Wie verhalte ich mich beim Jugendamt?
Ich werde immer wieder gefragt, wie man sich am besten bei einem Jugendamtstermin verhält. Eine solche beiläufig gestellte Frage kurz zu beantworten, geht nicht. Dazu halte ich extra ein Ganztages-Seminar ab, das 6 volle Zeitstunden reine Seminarzeit umfasst. Das geht eben nicht „mal kurz“. Ich versuch’s trotzdem. Und damit ich das nicht in jedem Einzelfall wieder und wieder machen muss, schreibe ich endlich dazu einen Artikel. Gerade gestern habe ich einen anderen Artikel verfasst, der die mangelnde fachliche Qualifikation von JugendamtsmitarbeiterInnen zum Thema hat. Damit muss man eben leben. Jede Aktion dagegen oder jedes Misstrauen deshalb wird abgestraft und mindert damit die eigene Wirksamkeit. Aufgabe des Jugendamtes nach §17 und 18 des SGB VIII ist die Beratung – und das war’s auch schon. Wer vom Jugendamt ein Einschreiten erwartet, kann das Kind aufgrund von massiver Kindeswohlgefährdung aus der Familie herausholen lassen. Das war’s dann aber schon mit der Macht des Jugendamtes. Beratung bedeutet nicht Zwang ausüben oder entscheiden oder bestrafen. Das kann nur das Familiengericht – macht dies aber gegen die/den Kindesbesitzende/n auch bei groben Verstößen in der Regel nicht. Beratung ist auch freiwillig. Wer sich nicht beraten lassen will, der kann auch nicht dazu gezwungen werden. Was das Jugendamt … Wie verhalte ich mich beim Jugendamt? weiterlesen
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