Erfahrungen zur Väterpolitik in Deutschland
Um die heutige Situation verständlich zu machen, muss zeitlich etwas zurückgegriffen werden.
Der letzte Versuch, dem Reformstau in der Familienrechtspolitik – die im internationalen Vergleich katastrophal aussieht – zu begegnen, stammt aus dem Jahr 2018. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz setzte eine Expertenkommission ein, die ein Thesenpapier vorlegte. Es ist symptomatisch, dass dieses Papier auf der Seite des BMJ nicht mehr zu erreichen ist.
Fakt ist, dass die darin enthaltenen Vorschläge den profeministischen Kreisen in der Bundesregierung nicht gefielen, sodass die Arbeit der Expertenkommission auf Eis gelegt wurde. Das bedeutet, dass der Bürger zwar die Arbeit der Expertenkommission bezahlte, bestimmte Kreise in der Bundesregierung aber beschlossen, die Ergebnisse politisch nicht umsetzen zu wollen.
Genau so erging es der im Jahr 2015 in Auftrag gegebenen sogenannten „PETRA“-Studie zu „Kindeswohl und Umgangsrecht“, die ergründen sollte, was mit Kindern in Deutschland nach Trennung und Scheidung geschieht und wie Eltern sich Lösungen vorstellen.
Es kam zu machtpolitischen Eingriffen ins Studiendesign – vorbei am extra eingesetzten Wissenschaftlichen Beirat.
Als die Studie Ende April 2019 vorgelegt wurde, verschwand sie zunächst im Tresor des BMFSFJ, weil das Ergebnis wiederum den profeministischen Kreisen nicht gefiel. Das BMFSFJ hatte als Auftraggeberin nach der Abgabe der fertigen Studie noch „Modifizierungswünsche“. Weil diese von den Autoren nicht wunschgemäß umgesetzt wurden, beauftragte das BMFSFJ die Haus- und Hof-Wissenschaftlerin und Leiterin des zu 75% von Aufträgen des BMFSFJ lebenden DJI München, Prof. Walper, als bekannte Wechselmodellkritikerin mit der genehmen „Fertigstellung“ der Studie.
Die „Walperisierung“ der Studie lag 2023 dann endlich vor. Da auch juristisch die Vorlage der ursprünglich zur Vernichtung gedachten Originalstudie durchgesetzt werden konnte, war es möglich, die Einflussnahme des BMFSJF auf diese Studie nachzuvollziehen.
https://vater.franzjoerg.de/chronologie-zur-petra-studie/
Erneut wurden weit über zwei Millionen Steuergelder damit politisch veruntreut und das Wählervolk getäuscht.
Verschiedene Leitmedien haben das auch zur Kenntnis genommen und thematisiert.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sabotiert-das-ministerium-eine-studie-zum-kindeswohl-17183089.html
Seither steht jede Weiterentwicklung still.
Es gibt statt einer Reform des inzwischen antiquierten Familienrechts Bemühungen, Nebeneffekte von statistisch marginalem Wert – zugunsten feministischer Bestrebungen – umzusetzen:
Anstatt das Sorgerecht an den Elternstatus zu koppeln und nicht nur an das Geschlecht, also feststehenden Vätern so selbstverständlich das Sorgerecht zuzugestehen wie jeder Mutter1, wird erwogen, allein sozial bedeutsamen Partnerinnen von lesbischen Müttern das Sorgerecht im Rahmen einer „Mitmutterschaft“ zu gewähren.
Oder:
Um Väter in Haftung nehmen zu können (wenn auch nur informell), gibt es für Samenspenden „Spenderregister“.
Es gibt aber für Eizellenspenden keine „Spenderinnenregister“, obwohl diese für die Genese eines Kindes ebenso bedeutsam sind wie die Identität von Samenspendern.
Es gibt nur einen Grund:
Die Befindlichkeit von Müttern, die das Kind in ihrem Körper als „ihren“ alleinigen Besitz betrachten, soll nicht durch die Erkenntnis gestört werden, dass sie tatsächlich ein „Überraschungsei“ austragen, das fremde Gene in sich trägt, was das Kind selbst später auch nicht mehr nachvollziehen kann. Tatsächlich sind solche Mütter nur die Leihmutter ihres eigenen Kindes. Vor dieser Erkenntnis wollen Mütter wohl bewahrt werden.
Da die Entscheidungen internationaler Gerichte aber die Ansicht vertreten, dass jeder Mensch ein Recht hat auf das Wissen um seine Genese, muss in diesem Kontext in Deutschland noch eine Menge nachgebessert werden.
Auf Bewegung zur Familienrechtsreform in einem umfassenden Rahmen, wie er ab 2017 schon angedacht war, warten wir immer noch.
Ich habe meine Überlegungen in diesem Kontext in folgendem Schreiben an das JM des Landes BW zusammengefasst:
https://vater.franzjoerg.de/zukunftsgerichtet/
Meine Überlegungen setzen schon bei den grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen an, den Definitionen von Mutterschaft und Vaterschaft, die noch auf den Erkenntnissen des Römischen Rechts beruhen und eben nicht auf den heutigen Erkenntnissen der modernen Gentechnik.
Eine dringend fällige Erneuerung der heute existenten Jugendämter habe ich in folgendem Artikel skizziert:
https://vater.franzjoerg.de/plaedoyer-fuer-eine-neustrukturierung-der-jugendaemter/
Alle aktuellen Diskussionen in Deutschland finden in einem antiquierten Setting statt, das rund um unser Land herum bedeutend weiter an die Strukturen der heutigen Gesellschaft angepasst ist (weniger in den DACH-Staaten).
Am deutlichsten wird dies an der Grenze zu Dänemark:
Während in Deutschland Eltern-Kind-Entfremdung ein dominantes, aber sanktionsfreies Problem mit transgenerationaler Wirksamkeit ist, ist seit dem 01.01.2025 Eltern-Kind-Entfremdung in Dänemark strafrechtlich sanktioniert.
Und schließlich:
Es gibt rund 400 Frauenhäuser in Deutschland, etwa 350 davon sind „autonom“, d.h., jede Aussage einer Frau wird als Tatbeweis gewertet und die Unschuldsvermutung ist aufgehoben, womit wir den Rechtsstaat verlassen haben. Letztendlich ist mit „autonom“ eben das gemeint.
Es werden mindestens 20% Gewalttäterinnen im Rahmen von Häuslicher Gewalt offiziell zugegeben (fachlich Involvierte wissen, dass die Anteile wohl annähernd gleich sind). Wenn wir aber mindestens 20% männliche Opfer haben, warum gibt es dann nicht mindestens 80 „autonome“ Männerhäuser in Deutschland und stattdessen nur wenige sogenannte „Männerschutzwohnungen“, die nicht annähernd den Status von Autonomen Frauenhäusern haben?
https://vater.franzjoerg.de/das-frauenhaus-als-rechtsfreier-raum/2
Es gibt im Rahmen des Vorwurfs des Sexuellen Missbrauchs im Kontext familialer Verfahren etwa 5000 Falschbeschuldigungen gegen Väter in Deutschland jährlich.
https://vater.franzjoerg.de/der-vorwurf-des-sexuellen-missbrauchs-im-familialen-verfahren/3
Was führt dazu, dass dies politisch absolut kein Thema ist?
Wo ist dieselbe Empathie für Männer als Opfer wie für Frauen als Opfer?
Ist es derselbe Grund, der dafür sorgte, dass die Abschlachtung von 8.000 Männern – alles Zivilisten – in Srebrenica 1995 eben nicht zur Institutionalisierung eines „Keine Gewalt gegen Männer“-Tages geführt hat? Es als Kriegsverbrechen einzustufen, genügt, um allein Männer als Kollateralschaden hinzunehmen. Wäre eine einzige Frau dabei gewesen, hätte das Ganze eine völlig andere Qualität, was man daran erkennt, wie die Frauen (Mütter, Omas, Partnerinnen) von Ermordeten danach in den Medien zu Wort kamen. Die Opfer interessierten niemanden. Es gab mehr Empathie mit den zurückbleibenden Frauen als mit den ermordeten Männern.
Wie stehen die Vertretungen von Männern und Vätern in Deutschland dazu?
Wir Väter können in Deutschland derzeit nicht darauf hoffen, dass die Politik sich bewegen wird und dass konstruktive Veränderungen angestoßen werden.
Im Gegenteil:
- Der massive Druck, mit dem die Umsetzung der „Istanbul Convention“ im deutschen Familienrecht gefordert wird, ist allein gedacht, Väter weiter zu marginalisieren.
- Die Diskussion um die elektronische Fußfessel im Rahmen von sogenannter „Häuslicher Gewalt“ ist nur ein Element im derzeitigen Trend.
- Der Hype um die sogenannte „Hammer-Studie“ mit einer Welle von Artikeln zur angeblichen „Mütterfeindlichkeit“ unseres Systems in allen Medien zeigt nur die mediale Spitze dessen, was politisch derzeit abläuft.
https://vater.franzjoerg.de/hammer-narrativ-1/
- Ausgehend von der vorbereitenden „Hammer-Studie“ folgte im September 2023 die durch correctiv getragene Medien-Schlacht gegen die deutschen „Väterrechtler“, in deren Zentrum ich damals gelandet bin – und heute noch stehe (Viel Feind, viel Ehr).
https://vater.franzjoerg.de/vaeterrechtler-auf-dem-vormarsch/
Auf diesen Zug sprangen viele große Medien auf, zuletzt der DLF und der SWR.
https://vater.franzjoerg.de/dlf-und-radiokunst/
https://vater.franzjoerg.de/die-erde-als-wuerfel/
Gleichzeitig steigen die Zahlen von vätergeführten Alleinerziehenden-Haushalten an.
Je nach Zahlenbasis schwanken offizielle Angaben zwischen 85-88% müttergeführten und 12-15% vätergeführten Alleinerziehenden-Haushalten.
Der Anteil der vätergeführten Haushalte hat zugenommen, was den Grund für die Panik der Mütterrechtlerinnen liefert.
Das darüber hinaus gehende Problem liegt aber darin, dass ALLE Narrative der Mütterrechtlerinnen durch die Aussagen der marginalisierten Mütter Lügen gestraft werden:
Es sind die entsorgten Mütter, die bezeugen, dass
- Eltern-Kind-Entfremdung ein Faktum ist
- Kinder eben nicht nur ihre eigene Haltung zeigen, sondern dass sie in hohem Maß beeinflussbar sind
- Familiengerichte Familien in Sieger und Verlierer aufspalten
- der siegende Elternteil sanktionsfrei diskriminieren und beeinflussen darf
- der verlierende Elternteil insgesamt entrechtet wird
ALLE Narrative der Mütterrechtlerinnen werden also auch von Müttern angegriffen.
Die perverse Schlussfolgerung dieser Entwicklung entsetzt:
Väter müssen einfach nur abwarten, bis die Anzahl der entrechteten Mütter eine Marke erreicht, ab der sie nicht nur einfach als Kollateralschäden der ungehemmten Frauenförderung angesehen werden können („wo gehobelt wird, fallen Späne“) und wo das Leid von Millionen von Vätern über das Leid von Müttern endlich erkannt werden muss.
Fußnoten
1
Väter haben in Deutschland per se kein Sorgerecht. Dass verheiratete Väter mit der Mutter das Gemeinsame Sorgerecht haben, gründet nicht darauf, dass sie Vater sind (männliches Elternteil), sondern darauf, dass zunächst die Mutter entscheidet, wie viele Rechte ein Vater hat. Und weil sie mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, wird gesetzlich vermutet, dass sie der Erteilung des Sorgerechts an ihn zustimmt.
Das beinhaltet eine Vermutung in der Gesetzgebung.
Für die Widerlegung gibt es den §1671 BGB – ein Machtinstrument von Eltern gegeneinander, das aber erst nach der Trennung zählt.
Ist ein Vater mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratet, muss zunächst die Mutter zustimmen. Stimmt sie zu, erhält er das Sorgerecht. Stimmt sie nicht zu, erhält er es zunächst nicht.
Und jetzt erst greift die Reform zum Sorgerecht nicht-ehelicher Väter aus 2013 – nach 3 Jahre langer Erörterung im Bundestag endlich als Krücke hingestümpert:
Die Zustimmung der Mutter kann familiengerichtlich ersetzt werden.
D.h., ein Vater wird letztlich geprüft, ob er sorgerechtsfähig ist.
Eine Mutter wird nie geprüft, ob sie sorgerechtsfähig ist.
Das ist natürlich menschenrechtswidrig, weil diskriminierend aufgrund des Geschlechtes.
Voraus erging die menschenrechtswidrige Entscheidung des BVerfG vom 29.01.2003 und die hastige Korrektur nach einer Entscheidung des EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte) zur Menschenrechtwidrigkeit dieser Entscheidung aus 2010 (Zaunegger-Urteil).
Seither wird diese Schlappe vom BVerfG bemäntelt:
„Das BVerfG hat 2010 nicht ehelichen Vätern den Weg zum Gemeinsamen Sorgerecht eröffnet“. Ja, schon. Das war aber in keiner Weise freiwillig.
2
Der Staat vermeidet jede Studie, die bestehende profeministische Strukturen angreifen könnte.
Deshalb müssen solche Untersuchungen privat oder von Organisationen getragen werden.
3
Es ist nicht verwunderlich, dass die Studie von Busse et al aus dem Jahr 2000 aus profeministischen Kreisen entweder totgeschwiegen oder heftig angegriffen wird.