Gewaltaktionen von Müttern gegen Kinder
und die Istanbul Convention
In den letzten Jahren wird von Seiten der radikalen Mütterrechterinnen immer mehr damit argumentiert, dass die Instanbul Convention in alle Abläufe im Familiengericht eingebunden werden müsse und dass in diesem Kontext
„immer beim Auftauchen der Vokale GEWALT der Vater aus der Sorge und aus dem Umgang herausgehalten“ werden müsse.
Das bedeutet nichts weiter als eine Potenzierung des Missbrauchs mit dem Gewaltschutzgesetz von Seiten der Mütter.
Ich bin vehement dafür, dass der Aspekt der Gewalt bedeutend konsequenter in den Fokus gerückt werden muss!
Das beinhaltet aber auch die Sorge um den Missbrauch.
Und ich betrachte das Phänomen der Gewalt – parallel zu aktuellen und auch älteren Studien – als geschlechtsunabhängiges Phänomen.
Warum soll der Schlag in das Gesicht eines Kindes einerseits eine Katastrophe sein, andererseits aber auch eine verzeihbare „Ungeschicklichkeit“, quasi ein Kollateralschaden im Rahmen einer notwendigen Erziehung?
Ich habe erlebt, dass ein Vater für eine Ohrfeige gegen seinen 10-jährigen Sohn 2000 Euro Strafe zahlen musste, dass aber der Schlag einer Mutter in das Gesicht ihrer 6-jährigen Trisomi 21 geschädigten Tochter KEINE Konsequenzen hatte, obwohl das alle wussten – einschließlich der Richterin.
Welcher Staat gibt einer Mutter soviel Kredit, dass sie ihre behinderte Tochter ungestraft schlagen darf? Das ist keine rhetorische Frage, das ist eine Quizfrage. Und die Antwort lautet: DEUTSCHLAND.
Ich musste erleben, dass eine Mutter ihren 6-jährigen Sohn routinemäßig ins Gesicht schlägt. Und sie begleitet das auch noch akustisch: „Du bist dumm, dumm, dumm!“ Und jedes „dumm“ ist ein Schlag rechts, links, rechts ins Gesicht ihres Sohnes. Das geschieht völlig unaufgeregt als für diese Mutter völlig normale Erziehungsmaßnahme.
Dieser Junge zieht sich die Jacke über den Kopf und kauert hinter der Tür: „Mama, bitte, nicht immer auf den Kopf!“ Und in der Schule ist er auch schon im Unterricht kurzzeitig ausgefallen wegen Kopfschmerzen und hat auch schon tagelang in der Schule wegen Kopfschmerzen gefehlt.
Was macht das Jugendamt?
Es gibt das Kind in die alleinige Betreuung der Schlägerin und schließt den Vater vom Umgang aus. Wohl, weil dieser das Verhalten der Mutter mitteilte und damit die „Mutter nicht wertschätzte“. Das haben ihm die 85% Frauen im Jugendamt wohl übelgenommen.
Unfassbar? JA!
Aber ich kann Name und Adresse der Mutter und des Jugendamtes nennen.
Und beide Fälle sind aktuell.
In meiner 25-jährigen Praxis gibt es unzählige solcher Beispiele.
Ich bin entschieden dafür, dass eine solche Mutter
- das Sorgerecht verliert
- ihr Kind nur noch im Begleiteten Umgang sieht und
- erfolgreich ein Anti-Aggressionstraining und eine Schulung zu Erziehungsfragen absolvieren muss, bevor sie wieder ungehinderten Kontakt zum Kind aufnehmen darf.
Jede Maßnahme unter dieser Schwelle zeugt von einer menschenrechtswidrigen Orientierung eines Staatswesens, das dies zulässt.
Ich bin also unbedingt für die Einführung der Istanbul Convention in die deutsche Familienrechtspraxis – aber bitte konsequent und nicht sexuell diskriminierend.