Umfrage zur Wirksamkeit der Nutzung des Frauenhauses durch Mütter im Kontext von Trennung und Scheidung
Vorabbemerkung
Um im Voraus abzusehender Kritik entgegen zu kommen, muss ich erklären:
Es gibt Frauen, die Grund haben, ins Frauenhaus zu gehen. Hilfeinstrumente für Frauen stelle ich nicht in Frage.
Ich wende mich ausschließlich gegen den Missbrauch der Institution Frauenhaus. Und ich wende mich gegen die Machenschaften von „autonomen“ Frauenhäusern, die ihren eigenen Missbrauch selbst mit inszenieren.
Außerdem wende ich mich gegen Formen von sexistischer Diskriminierung, die verhindern, dass Väter, die unter der Gewalt von Müttern leiden, nicht mit dem Kind in „autonome“ Männerhäuser gehen können, um den Machenschaften von Frauenhäusern entsprechende Handlungen entgegensetzen zu können, was eine grundgesetzkonforme Gleichstellung der Geschlechter erst möglich machen würde.
Einleitung
Nach über 20 Jahren intensiver Beratungsarbeit für Elternteile, die von der Ausgrenzung vom Kind betroffen oder bedroht sind, komme ich endlich dazu, eine immer wieder aufgekommene Arbeitsanforderung anzugehen, die dringend gemacht werden muss, um eines der vielen destruktiven und brandbeschleunigenden Elemente zu untersuchen, die dafür sorgen, dass die deutsche Familienrechtspraxis in ihren Grundzügen menschenrechtswidrig und unmenschlich, ja geradezu pervers ist. Es handelt sich dabei um die Auswirkungen der Involvierung des Frauenhauses in Abläufe um Trennung und Scheidung mit Kindern.
Natürlich habe ich in über 3000 dokumentierten Fällen genug Erfahrungen gesammelt, um nach Aktenlage argumentieren zu können. Ich wollte aber für eine Evaluation des Wirkens von „autonomen Frauenhäusern“ in den Abläufen um Trennung und Scheidung mit Kindern aktuelle und valide Fakten von Vätern, die auch in der Lage wären, damit für die Publikation ihres Schicksals in die Öffentlichkeit oder auch vor Gericht zu gehen.
Deshalb entschied ich mich für den Einsatz eines Fragebogens und suchte Väter, die bereit waren, mir ihre Daten ohne Anonymisierung zur Verfügung zu stellen. Damit habe ich zwar zunächst eine kleine Auswahl von Fällen, die aber in jeder Hinsicht verifizierbar sind und für eine nachträgliche Kontrolle zur Verfügung stehen. Es handelt sich also nicht um die Erfassung „gefühlter“ Werte, sondern um die Erhebung einer klar umrissenen Faktenlage. Jede meiner Aussagen ist durch Fakten beweisbar. Ich freue mich also darauf, Beweise öffentlich vorlegen zu dürfen. Strafverfahren sind im Gegensatz zu familialen Verfahren öffentlich. Und die handelnden Frauen sind in vielen Fällen namentlich zu nennen.
Meine Erfahrung aufgrund der intensiven Betreuung von Fällen im Kontext „Involvierung des Frauenhauses“ in der Beratung, im Coaching und vor Gericht zeigt klare Strukturen:
„Autonom“ bedeutet in diesem Fall, dass Frauenhäuser geltendes Recht außer Kraft setzen können. Die Aussage einer Frau wird zum Tatbeweis und die Unschuldsvermutung ist aufgehoben. Es gibt keine Überprüfung der Aussagen einer Frau. Ihre Befindlichkeit genügt als Beweis ihrer Beschuldigungen. Damit ist der Rechtsstaat aufgehoben.
Dies ist der interne Systemfehler, der den Missbrauch des Frauenhauses, die Veruntreuung von Steuergeldern, die Instrumentalisierung der Abläufe im Frauenhaus für egozentrische Zwecke im Trennungsgeschehen, die menschenrechtswidrige Behandlung von angeblichen Tätern und die Pervertierung des Rechtsstaates möglich machen und offiziell politisch zulassen.
Aus diesen Erfahrungen habe ich noch nie einen Hehl gemacht. Meine Fragenbogenaktion untersucht aber zum ersten Mal auf der Basis von im engen zeitlichen Kontext erhobenen Daten eine statistische Abbildung meiner Erfahrungen und deren klare Benennung.
Mein Fragebogen wurde im Januar und Februar 2022 erstellt und versendet.
Er weist folgende Struktur auf:
FH = Frauenhaus
- Personalien des Informationsgebers
Name, Wohnort, Mailadresse, Nationalität, Migrationshintergrund
- Allgemeine Angaben zur Fallstruktur
Beziehungsform, Anzahl und Alter der Kinder, Nationalität der Mutter, Migrationshintergrund, Alter der Mutter bei der Nutzung
Datum der Nutzung des FH, Ort des FH, Entfernung zum FH
Eventuelle Verlegungen in weitere FH bzw. erneute Nutzungen
- Angaben zum Trennungsgeschehen
Trennungsabsichten schon vor dem Gang der Mutter ins FH oder erst vom FH aus
- Ablauf nach dem Gang ins FH
Zeitablauf bis zur Benachrichtigung des Vaters über den Gang mit Kind/ern ins FH
Dauer des Begegnungsboykotts zwischen Kind und Vater
Gewaltschutzantrag und dessen Wirksamkeit
Strafanzeige und deren Behandlung durch die Staatsanwaltschaft
- Verifizierung
Kam es zu einer Verifizierung der von der Mutter dargestellten Gewaltausübungen?
Welche Ergebnisse hatte eine solche Verifizierung?
Hat das Jugendamt die Zuweisungen von Mutter und FH übernommen?
Hat das Gericht diese Zuweisungen übernommen?
Hatte diese (evtl. nur inszenierte) Zuweisung Einfluss auf die familiengerichtlichen Beschlüsse?
- Menschenrechtswidrige Abläufe
Kam es zu offenen Beschimpfungen des angeblichen Täters beim Jugendamt?
Kam es zu offenen Beschimpfungen des angeblichen Täters in den familiengerichtlichen Verfahren? Durch wen und wie?
Wurde der Vater von allen Informationen zu seinem Kind / seinen Kindern abgeschnitten? Wie lange?
- Evaluation
Hat der Gang der Mutter ins FH die Situation befriedet, entspannt oder weiter aufgeheizt?
Welchen Effekt hatte die Involvierung des Frauenhauses insgesamt?
- Abschließende Bemerkungen
– Freitext –
Ich hatte mich bewusst dazu entschieden, mich nicht durch auswertungsfreundlich abgestufte Auswahlparameter einzugrenzen, sondern riskierte eine aufwändige Auswertung im Interesse möglichst vielfältiger und abstufungsreicher Antworten.
Nach dem Vorliegen der ersten 22 ausgefüllten Fragebögen möchte ich die daraus ermittelten Ergebnisse publizieren.
- Personalien des Informationsgebers
22 Väter
PLZ-Bezirk der Familienwohnung und Häufigkeit
0…. – 1 5…. – 3
1…. – 1 6…. – 3
2…. – 2 7…. – 9
3…. – 2 8…. – 1
Es handelt sich also um eine gute Verteilung über fast das gesamte Bundesgebiet mit einer Häufung im PLZ-Bereich 7, was natürlich aufgrund meiner Ansässigkeit nicht verwundert.
15 Väter sind ohne Migrationshintergrund, 7 weisen Migrationshintergrund auf.
- Allgemeine Angaben zur Fallstruktur
Beziehungsform
18 ehelich, 4 nicht ehelich
Anzahl und Alter der Kinder
1 Kind – 6 2 Kinder – 13 3 Kinder – 3
Beim ersten Gang ins Frauenhaus war das jüngste Kind 1 Jahr alt, das älteste 10 Jahre alt.
Das Durchschnittsalter beträgt 4,7 Jahre.
Von den Müttern mit zwei Kindern gingen drei Mütter schwanger mit dem 2. Kind ins FH.
Von den Müttern mit drei Kindern ging eine mit dem 3. Kind schwanger ins FH.
Nationalität und Migrationshintergrund der Mutter
Es zeigen sich folgende Paarungen in der Nationalität der Eltern – mit Häufigkeit
Vater – Mutter
Nur in 7 der 22 Fälle – ein knappes Drittel – weist die Mutter keinen Migrationshintergrund auf., während 13 von 22 Vätern keinen Migrationshintergrund aufweisen – fast zwei Drittel.
Das FH wird demnach vornehmlich von Müttern mit Migrationshintergrund genutzt, die einen deutschen Vater gefunden haben, um neben Flüchtlingsströmen eine elegantere Lösung ins Sozialparadies Deutschland gewählt zu haben.
Die von mir untersuchten Fälle sind zu etwa einem Drittel deutsch-deutsche Beziehungen, zu einem weiteren Drittel deutsche Männer mit nicht deutschen Frauen und zum letzten Drittel Beziehungen von Migranten in Deutschland.
Alter der Mutter bei der ersten Nutzung des FH
Das Alter der Mutter bei der Erstnutzung eines FH liegt in meiner ersten Untersuchung zwischen 28 und 43.
Das Durchschnittsalter beträgt 34,3 Jahre.
Damit befinden sich alle Mütter aus diesem Sample, die das FH nutzen, in der zweiten Hälfte der Reproduktionsphase.
Angaben zur Mutter
7 Väter schildern die Mutter als „gewalttätig“ bis „offen gewalttätig“
9 Väter schildern die Mutter als „taktisch planend und handelnd“
3 Väter schildern „psychische Auffälligkeit“
3 Väter machen keine Angaben
Zeitpunkt der Nutzung des FH
Außer drei Nutzungen in 1995, 2003 und 2011 (Altfälle) verteilen sich die restlichen Fälle auf die Jahre 2014 bis 2021. Einige davon sind immer noch aktuell.
Örtlichkeiten der FH
Folgende FH sind betroffen:
Die Anzahl der Frauenhäuser übertrifft diejenige der Fälle, da es auch zu Mehrfachnutzungen kam („Frauenhaustourismus“ zur böswilligen Abgrenzung des Vaters vom Kind und zur böswilligen Verlegung des zuständigen Familiengerichtes an einen vom Vater möglichst weit entfernten Ort).
Entfernung von der Familienwohnung zum FH
Unter Berücksichtigung von Mehrfachnutzungen
0 – 20 km |
11 |
30 – 70 km |
12 |
100 km |
2 |
220 – 250 km |
4 |
400 km |
1 |
500 km |
1 |
Frauen nutzen also auch ein Frauenhaus in weiter Entfernung zum Wohnort, um maximale Distanz zum Vater zu schaffen. Dies hilft ihnen, die Kinder über Wochen und Monate hinweg dem Vater zu entziehen. Wir beobachten diese Vorgehensweise von Anfang an. Weil die Frauenhäuser selbst im Hintergrund mit steuern (angebliche „Überbelegung“), bezeichnen wir dies mit „Frauenhaustourismus“.
Mehrfachnutzung von FH
8 der 22 Mütter (über ein Drittel) gingen zum zweiten Mal in ein FH, davon 5 weitere ein drittes Mal.
- Angaben zum Trennungsgeschehen
In 14 der 22 Fälle (nahezu zwei Drittel) war eine Trennung der Eltern vor dem Gang ins FH kein Thema zwischen den Eltern und die Trennung wurde vom FH aus betrieben. In 7 Fällen stand eine Trennung vorher schon im Raum.
In einem Fall ging die Frau ins FH, weil der Mann sich trennen wollte und sie ihre Chancen verbessern wollte.
- Ablauf nach dem Gang ins FH
Zeitablauf bis zur Benachrichtigung des Vaters über den Gang der Mutter mit Kind/ern ins FH
In 4 Fällen wurde der Vater sofort, z.B. durch SMS oder Abschiedsbrief, informiert.
Wenn Väter sofort etwas unternahmen, z.B. Vermisstenmeldung bei der Polizei, Anruf beim Jugendamt wegen Entziehung der Kinder und/oder Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Familiengericht erhielten sie meist innerhalb von wenigen Tagen Auskunft über den FH-Aufenthalt – natürlich unter Verschweigen des Ortes, der aber meist das nächste FH betraf.
Es kam aber auch zu Informationsboykott über den Verbleib des Kindes von bis zu 2 Monaten Dauer.
Dies bedeutet natürlich eine menschenrechtswidrige Form der psychischen Folter als „Bestrafung“ eines vermeintlichen Täters ohne jede Anklage und ohne jede Verifizierung einer Tat.
Dauer des Begegnungsboykotts zwischen Kind und Vater
Bei der Dauer des Kindesentzugs gibt es eine ungeheure Streuung im Ausmaß der Katastrophe von einem Tag bis zu aktuell rund 1500 Tagen.
1 Tag |
1 |
14 – 42 Tage |
11 |
90 – 180 Tage |
5 |
210 – 550 Tage |
4 |
>1500 Tage |
1 |
Gewaltschutzantrag und dessen Wirksamkeit
Nur in 4 Fällen wurde im Kontext mit dem Frauenhausaufenthalt der Mutter ein Gewaltschutzantrag beim Familiengericht gestellt, der auch nur in einem Fall 6 Monate lang aktiv war.
In einem Fall stellte die Mutter den Antrag später, weil sie darüber an das Haus des Vaters kommen wollte, was ihr aber nicht gelang.
Neben der im Rahmen von Trennung und Scheidung immer wieder von Frauen genutzten taktischen Variante „Gewaltschutzantrag“ ist die Kombination von FH und Gewaltschutzantrag nicht nötig, weil die Frau ja außerhalb der gemeinsamen Wohnung untergekommen ist und weil frau darauf vertrauen kann, dass die Option FH dafür sorgt, dass sie umfassend dadurch unterstützt wird, dass der Vater ab sofort rechtswidrig als Täter behandelt wird.
Strafanzeige und deren Behandlung durch die Staatsanwaltschaft
In 6 Fällen kam es zu einer Strafanzeige gegen den Vater,
in 1 Fall zu einer Strafanzeige gegen die Mutter und
in 2 Fällen zu wechselseitigen Strafanzeigen.
ALLE wurden eingestellt, bis auf einen Fall. In diesem Fall kam es zu zwei taktisch motivierten Strafanzeigen (mit jahrelanger Verspätung) wegen angeblicher Gewalttätigkeit und angeblichem sexuellen Missbrauch. Beide laufen noch.
In einem Fall wurde die Strafanzeige zwei Monate nach ihrer Aufgabe eingestellt. Da dem Vater dies nicht mitgeteilt wurde, argumentierte die Rechtsanwältin der Mutter noch zwei Jahre danach gegenüber dem OLG mit einer angeblichen Strafanzeige gegen den Vater. Das OLG konnte dies aber aufklären und die Fakenews der Mutter entlarven.
- Verifizierung
Kam es zu einer Verifizierung der von der Mutter behaupteten Gewaltvorwürfe?
Welche Ergebnisse hatte eine solche Verifizierung?
Da das „autonome“ FH immer den Vater grundgesetzwidrig vorverurteilt, sind FH nicht an einer Aufklärung interessiert. Im Gegenteil, sie tun alles, um möglichst ungeheuerliche Fakenews zu konstruieren.
In 3 der 22 Fälle wurde allerdings jeweils ein familiengerichtliches Gutachten erstellt. Diese konnten alle aufdecken, welche angeblichen Monstergeschichten die Mutter inszeniert. In einem anderen Fall geschah dies auf massives Betreiben des Vaters und in einem weiteren Fall durch die Aufmerksamkeit einer Verfahrensbeiständin.
Auffällig ist aber, dass diese Aufdeckungen der kindeswohl- und menschenrechtswidrigen Inszenierungen der Mutter immer folgenlos für sie blieben.
Mütter werden in solchen Fällen wie Kinder oder Behinderte als unfähig zur Verantwortungsübernahme für die Folgen ihrer eigenen Handlungen behandelt.
Hat das Jugendamt die Zuweisungen (Fakenews) von Mutter und FH übernommen?
In 12 Fällen ja, manchmal steuert das Jugendamt die Machenschaften gegen den Vater
in 4 Fällen vage und
in 6 Fällen nein
Hat das Gericht die Zuweisungen (Fakenews) von Mutter und FH übernommen?
In 11 Fällen ja
in 3 Fällen vage und
in 8 Fällen nein
Hatte diese (evtl. nur inszenierte) Zuweisung Einfluss auf die familiengerichtlichen Beschlüsse?
In allen Fällen wurde der Vater als der Verlierer im Residenzmodell bestätigt.
Es gab zwar große Unterschiede bei der Abgrenzung von Kind und Vater, aber es wird deutlich, dass das Residenzmodell durch den Einsatz des Frauenhauses in keinem Fall aufgebrochen werden kann. Eine Erweiterung zu einem symmetrienahen Betreuungsmodell ist nach dem Einsatz des Frauenhauses kaum möglich, selbst wenn niederträchtigste Beweggründe und Handlungsweisen der Mutter offensichtlich werden.
Häufig müssen Kind und Vater nach dem langen Umgangsboykott in einen diskriminierenden Begleiteten Umgang.
- Menschenrechtswidrige Abläufe
Natürlich ist es schon menschenrechtswidrig, wenn im Kontext FH die Unschuldsvermutung aufgehoben ist. Ich wollte aber weitere rechtswidrige Abläufe näher untersuchen.
Kam es zu offenen Beschimpfungen des angeblichen Täters beim Jugendamt?
In 6 Fällen ja
in 3 Fällen vage und
in 13 Fällen nein
Wenn das Jugendamt in 6 – 9 Fällen (ein Drittel) so weit geht, dass der Vater von Angestellten des Jugendamtes allein auf das Faktum hin, dass die Mutter das Frauenhaus nutzt, beschimpft wird, ist unser Staat nicht weit von den Abläufen in den verkommendsten Diktaturen dieser Welt entfernt.
Kam es zu offenen Beschimpfungen des angeblichen Täters in den familiengerichtlichen Verfahren? Durch wen und wie?
Außer einer Richterin, die verbal übergriffig wurde, waren es in 11 Fällen (die Hälfte) die Rechtsanwältinnen der Mutter bzw. eine Verfahrensbeiständin und ein Jugendamt, die hemmungslos übergriffig wurden, ohne dass sie durch das Gericht eingegrenzt wurden.
Wenn eine bekannte Vorsitzende eines Trägervereins eines FH in Nordbaden als Rechtsanwältin der Mutter im familiengerichtlichen Verfahren zum Vater meint, dass es eine Schande sei, dass er Lehrer sei und dass die Kinder natürlich einen Vater bräuchten, „aber nicht diesen“ und dabei mit dem ausgestreckten Zeigefinder auf den Vater deutet, markiert dies die unterirdische Klasse der Übergriffigkeiten vieler bekannter Rechtsanwältinnen, die über ihre frauenhausnahen Seilschaften in rechtswidriger Form ihr Geld verdienen. Die Richterin des Familiengerichts in F lehnte ab, diese Übergriffigkeit der Anwältin ins Protokoll zu übernehmen.
(Siehe auch HIER)
In 3 Fällen war die Vorverurteilung des Vaters atmosphärisch zu spüren.
Nur in 7 Fällen enthielten sich die Familiengerichte konsequent der Hexenjagd.
Wurde der Vater von allen Informationen zu seinem Kind / seinen Kindern abgeschnitten? Wie lange?
In 10 Fällen (fast der Hälfte) kam es zu einem kompletten Informationsboykott gegen den Vater über Lebensabläufe zu seinem Kind. Auch wenn der Vater sein Kind im BU oder auch häufiger sehen kann, wird er nach einem Frauenhausaufenthalt meist über diese „Häppchen“-Zuteilung Kind hinaus ausgegrenzt.
- Evaluation
Hat der Gang der Mutter ins FH die Situation befriedet, entspannt oder weiter aufgeheizt?
Eines macht jeder betroffene Vater klar:
Das FH ist nicht in der Lage, zur Befriedung eines Konfliktes zwischen Eltern beizutragen.
FHs eskalieren ausschließlich.
Damit sind FHs Brandbeschleuniger im Elternkonflikt.
Frauenhäuser sind also nicht Instrumente der Konfliktlösung, sondern ausschließlich Instrumente der Bestrafung angeblicher Täter zur alleinigen Bedienung der Befindlichkeit einer Mutter, die selbst überwiegend gewalttätig ist und/oder die Ausgrenzung des Vaters im Voraus strategisch plant.
In einem Fall behauptete die Mutter nur, ins FH zu gehen. Sie nahm aber nur Kontakt auf und zog dann zu ihrer eigenen Elternfamilie – in der dasselbe Muster 24 Jahre zuvor ablief (transgenerationaler Risikotransfer). Da sie aber mit diesem Entschluss, das FH zu nutzen, überall argumentierte, konnte sie annähernd das erreichen, was sie durch einen tatsächlichen Aufenthalt hätte erreichen können, was nichts weiter beweist, als die diskriminierenden Strukturen in der deutschen Familienrechtspraxis.
Welchen Effekt hatte die Involvierung des Frauenhauses insgesamt?
In der Summe der Antworten zeigt sich ein Ziel aller Handlungsweisen des FH:
Zerstörung der Familie durch Missbrauch von staatlichen Hilfen und Traumatisierung von Kindern und Vätern.
In einem Fall wird die Perversion unseres System besonders deutlich:
Der Vater ist bewundernswerter alleinerziehender Vater von 5 Kindern – ist aber für seine 3 jüngsten Kinder ein Gewalttäter (er ging nach dem Tod seiner ersten Frau eine weitere Partnerschaft ein). Dieses Beispiel zeigt, dass es eben nicht auf den Vater ankommt.
Frauenhausschicksale sind im Kontext von Trennung und Scheidung eher Indikatoren für die Befindlichkeit und Qualität von Müttern als für die Qualität von Vätern.
Erkenntnisse
- FHs sind außer Zufluchtsstätten auch Missbrauchszentren, die unter Missbrauch von Steuergeldern Menschenrechtswidrigkeiten begehen.
- Frauen nutzen FHs als Katalysatoren für menschenrechtswidrige Abläufe nach Trennung oder Scheidung
- Frauen aus Entwicklungsländern nutzen FHs als Eintrittskarte in den Sozialstaat Deutschland. Dabei sind oft kriminelle Strukturen und Sozialbetrug an der Tagesordnung. Ziel ist neben dem Missbrauch des Sozialstaates Deutschland die Absicht, möglichst viel vom Vermögen des Vaters ihres Kindes „abzuzocken“ bzw. das Eingehen einer Beziehung mit einem Mann in Deutschland zum gewinnbringenden Geschäft zu machen.
- Frauen missbrauchen FHs als Billighotel mit teilweise jahrelangen Aufenthalten. Es gibt auch rein taktische Aufenthalte, indem das FH nur nachts genutzt wird – oder aber, indem die eigene Wohnung das FH darstellt, die Frau aber jede Nacht beim angeblichen „Täter“ verbringt.
- FHs organisieren ihren eigenen Missbrauch selbst mit und veruntreuen damit Steuergelder
- FHs gehen menschenrechtswidrig mit Kindern und Vätern um
- FHs decken Täterinnen
- „Autonome“ FHs schaffen rechtsfreie Räume im Rechtsstaat, in denen eben dieser Rechtsstaat aufgehoben ist.
- Der Parteivortrag einer Frau wird als Wahrheitsbeweis gewertet, die Unschuldsvermutung gibt es nicht mehr.
- Die Politik leistet sich Mechanismen einer menschenrechtswidrigen Bananenrepublik, um „Frauen zu schützen und zu fördern“. Dabei lädt sie bewusst zum Missbrauch ein.
- FHs sind für den Missbrauch gemacht und in keiner Weise gegen Missbrauch geschützt. Der Missbrauch dieses Instrumentes ist bewusst mit geplant und wird von den FHs selbst mit gefördert und organisiert.
Ich würde mich darüber freuen, wegen der obigen Aufzählung angezeigt zu werden.
ALLE meine Schlussfolgerungen sind mit realen Fällen zu beweisen, was ich gerne öffentlich machen würde. Es braucht aber eine Anzeige, um die Medien dafür zu begeistern.
Da es in Deutschland gegen deutsche Frauen weniger Gewalt gibt, als das Mantra der feministischen Propaganda vorgibt, leben FHs inzwischen ideologisch von der gewinnbringenden geplanten Praxis, mit der Frauen aus Entwicklungsländern über die Schwangerschaft von einem deutschen Mann die Eintrittskarte in unseren Sozialstaat bedeutend eleganter erhalten als über gefährliche Flüchtlingsströme, wie z.B. defekte Schlauchboote auf dem Mittelmeer. Solche Zumutungen bleiben dann vornehmlich Männern vorbehalten.
Darüber hinaus gibt es Frauen ohne Migrationshintergrund, die den Gang ins Frauenhaus wählen, um sich einen psychologischen Vorteil in den sich anschließenden sorgerechtlichen Gerichtsverfahren zu verschaffen. Sie nutzen den in der Psychologie beschriebenen „Ankereffekt“.
Der Ankereffekt bezeichnet „die beim Urteilen häufig zu beobachtende Tendenz eines Urteils in Richtung eines vorab präsentierten Standards, dem Anker.“(…) „Der Ankereffekt zeigt sich in vielen verwandten Paradigmen und gilt als sehr robustes empirisches Phänomen.“
https://dorsch.hogrefe.com/stichwort/ankereffekt
Die Verfahrensbeteiligten lesen, dass die Frau vor dem Vater „in ein Frauenhaus flüchten musste“. Im Unterbewusstsein verankert sich eine Vorverurteilung des Vaters bei den Verfahrensbeteiligten. Dagegen verankert sich die „Opferrolle“ in Bezug auf die Frau.
Dies führt in fast allen Fällen zu einer Vorverurteilung des Vaters, gegen die kaum anzugehen ist.
Wenn Frauen mit Kindern das FH aufsuchen, ist es dringend geboten, den Kindern innerhalb kürzester Zeit neutralen und professionellen Beistand an die Seite zu stellen, der den Kontakt der Kinder mit dem Vater umgehend wieder herstellt.
Die Praxis der „autonomen“ FHs bedarf einer tiefgreifenden und umfassenden Evaluation unter Einsatz aller Betroffenenverbände, vor allem auch des VAfK, um die Auswirkungen im Rahmen von Trennung und Scheidung zu ermitteln.
Väter müssen Wege finden, die Abläufe um die „autonomen“ FHs vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Innerhalb Deutschlands besteht kein politisches Interesse, die unsäglichen, immer wieder obszönen Abläufe ändern zu wollen. Wie zur Änderung des Sorgerechtes für nicht eheliche Väter kann die Abschaffung von Menschenrechtswidrigkeit in Deutschland im Kontext „Frauenförderung“ nur von außerhalb kommen.
Bis es soweit ist, erzeugen die Mechanismen um die „autonomen“ FHs Systemopfer, deren Schicksal es zu dokumentieren gilt. Ihnen gebührt Wiedergutmachung, Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wir haben in Deutschland Erfahrung mit Systemopfern politischer Ideologien. Wenn auch heute noch nicht politisch gewollt ist, dass der Sumpf von Menschenrechtswidrigkeit, den sich unser Staat im Namen von Frauenförderung leistet, aufgedeckt wird – die Zeit wird kommen, in der das möglich sein wird. Sowohl die Politik muss dann zahlen (darin sind wir inzwischen geübt) als auch die handelnden Frauen in der Umsetzung von Menschenrechtswidrigkeit werden dann vor der Geschichte als auch persönlich in Verantwortung genommen. Dass dies schon heute möglich ist, hat das AG Schwäbisch Hall mit dem Beschluss vom 30.06.2021 im Aktenzeichen 2 F 318/19 deutlich gemacht.
Diese Dokumentation mit statistischer Auswertung hat erst begonnen.
Ich suche weitere Fälle und bitte um Kontaktaufnahme unter der Mailadresse
Unsere-Kinder@gmx.org
ANHANG
Anonymisierte Zitate aus den Fragebögen
Zum Ablauf der „Frauenhauslösung“
Es gab keine Aggressionen oder Gewalttätigkeiten. Die Kindesmutter erhoffte sich einen Vorteil durch Gewalt, die aber ausblieb. Also täuschte sie diese vor. Bekannt war, dass sie fremdging, aber vor dem polizeilichen Rauswurf des Vaters versuchte sie, mit einem Geständnis Gewalt zu provozieren, die aber ausblieb. Es wurde gefilmt von der Schwiegermutter des Vaters, der diese dabei erwischte und des Hauses verwies. Die Schwiegermutter rief die Polizei und machte falsche Angaben über angebliche Gewalt. Und obwohl der Vater selbst sofort anfing, die Situation in seinem Zuhause aufzunehmen, wurde dieser von der Polizei mit einem Rückkehrverbot belegt. Die Aufnahmen und Gegenanzeigen führten dazu, dass die Anzeige der Kindesmutter durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, allerdings instrumentalisierte sie die zuvor schon entwendeten Töchter, um Aussagen gegen den Vater zu machen, ging bereits zur eingeweihten Jugendamtsmitarbeiterin, mit der sie schon über 1 1/2 Jahre vorher seit dem 1. Frauenhausaufenthalt in Kontakt stand, fügte sich Verletzungen zu, die widersprüchlich zu den angeblichen Schmerzen vom angeblichen Schupsen am Vortag standen, und erhielt vom Jugendamt das Polizeiprotokoll mit der am nächsten Tag die bereits eingeplante „einstweilige Anordnung“ nach GewSchG. Der Richter verhängte das gefällige Urteil, um angeblich Ruhe reinzubringen und bedrohte den Vater mit bis zu 25.000€ Strafe bei Verstoß und wies der Kindesmutter das Haus (im Alleineigentum des Ehemannes) zur 6-monatigen freien Nutzung zu.
Der Richter drohte mit Kindeswohlgefährdungsverfahren gegen beide Eltern, bevorzugte aber stets die Kindesmutter und ließ selbst falsche eidesstattliche Erklärungen, die der Mutter nachgewiesen wurden und Atteste über Verletzungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Vater oder dem Bruder dessen standen, was ein Betrugsversuch war, ungeahndet. Offenbar kommt frau als Mutter in solchen Verfahren ohne Bestrafung für Falsch-Aussagen, Täuschung und Missbrauch von Schutzeinrichtungen und ohne große Anstrengung durch. Frau kann sich der Unterstützung des Jugendamtes meist gewiss sein.
Ein Widerspruch gegen dieses Urteil mit Sichtung der Videos, Aussagen und Verleumdungen führte verspätet zu einer rückwirkenden Aufhebung nach 6 Monaten, zeitgleich mit dem Auslaufen der Maßnahme. Die Kindesmutter packte unmittelbar alles zusammen, räumte das Haus leer und verschwand mit den Kindern erneut in ein Frauenhaus, um die Mädchen, die sie dem Vater bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 Monate durch Entzug entfremdete und entsprechend instrumentalisierte, erneut zu entziehen. Der Vater gab an, in das Haus und das Leben der gemeinsamen Töchter zurückzukehren, kam aber durch dieses Manöver nicht dazu.
——
Sie war häufig hochemotional, grundlos eifersüchtig, hatte Wutanfälle mitunter begleitet von körperlicher Gewalt, wenn sie schlug und ich mich zurückzog, kam sie hinterher und schrie, ich sei ein Feigling. Zwei Mal habe ich sie festgehalten. Beide Male rief sie die Polizei, obschon ich heftige blaue Flecken und Kratzer von ihr hatte und sie behauptete, ich hätte mir die Verletzungen selbst beigebracht.
Sie hatte die Polizei auch mehrfach „prophylaktisch“ gerufen, obschon es im Rahmen von mehreren Therapien auch andere Anlaufstellen in Bereitschaft gab.
Es war ihre grundsätzliche Strategie, mich zum Gewalttäter zu definieren.
Das Gutachten spricht eine klare Sprache und selbst das Frauenhaus hat festgestellt, dass es keine körperliche Gewalt des Vaters gab. Im Eheclearingbericht steht deutlich, dass sie Gewalttätigkeiten und eine angezeigte Vergewaltigung nicht glaubhaft erklären konnte.
—–
Meldungen beim Jugendamt blieben erfolglos, da die Mitarbeiterin mir mitteilte, dass sie über dem Gesetz stehen würde, da niemand sie in Regress nehmen könnte.
Beschwerden über die Dame waren erfolglos, da sie durch ihre Chefs gedeckt wurde.
Ihr Vater war angeblich ein Stadtrat in P. und sie wäre bei Frau S. (ZONTA) in die FH gegangen…
—–
Es gab aber dafür eine deutliche, auffällige Verhaltensänderung bei der Ehefrau mehrere Wochen vor dem Gang ins Frauenhaus zu sehen. Sie war geprägt von immer wiederkehrenden Provokationen, Ausbrüchen und Gewaltschüben mit zahlreichen Übergriffen. Dabei wurde auch bewusst das einjährige Kind in Mitleidenschaft gezogen, mit dem Ziel, eine Kurzschlusshandlung in mir zu erzwingen, bzw. diese zu provozieren.
—–
2016: Die Trennung wurde maßgeblich von Caritas und FH einseitig vorangetrieben.
2017: Nach einer 10-monatigen Versöhnungsphase waren wir wieder 3 Monate getrennt. Ich bemühte mich um eine erneute Versöhnung. Ich versuchte, die Trennung aufzuhalten. Dann ging die Mutter ein zweites Mal in ein FH. Von da an waren alle Appelle zu Vernunft und Versöhnung sicherlich durch das Wirken des FH unmöglich geworden. Eine sehr wichtige Rolle dabei spielte die Anwältin meiner Frau und „Hausanwältin“ des FH. Sie lehnte in einem Antwortschreiben (Dokument liegt vor) meinen schriftlichen Versuch einer gütlichen Einigung ohne Begründung schroff ab.
Im Gutachten sagte eine Mitarbeiterin des FH aus, dass meine Tochter in den ersten 4 Wochen FH-Aufenthalt noch zu ihrem Vater wollte. Man erfüllte ihr diesen Wunsch jedoch nicht, weil die Mutter noch nicht mit der FH-Anwältin sprechen konnte!
—-
Unwahre Behauptungen und Lügen wurden von der Kindesmutter vorgetragen, z.B., der Vater habe sich nicht für das Kind interessiert, nie Windeln gekauft, Mutter und Kind nachts bei minus 10 Grad aus der Wohnung geworfen, mit Gegenständen nach Mutter und Kind geworfen, etc… es war auch durch die Dolmetscherin einiges falsch übersetzt worden, unklare Aussagen wurden umgemünzt in negative Anschuldigungen, um dem Vater irgendeine Gewalttat anzuhängen, obwohl die Kindesmutter zugab, dass es nie zu Streit und Gewalt gekommen war.
Im Familiengericht hatte die Kindesmutter versucht, den Vater zu beschuldigen, mit Vorwürfen, die keinen Gang ins FH gerechtfertigt hätten. Deshalb hat die Rechtsanwältin des FH schwerwiegendere Behauptungen aufgestellt, um den Vater zu belasten, die allesamt frei erfunden waren. Die Kindesmutter hatte dem nicht widersprochen, obwohl es gelogen war. Zu jeder Zeit hatte das Gericht die Anschuldigungen als Tatsachen gewertet. Es wurde auch so in das Protokoll aufgenommen, trotz Beschwerde des Beschuldigten.
Zur Evaluation und als abschließende Bemerkung
Das Frauenhaus scheint ein rechtsfreier Raum zu sein, der Kindesentzug legitimiert und auch eine Form der Gastbeschulung ermöglicht. Die Polizei ermittelte nicht wegen Kindesentzug und die Staatsanwaltschaft stellte eine Anzeige diesbezüglich auch ein, weil die Kindesmutter vorgab „Angst vor Übergriffen“ durch den Vater zu haben, die es aber nie gab und auch keine Belege außer grundlosen Anzeigen und spätere instrumentalisierte Aussagen der Töchter im Einflussbereich der Kindesmutter.
Das Frauenhaus schafft einen rechtsfreien Raum, der der Kindesmutter einen erheblichen Vorteil im Sorgerechtsverfahren verschafft. Die Kindesmutter verschafft sich Zeit und verlagert durch eine zweifelhafte „Legitimierung“ des Kindesentzugs den Lebensmittelpunkt der Kinder, der dann später so belassen wird – zum angeblichen Wohl der Kinder. Die Jahre Kontinuität mit dem Kindesvater interessieren dann nicht mehr nach bereits 6 Monaten.
Ich bin bereit, meine Aussagen mit eindeutigen Belegen zu versehen. Dazu auch Interviews zu geben, um diesen Missbrauch, der eine Menschenrechtsverletzung und einen psychischen Missbrauch an Kinderseelen darstellt, bloßzustellen und öffentlich zu kritisieren. Nach meinen Erkenntnissen sind Frauenhaus und das Gewaltschutzverfahren in überwiegenden Fällen Missbrauchsinstrumente gegen den Vater. Es scheint ein Netzwerk von Jugendamtsmitarbeiterinnen und anderen Aktivistinnen wie „Gleichstellungsbeauftragten“ zu geben, die Frauen, die auf diese Weise missbrauchen, klare Vorteile bis hin zu staatlichen Institutionen zu verschaffen. Der Betrug wird nicht geahndet, sondern wissentlich unterstützt. Ideologie statt Vernunft und Wahrheit.
Gegen die Frauenhauspraxis sollte rechtlich massiv vorgegangen werden, mit Respekt für die wenigen tatsächlichen Opfer.
Der Film „The red pill“ und die Trilogie von Bernhard Lassan „Frau ohne Welt“ sollte bekannter gemacht werden, sowie das Buch von Birgit Kelle „Dann mach doch die Bluse zu“.
Durch Frauenhäuser werden toxische und destruktive Frauentypen geschaffen und gefördert.
Die derzeitigen Regelungen können nur als staatlich organisierter Betrug aufgefasst werden und sollten auch verfassungsrechtlich angegangen werden.
—-
Obwohl es klare Beweise, Videoaufnahmen, Zeugen und Bilder gab, wollte diese keiner sehen oder hören. Ich hatte alles verloren, meine Kinder, meine Firma, meine finanzielle Unabhängigkeit. Sie wiederum hat mich mehrfach auf Unterhalt verklagt, obwohl sie selbst es in ihrer grenzenlosen Raffgier war, die mir die finanzielle Basis zerstörte. Wie heißt es da: die Kuh, von der man Milch erwartet, schlachtet man nicht….
—-
Da man der Mutter im FH geraten hat, einen Trennungsgrund zu erfinden, erklärte sie, ich hätte J. ermorden wollen. Was aber nie untersucht, aber von Fall zu Fall immer wieder aufgetischt wurde.
Das FH hat mit einer kostengünstigen Trennung mit vielen Vorteilen (z.B. 6 Wochen Kuraufenthalt für Mutter und Kinder) geworben und diese dann auf Staatskosten durchgesetzt.
Eine angeordnete Familientherapie wurde zur Trennungstherapie umfunktioniert.
Gelder aus der Trennungstherapie wurde zur „Angsttherapie“ für die Mutter benutzt.
Das FH wollte mit meiner ex-Frau in die Wohnung eindringen. Anschließend versuchten sie es mit einer Anordnung, welche von meinem Anwalt abgewehrt wurde.
Die Mutter kam im FH sehr gut an, weil sie im Vorfeld der Trennung eine minuziöse Anleitung zur Entsorgung von Vätern geschrieben hatte.
—–
Die Angelegenheit war gut vorbereitet und inszeniert, der Gang ins FH hat das wahre Ausmaß und Ziel der Mutter und ihrer Anwältin aufgezeigt. Der entscheidende Vorteil nach dem Gang ins FH war lediglich jener, dass die Gewaltausbrüche, diese lähmende anhaltende Anspannung verbunden mit der Angst, einer Befürchtung, vor den möglichen nächsten Übergriffen abgeklungen war. Dafür aber eine schrecklich sich anfühlende Leere, Ungewissheit, über den Verbleib und das Befinden des Kindes sich ergeben hat.
Ich wurde im Lauf der Zeit von Mitarbeiterinnen des Frauenhauses telefonisch kontaktiert, bedrängt, provoziert und bedroht. Man verlangte von mir, dass ich irgendwelchen fremden Personen aus deren Kreis freien Zutritt zu meiner Wohnung verschaffe, was ich natürlich nicht getan habe. Eine Auskunft über die Kontaktdaten, Namen der zu vorbeikommenden Personen wurden von der Sprecherin im FH verweigert. Man stellte ein dubioses Zeugnis für die Mutter des Kindes aus, welches über die RAin K. gezielt den Weg zum Gericht fand.
Alles ist ineinander, miteinander verworren. Es ist ein Geschäftsmodell auf Kosten unschuldiger, naiver Menschen. Im schlimmsten Fall sind die Kleinsten unserer Gesellschaft mitbetroffen und tragen am längsten die Konsequenzen dieser Geschehnisse.
Wo bleiben hier der Gedanken und die Verantwortung den wahren Opfern in der Gesellschaft gegenüber, welche berechtigt die Flucht vor Gewalt antreten müssen? Es ist widerlich, die Scheinheiligkeit der zahlreichen involvierten Menschen, Institutionen in diesem perversen Geschehnis.
Die FH-Aktion zeigt die zynische Doppelmoral einer skrupellosen Geschäftsfrau und Feministin im Tarnkleid einer Juristin, die wohlbedacht, stets sauber getrennt, nur als Anwältin oder als Sprecherin des FH auftritt, dadurch auf sehr effektive Art und Weise ihr Geschäftsmodell betreibt, bei welchem sie von zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Stellen wohlwollend unterstützt wird, und zugleich von oberster Stelle der regierenden Bande ihren Segen und gut dotierten Zuschuss empfängt. Diese abartigen Abläufe sind ein Paradebeispiel dafür, in welcher Situation sich das familiäre Rechtssystem befindet.
—–
Die Institution „Frauenhaus“ in Verbindung mit sozialen Beratungsstellen (Caritas, Jugendamt) hat sich in unserem Fall als fataler Turbo-Brandbeschleuniger erwiesen.
Als meine Frau und ich noch nicht einmal von Trennung gesprochen hatten, wurde die Mutter meiner Tochter (vermutlich durch die Caritas „Familien“-Beratung in R.) so beeinflusst, dass sie ohne jede Vorwarnung nach einer eher banalen Auseinandersetzung sofort mit unserer Tochter in ein FH verschwand. Da FHer offensichtlich nicht verpflichtet sind, die Ankunft einer Frau mit einem Kind irgendwo zu melden, musste ich völlig im Dunkeln tappend wochenlang nach Frau und Kind suchen. Erst durch eine Vermisstenanzeige bei der Polizei, die letztere zunächst vehement ablehnte (das sei erst „nach 6 Wochen möglich“), fand ich nach 3 Wochen heraus, dass sich die Kindesmutter und meine damals 6-jährige Tochter in einem FH aufhielten. Der Polizist durfte mir allerdings nicht sagen, in welchem FH sich die beiden aufhielten. Es mussten dann nochmal 10 Tage vergehen, bis ich die Möglichkeit einer Verhandlung beim Familiengericht eröffnen konnte. Hier wurde der erste Grundstein zur bald völligen Eltern-Kind-Entfremdung gelegt.
Ein umsichtiger Richter verhinderte 2016, dass nicht schon der erste FH-Gang meiner Frau zum totalen Kontaktabbruch mit meinem Kind führte, sondern das „klassische“ Residenz-Modell ausgehandelt wurde (das selbst auch als Entfremdungsbooster wirkt!).
Mein Kind verbrachte insgesamt 2 ½ Jahre seiner Kindheit in Frauenhäusern, also in einem sozialen Brennpunkt:
2016 6 Monate im FH R.-J..
Ab 2017 2 Jahre im FH BS. Mein Kind konnte keine Schulkameraden zu sich nach Hause einladen, niemand durfte wissen, wo sie wohnt. Von den sicherlich oft dramatischen Umständen, wenn neue Frauen aufgenommen werden, ganz zu schweigen! Kein Richter, Jugendamt oder VB ist je auf meinen wiederholten Hinweis eingegangen, dass ein derart langer FH-Aufenthalt einer Grundschülerin nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sein kann.
Wie kann es überhaupt möglich sein, dass ein Kind für Jahre in einem FH regelrecht verschwindet? Selbst als alle infamen Vorwürfe gegen mich wegen des angeblichen Verdachts auf Kindesmissbrauch vom Tisch waren (nach etwa 10 Monaten), durfte ich nicht erfahren, wo meine Tochter zur Schule geht. Grund: das FH befände sich in der Nähe der Schule. Wenn ich die Schuladresse kennen würde, könnte ich herausfinden, wo das FH sich befindet. Der erzwungene Aufenthalt meiner Tochter im FH (mein Kind hatte sich für diesen Aufenthalt ja nicht entschieden) war ein entscheidender Faktor dafür, dass mein Kind parental alienation (PA) ausbildete.
Wie ist es möglich, dass nach der Ankunft eines Kindes in einem FH nicht sofort der Vater zumindest ohne Adressangabe des FH von genauso kompetenten wie neutralen Stellen kontaktiert bzw. befragt wird, um sofort festzustellen, ob er das UG- und SG-Recht hat oder ihm weiter zusteht, und zwar nach standardisierten, objektiven und verifizierbaren Kriterien? Wieso dürfen Mütter ihre Kinder ins FH überhaupt mitnehmen und diese allein aufgrund der mütterlichen Aussagen aus dem gewohnt kindlichen Umfeld brutal herausreißen, vor allem dann, wenn gegen den Vater nirgends etwas in Richtung Gewalt oder Missbrauch vorliegt? Wie ist es möglich, dass nicht sofort die eventuellen Beschuldigungen gegenüber dem Vater überprüft werden? DAS wäre man dem Kindeswohl doch zu allererst schuldig!
Im vorliegenden Fall lagen zunächst überhaupt keine Anschuldigungen gegenüber dem Vater vor! Aus den eigenen Aussagen der FH-Mitarbeiterinnen im späteren Gutachten und aus den Gerichtsdokumenten geht klar hervor, dass weder meine Frau und schon gar nicht meine Tochter mich in den ersten 4 Wochen der Gewalttätigkeit oder des Missbrauchs beschuldigten. Es ist dokumentiert, dass mein Kind in diesem ersten Monat FH zu ihrem Vater wollte! Man ließ es aber nicht zu. 4 Wochen nach der Ankunft meiner Frau im FH teilte das FH dem Jugendamt noch mit, es sollten jetzt Umgänge des Kindes mit dem Vater stattfinden. Es spräche nichts dagegen. Vorher müsse die Mutter allerdings noch mit der Haus-Anwältin des FH sprechen (da frage ich mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat). Die Anwältin war anscheinend noch nicht aus einem längeren Sommerurlaub zurück. Als die KM dann nach 4 ½ Wochen endlich mit der Hausanwältin des FH sprach, kamen wie aus dem Nichts plötzlich Missbrauchsverdächtigungen auf den Tisch, die sich auf eine sodann erfolgte „Befragung“ meiner Tochter durch eine FH-Mitarbeiterin „stützten“. Dabei wurde meiner damals 8-jährigen Tochter u.a. die Frage gestellt (Zitat): „Wärst Du traurig, wenn Du nicht zu Deinem Vater darfst?“ (Manchmal finden Freud‘sche Fehlleistungen sogar Eingang in Gerichtsdokumente …)
Viele Dokumente und sonstige Indizien weisen darauf hin, dass Mitarbeiterinnen vom FH (sozusagen als „vorbeugende Frauen- und Kinderschutz-Maßnahme“) in Schulen, zu Therapeuten, zum JA, etc. gegangen sind, um mich als Vater völlig zu diskreditieren. Das ist wohl jenes, was in den FH-Webseiten gern auch mit „Nachsorge“ bezeichnet wird. Ob in der letzten Grundschulklasse (die Klassen 2 und 3 konnte ich aufgrund der FH-Totalblockade überhaupt nicht mitverfolgen) oder in der ersten Klasse des Gymnasiums: Ich wurde überall wie ein „Kinderschänder“ empfangen. Das ging z.B. so weit, dass die Klassenlehrerin der 4. Klasse sich nicht traute, sich mit mir unter 4 Augen beim Elternsprechtag zu unterhalten und eine Kollegin sich quasi zum Schutz dazu setzen musste.
Die Verfahrensbeiständin, die meine Tochter sehr früh im FH besuchte, wurde anscheinend vom FH dermaßen vereinnahmt (es fiel aber bei der Dame sicherlich auch auf „fruchtbaren“ ideologischen Boden), dass sie nicht in der Lage war, in meiner Tochter etwas anderes zu sehen als ein sexuell misshandeltes Kind. Sie konnte dadurch einfach nicht erkennen, dass sie es in Wirklichkeit mit einem Kind zu tun hatte, dem ein extremes Verlusttrauma zugefügt wurde und das unter einer schwerwiegenden Mutter-Symbiose litt. Als dann die eigentlich auf sexuellen Missbrauch spezialisierte psychologische Sachverständige (die mir von der VB aufgezwungen wurde) genau dieses Verlusttrauma samt Mutter-Symbiose diagnostizierte, blieb die VB trotzdem bei ihren FH-beeinflussten Diagnosen und bearbeitete die faule, kurz vor ihrer Pensionierung stehende Richterin so, dass sie die Ergebnisse des 20.000 € teuren Gutachtes weitgehend ignorierte. Dies geschah auf sehr einfache Art und Weise. Die Argumentation mutierte einfach von „Kindesmissbrauch“ nach „Das Kind will nicht zum Vater“. Damit war der totale Abbruch zum Vater, der bis heute andauert, besiegelt.
Meine Frau wohnt in W. Die meisten Sozialdienste dort „arbeiten“ offensichtlich eng mit der Organisation „Wildwasser“ zusammen. Der „Wildwasser“-Ableger in W. wurde in den 90ern landesweit bekannt durch die sogenannten Wormser Prozesse. Dass dieser furchtbare Verein dennoch so in den Wiesbadener Sozialdiensten weiter agieren kann, spricht Bände. Ich bekam es gruselig hautnah mit dieser Kampforganisation zu tun, als das Gericht 2019 zum n-ten Mal „Elterngespräche“ anordnete. Diese sollten beim „Nachbarschaftshaus“ stattfinden. Der damit beauftragten sehr jungen Psychologin sandte ich das umfangreiche Gutachten von 2018 zu, zum besseren Verständnis der Sachlage. Dieses GA stellt klar fest, dass meine Tochter dringend Hilfe brauchte, weil ihr Kindeswohl durch eine schwere Symbiose mit ihrer Mutter und durch den Umstand gefährdet sei, dass sie ihren unbescholtenen Vater innerlich abspaltete. Das schien der vom FH beeinflussten Psychologin nicht zu gefallen. Sie ließ das GA von „Wildwasser“ anonymisiert „analysieren“, mit dem Ergebnis, dass das Kind bei diesem Vater in Gefahr sei und von ihm ferngehalten werden sollte. Die GA kam im Gegenteil zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe gegenüber dem Vater haltlos gewesen seien und durch den Abgleich der Aussagen von Vater und Tochter ausgeräumt werden konnten. Die besagte Nachbarschaftshaus-Psychologin brach daraufhin nach nur jeweils einem Einzelgespräch die Elterngespräche ab. Sie könne unter diesen Umständen eine Umgangsanbahnung nicht verantworten … Zwar fand diese Episode keine offizielle Anerkennung beim AG oder beim OLG. Dennoch bin ich überzeugt, dass diese völlig andere Interpretation des GA zumindest unbewusst eine Rolle gespielt haben muss, als mir das OLG Ffm Ende 2021 einen 1½ jährigen UG-Ausschluss auferlegte, obwohl es im Verhandlungsprotokoll zunächst sagte, dass mein Kind in „höchster Not“ sei, weil „es den Vater innerlich abspalten muss“ und dass der „Dreh und Angelpunkt zur Auflösung der Ablehnungshaltung des Kindes gegenüber dem Vater das Verhalten der Mutter“ sei …
Ein anderes Dokument, welches das fatale Wirken des Frauenhauses deutlich macht, betrifft die seltsame „Therapie“, die meinem Kind einige Wochen vor dem ersten Verhandlungstermin OHNE MEIN WISSEN UND OHNE MEINE ZUSTIMMUNG aufgezwungen wurde. Das Dokument entstand, als ich einige Monate später gegen diese Haus-„Psychologin“ des FH bei der Psychologen-Kammer vorgehen wollte. Es rekonstruiert detailliert die Ereignisse dieses ganzen skandalösen Vorgangs.
Ende 2017 wurde bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen mich erstattet wegen „sexuellen Missbrauchs“. Der Vorgang gründete quasi einzig und allein auf eine suggestive Befragung der Tochter, ohne lauteren Anlass und erst nach 3 Wochen FH-Aufenthalt. Die Gegenseite (weitgehend unter der Regie des FH und deren Hausanwältin) behauptete noch bis Ende 2020, dass das entsprechende Ermittlungsverfahren noch gegen mich laufe. Dies gehörte bei jeder Verhandlung und auch in vielen der gegnerischen Schriftsätze zur Drohkulisse. Erst in der Verhandlung beim OLG im Dez. 2020 erfuhr ich, dass dieses Verfahren schon 2018 eingestellt wurde.
Der Vorgang ließ mich nicht in Ruhe, auch weil ich davon ausging, dass die gegnerische Anwältin (quasi die Hausanwältin des Frauenhauses) aus rein „strategischen Gründen“ einen sogenannten „Missbrauch mit dem Missbrauch“ betrieb. Deshalb bat ich nun die Staatsanwaltschaft, mich über Einzelheiten der Anzeige und deren Ablehnung aufzuklären. Ich erhielt eine Kopie des ursprünglichen Ablehnungsschreibens an den Erstatter der Anzeige. Zu meiner großen Überraschung war dieser Erstatter nicht meine Frau, sondern das AG im Rahmen des Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens.
Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis, dass meine Tochter einer (Zitat) „höchst suggestiven“ Befragung durch das Frauenhaus unterzogen worden sei, welche ja dann die Ablehnung meiner Tochter mir gegenüber maßgeblich auslöste (vorher wollte sie nachweislich noch zu mir).
—–
Meine Erfahrung: Parteiische Trennungsberatung ist ein Geschäftsmodell von FHs. Das juristische Knowhow, welches gegen wirklich gewalttätige Väter erworben wurde, wird für alle Trennungen zur Verfügung gestellt. Verstrickungen wie z.B. dass Mitglieder im Vorstand des Frauenhauses zu den Professionen vor Gericht gehören und Anwälte, die auf VKH-Basis mit FHs zusammenarbeiten, sind offensichtlich.
Wenn man von mafiösen Strukturen sprechen kann, wenn Familienstrukturen in Gefahr gebracht werden, um Geld zu erpressen, kann man in der Streitbewirtschaftungsindustrie im deutschen Familienrecht durchaus von „Mafia“ sprechen. FHs schaffen aktiv eine ausweglose Situation für Väter, beraten Trennungsmütter dahingehend, nie mehr zu verdienen, als der Grenzwert für VKH ist und organisieren sämtliche Sozialleistungen und Unterhaltsforderungen. Alle nachgelagerten Dienstleistungen von Anwälten über Gutachter und Gerichtskosten bis zu selbsternannten Elterncoaches gehen einseitig zu Lasten des sog. „unterhaltspflichtigen“ Elternteils. EKE ist zwangsläufig die Folge und verläuft zugunsten des entfremdenden, gewalt- und missbrauchsbereiten Elternteils.
—–
Der Gang ins FH hat die ganze Situation aufgeheizt und Kind und Vater schwer traumatisiert. Das FH spielte eine zentrale Rolle in dem vorsätzlichen Ehebetrug der Mutter. Es wurde von Anfang an von der Kindesmutter so geplant. Die Kindesmutter hatte auch Komplizen in S., welche ihr dabei halfen, ins FH zu kommen und Wertgegenstände und Bargeld aus der Wohnung des Vaters zu entwenden.
Das FH hat einen Kontakt von Vater und Kind komplett verhindert.
Es führte dazu, dass das Kind monatelang nur mit Kindern aus belastetem Elternhaus Kontakt hatte.
Das Fehlen des Vaters als Bezugsperson hatte dazu geführt, dass das Kind das Sprechen verweigerte.
Es hat einer kriminellen Betrügerin die Möglichkeit eröffnet, ihren Plan zu verwirklichen, in Deutschland Sozialhilfe zu beziehen, obwohl sie kein Sozialfall ist und in den 4 Jahren der Ehe über 15.000 Euro angespart und auf andere Konten überwiesen hatte. Dies wäre so niemals passiert ohne FHs, die den Frauen glauben, ohne irgendeinen Beweis für ihre behauptete Notlage.
—–
Tatsächlich handelt es sich bei FHs in Deutschland um rechtsfreie Räume. Es ist einfacher, Diplomaten in Botschaften rechtlich zu verfolgen als Frauen in FHs.
Mein Fall ist recht speziell und gilt für einige in der Szene als ein kleiner Hoffnungsschimmer. Daher für Sie zur Info abseits des Fragebogens etwas ausführlicher:
Die Mutter hatte den Gang ins Frauenhaus als taktisches Manöver über ein Jahr lang geplant!
Sie ging zu Beginn der Sommerferien 2017. Ich musste dann erst einmal einen Rechtsbeistand finden, der nicht in den Ferien war.
Die Mutter hatte den Bodensee gewählt, damit sie den Kindern eine Art Ferien vorgaukeln konnte. Die Großmutter ms. hat zeitgleich die gesamte Zeit über eine Ferienwohnung in unmittelbarer Nähe bezogen. Mutter und Kinder gingen nur über Nacht und zu Terminen ins FH!
Ich ging sofort zur Polizei. Dort hat man mich abgewimmelt, die „Kinder seien ja bei der Mutter“. Der Polizist wollte nicht einmal meine Vermissten-Anzeige aufnehmen.
Zwei Tage nach der „Flucht“ erfuhr ich vom Jugendamt, dass die Mutter ins FH gegangen war. Ich konnte immer noch nicht richtig, aber etwas klarer denken und ging sofort persönlich ans Amtsgericht. Dort habe ich ein eA-Verfahren zur Herausgabe der Kinder eingeleitet. Als ich die Adresse FH der Mutter angab, wurde ich angeschaut – wie noch nie von einem Menschen zuvor – wie ein Schwerverbrecher.
Glücklicherweise wurde eine Verfahrensbeiständin berufen, die schnell und erstaunlich professionell und unvoreingenommen agierte. Nach drei Wochen organisierte sie eine Interaktionsbeobachtung von Vater und Kindern. Am Ende der Beobachtung weigerte sich unser damals erst dreijährige Sohn mit allem, was er konnte, zur Mutter zurück zu gehen. Da gemeinsames Sorgerecht bestand, erklärte sich die Beiständin damit einverstanden, dass ich den Sohn mitnahm. Sie hatte zwischenzeitlich telefonisch das Jugendamt informiert, dass sie Gewalt anwenden müsste, um den Sohn vom Vater weg zu nehmen. Sie brachte dann nur die Tochter zur Mutter zurück. Unser Sohn hatte schon immer eine tiefere Beziehung zu mir, unsere Tochter eine damals gleichwertige zu Vater und Mutter.
Das Verfahren zog sich in die Länge, es kam zu einem mutterfreundlichen Gutachten voller Fehler. Dieses wurde erfolgreich bestritten und die Gutachterin zog ihre Empfehlung bei der Erörterung vor Gericht zurück.
Auf Empfehlung von Beiständin und Gericht wurde der Status Quo als Kompromiss vereinbart. Die Tochter lebt seither bei der Mutter, der Sohn beim Vater. Es besteht jeweils gemeinsames Sorgerecht.
Die Mutter ist in 2020 erneut noch weiter weggezogen. Die Tochter will zu Vater und Bruder. Daher habe ich erneut ein Verfahren gestartet.
Und nun die Pointe:
Jetzt immer noch, 3,5 Jahre nach der Trennung, trägt die Mutter den Gang ins FH wie eine Monstranz vor sich her. Gegenüber Jugendamt und vor Gericht tischt sie immer noch die alte Lügengeschichte auf. So sehr vertraut sie darauf.
Ich habe Kontakt zu einer Mitarbeiterin eines FH. Die wissen zwar dort um den Missbrauch, wollen aber nichts tun. Sie wollen „Feministinnen“ sein und den Frauen helfen.
Dabei helfen sie nur den taktisch Versierten, die sogar das tradierte Rollenmodell bevorzugen. Die Urteile zugunsten Frauen, die rein taktisch mit Kindern ein FH aufsuchen, sind ein Schlag ins Gesicht all der emanzipierten Frauen, die sich fair vom Vater der gemeinsamen Kinder trennen wollen.
Gerne bin ich auch zum Gang in die Medien oder Schriftsätze an die Bundesministerien für Familie und Justiz bereit.
—–
Allein schon das Wort „Frauenhaus“, am besten mit Tränen als Katalysator, macht den Vater zum Täter.
Es läuft bei mir vieles nach Deiner Glosse: Scheidungs- und Trennungstricks.
Mit Tränen und Professionen.
Jahrelang vorbereitet und fast perfekt durchgeführt. Ich bin bei Punkt 15 angelangt.
Ich bat sie, bei der Wahrheit zu bleiben. Sie sagte: „Das ist die Wahrheit.“
Die Richterin sagte: Es spielt keine Rolle, ob sie fremdgegangen ist.
Meine Frau kann auf Knopfdruck weinen. Ich bin selbst 10 Jahre lang darauf hereingefallen. Bei der Kita-Leitung, auch in Caritasgesprächen, bei den Gerichtsverhandlungen arbeitete sie mit ihren Tränen. Bei mir nicht mehr.
Meine Anwältin kannte den Mitarbeiter vom Jugendamt (der wiederum die Kita-Leitung kennt) gut und sie unterhielten sich vor der Verhandlung. Beide kamen am Tag der Verhandlung nach dreiwöchigem Kindesentzug aus dem Urlaub.
Es hatte den Anschein, dass alles vorher abgesprochen wurde. Meine Frau hatte das Netzwerk erkannt und ausgezeichnet genutzt.
Die Kinder, die befragt wurden, bedienten hier das erste Mal die Befindlichkeiten der Mutter.
Der VB der Kinder hatte 50/50 mit wechselseitiger Betreuung in meinem Haus vorgeschlagen. Die Tochter (7) wurde dazu befragt und sagte aus, das könne sie sich nicht vorstellen. Heraus kam ein 90/10 Residenzmodell. Mein zweiter Schock nach dem Kindesentzug.
Mir sagte meine Tochter später: „Papa, ich habe nicht verstanden, was die mich gefragt haben. Es müsste eigentlich Ungericht statt Gericht heißen.“
Das Jugendamt sprach bei Gericht dagegen, dass ich an meinem Telearbeitsplatz arbeiten kann: „Da muss er ja durch das Haus“ – sagte der Herr vom Jugendamt, ohne zu merken, dass die Aggressionen von der Frau ausgehen.
Er fragt mich, ob es in meiner Familie Gewalt gegeben hätte, fragt das aber nur mich und nicht die am Tisch sitzende Frau (Bruder meiner Frau wurde vom Vater geschlagen).
Das ganze Programm: Machtmissbrauch des kindesbesitzenden Elternteils. Entfremdung. Vater schlecht machen.
Frau erreicht alles über das Jugendamt. Das Jugendamt unterstützt und fördert die Trennung und leitet die Dinge ein, die den Vater zwangsläufig zum Gericht führen.
Es wurden und werden offensichtliche Fakten unterdrückt. Ich muss mich jetzt als Vater beweisen, der bisher zu mind. 50% Träger der Familie und der Kinderbetreuung war.
Jugendamt entzieht sich der Verantwortung und der Unterstützung der Straftaten Kindesentzug: „Schauen Sie jetzt nach vorne“.
Es fehlt aber eine Aufarbeitung oder Berücksichtigung der Faktenlage.
Alles geschieht vor einem virtuell konstruierten Hintergrund.
Anfangs hatte ich kaum Chancen beim Jugendamt:
2019 Jugendamt Bekomme als Vater keinen Termin beim Jugendamt, ein Termin fand statt, Herr P. hatte keine Zeit, hörte nicht zu – sprach von seinen vielen Terminen
2019 Jugendamt Familienhilfeantrag des Vaters vereitelt
2019 Jugendamt Trennung mit Beihilfe durch Kita + Jugendamt zum Kindesentzug
2019 Jugendamt „Wir können nichts manchen, fahren Sie nicht an den Wohnort der Mutter, wenden Sie sich ans Familiengericht!“
2020 Jugendamt „Wir können Ihre Frau nicht zwingen, mit uns zu reden“
2020 Jugendamt „Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen“ – Fallenstellen – bzw. Mann soll zum Gericht gehen, dann kann auch das Jugendamt wieder tätig werden…
—–
In meinem eigenen traurigen Fall, verhielt es sich ganz sicher derart, dass meine Frau regelrecht auf die ganze Entfremdungs- und Missbrauchsscheiße draufgehoben wurde. Dass sie nicht arbeitet und fleißig die Staatsunterstützungen kassiert, wurde AKTIV und massiv durch das FH und andere „soziale Dienste“ organisiert, nach der Devise: „Sind Sie doch nicht blöd! Wir befreien Sie von der unerhörten Abhängigkeit von Ihrem Mann-Schwein, indem wir ein vollständiges Netz von staatlichen Unterstützungen für sie zusammenstellen (es wird auch empfohlen, lesbisch zu werden – habe das auf irgendeiner FH-Homepage oder bei Wildwasser gelesen). Lassen Sie uns nur machen!“ Das hat sich dann meine Frau nicht zweimal sagen lassen. …
Kurz: die bei weitem am schwersten wiegende Schuld trifft die FHs, die Ideologien, die dahinter stecken samt deren naiv rabiate Unterstützerinnen und letztlich den Staat, der diese ganze Kacke SEHENDEN AUGES schon seit Jahrzehnten mit zunehmender Begeisterung unterstützt!
Die FHs missbrauchen damit gezielt Steuergelder und inszenieren diesen Missbrauch absolut dummdreist, in der Hoffnung, dass dies alles politisch gedeckt wird.
Was man unbedingt hervorheben muss:
Das schreckliche Prinzip der Anonymität, das Agieren aus dem Verborgenen gegenüber Menschen (Männern), die zu 95% völlig unschuldig sind. Sowohl in Sachen Missbrauch des Frauenhauses als auch in Sachen Missbrauch mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs wird mit Geheimhaltung agiert. Es geschieht eine Menge im Hintergrund, von dem das Opfer aber nichts erfahren darf. Solche Geheimhaltung kennt man ansonsten nur von Geheimdiensten, die ebenfalls vom Staat her grünes Licht für jedwede Gesetzesübertretung haben. Solche Strukturen erleben wir gerade wieder im Kontext des Ukraine-Krieges. Das Objekt dieser Dienste sind aber StaatsFEINDE, bzw. zu Staatsfeinden stilisierte Personen! Es kann nicht angehen, dass in unserem Rechtsstaat (habe starke Zweifel, dass es sich wirklich um einen Rechtsstaat handelt) es Organisationen (zumal halbstaatliche, mit öffentl. Mitteln gefördert) geben darf, die Männer per se wie StaatsFEINDE behandeln und meist mindere Familienzwiste GEZIELT in regelrechte Kriege im Privaten aktiv eskalieren.
Dass es ausgerechnet Frauen sind, die solche perversen Abläufe steuern und selbst in die Tat umsetzen, beweist die Täterinneneigenschaften von Frauen. Sie immer noch von Staatsanwaltschaften und Gerichten schützen zu lassen, ist nichts weiter als bananenrepublikwürdige Steinzeit.
Einen Beleg, wie über die Medien in Sachen Diskriminierung von Männern gearbeitet wird, lieferte der DLF am 28.02.2024. Obwohl es kein einziges „autonomes“ Männerhaus gibt – bei 50% Gewalttäterinnen und 20% Sexualstraftäterinnen – werden noch viel mehr Frauenhäuser gefordert.
HIER ist die männerfeindliche Hetze nachzuhören.