als Opfer kein Thema.
Muss man(n) sich über das Ergebnis wundern?
Schließlich gibt es immer wieder Szenen im Familiengericht, wo ein Vater mit 5 und mehr Frauen konfrontiert ist, was hin und wieder auch in ein teuflisch eingefädeltes Schlachtfest ausartet.
Die Norm, die die Politik vorgibt und die gerade von vielen Jugendämtern umgesetzt wird, heißt:
Mütterzentriertes Residenzmodell mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den „kindesbesitzenden“ Elternteil
Außerdem gehören zu dieser Doktrin die Pflege und die Förderung der Vorbehalte gegen die Doppelresidenz (Wechselmodell):
Die Eltern dürfen nicht streiten, die Kommunikation muss vorbildlich sein, bei behaupteter Gewalt gibt es keine Doppelresidenz.
Eine Mutter muss also nur jede Kommunikation verweigern und Gewalt behaupten – und schon gibt es keine Doppelresidenz und sie hat die Option zum Kindesbesitz.
Unser RECHT sorgt also dafür, dass destruktive Egoismen belohnt werden.
Zurecht fragt sich jeder des Denkens fähiger Mensch, was bei solchen Auswirkungen noch vom demokratischen Rechtsstaat übriggeblieben ist.
Viele können diesen nicht mehr erkennen.
Und natürlich reagieren sie – im Netz, auf der Straße, bei Wahlen.
Niemand muss sich wundern, wenn Parteien eine Mehrheit bekommen, mit denen die GestalterInnen des sogenannten Rechtsstaates nichts mehr anzufangen wissen.
- AUFGABEN DES JUGENDAMTES
5.1 BERATUNG
Zunächst einmal hat der ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugendamt) nach den §§ 17 und 18 SGB VIII zu beraten. Das ist ihre vorrangige Aufgabe.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Typische Aussagen von JugendamtmitarbeiterInnen:
„Wenn sich die Eltern nicht einig sind, können wir auch nichts machen…“
„Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch Ihrem Kind gut!“
„Ein Kind gehört schließlich zur Mutter!“
Zitate aus dem Jugendamt
Der Verweis auf die Uneinigkeit der Eltern ist nichts weiter als Arbeitsverweigerung. Diese Eltern haben sich schließlich getrennt, weil sie NICHTS mehr konsensual regeln können – und im Trennungsfall schon gerade alle Abläufe im Kampf um das Kind nicht.
Außerdem ist Beratung wie Mediation freiwillig. Es genügt also die Beratungsunwilligkeit einer Partei (meist der kindesbesitzenden Mutter), um alles zu blockieren und daraus Gewinn zu ziehen.
Das Jugendamt hilft dann mit, indem es die einseitige Kommunikationsunwilligkeit als beiderseitige Kommunikationsunfähigkeit erkennt: „Die Eltern streiten.“
Wo bleibt in einem solchen Fall die Allparteilichkeit des Jugendamtes auf Seiten der Eltern und wo bleibt die Fokussierung auf die Bedürfnisse des Kindes?
Wo bleibt eine kindzentrierte Ethik?
Ist das Kindeswohl dann auch die Maskierung der Mütterzentrierung des Jugendamtes?
Fazit:
Das Jugendamt versagt oft bei seinen zentralen Aufgaben.
Zur Klarstellung:
Natürlich gibt es keinen „Kindesbesitz“. Es gibt aber immer wieder Elternteile, die sich so benehmen, als würden sie das Kind besitzen. In solchen Fällen rede ich ebenfalls Klartext und schreibe von KINDESBESITZ.
Die Beratung wird heute in den meisten Fällen nicht mehr vom Jugendamt geleistet. Sie wird als HzE nach § 27 SGB VIII outgesourct und an einen Träger der Freien Jugendhilfe abgegeben.
Dann tritt das Jugendamt als Mitwirkender und Finanzierer auf und der Träger ist dem Jugendamt Rechenschaft über seine Leistung schuldig.
5.2 MITWIRKUNG IM FAMILIENGERICHTLICHEN VERFAHREN
Das Jugendamt steuert in jedem familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII seine sozialpädagogische Expertise bei.
Dazu bestellt das Jugendamt die Eltern ein und führt ein Gespräch mit ihnen.
Oft ist dabei die Frage, ob die Stellungnahme des Jugendamtes mehr Fachkompetenz oder mehr Amtskompetenz aufweist.
Diese Stellungnahme kann schriftlich erfolgen, kann aber auch nur mündlich im Verfahrenstermin geäußert werden und wird dann familiengerichtlich protokolliert.
Ein Vater schrieb mir am 12.11.2020 zu seinem Termin mit der Mutter beim Jugendamt:
„Das Gespräch mit dem Jugendamt war eine Katastrophe. Die Mutter wiederholte ihre Schuldtiraden und Diffamierungen. Das Jugendamt hat die Mutter mit Samthandschuhen angefasst. Die Kinder wollen angeblich nur noch alle 14 Tage am Wochenende zum Papa. Laut Jugendamt wurde dies in kindgerechter Sprache vermittelt, weshalb man dies glaube… obwohl einer meiner Söhne sagte, der Papa solle endlich ein Dokument unterschreiben, damit er den Papa wieder sehen könne.
Ohne Worte.“
Väter vom Jugendamt im Stich gelassen
5.3 KINDESSCHUTZ
Das Jugendamt kann nach § 8a SGB VIII einen Antrag an das Familiengericht stellen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls erkennt.
In solchen Fällen kann das Jugendamt seine Machtfülle ausleben. Es kann ein Kind umgehend aus der Familie gewaltsam herausholen und auch spontan in Obhut nehmen.
https://vater.franzjoerg.de/gewaltsame-herausnahme-eines-kindes/
Gewaltaktionen des Jugendamtes
Es besteht zwar immer das Problem der Angemessenheit der Maßnahme, wofür das Familiengericht seine Zustimmung geben muss. Da aber das Familiengericht nur juristisch zuständig ist und von Sozialpädagogik (meist) keine Ahnung hat, überlässt es dem Jugendamt, mit dem es viele Jahre lang zusammenarbeiten MUSS, die fachliche Beurteilung.
Natürlich wirken auch hier die geschlechterdiskriminierenden Haltungen:
Als im Jahr 2005 ein totes Kind in einer Tiefkühltruhe entdeckt wurde und weitere Babyskelette in Blumentöpfen auftauchten, sorgte der bundesweite Medienhype für eine Zunahme der Inobhutnahmen. Man vermied aber, die eigentliche Ursache anzugehen: Die Wahlfreiheit von Müttern, immer alles allein entscheiden zu können und damit auch eine Tötung des in ihr gewachsenen Kindes als eine mögliche Option zu erkennen.
Der heftige Skandal in Staufen bei Freiburg kam nur deshalb zustande, weil Richterinnen, auch am OLG (eine war die Frau eines Richters am Bundesverfassungsgericht), alle Kontrollmaßnahmen einstellten, weil die Mutter meinte, dass sie keine Familienhilfe als Kontrolle bräuchte, weil sie schon das Richtige zu machen wisse.
Das fatale Axiom der „Guten Mutter“
Ist es richtig, wenn Väter immer als potentielle Täter behandelt und Mütter immer als a priori GUT eingestuft werden?
Ist eine Inobhutnahme erfolgt und vom Familiengericht abgesegnet, geht nichts mehr am Jugendamt vorbei. Im Hintergrund fließt eine Menge Steuergeld: Jede Inobhutnahme kostet die Bürger im Jahr rund 100.000 Euro.
So viel Geld sorgt dafür, dass sich diese Szene einigelt und unangreifbar macht.
Ein Kind aus dem Heim zu holen, ist nahezu unmöglich.
Will man dennoch erfolgreich sein, bedarf es jahrelanger Geduld und bedingungsloser Kooperation mit dem Jugendamt.
Es kann natürlich auch sein, dass ein Jugendamt über die typischen Mechanismen dieser besonderen Szene so richtig Mist baut.
Im Fall eines Pfälzer Jugendamtes hat dies alle 4 Kinder aus einer Familie herausgeholt. Das Jüngste – ein Mädchen – war hoch auffällig.
Das Jugendamt hatte eine tolle Idee: Wir grenzen das Kind von den Eltern ab, um zu sehen, ob dann die Auffälligkeiten zurückgehen.
Folge: Die Eltern erhielten 5 Jahre lang (!) weder Kontakt zum Kind noch Kontakt zu einem der rund 10 VormündInnen während dieser Zeit.
Das ist gesetzwidrig – aber durchaus üblich in dieser Szene.
Es stellte sich erst viel zu spät heraus, warum die Eltern keinen Kontakt erhielten:
Das Kind wurde ohne Kontakt zu den Eltern noch auffälliger und begann als Ventil für seine Lage, Glassplitter, Bleistiftspitzerklingen oder Splitter von zerbrochenen CDs zu schlucken. Dies wurde so lange ohne jede konzeptionelle Veränderung belassen, bis das pubertäre Kind in seiner retardierten Konstitution diese Option regelrecht als erfolgreiches Mittel in der Auseinandersetzung mit seiner von den Eltern isolierten Lage eingeübt hatte.
Da schließlich eine Befragung der Krankenkasse zum Unfallgeschehen wegen Tatenlosigkeit der Vormündin bei den Eltern landete, erhielten diese zum ersten Mal Einblick in die ungeheuerlichen Vorgänge. Das Jugendamt hielt die Eltern draußen, weil sie nicht erfahren sollten, dass Jugendamt und Heim das Kind suizidal gemacht hatten.
5.4 STEUERUNG ALLER FAMILIENHIFEMASSNAHMEN
„Familienhilfe hat die Aufgabe, defizitären Müttern den Kindesbesitz zu sichern.“
Franzjörg Krieg 10.12.2013
https://vater.franzjoerg.de/familienhilfe/
„Familienhilfe hilft vornehmlich sich selbst.“
Tagesspiegel 22.08.2011
Die Familienhilfe benutzt für die Problemlösung die falschen Instrumente. Man kann passgenaue und variable Lösungen nicht an Organisationen abgeben, die nach Prinzipien der Wirtschaftlichkeit (volle Auslastung, Planbarkeit, etc.) arbeiten.
Die Familienhilfe wird von Anforderungen überrollt. Und sie bemerkt ihre Wirkungsarmut. Dieser wird mit einer Flut von Angeboten und der Generierung von Schlagworten und Abkürzungen dazu begegnet:
BU, BÜ; SPFH, AFH, AFT, Clearing, Erziehungsbeistand, ISZ (Intensives Schulungswohnen auf Zeit), …
Als Verwalter aller HzE-Angebote macht das Jugendamt Verträge mit Trägern und schnürt Angebotspakete (BU-Staffeln). Die Träger sind dem Jugendamt als Geldverteiler gegenüber verpflichtet.
Es wird ein Hilfeplan erstellt, der in Abständen von 6 Monaten in einem Hilfeplangespräch mit Hilfeplangesprächsprotokoll als Hilfeplanfortschreibung überprüft und angepasst wird. Es wundert wohl niemand, wenn der sprachliche Duktus eines solchen Protokolls viel von der Terminologie eines Arbeitszeugnisses aufweist.
Gerade in Sachen BU (Begleiteter Umgang) gibt es immer wieder Engpässe und ausgegrenzte Elternteile müssen in einem Verfahren, in dem familiengerichtlich ein Beschleunigungsgebot besteht, 3 bis 9 Monate (was ich in Einzelfällen beweisen kann) auf die Umsetzung des familiengerichtlichen Beschlusses zum BU warten. Das ist eine der vielen Abstrusitäten in diesem Geschäft.
In einem solchen Fall sollte regelmäßig das Verwaltungsgericht eingeschaltet werden, das den finanziellen Träger (Stadt oder Landkreis) dazu verpflichten kann, die fehlenden Ressourcen zu schaffen.
5.5 NOTARIELLE FUNKTION
Das Jugendamt hat eigene Notare zur Verfügung, die Vaterschaft und Mutterschaft, Unterhaltstitulierung, Adoption oder das Sorgerecht für nicht eheliche Eltern dokumentieren können.
- UMGANG MIT DEM JUGENDAMT
Wie mit einer solchermaßen aufgestellten und strukturierten Behörde umzugehen ist, der man nicht ausweichen kann, ist eine Kunst für sich.
Dafür gibt es ein eigenes Seminar.
Umgang mit dem Jugendamt
Wie verhalte ich mich beim Jugendamt?
Es verwundert nicht, wenn ich schon vor 20 Jahren Vorschläge zur Neuorientierung von Jugendämtern machte – und wenn diese heute noch (fast) aktuell anmuten:
Hinweise zur Leistungsoptimierung von Jugendämtern aus der Sicht betroffener Väter
Immer wieder landen bei mir Schilderungen von Vätern über Auswirkungen der Frauendominierung und der davon ausgehenden Mütterzentrierung in den Jugendämtern.
Hier ein Beispiel:
Hallo Franzjörg,
heute hat der Gesprächstermin mit uns Eltern im Jugendamt stattgefunden.
Das Ziel der Mitarbeiterin, Frau E., war es scheinbar, herauszufinden, ob man sich den anstehenden familiengerichtlichen Verfahrenstermin in einer Woche evtl. sparen kann.
Im Prinzip hat sich Frau E. überwiegend auf die Mutter fokussiert und sich von ihr die aktuelle Situation schildern lassen.
Ich habe hin und wieder ergänzt, wenn ich es für notwendig erachtet habe. Bspw. habe ich auf die Wohlverhaltensklausel hingewiesen, weil diese regelmäßig von der Mutter und der Oma ms. missachtet wird.
Frau E. hat meine Schilderungen damit abgetan, dass unser Sohn die Dinge, die er mir zum Verhalten von Mama und Oma erzählt, womöglich erfindet, weil es seine Art ist, mit der Situation umzugehen.
Als Beispiele habe ich angeführt, dass die Mutter dem Kind vor der ersten Übernachtung bei mir Nachrichten vorgelesen hat, in denen seine Onkels, die Brüder der Mutter, schreiben, dass sie ihn vermissen werden, wenn er bei mir übernachtet.
Außerdem habe ich geschildert, dass seine Oma ihm erklärt hat, dass er ja nicht bei seiner Mutter sein kann, wenn er bei mir übernachtet.
Daraufhin hat Frau E. kurz den Loyalitätskonflikt angerissen und das war es dann auch.
Es kam keine Erläuterung von ihr, was ein solches Verhalten – sollte es tatsächlich wahr sein – mit dem Kind macht.
Wir haben dann die Stufen aus dem Antrag zur Neuregelung des Umgangs angesehen und darüber verhandelt, wie man sie am besten umsetzen kann.
Was bei den Verhandlungen immer wieder auffällig war, ist, dass die Mutter die Zeiten wiederholt auf ein Minimum reduzieren wollte und dies über das Tempo des Kindes begründete. Sie hat offensichtlich massive Schwierigkeiten, sich vom Kind zu lösen.
Dieses Verhalten wurde von der Mitarbeiterin des Jugendamtes erkannt und bedient. Ihr Mitschwingen mit der Befindlichkeit der Mutter war deutlich.
Die weiteren Stufen des unterwöchigen Umgangs sowie eine Regelung für Feiertage und Ferien blieben unberücksichtigt.
Dafür wurde abschließend ein weiterer Termin in zwei Monaten im Jugendamt vereinbart.
Zum Ende hin fragte mich Frau E., was wir nun mit dem Gerichtstermin machen werden.
Ich habe ihr geantwortet, dass ich das nicht jetzt und hier entscheiden möchte.
Sie meinte wohl, dass ich mich erneut mit einer Abspeisung mit einem Minimum an Kontakt zum Kind zufrieden gebe und meinen Antrag zurückziehe. So, wie die Mutter jahrelang die Übernachtungen des Kindes bei mir verhinderte, will sie nun auch eine Ferienregelung verhindern.
Zusätzlich wurde die Mutter von Frau E. noch darauf hingewiesen, dass sie doch die Geburtstage der Familienangehörigen, Oma, Opa usw. raussuchen sollte. Mich hat sie zur selben Sache nicht aufgefordert. Es geht also nur darum, herauszufinden, an welchen Tagen das Kind eben nicht bei mir sein kann.
Ich denke, es ist genau so, wie du es in einer deiner letzten E-Mails geschrieben hast:
„Du wirst allein mit der Mutter nichts mehr herausholen können. Und das Jugendamt und die Beratung werden auch nicht auf die Mutter einwirken, sondern bremsen dort mit, wo die Mutter bremst.“