Ich habe zur Zeit einen Stau von Einstellungen mit Bezug auf Gutachten, was ich aber erst nach und nach abarbeiten kann.
Das 150-seitige Gutachten, das eine Ansammlung aller gutachterlichen miesen Taschenspielertricks darstellt, um den Vater rauszukegeln, muss warten.
Die Gutachterin, die als Erste in der langen Reihe von Professionen erkannt hat, dass die Mutter einen Sprung in der Schüssel haben muss, machte den Fehler, in einer Sachstandsmitteilung ans Gericht einen Hinweis darauf zu geben. Dies nutzte die Verfahrensbeiständin und die Gegenanwältin, sie wegen Befangenheit rauszukegeln. Auch das muss noch warten.
Aber nun zum heutigen Anlass:
Trennung einer binationalen Ehe (deutsche Mutter) mit 5-jährigem Kind. Das Kind lehnt hartnäckig den Vater ab, was bei einem Vorschulkind äußerst selten ist. Das Kind kommt zum Therapeuten, was inzwischen ein Schlager der Trennungsmütterszene wurde. Mutter mit Kind an der Hand kommt zum Therapeuten und klagt ihr Leid. Was ist die Lösung? Die Bedienung derjenigen Person, die mit dem Kind an der Hand die Einnahme garantiert. Also: Das arme Kind muss vom bösen Vater traumatisiert sein.
In einem solchen Fall brachte eine interventionistische Gutachteraktion die Enttarnung.
Das Gericht an die Parteien:
Mit den Kindeseltern sei erarbeitet worden, dass das 5-jährige Kind durchaus einen Therapiebedarf habe und dass bei ihm umso weniger Ressourcen zur Bearbeitung der Probleme bestehen, je mehr es sich im Stress befinde. Von Seiten des Gutachters könne man nicht sicher sagen, was die Ursache für die Probleme seien; fest stehe jedoch, dass das Kind derzeit als Lösungsstrategie eine extreme Hinwendung zur Kindesmutter und Abwendung vom Kindesvater nutze.
Den Kindeseltern sei verdeutlicht worden, dass der Kindesvater ein Teil der Identität des Kindes sei, den abzulehnen und nicht positiv zu würdigen für das Kind schlimm sei. Diesbezüglich sei auch das Dilemma aufgeführt worden, dass der aktuell behandelnde Therapeut diesen Anteil im Kind nicht genügend fördere und wohlwollend anerkenne. Darüber hinaus sei mit den Eltern besprochen worden, dass die Diagnose Trauma aus Sicht des Gutachters nicht mehr gestellt werden könne, wovon der Therapeut jedoch ausgehe.
In einem anderen Fall pilgert die Mutter aktuell mit der Tochter von Therapeut zu Therapeut, um eine Gefälligkeitsdiagnose gegen den Vater zu bekommen. Einer der 7 Therapeuten, bei denen sie schon war, hat das zumindest so ausgedrückt.
Es ist unter Therapeuten bekannt, wer bereit ist, solche Gefälligkeitsdiagnosen auszustellen.
Außerdem sollte jeder einmal die Berufsordnung der Landestherapeutenkammer und dort insbesondere den §9 lesen. Die LTK hat inzwischen viel zu tun, um die schwarzen Schafe ausfindig zu machen. Denn immer mehr Väter durchschauen, was da abläuft und wehren sich.