Die Überschrift formuliert das Leitmodell, das in Deutschland allen Trennungseltern übergestülpt wird und mit dem Kinder ignoriert und Väter entsorgt werden.
Die folgenden Sichtfenster in die Struktur einzelner Fälle belegen dies eindrucksvoll.
Ich habe vor, nach und nach das Alphabet zu füllen….
Fall Adam
Ungefähr 20 Aktenzeichen, Kosten Anwalt, Gutachter, Gericht usw. bisher ca. 180.000 EUR.
Der Fall läuft noch und wird erst später nachgetragen.
Fall Bernd
Ich bin sehr entmutigt. Ja, ich bin versucht, nun einfach aufzuhören mit dem begleiteten Umgang, weil ich selbst nach fünf Jahren keine wirklichen Fortschritte sehe!
Mir würde es enorm helfen, wenn die Mutter – wenn sie schon in Anwesenheit der Kinder auf angeblich nicht überwiesenes Geld hinweist (andere Beispiele: ich nicht als Erziehungsberechtigter das Zeugnis unterschreiben darf, usw.), wenigstens auch mal in die Schranken gewiesen würde in der Form, dass diese Angriffe gegen mich nicht zum Umgang gehören. Und außerdem sollte mir eine faire Möglichkeit gegeben werden, auf die Anschuldigungen angemessen antworten zu können – nicht in Anwesenheit der Kinder!
Auch die Entfremdung von einem Elternteil ist eine Form der psychischen Gewalt an Kindern.
Was habe ich mir denn als Vater zuschulden kommen lassen, das es rechtfertigen könnte, dass die Mutter ihren Einfluss so ausüben darf, mir als Vater aber nur das Recht bleibt, die Rechnungen zu begleichen (neueste Rechnung des Gerichts von über 6.000 Euro)?
Ich ließ mich in der Vergangenheit gutgläubig auf die Einlassungen und Vorschläge der Beteiligten ein, meinen Kindern Zeit zu lassen, den Kindern im begleiteten Umgang Zeit zu geben, damit wir uns gegenseitig wieder näherkommen könnten. Das Gegenteil trat ein: Die Kinder wurden mir noch mehr entfremdet. Zum Ausdruck kommt das auch darin, dass sie mich inzwischen nur noch beim Vornamen ansprechen, nicht aber als den, der ich für sie immer war und immer noch bin: ihr Vater.
Entfremdung gelungen.
Warum muss ich überhaupt seit Jahren um eigentlich etwas ganz Normales kämpfen – den Kontakt zu den Kindern – was die Mutter auch so, auch heute noch, ganz selbstverständlich ermöglichen könnte?
Alle Professionen tun so, als ob sie wirklich Hoffnung hätten, dass die Kinder sich mir zuwenden können. Doch diese sind abhängig von ihrer Mutter, dürfen gar nicht selber denken. Die Professionen müssten nach unzähligen Fällen in ihrem Erfahrungsbereich doch besser wissen, was realistisch erwartet werden kann.
Ich fühle mich bewusst getäuscht.
Auch im aktuellen Hilfeplanprotokoll der Familienhilfe ist indirekt zu lesen, wie unfrei und zwangsbestimmt die Kinder von ihrer Mutter beherrscht werden! Niemand zieht seit Jahren irgendwelche Konsequenzen daraus. Es wird immer nur von mir gefordert. Das Protokoll bestätigt, wenn festgehalten wird, dass der Einfluss der Mutter nach wie vor so stark ist, dass die Kinder kein Vertrauen zu anderen Personen aufbauen können (oder von Seiten der Mutter: dürfen).
Durch meine Erlebnisse habe ich eines verstanden:
Es gibt weder Recht noch Rechtssicherheit im deutschen Familienrecht, und es geht auch nie um das Kindeswohl. Es ist und bleibt unglaublich, was ich bisher erleben musste. Zudem wurden noch vom Gericht völlig unnötige und total überzogene Kosten produziert, die mir allein aufgebrummt werden, obwohl mir nichts vorzuwerfen war und ist.
Scheidungen und Umgangsrechtsfragen sind immer existenziell und nicht mutwillig herbeigeführt und auch nicht beeinflussbar, wenn ein Partner nicht mitspielt.
Ausgerechnet der Staat, dessen vornehmste Aufgabe nach Artikel 6 Absatz 1 GG eigentlich der besondere Schutz von Ehe und Familie ist, entpuppt sich als wirkmächtigster Verbündeter der Familienzerstörer.
Das ist die wohl niederschmetterndste Erkenntnis aus den Erfahrungen von mir und vielen anderen Beteiligten. Der Staat ist ein sehr mächtiger Feind von Ehe und Familie, weil er einerseits als Gesetzgeber (Legislative) wirksame Gesetze als Werkzeuge für die Familienzerstörung bereitstellt (siehe aktuelles Familienrecht) und andererseits als Ausführende Gewalt (Exekutive) auch über mächtige Institutionen wie Jugendamt, Gericht und Gerichtsvollzieher verfügt, die geeignet sind, diese Familienzerstörung auch wirksam durchzusetzen. Doch wem wird hier eigentlich geholfen? Der Familie? Den Kindern? Dem entsorgten Vater? Der Großmutter väterlicherseits?
Als betroffener Vater habe ich die Erkenntnis gewinnen müssen, dass es sehr naiv ist, an Gerechtigkeit in unserem System zu glauben. Die Professionen geben sich nach außen hin neutral und weltoffen, sie folgen aber nur ihren eigenen Interessen, die sich meistens gegen den Vater, die Großeltern väterlicherseits und den Mann allgemein wenden. Die Familie der Zukunft hat bevorzugt die alleinerziehende Mutter und ihr Kind zu sein, wobei der Vater als Anachronismus einer alten patriarchalischen Gesellschaft überholt und ausgedient hat. Werden diese Kinder aber je leistungsfähig für die Gesellschaft werden? Was hat es für Konsequenzen für die Kinder, wenn der Vater fehlt? Was für langfristige Folgen hat dies für eine Gesellschaft, die in einem globalen Wettbewerb steht?
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ohne irgendein schuldhaftes Verhalten ausgeschlossen wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“
Schütz, Richter am OLG Bamberg
Die Helfer-Industrie jedoch hilft nur sich selbst. Die „Helfer“ verdienen viel Geld mit der Familienzerstörung und haben ein gutes Auskommen. Ohne jemals irgendetwas Produktives zur Entwicklung unseres Landes und seiner Bürger beigetragen zu haben. Es werden nur die produktiven Steuerzahler belastet und schikaniert. Die „Helfer“ hingegen können nicht einmal für etwaige Fehler in Regress genommen werden.
Allein die permanente Verweigerungshaltung der Mutter, ihre negative Einflussnahme auf die Kinder hinsichtlich meiner Person und die augenscheinlich völlige Untätigkeit des Gerichts und des Jugendamtes haben dazu geführt, dass den Kindern ihr Vater vorenthalten wird.
Diese Untätigkeit hat die Entfremdung zu meinen Töchtern überhaupt möglich gemacht. Ohne Grund wurde eine liebevolle Vater-Töchterbeziehung zerstört!
Obwohl ein eindeutiges Familiengutachten vorliegt, werden die Kinder weiterhin gezwungen, wesentliche Teile ihrer selbst und ihrer „Ich-Entwicklung“ abzuspalten und zu verteufeln. Begleiteter Umgang ist kein normaler Umgang, dieser ist zumal nicht einmal ansatzweise in Aussicht gestellt!
So darf es nicht weiter gehen!
Wie möchten das Gericht und die Beteiligten jetzt dieser Verantwortung gerecht werden? Mit guten Worten und Schönreden?
Wie unwürdig wird hier ein Vater behandelt und eine Mutter gewähren lassen?
Ich empfinde es auch sehr diskriminierend, dass ich meine Kinder über so lange Zeit hinweg nur unter Aufsicht sehen darf, als ob ich ihnen etwas angetan hätte. … darum bin ich dieser Form des „Umgangs“ zunehmend skeptisch gegenüber eingestellt … Allerdings binden mir das Gericht, das Jugendamt und die anderen beteiligten Professionen wissentlich und absichtlich im Interesse allein der Mutter die Hände, anderweitig für meine Kinder dasein zu dürfen …
Erneut möchte ich darauf hinweisen, dass überhaupt keine Familienhilfe, Umgangspfleger und Gerichtsverfahren notwendig gewesen wären, wenn das Jugendamt bereits 2014 einen normalen Umgang unterstützt hätte und nicht den Darstellungen, Befindlichkeitsäußerungen und Manipulationen der Kindesmutter geglaubt hätte! Es hätte viel Leid für die Kinder vermieden werden können.
So, wie alles gelaufen ist, wurde die Kindesmutter letztlich indirekt durch das Jugendamt in ihren Manipulationen unterstützt (auch wenn das Jugendamt dieses Ziel nicht hatte) und leider hält das bis heute an.
Indirekt bestätigt das das Protokoll, wenn festgehalten wird, dass der Einfluss der Kindesmutter nach wie vor so stark ist, dass die Kinder kein Vertrauen zu anderen Personen aufbauen können (oder von Seiten der Mutter: dürfen).
Ich mache deshalb auch das Jugendamt (letztlich aber die Gesetzeslage) mitverantwortlich. Mildernd möchte ich anfügen, dass beteiligte Mitarbeiter des Jugendamtes durch die Kindesmutter manipuliert wurden. An der Stelle habe ich mehr Professionalität und Unvoreingenommenheit mir gegenüber erwartet. Immer wieder hatte ich – von Anfang an – auf die falschen Aussagen von Seiten der Kindesmutter hingewiesen.
Wie möchte das Jugendamt jetzt dieser Verantwortung gerecht werden?
Wie unwürdig wird hier ein Vater behandelt?
Fall Christoph
- Ist es zum Wohle des Kindes erforderlich, den Umgang mit dem Kindesvater einzuschränken oder auszuschließen?
- Wäre für den Fall, dass es das Wohl des Kindes grundsätzlich erforderlich erscheinen lässt, das Umgangsrecht des Vaters für längere Zeit einzuschränken oder auszuschließen, das Wohl des Kindes anderenfalls, also bei Durchführung eines Umgangs, konkret gefährdet? Als „längere Zeit“ sieht das Gericht hierbei einen Zeitraum von mehr als einem Jahr an.
- In welcher Weise sollte eine ggfls. erforderliche Einschränkung des Umgangs vorgenommen werden?
- Für welche Dauer sollte eine ggfls. erforderliche Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangs erfolgen?
In der Fragestellung an den Gutachter verdeutlicht das Gericht, dass es die durch die Mutter inszenierte Abgrenzung des Kindes vom Vater als deren gutes Recht auffasst und nicht hinterfragt. Es geht nicht darum, wie man die Vaterlosigkeit des Kindes und die Dämonisierung des Vaters für das Kind wieder beseitigt, sondern allein darum, wie man die Abgrenzung des Kindes vom Vater perfektioniert.
Dass dabei die Mutter unter Missachtung gesetzlicher Regelungen (§ 1684 BGB) missbrauchen darf und dass der Kindesmissbrauch der Mutter ignoriert und gedeckt wird, gilt als selbstverständlich.
Dass die Mutter in der freien Umsetzung ihrer subjektiven Befindlichkeiten das beste Interesse des Kindes missachtet und das Kind für ihre egozentrischen Bedürfnisse missbraucht haben könnte, ist für das Gericht überhaupt kein Thema.
Und dass in diesem Fall das Kind als Therapeutikum einer dysfunktionalen Mutter missbraucht wird, ist ebenso kein Thema.
Es geht in der Fragestellung an den SV also nicht darum, wie man dem Kind in seinem Dilemma helfen könnte, sondern allein darum, wie man die subjektive Befindlichkeit einer psychisch prekären Mutter am Besten bedient.
Für ideologisch völlig schräg vorbelastete Fragestellungen bei der Gutachtenerstellung gibt es unzählige Beispiele.
Fall Dietmar
Heute in einem badischen Familiengericht. Der Vater sieht seine Tochter (2. Klasse) wegen Umgangsboykotts durch die Mutter seit 15 Monaten nicht mehr. Zum Sohn (Kindergarten) hat er von der Mutter immer wieder boykottierten Umgang alle 2 Wochen am Wochenende. Jetzt gab es ein Gutachten, das der Mutter klarmachte, in welcher Verantwortung sie steht. Die Anwältin der Mutter ist eine bekannte Politikerin.
In den ersten 2 Stunden hatten die Mutter und ihre Anwältin mindestens 70% Redeanteil mit Beschuldigungskaskaden gegen den Vater. Niemand ging darauf ein. Niemand reagierte. Man behandelte die beiden wie kleine Kinder, denen man das Gefühl geben will, dass sie ernst genommen werden. Das gefiel ihnen.
Der Gutachter meinte zur Mutter, die von ihrer Therapeutin bescheinigt bekam, dass sie den Vater nicht treffen sollte, sonst könnte sie retraumatisiert werden, dass sie dafür doch bei Begegnungen mit dem Vater sehr gefasst wirke. Wir machten den Vorschlag, dass der Vater den Sohn – um ein Zusammentreffen zu vermeiden – ja vom Kindergarten abholen könne und auch wieder dorthin zurückbringen könne. Nein, so hoch war die Gefahr der Retraumatisierung dann doch wieder nicht. Es gefällt der Mutter zu sehr, dass der Vater jedesmal in ein feindliches Minenfeld kommen muss, wo er von den Großeltern ms. und seiner Tochter mit Kameras beobachtet wird.
Unter dem Eindruck des Gutachtens kam es zu einer Vereinbarung zumindest für den Sohn, die etwa 30% Zeitanteile umfasst. Die panische Angst vor dem Wechselmodell ist aber für Mutter und Anwältin so groß, dass sie darauf bestanden, dass in die Vereinbarung aufgenommen werden musste, dass 30% in diesem Fall kein Wechselmodell bedeuten…
Es ist immer wieder phänomenal, wie Mütter vor deutschen Familiengerichten mit militanten Anwältinnen hemmungslos die Sau rauslassen können. Jeder lässt sie machen. Im schlimmsten Fall (viel zu oft) wird ihnen geglaubt. Im günstigsten Fall behandelt man sie wie Kinder, denen man nicht weh tun will.
Aber immer wieder zieht die Show am Ende doch.
Amtsermittlungspflicht im Familienrecht?
Fall Eugen
Mir geht es im kommenden Gerichtsverfahren um zwei Dinge:
- Ich möchte, dass die getroffenen Umgangsvereinbarungen eingehalten werden. Das heißt für mich, dass ich meinen Sohn donnerstags um 13.00 h an der Schule abholen kann und ihn zwischen 19 h und 20 h nach Hause bringen kann. Das heißt für mich weiterhin, dass die Ferien hälftig geteilt werden. Für meinen Sohn und mich ist es wichtig, dass wir gemeinsame Zeit miteinander verbringen.
- Ich möchte auch, dass die Mutter sich an den §1684, Abs. 2 hält. Darin steht, dass die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. In Kommentaren wird dies so gedeutet, dass das Elternteil mit Verfügungsmacht über das Kind mitverantwortlich ist für die Qualität der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil. Dafür würde Bindungstoleranz nicht genügen – das richtige Verhalten müsste mit „Bindungsfürsorge“ umschrieben werden. Davon ist aber die deutsche Familienrechtspraxis in seiner ideologisch verkommenen Methode Lichtjahre entfernt. Eine Methode, das Verhältnis der Kinder zum jeweils anderen Elternteil zu beeinträchtigen, besteht darin, schlecht über den anderen Elternteil zu reden oder in Gegenwart der Kinder den anderen zu beschimpfen oder zu reglementieren. Eine zweite Methode besteht darin, gezielt Konflikte mit dem anderen Elternteil zu provozieren und diese dann in die Köpfe der Kinder zu transportieren. Die Kinder geraten dann in einen Loyalitätskonflikt und entscheiden sich im Zweifel für denjenigen Elternteil, bei dem sie wohnen, für denjenigen, von dem sie abhängiger sind.
Die Mutter verfolgt das Ziel der Entfremdung. Das kommt in einem Brief zum Ausdruck, den sie mir zusammen mit einem Bild persönlich überreicht hat. Das war der Tag der Einschulung unseres Sohnes, über zwei Jahre nach der Trennung. Dort heißt es abschließend:
„Ich schlage also heute das Kapitel „Papa“ endgültig zu – ohne dass es ein gemeinsames Happy End für die Kinder gibt. Ich habe viel gelernt!
Für die Kinder gilt wohl eher, Du bist der Besuchs-, Geschenke- und manchmal Urlaubs-Papa. Die Kernfamilie siehst Du auf dem Bild. Ich freue mich auf die Zukunft mit den drei Kindern – sie sind großartig.“
Auf dem Bild sieht man die Mutter mit den drei Kindern. Sie erhebt einen Alleinvertretungsanspruch. In dem Brief schildert sie sich als moralische Siegerin, die sich schützend vor die Kinder stellen muss, die alles richtig macht und mich als verantwortungslosen Vater erkennt.
Zur Erreichung ihres Ziels der Entfremdung der Kinder vom Vater benutzt sie verschiedene Methoden. Die zwei wichtigsten sind:
- Selektiv und schlecht über den Vater reden.
- Loyalitätskonflikte bei den Kindern erzeugen.
Ein Beispiel für die erste Methode:
Sie hat unserem Sohn gesagt, dass ich mich nicht genug um ihn kümmern würde. Ich bräuchte ja nichts für mein Geld tun und könnte mich deshalb mehr um ihn kümmern.
Die zweite Methode ist psychologisch viel wirksamer. Dabei werden im kognitiven System der Kinder Dissonanzen erzeugt, Juristen eher bekannt als Loyalitätskonflikte, die letztlich dazu führen, dass Kinder psychisch zusammenbrechen und die Dissonanzen dadurch einigermaßen auflösen, dass sie den Kontakt zum anderen Elternteil abbrechen.
Das Beispiel dazu: Ich bringe unseren Sohn nach Hause und verabschiede mich von ihm und will ihn noch einmal drücken. Daraufhin sagt er mir, dass wir nicht mehr kuscheln können, weil er dann nach meinem Rasierschaum riechen würde und dass die Mama dann nicht mit ihm kuschelt.
Eine zweite Variante von Methode 2, die die Mutter anwendet, besteht darin, unserem Sohn Veranstaltungen oder Ausflüge zu versprechen, die in meine Umgangszeit fallen, ich nenne sie die „Schwarze-Peter-Methode“. Er bekommt z.B. versprochen, dass Mama mit ihm auf eine Party geht, wenn der Papa zustimmt. Er möge doch den Papa fragen. Er fragt mich dann, ob er z.B. zu einem Fußballspiel zum VfB Stuttgart darf oder auf eine Halloween-Party oder auf eine Pizzaparty oder auf einen Kindergeburtstag oder auf den Geburtstag einer Tante oder auf die Goldene Hochzeit seiner Großeltern oder, oder, oder. Ich habe dem immer zugestimmt. Einen Zeitausgleich habe ich dafür nie erhalten.
Ich habe Frau der Mutter auch per Einschreiben mitgeteilt, dass ich mir dieses Vorgehen verbitte. Die Antwort erhielt ich per E-Mail, wie immer ohne Anrede und ohne Grußformel mit der Androhung, im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes eine gerichtliche Verfügung zu erwirken, falls ich weiter versuche, mit ihr in Kontakt zu treten.
Ich habe viele Versuche unternommen, den bestehenden Konflikt zum Wohle der Kinder zu lösen.
- Zwei Elterngespräche fanden beim Kinderschutzbund statt, die Mutter hat das zweite Gespräch abgebrochen und ist gegangen, ohne einen weiteren Termin zu vereinbaren.
- Ein weiteres Gespräch beim KSB hat die Mutter abgwiesen.
Ich habe auf diese Konfliktsituation und die damit verbundene Belastung für die Kinder immer wieder hingewiesen. Sie verhält sich so wie geschildert. Es nutzt alles nichts. Sie setzt ihren Kurs fort, auch dieses Gerichtsverfahren hat sie wieder in die Köpfe der Kinder gesetzt.
Wer hat ein Interesse daran, dass der Konflikt zwischen der Mutter und mir weiter bestehen bleibt?
Die Kinder nicht. Die älteste Tochter hat z.B. geschrieben: Ich halte das nicht mehr aus. Unser Sohn, der Jüngste der Kinder, hat mir gesagt: „Ich habe es schwer im Leben. An mir wird herumgezerrt.“ Auf einem Gebetswürfel, den er im Religionsunterricht in der zweiten Klasse angefertigt hat, steht: „Liber Gott, mein Wunsch ist, des meine Eltern sich wida mögen.“ Von der zweiten Tochter habe ich auch gelesen, dass sie sich eine andere Situation wünscht.
Ich auch nicht. Ich habe mehrfach Mediationsgespräche angeregt, mit dem Leiter des Jugendamtes Herrn Eisenstein gesprochen und mit mehreren Trägerorganisationen Kontakt aufgenommen. Ich habe Profis im Verwandtenkreis gebeten, der Mutter die negativen Konsequenzen für die Kinder deutlich zu machen. Es hat nichts genutzt. Die beiden Töchter sind mir inzwischen schon abhanden gekommen.
Lediglich die Mutter hat ein Interesse daran, die Entfremdung zu betreiben. Sie will die Entfremdung und die Fortsetzung des Konflikts. Die Implementierung von Destruktion in den Köpfen der Kinder ist für die Mutter ein gutes Mittel. Alle anderen leiden darunter und das ist ihr offensichtlich recht.
Erstens: Ich möchte persönlichen Kontakt zu den Kindern behalten und Zeit mit meinem Sohn verbringen. Gerne hätte ich auch wieder Kontakt zu meinen Töchtern. Diese haben den Kontakt abgebrochen, weil sie von der Mutter ständig in Loyalitätskonflikte gebracht werden.
Die Mutter missbraucht ihr psychologisches Wissen. Sie stellt ganz bewusst Dissonanzen im kognitiven System der Kinder her, obwohl sie weiß, dass sie ihnen damit seelischen Schaden zufügt.
Zweitens: Ich möchte, dass diese Hetzereien gegen mich bei den Kindern aufhören.
Merkwürdigkeiten im Verhalten der Mutter:
- Mir das Sorgerecht abkaufen wollen
- Ablehnung von vier Initiativen zur Mediation
- Ablehnung, dass ich unseren Sohn während ihrer Krankheit betreue
- Briefe ohne Anrede und Grußformel
- Plötzlicher Wechsel in der Anrede, von „Vorname“ zu „Herr Nachname“
- Meine Sanktionierung durch eine Tochter als Übererfüllung der Erwartungshaltung der Mutter
- Selektive Weitergabe von Briefinhalten und Verfahrensdokumenten an die Kinder
- Aufkündigung schon vereinbarter Ferienaufenthalte
Ich bin ein sehr friedliebender und harmonischer Mensch. Ich bin grundsätzlich gegen jede Anwendung von Gewalt, sei es physische Gewalt, psychische Gewalt oder verbale Gewalt. Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer mit staatlich geprüftem Gewissen. In meiner Forschung habe ich mich auch intensiv mit Zufriedenheitsthemen beschäftigt, mit Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit. Ich bin sehr harmoniebedürftig und versuche bei Konflikten immer deeskalierend auf die Situation einzuwirken.
Im Zusammenhang der Trennung habe ich auf Geld verzichtet und auch die Wohnung nicht ausgeräumt, weil ich es wichtig fand, dass die Kinder ihr Zuhause nicht verlieren. Ich habe immer wieder das Gespräch mit der Mutter gesucht, um Lösungen für die nicht einfache Situation zu finden. Ich bin auf ihren ersten Vorschlag eingegangen, Mediationsgespräche beim Kinderschutzbund zu führen. Diese hat sie aber nach dem zweiten Gespräch abgebrochen. Erneute Versuche zu Mediationsgesprächen beim Kinderschutzbund, beim Jugendamt oder auch bei der Caritas oder sonst wo zu beginnen, verliefen ergebnislos.
Wenn ich Anfragen bekam, ob ich auf den Umgang mit unserem Sohn verzichte, damit dieser an Veranstaltungen oder Feiern, an einer Romreise oder an sonstigen Anlässen teilnehmen kann, habe ich stets positiv beschieden, um den Konflikt nicht noch anzuheizen. Anfragen meinerseits, ob er mit mir zu einem Familientreffen einen Tag frei bekommt, wurden von der Mutter aber stets abgelehnt. Einen Ausgleich für die verlorengegangenen Zeit, Vater-Sohn-Beziehung leben zu können, hat sie nicht für nötig gehalten.
Wenn man die E-Mails betrachtet, die die Mutter in den letzten Jahren geschickt hat, dann findet man darin keine Anreden, stattdessen Beleidigungen wie z.B. Säufer, beschissener Vater, pädagogische Niete und dergleichen. Eine Grußformel findet man auch vergeblich. Wenn das stimmen würde, hätte ich nicht die Karriere machen können, auf die ich stolz sein kann.
Einen harmonischen Umgang mit unserem Sohn gönnt sie mir nicht. Durch Geschenkserien, die wie Adventskalender aufgebaut sind, hält sie sich bei ihm und mir in unseren spärlichen Kontaktzeiten täglich präsent. Im letzten Sommerurlaub habe ich ständig Mails und SMS-Nachrichten bekommen, in denen sie darauf gedrängt hat, dass unser Sohn sie anruft. Im Herbsturlaub, der nur wenige Tage gedauert hat, hat sie es sogar für nötig befunden, bei der Gastgeberin anzurufen und diese in Panik zu versetzen, so dass diese in die Ferienwohnung kam, um uns aufgeregt mitzuteilen, dass die Mama unbedingt ihren Sohn sprechen müsse.
In die Köpfe der Kinder bringt die Mutter immer wieder Konfliktstoff, der die Kinder gar nichts angeht. Das ist die zentrale Methode, mit der sie arbeitet. Sie weiß sehr genau, wie diese psychologischen Prozesse funktionieren.
Ich verstehe nicht, wie ein solches Verhalten, das eindeutig über den §1684 BGB als kindeswohlwidrig eingestuft ist, von allen geduldet wird: Sowohl das Jugendamt als auch alle weiteren Professionen bis zum Gericht beobachten nur und meinen, gegen den Wunsch der Mutter sei man machtlos und könne nichts weiter machen.
Jede Person, die das beobachtet, muss erkennen, dass Männer und Frauen in unserem Staat entgegen dem Grundgesetz eben nicht gleich sind und dass dieser Staat eben kein Rechtsstaat ist.
Der Rechtsstaat wurde der Frauenförderung und dem Residenzmodell geopfert.
Fall Felix
Der Vater aus dem Bodenseeraum wurde von einer 41-jährigen (noch) kinderlosen Frau als Befruchter missbraucht. Als sie feststellen konnte, dass sie schwanger ist, zog sie nach Köln und trachtete danach, den Vater successive zu entsorgen.
Die Ungeduld und das Gerechtigkeitsempfinden des Vaters wurden als die Mutter störende und stalkende Übergriffigkeit gedeutet, was dazu führte, dass diese Umdeutung benutzt wurde, um den Vater auch durch die familiale Interventionsszene zu diskriminieren.
Es bedurfte kluger taktischer Anpassung, um mit viel Geduld das Gericht dazu zu bewegen, dem Vater wenigstens eine Chance zu geben. Und natürlich muss der Vater damit zufrieden sein, dass es um langandauernde Anbahnung, kleinschrittige Ausweitung und enge Begrenzung geht.
Im Gegensatz dazu wird es Müttern erlaubt, quer durch die BRD das Kind auf über 1000 km zu entziehen. Das bedeutet eine radikale Ausgrenzung aller anderen Bezugspersonen für das Kind inklusive einem Elternteil und eine radikale Veränderung aller anderen Kontinutiätsparameter – außer der Mutter.
Ein Vater dürfte sich dies nie erlauben – eindeutig ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem die Gleichberechtigung festgeschrieben ist.
Außerdem ist nicht ersichtlich, warum ein Entzug eines Kindes durch einen Elternteil (meist die Mutter) für wenige Kilometer über eine Grenze (z.B. Wintersdorf/Rastatt nach Beinheim/Elsass – 5 km) eine Kindesentführung darstellt und ein Entzug auf über 1000 km innerhalb der BRD nicht als Kindesentzug gesehen wird. Auch das ist eine Ungerechtigkeit und eine Diskriminierung, die verfassungsrechtlich nicht möglich ist – es sei denn, wir gehen davon aus, dass die BRD kein Rechtsstaat, sondern ein Entwicklungsland mit totalitären Strukturen ist.
Jetzt muss das Gericht aufgrund der gesetzwidrigen Boykotthaltung der Mutter einen Umgangspfleger beauftragen und auch diesen während der ersten 8-stündigen Begegnungstermine als Umgangsbegleiter einsetzen. Das sind allein rund 350 Euro für diesen pro Umgangstermin – natürlich vom Vater zu bezahlen, während die Mutter von den produktiven Steuerzahlern lebt und ihre prekäre Defizithaltung von anderen finanzieren lässt.
Das ist dem Steuerzahler nicht begreiflich zu machen.
Aber jeder sollte wissen, dass unsere Familienrechtspraxis so funktioniert.
Fall Georg
Habe meine Tochter aufgegeben
Wegen der blöden Gesetze
Habe meine Tochter seit 8 Jahren nicht gesehen – sie ist jetzt 9 Jahre alt.
Habe viel Geld ausgegeben, aber immer waren die Gesetze für meine Ex-Frau da.
Fall Herbert
Das vom Gericht initiierte Sorgerechtsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen.
Es ist mir leider nicht gelungen, die Mutter zu verpflichten, unserer Tochter – wie vom Gutachter gefordert – eine Therapie zukommen zu lassen. Dies wurde im Wesentlichen durch das Jugendamt und die Mutter verhindert.
Es wurde verschiedentlich beantragt, den Sachverständigen in der Verhandlung zu hören. Dieser wurde aber nicht geladen.
Es wurde auch dem Risiko nicht nachgegangen, dass sich die Tochter – wie im Gutachten vermutet – in einer symbiotischen Verstrickung mit der Mutter befinden könnte. Sie muss nun dauerhaft mit ihren Ängsten und Schuldgefühlen allein zurecht kommen.
Zentraler Punkt in allen Argumentationen der Fachkräfte: Die Mutter und die Tochter wollen es so.
Fall Ingo
Die Mutter wird aus der Geburtsklinik in die Psychiatrie verwiesen. 6 Wochen lang ist die Tochter als Säugling beim Vater.
Danach schottet die Mutter in aktiver Mittäterschaft ihrer Eltern und mit Unterstützung der Professionen den Vater weitgehend vom Kind ab.
Das Faktum, dass der Vater in den ersten 6 Wochen die Hauptbezugsperson darstellte, spielt plötzlich keine Rolle mehr, obwohl im umgekehrten Fall der Erhalt der Hauptbezugsperson ehernes Gesetz bedeutet.
Dieser Fall zeigt aber, dass es nicht um kindeswohlorientierte Entscheidungen der Professionen geht, sondern allein um das Diktat der mütterlichen Befindlichkeit, die allein bedient wird.
Die Mutter erfindet in Serie Beschuldigungen gegen den Vater: Gewalt, Alkoholismus, Stalking, … – das Übliche eben, das wir sattsam kennen und das in jeder Anleitung zur Entsorgung eines Vaters steht. Und jedes Mal wird jeder Blödsinn, jede Übergriffigkeit, jede Schweinerei der Mutter von den Professionen willkommen ernst genommen. Der Vater dürfte sich dasselbe nie erlauben. Es wäre Grund, ihn vom Kind auszuschließen, obwohl das gleiche Verhalten bei der Mutter als Beweis ihrer Qualität gewertet wird.
Und als Krönung wird das Kind als Therapeutikum für die psychiatrisch defizitäre Mutter missbraucht. Damit das perfekt funktioniert, wird der Vater ausgeschaltet.
Er hat heute wieder einen Termin beim Jugendamt. Mal sehen, wie dieses den Kindesmissbrauch weiter steuert.
Fall Josef (promoviert)
Meine Kinder sind mir entfremdet worden und ich bin nur noch Zahlvater – wenn mir das jemand früher erzählt hätte, ich hätte es nicht geglaubt…
Fall Knut
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
dass die Mutter meiner Kinder mit mir sprechen wollte, ist mir neu.
Wollten nicht Sie ein Gespräch mit ihr führen?
Sie wissen doch, dass ein wirkliches Gespräch meinerseits mit ihr leider gar nicht möglich ist.
Meinen Sie, die Mutter meiner Kinder würde jetzt, nach so langer Zeit, einlenken, indem sie den Kindern ihr Recht auf einen normalen Umgang mit ihrem Vater zugestehen würde?
Sie, die dafür gesorgt hat, dass sich eine gesunde Vater-Kind-Beziehung nicht weiterentwickeln durfte. „Gekonnt“ entsorgte sie mich aus dem Leben unsrer Kinder. Da ich meinen Kindern nie etwas angetan habe, empfinde ich diesen betreuten Umgang (ich muss „betreut“ werden, damit den Kindern nichts geschieht?) entwürdigend. Welchen Eindruck haben die Kinder dadurch gewonnen, dass sie ihren Vater nur unter Aufsicht sehen durften? Was muss ein Kind für Schlüsse ziehen, wenn es mit dem eigenen Vater nicht allein sein darf? Die Kinder wurden mir trotz des betreuten Umgangs noch mehr entfremdet.
Können Sie sich eigentlich vorstellen, was es für einen Vater bedeutet, seine Kinder nur unter Aufsicht sehen zu dürfen? Ich habe meinen Kindern zu keiner Zeit etwas getan, was dies rechtfertigen würde. Ich habe mich darauf eingelassen, weil ich sie sehen wollte, ihre Stimme hören … und musste mich immer wieder neu damit auseinandersetzen, wie negativ beeinflusst die Kinder sich mir gegenüber zeigten.
Aus dem Bekanntenkreis der Mutter meiner Kinder wurde mir zugetragen, dass mir unterstellt wird, ich hätte meinen Kindern etwas angetan. Diese Frau, die meinen Ruf zerstören will, soll ein Interesse daran haben, dass mich die Kinder sehen dürfen?
Ich muss mir eingestehen, dass alle Hoffnungen darauf, dass sich das mal ändern könnte, geplatzt sind. Ich habe leider keinen Anhaltspunkt, dass sich die Kindesmutter geändert haben könnte.
In all den Jahren habe ich nie, gar nie, erlebt, dass die Kindesmutter zu einer Änderung beigetragen hätte.
Wenn sie es jetzt doch will, braucht sie mir nur Bescheid sagen, dann hole ich die Kinder zu einem Besuch bei mir ab. Oder noch besser: sie bringt sie mir.
Sie haben mir gesagt, die Kindesmutter habe Angst davor, die Kinder mit mir allein zu lassen. Wie begründet sie das? Was habe ich denn den Kindern angetan?
„Alles“ könne wieder „hochkommen“? Was meint sie denn damit? Haben Sie diesen Punkt nachgefragt?
Und was glauben Sie, was bei mir alles „wieder hochkommt“?
Ich habe dieser Mutter nie die Kinder entzogen – aber sie mir.
Meine Interpretation ist die: Sie hat Sorge, die Kinder – langsam sind sie alt genug – könnten selber denken und Schlüsse ziehen und damit auch dahinterkommen, dass sie über ihren Vater belogen wurden.
Ich für meinen Teil habe nie schlecht vor den Kindern über ihre Mutter gesprochen.
Aus den Äußerungen der Kinder weiß ich allerdings, dass sie nicht müde wurde, schlecht über mich zu reden, hielt sich nicht mal zurück, den Kindern Lügen über mich zu erzählen.
Dagegen hat leider kein einziges Gutachten geholfen.
Wie gerne hätte ich meinen Kindern ermöglicht, Zeit bei mir zu verbringen.
Dass das nicht geschehen kann, liegt auch daran, dass Familiengericht und Jugendamt die Kindesmutter stärken, indem sie mir nicht erlauben (mit welchem Recht?), für meine Kinder als Vater, nicht nur als Versorger, da sein zu dürfen.
Ich gehe davon aus, dass Sie selber wissen, dass der derzeitige betreute Umgang nicht zielführend ist in dem Sinn, dass die Kinder wieder einen Zugang zu mir bekommen.
Leider ist es nun so, dass ich keine Hoffnung und damit auch keine Kraft mehr habe, so weiter zu machen wie bisher. Nach dem jetzt über viele Jahre dauernden Kampf, meine Kinder wenigstens sehen zu dürfen, bleibt für mich eine offene, schmerzende Wunde, die mir zunehmend die Kraft raubt.
Auch finanziell wird es eng.
Bisher wurden ja von Seiten des Familiengerichts für mich vor allem Kosten produziert (bei den Gutachten angefangen bis hin zum Umgangspfleger …) dazu kommt der steigende Kindesunterhalt (wobei ich den Kindern das von Herzen gern gebe, trotz des Bitteren, dass ich keinerlei Einfluss auf ihre Erziehung haben darf).
Außerdem ist Unterhalt ja nur vorzeitig ausbezahltes Erbe, denn, was weg ist, kann danach nicht weitergegeben werden.
Das ist schon eine ganz bittere Ironie: Die Darstellungen der Kindesmutter, ihre Manipulationen wurden von Familiengericht, Familienhilfe und Umgangspflege immer geglaubt.
Dagegen half nicht mal das Gutachten einer renommierten Kinderpsychologin.
Viel Leid hätte den Kindern erspart werden können, wenn mir das Normalste zugestanden worden wäre: mit meinen Kindern Zeit zu verbringen.
In Bezug auf meine gemachten Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe, muss ich leider sagen, dass ich mich getäuscht sehe. Ich hatte wirklich geglaubt, all diese professionellen Einrichtungen arbeiten dahingehend, dass die Beziehungen der Kinder zu beiden Elternteilen gestärkt werden.
Nun muss ich feststellen, dass unter Aufsicht des Jugendamtes die Beziehung meiner Kinder zu mir – dem jetzigen Anschein nach – ganz zerstört ist. Ich kann sagen und tun was ich will: es wird immer zu meinem Nachteil ausgelegt. Und das nur, um dem kindeswohlschädlichen Egoismus einer Mutter zu dienen. Der Vater und die Kinder wurden zur Bedienung der subjektiven Befindlichkeit einer Mutter geopfert.
Ich habe in all der Zeit von der Kinder- und Jugendhilfe wenig, eigentlich kein Entgegenkommen mir gegenüber – und damit eine Unterstützung der Vater-Kind-Beziehung – erlebt.
Im gesamten Verlauf des Verfahrens wird eigentlich nur deutlich: die von der Mutter inszenierte Abgrenzung der Kinder vom Vater scheint geltendes Recht der Mutter zu sein. Von keiner Stelle wurde das hinterfragt. Von keiner Stelle wurde letztlich das Recht der Kinder auf ihren Vater unterstützt, auch wenn das wahrscheinlich so nicht zugegeben wird. Alles spricht dafür, dass sich die Professionen und die PolitikerInnen ihr Tun als grundsätzlich kindeswohldienlich schönreden und jedes weitere Nachdenken umgehen.
Im gesamten Verlauf des Verfahrens verdeutlicht das Gericht, dass die durch die Mutter inszenierte Abgrenzung der Kinder von ihrem Vater als gutes Recht der Mutter aufgefasst und umgesetzt wird, aber an keiner Stelle hinterfragt wird.
Es ist ja auch viel einfacher, die Abgrenzung der Kinder zum Vater zu festigen, als etwas gegen die Vaterlosigkeit der Kinder und gegen die Dämonisierung des Vaters zu tun.
Dass dabei die Mutter unter Missachtung gesetzlicher Regelungen (§ 1684 BGB) missbrauchen darf und dass dieser Kindesmissbrauch der Mutter ignoriert und gedeckt wird, wird dabei ignoriert. Unter „Missbrauch“ verstehe ich auch die Entfremdung von einem Elternteil. Es ist eine Form der psychischen Gewalt gegen Kinder.
Dass die Mutter in der freien Umsetzung ihrer subjektiven Befindlichkeiten das Interesse des Kindes missachtet und das Kind für ihre egozentrischen Bedürfnisse missbraucht haben könnte, scheint für das Gericht kein Thema zu sein.
Nach all den Jahren sind keine wirklichen Fortschritte zu sehen, darum muss ich jetzt erstmal für mich die Notbremse ziehen. Ich muss sehen, wie ich gesund bleibe und meinen Kindern wenigstens die materielle Basis erhalten kann.
Meinen Kindern würde ich allerdings gerne noch sagen:
„Liebe Kinder,
ihr könnt euch jederzeit bei mir melden! Da Eure Mutter nicht will, dass ihr zu mir Kontakt habt, kann ich leider nicht mehr kommen.
Ihr habt meine Telefonnummer und meine Adresse. Ihr seid jederzeit willkommen!
Nun liegt es an Euch.
Ich habe Euch sehr lieb.
Euer Vater“
Ob Sie, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, das meinen Kindern übermitteln würden?
Fall Lars
Gedächtnisprotokoll vom 12.12.2019, beim Jugendamt vereinbarter Vater-Sohn-Kontakt
Vorgeschichte:
Da die Mutter nach der Geburt eine Psychose entwickelte, kam sie aus der Geburtsklinik direkt für mehrere Wochen in die Psychiatrie. Während dieser Zeit war der Vater die Hauptbezugsperson für das Baby.
Mein Bruder wollte seinen Sohn für 2 Stunden abholen. Als sein Bruder begleitete ich ihn, damit mein Bruder seinen Sohn bei der angedachten Fahrt auf der Rückbank des Autos hätte betreuen können.
15:53 Uhr: 1 Mal am Gartentürchen geklingelt und dort gewartet. Ein paar Minuten später kommt die Mutter auf den Balkon. Wir sagen „Hallo“. Sie schaut uns apathisch an, spricht nichts und geht wieder in die Wohnung.
Kurze Zeit später zieht die Mutter den Vorhang des Wohnzimmerfensters etwas zurück und schießt mit einem Handy Fotos von uns, wie wir vor dem Gartentürchen warten.
Minuten später öffnet die Oma ms. das Fenster, schaut zu uns und sagt: „Hallo, ihr beiden“ und schaut uns fragend an. Mein Bruder sagt ihr, dass wir da seien und das Baby gerne – wie beim Jugendamt vereinbart – abholen möchten. Er habe dies per E-Mail angekündigt. Im Jugendamt hätte die Mutter zugestimmt, dass dies für 2 Stunden möglich sein kann, wenn er eine Begleitung für die ersten beiden Treffen mitnimmt. Als Begleitung kam ich mit, sein Bruder. Die Oma meinte, dass sie das der Mutter sagen und sich dann wieder bei uns melden würde. Wir stehen weiter im Regen und warten vor dem Gartentürchen.
Etwas später öffnet die Oma das Fenster und sagt: “Meine Tochter weiß von nichts, hätte keine E-Mail bekommen und wäre nicht vorbereitet.“ Mein Bruder schildert erneut unser Anliegen, seinen Sohn sehen zu wollen. Die Oma meint, sie würde das ihrer Tochter mitteilen. Es meldet sich niemand mehr.
16:06 Uhr: 1 Mal geklingelt am Gartentürchen. Wir warten.
16:15 Uhr: Die Mutter kommt wieder auf den Balkon und sagt, dass sie nicht vorbereitet sei und keine E-Mail bekommen hätte und nichts von einem Termin wüsste.
Mein Bruder schildert erneut unser Anliegen, dass wir das Kind gerne sehen möchten und dies bei dem letzten Jugendamtstermin am Dienstag nach den Bedingungen der Mutter (2 Stunden mit Begleitperson) besprochen wurde. Die Mutter geht wieder in die Wohnung. Mein Bruder sagte, dass, falls sie uns das Kind nicht mitgeben würde, wir nun wieder fahren würden.
16:20 Uhr: Die Mutter kommt wieder auf den Balkon und sagt, sie hätte sich auf die E-Mail nicht zurückgemeldet und so dem Termin und den folgenden Terminen nicht zugestimmt. Beim Jugendamtstermin hätte es keine Einigung gegeben diesbezüglich. Wir dürfen das Kind nicht sehen. Außerdem hätte noch keine Hausbegehung des Jugendamtes bei meinem Bruder stattgefunden. Heute dürften wir das Kind auf keinen Fall sehen. Mein Bruder sagt zur Mutter, dass er am Tage des Jugendamtstermins nicht von ihr informiert wurde, dass das Kind erkältet sei und deshalb nicht geimpft werden konnte. Er möchte gerne darüber informiert werden. Da es keine Einigung gäbe, dürfen wir das Kind nicht sehen, entgegnet die Mutter. Mein Bruder meinte, dass wir jetzt gehen würden, da wir das Kind ja nicht sehen dürfen.
Wir wollen gehen, da kommt die Polizei. Es ist jetzt 16:23 Uhr. Gleichzeitig mit der Polizei trifft der Opa ms. ein. Dieser stellt sich vor die beiden Polizisten (eine Frau und ein Mann) und beginnt zu reden. Der Säugling wäre 3 Monate alt (nein, 4 Monate). Er erzählt die ganze Geschichte von Beginn an: Krankenhaus, etc.. Die Eltern wären seit der Geburt des Kindes getrennt. Der Vater dürfte keinen Umgang mit dem Kind haben. Er meint auch, dass ein Beschluss gegen meinen Bruder vorliegen würde und in der ersten Januarwoche 2020 ein Prozess stattfände.
Die Oma schaut aus dem Fenster und lacht.
Die Polizistin erklärt dem Opa, dass dem Papa der Kontakt zum Kind nicht verwehrt werden dürfe und er natürlich hierherkommen darf, um seinen Sohn zu sehen. Schriftlich läge nichts gegen ihn vor.
Der Opa sagte, es gäbe ein schriftliches Zutrittsverbot zur Wohnung gegen den Vater von einem Psychologen. Ebenso erklärte er, dass ein gerichtliches Verfahren anhängig sei. In der 1. Woche im Januar wäre ein Termin vor Gericht. Außerdem wäre nicht vereinbart worden, dass der Vater eine beliebige Begleitung mitbringen dürfe, sondern einen gerichtlichen Beistand, um das Kind überhaupt sehen zu dürfen. Dies wäre beim Jugendamt festgehalten worden.
Die Mutter kommt währenddessen mit dem Kind auf dem Arm auf den Balkon. Sie möchte etwas sagen, aber ihr Vater unterbricht sie. Die Polizistin teilt dem Opa mit, dass es hier allein um die Eltern gehe, nicht um ihn. Er antwortet ihr, dass es hier um die beiden Kontrahenten gehe. Mein Bruder sagt, dass sie keine Kontrahenten, sondern Eltern seien. Der Opa sagt erneut, dass es sich hier um Kontrahenten handele. Der Vater würde böse Briefe schreiben. Er spricht meinen Bruder an. Dieser sagt, dass er mit ihm nicht in den Austausch gehen möchte. Das Kind hatte bei dem schlechten Wetter – es regnete – keine Mütze auf und nur dünne Söckchen an.
Die Polizistin spricht zur Mutter und fragt, warum sie den Papa ihres Kindes bei diesem kalten Regenwetter nicht rein bitten würde, sondern draußen so lange im Regen stehen lassen würde und ihm nicht die Möglichkeit gäbe, das Kind wenigstens mal eine halbe Stunde zu sehen. Die Mutter meint, der Väter hätte psychische Gewalt auf sie ausgeübt und es gäbe keine Einigung, dass Vater und Sohn sich sehen dürfen. Es würden immer alle Wörter verdreht, meint die Mutter.
Der Opa sagt, dass der Vater eine Pension mieten könnte und man sich da treffen könnte. Die Polizistin sagt, dass es nicht okay sei, dem Papa den Kontakt zu verweigern und dass er das Kind nur von weitem auf dem Balkon sehen dürfe, wäre nicht schön. Die Mutter sagt wieder, dass keine Einigung vorläge.
Es war 16:42 Uhr als wir gegangen sind.
Fall Markus
Hat von Euch jemand Erfahrung mit Gewalt gegen Männer und Kinder? Also keine körperliche Gewalt, sondern psychische Gewalt. Meine Ex hat mir und meinem Sohn den Umgang über Ostern weggenommen, obwohl kein Grund vorlag, um nur ein Beispiel zu nennen. Es ist ein reiner Terror, um mich auf die Palme zu bringen. Hat jemand Erfahrung damit?
Hallo Markus,
das ist die vom Staat im Residenzmodell an den Kindesbesitz geknüpfte Verfügungsmacht, die immer wieder als Verfügungsgewalt gegen Kind und umgangsberechtigtes und zahlungspflichtiges Elternteil missbraucht wird. Dies ist im Residenzmodell alltäglich und wird in der Familienrechtspraxis unterstützt. Es ist so „normal“, dass es im üblichen Ablauf nicht als Gewalt erkannt wird.
Immer wieder kann man lesen, dass gerade Frauen aus Rache so handeln würden, weil man weibliche Gewalt immer als Reaktion auf noch stärkere männliche Gewalt auffassen möchte. Kaum jemand kommt auf die Idee, dass es eigenständige egozentrische Gewalt von Frauen ist, die sich darin äußert, dass die Mutter Macht und Kontrolle über Kind und Vater ausübt. Dieser Gedanke passt aber nicht ins profeministische Weltbild.
Dazu:
https://vater.franzjoerg.de/?s=gewalt
Fall Norbert
Entgegen der Auffassung der Mutter ist es nicht unerheblich, ob eine Entscheidung im Rahmen der Ausübung des Sorgerechtes ansteht oder nicht.
Der Vater stimmt dem Lebensmittelpunkt seiner Tochter bei der Mutter zu. Dies ist bereits hinreichend kommuniziert.
Entgegen der Behauptung der Mutter gibt es keine Schreiben, Telefonate oder Gespräche, mit denen der Vater die Mutter bezüglich des Lebensmittelpunktes unter Druck gesetzt hätte.
Es besteht somit keine „ständige“ Konfliktquelle.
Es wird weiterhin ausdrücklich bestritten, dass der Vater Eva, wie behauptet, massiv manipuliert. Dies ist gerade nicht der Fall.
Dem Vater ist sehr wohl bewusst und bekannt, in welchem Loyalitätskonflikt sich Eva befindet, wenn sie sich zwischen den Eltern entscheiden soll, bzw. der jeweilige Elternteil schlecht über den anderen Elternteil spricht.
Der Vater versucht gerade den Loyalitätskonflikt, in dem sich Eva befindet, zu entschärfen, indem er immer wieder auf die Mutter zugegangen ist und zugeht, sie immer wieder bittet, die Gespräche beim Jugendamt wieder aufzunehmen.
Es ist der Vater, der sich sehr dafür einsetzt, ein Bewusstsein zu schaffen, um alle Angelegenheiten, die Eva betreffen, einvernehmlich mit der Kindesmutter zu besprechen und zu regeln.
Dies hat, nachdem eine gerichtliche Umgangsvereinbarung vor dem Familiengericht erfolgt ist, sukzessive gut funktioniert. Die Betreuungszeiten wurden ausgebaut, die Kommunikation zwischen den Eltern funktionierte.
Nachdem jedoch die Mutter aus für den Vater nicht erklärlichen Gründen diese erweiterten Betreuungszeiten und Telefonate plötzlich und unerwartet wieder reduziert hat bzw. der Tochter nicht mehr ermöglichte und sich seitdem jeglichem Gespräch mit dem Vater sowie dem Jugendamt verweigert, versucht der Vater, der ebenso wenig wie Eva die Reduzierung der Kontakte versteht, wieder den Umgang mit ausgeweiteten Betreuungszeiten herzustellen.
Alle Versuche, zu erfahren, was die Mutter bewegt hat, die Betreuungszeiten wieder massiv einzuschränken und die für Eva wichtigen Videofoniezeiten nicht zu ermöglichen, sind erfolglos.
Der Vater hat immer wieder versucht, alle Verfahrensbeteiligten zu bitten, diesbezüglich Kontakt mit der Mutter aufzubauen, damit gemeinsame Gespräche wieder stattfinden.
Der Vater hat zudem die größte Befürchtung, dass die Mutter nochmals mit Eva umziehen wird, ohne dass der Vater ein Mitspracherecht hätte.
Die Mutter hat dies bereits einmal praktiziert, hierzu wurde bereits vorgetragen.
Dieser Umzug erfolgte für den Vater völlig überraschend und unangekündigt.
Dies, obwohl der Mutter sehr bewusst war, welche enge Bindung zwischen dem Vater und der gemeinsamen Tochter Eva bestand. Dies hat sie ausdrücklich mehrfach vor dem Familiengericht formuliert und dargestellt.
Ebenso unverständlich ist aktuell die Vorgehensweise der Mutter, die die sehr gute Vater-Tochter-Bindung zerstören möchte und den sehr guten ausgeweiteten Kontakt zwischen Vater und Tochter aus nicht erfindlichen Gründen willkürlich wieder reduziert hat und sich jeglichem Gespräch verweigert.
Der Vater ist derjenige, der sich um Gespräche, die Suche nach Lösungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge kümmert und Kontakt zu den entsprechenden Stellen hält.
Die Mutter dagegen verweigert jeglichen Kontakt.
An dieser Stelle ist nicht ersichtlich, weshalb dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden sollte. Zum einen besteht der Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Tochter fest, zum anderen werden die Gespräche zum Wohle des Kindes mit dem Vater von der Mutter nachhaltig blockiert.
Auch an dieser Stelle stellt sich nochmals die Frage, ob die Erziehungsfähigkeit der Mutter im Hinblick auf die eindeutig fehlende Bindungstoleranz der Mutter zu überprüfen ist. Diese Überprüfung wird hiermit ausdrücklich angeregt.
Der Vater wünscht sich nach wie vor, dass zu den Jahren zurückgekehrt werden kann, in denen die Betreuungszeiten sehr harmonisch und unkompliziert ausgeweitet wurden, ebenso wie die Gespräche mit der Mutter stattfanden.
Es bleibt festzustellen, dass keine Gründe für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter vorliegen, es ist kein Fehlverhalten des Vaters ersichtlich, die eine solche Entscheidung rechtfertigen würde.
Allein das Verhalten der Mutter, die sich an dieser Stelle nicht am Kindeswohl orientiert und eine erhebliche Bindungsintoleranz zeigt, ist zu überprüfen.
Siehe auch:
Toxische Mütterlichkeit Gewalttäterinnen
Die Kindesbesitzerin gewährt nicht Residenzmodell und Machtmissbrauch
Die Kindesbesitzerin Latte-Macchiato-Mütter