Zwischen den Jahren kommt das Aufräumen:
Es werden Bilanzen gezogen und Pläne für das neue Jahr gemacht.
Ich möchte diesen Anlass nutzen, um etwas gründlicher aufzuräumen.
Welche Irrtümer beschäftigen uns beständig damit, uns auf brachen Feldern zu verschwenden?
1. „Sorgerechtsstreit“
Es geht nie um Rechte. Es gibt keinen Streit.
WER DAS KIND HAT, HAT DIE MACHT!
Wenn wir im Rahmen von „Familiendramen“ in den Medien von einem „Sorgerechtsstreit“ lesen, ist das meist Blödsinn. Real ist es oft völlig egal, wie die Sorge geregelt ist: Die Mutter macht als Kindesbesitzerin was immer sie will – und niemand zeigt ihr die Rote Karte.
Meist geht es darum, dass die Mutter dem Vater das Kind entzieht. Was sie damit auslöst, ist ein Posttraumatisches Belastungssyndrom. Das sieht man an den Müttern, die das Kind entzogen bekommen. Einfach mal genau hinsehen.
Und wieder geht es darum, wer über das Kind über wen Macht ausübt.
Das Sorgerecht ist meist ein unbedeutender Papiertiger.
Wichtig ist das nur, um in Kindergarten, Schule und bei den Ärzten mit am Ball bleiben zu können.
Es ist obszön, wenn ein Elternteil – weil ohne Sorge – sich an der Schule des Kindes nicht sehen lassen darf, weil er evtl. wie ein räudiger Hund vom Hof gejagt werden könnte. Ich kenne viele Hausverbote, die auf diese Weise zustande kamen. Und gerade RektorInnen machen bei solchen Obszönitäten im Brustton der Überzeugung mit.
2. Das „Wechselmodell“
In meinem Artikel „Wechselmodell als Falle“ bin ich darauf eingegangen, wie gerade Väter mit der angeblichen Option „Wechselmodell“ in Deutschland getäuscht werden. Die meisten Anrainerstaaten sind in dieser Hinsicht fortschrittlicher als diese BRD, die sich immer noch in der beton-feministischen Steinzeit bewegt.
3. „Kindeswohl“
Ich habe in mehreren Artikeln Aspekte des einzigen Kriteriums von entscheidender Bedeutung im deutschen Familienrecht angesprochen:
https://vater.franzjoerg.de/kindeswohl-oder-mutterwohl-2/
https://vater.franzjoerg.de/der-dehnungskoeffizient-des-kindeswohls/
https://vater.franzjoerg.de/kindeswohl-oder-mutterwohl/
In Wahrheit ist das „Kindeswohl“ eine ausgelutschte und missbrauchte Worthülse, die eingesetzt wird, um die Egoismen von Elternteilen zu adeln oder um völlig undurchsichtige, rechtlich aberwitzige und unverständliche familiengerichtliche Entscheidungen zu begründen.
Wir sollten uns weigern, diesen Begriff weiter zu benutzen.
4. Die „Mutter“ als Instanz
Dass der Begriff „Mutter“ etwas beschreibt, was der Trägerin dieser Bezeichnung in Deutschland eine Instanz-Form zukommen lässt, die ein imaginäres Mutterkreuz beinhaltet, wissen wir.
Das führt so weit, dass allein schon das bloße Mutter-Sein oder das Wort einer Mutter magische Bedeutung hat:
- Die ursprüngliche Symbiose von Mutter und Fötus wirkt irgendwie nach der Geburt weiter und adelt die Frau, die ein Kind geboren hat.
- Deshalb ist sie auch irgendwie die legitime Besitzerin ihres Kindes, das nur in sehr besonderen Fällen von ihr entfernt werden darf.
- Die Mutter darf ihr Muttersein auch zum Beruf machen und darf umfangreiche Alimentation daraus ableiten. Wenn noch vor einem Jahr die Reihe der Mütter mit mindestens 3 Kindern von 3 verschiedenen Vätern in meiner Fallsammlung ein Maximum markierte, lernte ich in diesem Jahr in 4 Fällen die neue M-Klasse kennen: Mindestens 4 Kinder von 4 verschiedenen Vätern. Da ist ein Bausparvertrag eine Lachnummer dagegen und die Flüchtlingsroute mit Hilfe eines Schlauchbootes über das Mittelmeer ist mitleidig belächeltes Harakiri. Die Edelprostitution bundesdeutscher Prägung mit der Überwachung und der Garantie des Funktionierens durch den deutschen Staat ist bedeutend lukrativer.
- Wenn eine Mutter sagt: „Ich bin bereit, Hilfe anzunehmen“, ist jede festgestellte Unfähigkeit oder miserable Qualität ihrer Person vergessen und kein noch so untadeliger Vater kann gegen sie ankommen.
- Wollen die Professionen genauer hinsehen und planen deshalb, eine Familienhilfe einzurichten, ist das mit der Aussage der Mutter „Ich übernehme das“ hinfällig und sogar die Frau eines Bundesverfassungsgerichtspräsidenten als Richterin am OLG versagt völlig.
- „Ich fühle mich vom Vater des Kindes bedroht“ als Aussage einer Mutter im Frauenhaus reicht aus, um die Unschuldsvermutung aufzuheben, diese Aussage als Wahrheitsbeweis zu bewerten und den Vater in der Folge wie einen abgeurteilten Straftäter zu behandeln.
- „Ich will nicht, dass der Vater des Kindes das Gemeinsame Sorgerecht erhält“ reicht als Aussage einer nicht ehelichen Mutter, um dem Vater Grundrechte vorzuenthalten.
- „Unsere Kommunikation ist schlecht und wir sind hochstrittig“ reicht als Aussage einer Mutter, um die paritätische Betreuung des Kindes durch beide Eltern nach der Trennung unmöglich zu machen.
5. Der Rechtsstaat
Muss ich mich dazu noch äußern?
Wir haben in der deutschen Familienrechtspraxis den Rechtsstaat schon längst verlassen.
Und das ist nicht nur eine Aussage von mir: Väter und neuerdings auch Mütter teilen mir immer wieder diese ihre Erkenntnis mit, mit der ich sie freundlich willkommen heiße.
Sie sind damit in der Realität angekommen.