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ES REICHT! Kommentare Medienberichte Rezensionen Verantwortung der Politik Versagen der Medien

Bei der Trennung endet die Emanzipation

by Franzjoerg Krieg / 10. Mai 2025

Erörterungen zu einem Artikel von André Scholz in der Berliner Zeitung vom 08.05.2025

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/elternschaft-nach-der-trennung-bei-der-kinderbetreuung-endet-die-emanzipation-li.2320319

André Scholz hat sich die Mühe gemacht und gründlich recherchiert. Da war er bedeutend besser als Gabriela Keller von correctiv, die vorgab, durch gründliches investigatives Vorgehen erstaunliche Fakten offengelegt zu haben. Dabei hat sie sich durch phantastische Konstruktionen blamiert. Aber auch einige Leitmedien wie der Stern waren nicht besser und haben ihr die erstaunlichen Geschichten abgenommen. Auch der Deutschlandfunk hat sich am 15.04.2025 blamiert und erdichtete staunenerregende „Fakten“.

Wenn dann ein journalistischer Laie den Profis zeigt, wie gute Recherche funktioniert, und wenn er dann auch noch die richtigen Schlüsse daraus zieht, macht das Spaß – und erklärt, warum unsere Medienwelt im Umbruch sein muss. Das Konzept passt nicht mehr. Sie machen ideologische Gesinnungs-Politik, anstatt ihrem Bildungsauftrag nachzukommen.

André Scholz formuliert:

„Das deutsche Familienrecht fördert immer noch alte Rollenbilder, belastet Mütter und Väter – und schadet vor allem den Kindern. Ein radikales Umdenken ist notwendig.“

Er stellt fest, dass das „Residenzmodell“ eine „Sackgasse“ ist und er schlägt die Einführung des „paritätischen Wechselmodells als Standardmodell für getrennte Eltern“ vor.

Ich muss jedem Satz von André Scholz zustimmen, bedauere aber, dass er nicht konsequent genug weitergedacht hat, obwohl bestimmte Überlegungen offensichtlich sind.

Wer „radikales Umdenken“ empfiehlt, muss auch prägnant werden.

 

  • Im Residenzmodell wird dem Kind nach der Trennung ein Elternteil gewaltsam weitgehend bis komplett entzogen. Es wird über staatliche Steuerungsmechanismen zur Halbwaise gemacht. Das ist ein hoch defizitäres Modell mit weitreichenden Folgen, die Eltern und Kinder krankmachen, Leistungsträger zerstören, unsere Gesellschaft in ökonomischer, gesundheitlicher, soziologischer und psychologischer Hinsicht nachhaltig schädigen und aus Wählern irre Zombies machen, deren Wahlergebnisse kaum eine Regierung mehr konstruktiv in Handeln umsetzen kann.

 

  • Das paritätische Wechselmodell erhält dem Kind beide Eltern und ist deshalb die einzige Betreuungsform, die dem Sicherheitsempfinden vor der Trennung am weitesten gerecht wird und damit die Kontinuität erhält.

Was André Scholz nicht erwähnt:

  • Am 15.03.2018 bei der von der FDP iniziierten Erörterung zum Wechselmodell im Bundestag zeigte sich, dass die Politik etwa im Verhältnis 2:5 gegen das Wechselmodell ideologisiert ist.
  • Deshalb werden in Deutschland auch die Bedingungen dafür nicht geschaffen – Melderecht, Steuerrecht und Sozialrecht passen nicht zum Wechselmodell -, sondern es werden die Narrative gegen das Wechselmodell gepflegt: eitel Freud und Sonnenschein zwischen den Eltern als Vorbedingung, alles muss einvernehmlich verlaufen. Die Eltern müssen sich besser verstehen als vor der Trennung. Sobald die Kommunikation klemmt – und dafür reicht die Blockade der Siegerin im Residenzmodell – dann gibt es kein Wechselmodell. Destruktives Verhalten wird belohnt. Und das zeigt sich in bar. Trennung wird zum Geschäft für Mütter. Warum „Alleinerziehen“ in Deutschland zum „Erfolgsmodell“ wurde und so auch angepriesen wird, leuchtet ein.
  • Natürlich darf es keine Gewalt geben, was in Deutschland bedeutet, dass die Mutter nur Gewalt behaupten muss, und schon gibt es kein Wechselmodell. Eine Ermittlungspflicht gibt es zwar – diese wird im Familienrecht aber regelmäßig ignoriert.
  • Die Fachwelt ist ideologisch gespalten in eine internationale wissenschaftlich ausgerichtete Haltung und eine deutsche. Deutschsein bedeutet im Familienrecht immer noch etwas Besonderes. Internationale wissenschaftliche Standards stören die typisch deutsche ideologische Befindlichkeit. Deshalb gibt es z.B. in Gutachten im Familienrecht in Deutschland unter den Literaturangaben nur deutsche Literatur zum Wechselmodell. Die internationale Fachwelt wird einfach ausgeblendet.

 

  • „Im deutschen Familienrecht entscheidet de facto die Mutter darüber, wie viel Betreuung der Vater übernehmen darf.“
    Zur Betreuung (DANKE für die Vermeidung des juristisch üblichen Begriffes „Umgang“!) komme ich später und will mich zuerst dem Sorgerecht widmen. Das entscheidet z.B. darüber, ob sich der Vater in Kindergarten oder Schule seines Kindes blicken lassen darf, oder ob er freundlich verwiesen wird, weil mit ihm über sein Kind gar nicht geredet werden darf. Dasselbe gilt für Ärzte.

Ich stelle in den Gesprächen mit AnwältInnen immer wieder fest, wie wenig die bestehende Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes bewusst ist. Für AnwältInnen leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem es keine krasse Diskriminierung gibt, und in dem alles logisch und juristisch sauber geregelt ist. Krasse Diskriminierung kann es deshalb nicht geben.

Warum hat dann eine Mutter aufgrund ihres Geschlechts immer das Alleinige Sorgerecht – und zwar ohne Ausnahme? Gut, es kann ihr auch entzogen werden – aber zunächst hat sie es aufgrund ihres Geschlechts. Ein Vater hat das nicht, ebenfalls aufgrund seines anscheinend minderwertigeren Geschlechts. Er kann es bekommen, wenn die Mutter zustimmt. Erst seit 2010 kann bei fehlender Zustimmung der Mutter ein Familiengericht darüber entscheiden, trifft eine Entscheidung zugunsten des Vaters aber nur dann, wenn die Mutter dadurch nicht zu sehr in ihrer Befindlichkeit gestört wird.
Ist der Vater mit der Mutter verheiratet, geht man davon aus, dass die Mutter natürlich der Mitsorge des Vaters zustimmt. Ein verheirateter Vater erhält also (fast) automatisch ebenfalls das Sorgerecht (Gemeinsame Sorge), aber nicht, weil er Vater ist, sondern, weil man davon ausgeht, dass die Mutter aufgrund der bestehenden Verheiratung zustimmt.

Bei der Betreuung haben wir ein weiteres Problem.

Nicht umsonst ist das erste Verfahren vor dem Familiengericht nach der Trennung meist der Antrag der Mutter auf Kindesunterhalt und evtl. auch gleich der Sorge-Antrag auf das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (womit die Mutter zur „Kindesbesitzerin“ wird) oder auf die gesamte Alleinige Sorge.
Der zweite Antrag ist der Antrag auf Umgang, gestellt vom Vater, der sein Kind natürlich zumindest weiter sehen will. Umgangsboykott durch die Mutter nach der Trennung ist ein häufiges Phänomen. Es gibt viele Väter, die ihr Kind nicht mehr sehen. Es gibt auch viele Väter, die trotz Gemeinsamer Sorge ihr Kind nicht mehr sehen. Wenn in den Medien von einem Sorgerechtsstreit geredet wird, ist das meist falsch: Es geht meist nicht um die Sorge, sondern um Kindesentzug, also die Abtrennung vom Kind.

Oft geht es zu wie im Basar, wenn die Mutter eigentlich keine Betreuung durch den Vater will und meist mit Alkoholismus oder Gewalt argumentiert, um den Vater rauszukicken. Jedes Jahr werden außerdem in Deutschland rund 5000 Väter von Müttern zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs zu Lasten des Kindes beschuldigt, mit dem Erfolg, dass diese Väter oft jahrelang ihr Kind nicht sehen und 5-stellige Summen ausgeben müssen, um über einen Strafrechtsanwalt aus diesem traumatischen Wahnsinn wieder herauszufinden.

Mindestens die Hälfte aller Frauen im Frauenhaus geht aus taktischen Gründen mit Kind dorthin, um den Vater loszuwerden. Die ungerechtfertigte Beschuldigung eines Vaters über einen erfundenen Gewaltvorwurf durch den Gang der Mutter mit Kind ins Frauenhaus ist eine der skanalösesten Vorgänge in unserem sogenannten Rechtsstaat, der dort ausgehebelt wird, wo die Aussage einer Frau zum Wahrheitsbeweis erhoben und die Unschuldsvermutung aufgegeben wird. Wenn man dann noch feststellen muss, dass der Anteil von nicht deutschen Frauen im Frauenhaus um das Vielfache höher ist als in der Bevölkerung, muss man feststellen, dass dieser „Trick“ eine lukrative Methode von Frauen darstellt, die Eintrittskarte in unseren Sozialstaat bedeutend einfacher zu erhalten als in einem defekten Schlauchboot auf dem Mittelmeer.

Wenn diese Totschlagargumente nicht benutzt werden, stehen oft die Mutter, deren Anwältin, 1-2 Frauen vom Jugendamt, eine Verfahrensbeiständin als „Anwältin des Kindes“ und eine Richterin gegen einen Vater (6 gegen 1 statt Geschlechterbalance – wo bleibt die Quote?), der dann mit wenigen Stunden an jedem zweiten Wochenende mit seinem Kind abgespeist wird. Er wird damit vom Vater zum Besuchsonkel seines eigenen Kindes und hat dafür die Mutter zu bezahlen – wofür ihn der Staat in Steuerklasse 1 einordnet und damit seine Finanzierung einer bilokalen Familie als Luxus-Hobby bewertet.

 

  • „In konflikthaften Trennungen wird die Kommunikation zwischen den Eltern oft massiv beeinträchtigt. Ohne funktionierende Abstimmung geraten viele Väter in eine Randrolle, die sie eigentlich nicht anstreben. Die bestehenden juristischen Strukturen verstärken diese Dynamik, statt neue Wege zu öffnen.“

Das muss erklärt werden.

Obergerichtliche Entscheidungen haben immer wieder bestätigt, dass Mütter für ihr destruktives Verhalten belohnt werden: Auch eine Mutter, von der feststeht, dass allein sie durch ihr defizitäres und kindeswohlwidriges Verhalten das Kind vom Vater abgetrennt hat, behält dafür das Alleinige Sorgerecht. Vorher wurde oft jahrelang zugesehen, wie diese Mutter agiert. Niemand hatte den Mut, ihr die Rote Karte vorzuhalten.
Am Deutlichsten ist der Beschluss des BGH vom 12.12.2007 – XII ZB 158/05, in dem eine durch und durch destruktive Mutter für ihr kindeswohlwidriges Verhalten mit der Alleinsorge belohnt wird. So sehen typisch deutsche Lösungen aus.

Dies eröffnet Müttern natürlich die Option, sich hemmungslos destruktiv verhalten zu können, ohne fürchten zu müssen, dafür bestraft zu werden. Im Gegenteil: Je mehr sie zerstören, desto sicherer ist ihr Gewinn.

Die einzige Chance, die der Vater hat, ist, gut gecoacht zu sein, und sich damit ausschließlich positiv und unangreifbar darstellen zu können, was allein die Chance eröffnet, dass in einem System, in dem ein Sieger und ein Verlierer gekürt wird, das Verhalten der Mutter in Kritik geraten könnte.

Die „bestehenden juristischen Strukturen“ sind eine Perversion an sich.

Wie eine Familie zu führen ist und Beziehung erfolgreich gelebt werden kann, wird in einem System mit einer Trennungsquote von rund 50% nicht mehr zuhause erfahren. In der Schule ebenfalls nicht. Das heißt, dass Eltern, über die das Chaos der Trennung hereinbricht, von einem System behandelt werden, das hoch ideologisiert ist, das auf Konfrontation aufgebaut ist (Antragsteller und Antragsgegner) und in dem viele Profis am Streit verdienen, anstatt für Befriedung bezahlt zu werden.

Jeder nimmt sich im Fall einer Trennung eine/n Anwalt/Anwältin, weil keiner eine Ahnung vom Fachlichen hat und weil jeder „gewinnen“ will. Dabei steht in 85% der Fälle schon von Anfang an fest, wer Gewinner und wer Verlierer ist. Die Verteilung der Geschlechterbalancierung unter den Alleinerziehendenhaushalten zeigt 85% müttergeführte und nur 15% vätergeführte Haushalte, was die Mütterlobby so sehr in Rage bringt, dass sie von einem „mütterfeindlichen“ System reden, weil sie meinen, dass ALLE Kinder allein Privateigentum der Mutter seien.

Ein solches ist System ist hoch defizitär und pervers.

 

  • „Psychologen sprechen hier vom „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) – ein Phänomen, das die seelische Gesundheit der Kinder massiv belastet.“

An dieser Stelle hätte mehr Recherche gutgetan.

Gerade zur Zeit wäre es klüger, den Begriff PAS (sogar mit „S“) nicht zu verwenden. Er gilt als höchst umstritten – völlig abseits jeder wissenschaftlichen Faktenlage. Stattdessen neutraler von Eltern-Kind-Entfremdung zu reden, anstatt die scheinwissenschaftliche, ideologisch gesteuerte Diskussion darum zu bemühen, ob PA nun ein Syndrom von Krankheitswert sei oder nicht, wäre angemessener. Dieser scheinwissenschaftliche Streit wird seit einigen Jahren auf internationaler Ebene in absurden Dimensionen geführt.

Reem Alsalem hat als Sonderberichterstatterin am 13.04.2023 vor dem Menschenrechtsausschuss der UN einen Bericht vorgelegt, der viel Wirbel verursachte, weil er die erfundenen Theorien vertrat, dass

– Gewalt gegen Frauen zu wenig beachtet werden würde,

– Eltern-Kind-Entfremdung nicht existieren würde und eine Erfindung von Vätern sei, um Mütter zu beschuldigen und derweil ungestört ihrem Missbrauchsverhalten weiter nachzugehen und dass

– Müttern zu oft zu Unrecht das Sorgerecht entzogen werden würde.

Wie sehr sie dabei unwissenschaftlich und ideologiegesteuert argumentierte, ist HIER nachzulesen.

Genau auf diese fakes beziehen sich in der Folge die Aktionen der Mütterrechtlerinnen, die erreichen wollen, dass noch mehr Väter in den Familiengerichten durch den ungerechtfertigten Vorwurf der Gewalt ausgegrenzt werden („Istanbul Convention ins Familienrecht“) und auch Aktionen wie die Desinformierungskampagnen von correctiv vom September 2023 oder vom Deutschlandfunk vom 15.04.2025.

All dies macht deutlich, wie explosiv die Atmosphäre aufgeladen ist und wie tief Politik, Medien, (Schein-)Wissenschaft und Familienrechtspraxis in diese Abläufe verstrickt sind. Opfer sind jährlich Millionen von Kindern, Eltern und weiteren Familienangehörigen, was intuitiv und psychologisch direkt Lebensläufe und damit auch Wählerverhalten prägt. Und trotzdem sind Gesellschaftspolitik, Genderpolitik und Familienrechtspolitik KEINE Themen in der politischen Diskussion.
DAS macht die derzeitige Problematik aus.

 

  • „Auch Arbeitgeber, Schulen und Kindergärten haben sich auf die klassische Rollenteilung eingestellt.“

Schlusslicht dabei spielen die Kultusministerien.
Gerade in BW haben sich schon zu Zeiten von Landesjustizminister Goll (FDP, LJM bis 2011) Landesjustizministerium und Landessozialministerium zusammengetan, um die Aktion „Elternkonsens“ zu gründen und die Cochemer Praxis landesweit zu promoten. Das Kultusministerium blieb außen vor. Es meint, man könne den Konflikt der Eltern dadurch von der Schule fernhalten, dass man den zweiten Elternteil ignoriert und nur mit dem Gewinner im Residenzmodell kommuniziert. Stattdessen prägt das Problem in Form von hochtraumatisierten SchülerInnen zu über einem Drittel jede Klasse. Der Stoff ist zu komplex, keiner blickt durch und gefühlt korrektes Verhalten prägt alle Beteiligten. Ich habe am 12.12.2012 vor dem Landeselternbeirat in Stuttgart ein Referat dazu gehalten, das zwar einen Downloadrenner darstellt, aber bis heute thematisch völlig unbeachtet blieb und auch vom Kultusministerium ausgeblendet wird. Gerade diese Dissonanz von hoher Aktualität und ministeriellem Versagen prägen den Zustand, der die Wirkungsweise in die Bevölkerung bestimmt.

 

  • DANKE für diese Sätze:
    „Deutschland hat europaweit die höchste Dichte an Familientherapeuten.“
    „Die Überforderung durch Streit und Gerichtsverfahren wirkt langfristig zerstörerisch auf alle Beteiligten.“ – wobei nicht erklärt wird, dass diese Verfahren meist destruktiv angelegt sind!
    „Ein gleichberechtigtes Miteinander wäre im Interesse aller Beteiligten“
    „Internationaler Vergleich: Deutschland hinkt hinterher“
    „…bleibt Deutschland bei manifestierten Strukturen von 1893 (!) im Familienrecht.“
    „Deutschland bleibt bei einer Gesetzgebung stehen, die in einer modernen Gesellschaft anachronistisch wirkt und den gesellschaftlichen Wandel blockiert.“

„Profiteure des Status quo: Ein ökonomisches Netzwerk“
„Auch diverse Lobbygruppen setzen sich dafür ein, die alte Ordnung zu bewahren. Progressive Ansätze finden wenig Gehör, werden oft als „Gefahr für das Kindeswohl“ abqualifiziert.“ – Ist es zuviel erwartet, solche Lobbygruppen auch zu nennen?

„Ein veraltetes Familienrecht strahlt weit über den privaten Bereich hinaus – es verhindert echte Gleichstellung, blockiert individuelle Lebenswege und kostet die Volkswirtschaft wertvolle Ressourcen.“

Jeder Satz hat Wirkung, weil er ins Schwarze trifft.
Ich habe allerdings Bedenken, was das Verständnis in der Leserschaft betrifft. Die Materie ist zu komplex und es muss viel erläutert werden, um Verständnis zu wecken. Ja, die Betroffenen verstehen auf Anhieb. Der Rest ist ahnungslos und weist pauschal ab. Und die, die daran verdienen, sowohl Gewinner im Residenzmodell als auch Professionen, müssen vehement widersprechen.

Ein System, das Sieger und Verlierer produziert, ist pervers und erzeugt seinerseits wieder Perversionen.

 

  • „Politische Perspektiven: Stillstand auf allen Ebenen“
    „So bleibt das Familienrecht eine der größten Blockaden auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung.“
    In diesem Kontext hätten die wichtigsten beiden Schandtaten der letzten Jahre genannt werden müssen:
    – Die schon während der Erstellung durch die SPD wissenschaftlich durch machtpolitischen Einfluss auf das Studiendesign diskreditierte PETRA-Studie, die nach der Abgabe Ende April 2016 im BMFSFJ eingelagert und danach verfälscht wurde.
    – Die bewusst aus ideologischen Gründen durch die SPD im August 2020 abgebrochene Familienrechtsreform, weil angeblich „keine Zeit mehr“ sei.

Natürlich muss die Frage gestellt werden, wem diese politischen Ferkeleien nützen.
Der Satz aus dem Grundsatzprogramm der SPD „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ wird konsequent politisch umgesetzt. Selbst SPD-Mitglieder haben das in seiner Logik und Wirkungsweise nicht verstanden.

 

  • „Es braucht weniger Streit und mehr Kooperation.“

Dieser Schlusssatz im Artikel trifft den Kern.

Ich erkläre in meinem Artikel zu einer umfassenden Familienrechtsreform, dass nach dem Schuldprinzip und dem Zerrüttungsprinzip (in dem der Schuldige nicht mehr gesucht werden muss, weil er schon vorher feststeht) die Zeit überreif ist für ein Kooperationsmodell im Rahmen Elterlicher Verantwortung, die den Begriff der Sorge ersetzen soll.

Wir brauchen noch viele Artikel dieser Art, um gegen die Übermacht der fakes in den Leitmedien anargumentieren zu können.
Wenn Gesinnungspolitik jede sachlich angemessene Information ersetzt und Irreführung der Öffentlichkeit als Bildungsauftrag verstanden wird, ist es Zeit für den endlichen Niedergang der überkommenden Medienlandschaft.

Die Berliner Zeitung ist diesem Trend mutig entgegen getreten.

 

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