Nachkriegsgesellschaftlich gewachsen geht die politische Correctness davon aus, dass Gewalt immer als patriarchalischer Macht- und Kontrollanspruch vom Mann ausgeht. Dies wird zwar nach wie vor medial als Mantra verbreitet, wird aber den realen gesellschaftlichen Abläufen schon lange nicht mehr gerecht.
Der in unserer Gesellschaft auf breiter Ebene in allen Kontexten überwiegend wirkende Macht- und Kontrollanspruch wird inzwischen von sogenannten „alleinerziehenden“ Müttern ausgeübt. Das sind aktuell immerhin 1,5 Millionen (https://wir-sind-alleinerziehend.de/alleinerziehende-in-deutschland/). Sie betreffen inzwischen in Kindergärten und Schulen ein Drittel bis die Hälfte aller Kinder.
Die meisten dieser „alleinerziehenden“ Mütter sind nicht wirklich „allein erziehend“, denn meist erzieht der Vater der Kinder im Rahmen dessen, was ihm die mit Verfügungsmacht ausgestattete Mutter „gewährt“, mit. Hinzu kommen Großeltern, Kindergarten, Schule, Vereine, etc.
Am regelhaften Standard der familiengerichtlichen Verfahren nach Trennung und Scheidung kann man die Interessen der Elternteile ablesen: Das erste Verfahren wird meist von der Mutter iniziiert und betrifft den Unterhalt. Die Mutter klärt damit, dass sie an Geld interessiert ist. Danach folgt das Verfahren, in dem die Zeit geregelt wird, die dem Vater „gewährt“ wird, um mit seinem Kind zusammen zu sein. Dem Vater geht es also um das Kind. Seine mit dem Kind gemeinsam verbrachte Zeit zum Leben von Vater-Kind-Beziehung wird standardgemäß mit der Vokabel „Umgang“ entwertet. Dieser reduziert sich auf den „Anspruch des abwesenden Elternteils, sich in regelmäßigen Abständen vom Entwicklungsfortschritt seines Kindes augenscheinlich zu überzeugen“. Ignoranter kann Eltern-Kind-Beziehung nicht mehr in Worte gefasst werden – und trotzdem funktioniert Familienrechtspraxis in Deutschland im neuen Jahrtausend und nach der Kindschaftsrechtsreform immer noch nach dieser Formel.
Der „Besitz“ des Kindes, eigentlich nur die Verfügungsmacht der Mutter über das Kind, wird benutzt, um aus diesem Besitzanspruch regelmäßige Barzahlungen zu generieren – mit dem Staat als Garant des Funktionierens. Die Mutter benutzt also „die Frucht ihres Körpers“, um periodische Alimentation daraus abzuleiten. Das ist im Kern die Weiterentwicklung eines prostitutionsnahen Prinzips.
Die durch den Kindesbesitz begründete Verfügungsmacht mündet in den Anspruch, alles diktieren zu können, was das Kind betrifft. Der Schritt, die Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt gegen Vater und Kind zu missbrauchen, ist so klein wie üblich und damit verbreitet.
In der täglichen Beratungspraxis begegnen mir die Väter, die davon berichten, dass ihnen die Mutter nicht nur vorgibt, was sie mit dem Kind zu tun haben, sondern auch, wie sie es zu tun haben.
Aktuell habe ich erlebt, dass die Mutter dem Kind einen Peilsender mitgegeben hat. Außerdem hat sie verboten, dass die Großeltern väterlicherseits mit ihrem Enkelkind Kontakt aufnehmen. Als dies doch geschah, hat sie über ihre Überwachungspraktiken dafür gesorgt, dass die Polizei über eine Falschbehauptung der Mutter eingegriffen hat.
Das wirklich Erschreckende daran ist aber, dass eben diese Mutter von allen Professionen im familiengerichtlichen Ablauf gedeckt wurde. Keiner hat gewagt, die gewalttätige Machtausübung der Mutter über Kontrolle und Dominanz zu rügen oder gar zu sanktionieren. Das Gericht wollte diese Drecksarbeit dem Gutachter übertragen, der aber ebenfalls die Mutter bemüht deckte.
Über diese Strukturen wurde die millionenfache Gewaltausübung von sogenannten „alleinerziehenden“ Müttern zum selbstverständlichen Hintergrundgeräusch in unserer Gesellschaft. Dieses Faktum stellt ein Tabu dar, das noch nicht erkannt werden will. Dabei führt es zur Somatisierung von Kindern – noch nie war die psychische Gesundheit von Kindern so prekär wie heute. Und es führt bei Trennungsvätern zu Suiziden und zum Absturz aus der gesellschaftlichen Produktivität in die Wohnungslosigkeit, die Psychiatrie, den Verlust des Arbeitsplatzes. Damit wird politisch bewusst die Zerstörung von Vätern in psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht geplant und umgesetzt.
Diese meine Überzeugung wird wohl nicht von allen Lesenden auf Anhieb geteilt und als überzogen oder polemisch überhöht abgewertet.
Ich muss deshalb erläutern, warum diese meine Einschätzung der Faktenlage entspricht.
Ich wähle zwei wesentliche Entscheidungskriterien in familiengerichtlichen Verfahresabläufen:
- Der Gewalt-Vorwurf und
- der Vorwurf der Hochstrittigkeit.
Alle zwei Phänomene sind seit Jahrzehnten bekannt. Alle Professionen arbeiten damit täglich und die politisch Handelnden wurden mit unzähligen Zuschriften, Petitionen und Eingaben auf allen Ebenen von Verwaltung und Politik damit konfrontiert.
Gewalt-Vorwurf
In der Anhörung der Experten vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001 (Deutscher Bundestag, Protokoll Nr. 87 und 70) im Rahmen der Einführung des Gewaltschutzgesetzes wurde deutlich und unmissverständlich erklärt:
SV Prof. Dr. Michael Bock:
Eine Einladung zur gefälligen missbräuchlichen Verwendung.
„… wenn … – hier der Frau – eine Waffe in die Hand gegeben wird, mit der sie nicht nur den störenden Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem „bösen Täter“ und einem „guten Opfer“ rechtlich und sozial verbindlich machen kann.
Gewalt als männliche Gewalt: Es weisen sowohl die bestehenden polizeirechtlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen als auch die geplanten zivilrechtlichen Maßnahmen massive Defizite bei Kindern, Männern und Senioren auf, während Frauen schon jetzt ein Monopol auf Opferstatus und Hilfe haben.
Deshalb müssen wir endlich zur Kenntnis nehmen, sobald wir repräsentative Untersuchungen haben, ist die Gewalt gleich verteilt, und zwar auch das Stechen mit Messern und das Verwenden von Schusswaffen.
Jetzt habe ich mich gefragt, mit welcher Begründung will die Bundesregierung einen systematisch nicht passenden, verfassungsrechtlich bedenklichen Entwurf?
Mich interessiert, auf welcher empirischen Grundlage in der Begründung der Bundesregierung allein der Schutz von Frauen gelegentlich – ganz am Rande werden die Kinder genannt – vordringlich sein soll.
Das Ganze heißt aber jedenfalls, dass dieser ganze Begründungsansatz der Bundesregierung, es gebe ein rein geschlechtsspezifisches Bedarfsproblem im Rahmen häusliche Gewalt, so grob unrichtig ist.
Dieser Gesetzesentwurf ist durch und durch gekennzeichnet von destruktiven Lösungen und nicht von konstruktiven Lösungen.
SV Dr. Doris Kloster-Harz:
…dann muss ich sagen, da verstehe ich eigentlich jede Rechtstaatlichkeit nicht mehr. So kann man nicht vorgehen im Rahmen eines Gesetzes.
Das halte ich für ganz problematisch, und ich denke, das wird auch verfassungsrechtlich nicht durchgehen, das hält nie. Das sage ich Ihnen ganz offen. Das geht nicht.
Das ist sehr problematisch. Ich halte das in Hinblick auf Artikel 14 für unvertretbar.
Also hier ist eine gewisse Gefahr des Missbrauchs mit dem Gewaltschutzgesetz – es kann auch der neue Missbrauch mit dem Missbrauch wieder eintreten.
SV Thomas Mörsberger:
Rechtssystematisch sicherlich sehr gewagt.
Ich behaupte aber, so wie es jetzt ohne Ergänzung dasteht, ist die Gefahr da, dass – darf ich das überspitzt sagen – dieser Antrag, dieser Anspruch eher zu einer Erstschlagwaffe wird.
Erika Simm, MdB:
Ich bin deswegen skeptisch, weil ich manchmal, Sie verzeihen mir, wenn ich das so sage, auch den Eindruck habe, dass man in den Frauenhäusern gelegentlich zu einer gewissen Überbehütung tendiert.
SV Dieter Bäumel:
Das halte ich verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich.
Wenn man bedenkt, dass Prof. Bock für seine Aussagen danach massiv politisch gemobbt wurde und ihm als Verpassen eines Maulkorbes angedroht wurde, seine Stelle an der Hochschule anzugreifen und wenn man feststellen muss, dass das Gewaltschutzgesetz trotzdem eingeführt wurde, müssen gewaltige ideologische Interessen hinter eine solchen politischen Harakirimaßnahme stehen, die unseren Rechtsstaat in seinen Grundwerten demontieren. Wer die Abläufe verfolgt, muss erkennen, dass das Gewaltschutzgesetz nicht trotz seines verfassungswidrigen Missbrauchscharakters eingeführt wurde, sondern WEIL es das menschenrechtswidrige Vorgehen gegen Männer politisch legalisiert.
UND:
Es wurde absolut unterlassen, den Missbrauch möglichst auszuschließen – womit der Missbrauch (wie am 20.06.2001 im Bundestag schon angekündigt) tatsächlich zur Methode wurde. Damit wurde die Parteiaussage einer Frau zum Tatbeweis und die Unschuldsvermutung ist aufgehoben. Hunderttausende von Männern wurden damit menschenrechtswidrig zerstört, sitzen unschuldig in Gefängnissen, begingen Suizid oder sind auf der Straße gelandet – oder wurden auch „nur“ ihrer Kinder beraubt.
Das alles ist bekannt – und niemand tut etwas dagegen.
Wenn das keine Methode haben soll, verstehe ich die Denkfähigkeit in einer Demokratie lebender Menschen nicht mehr. Und was soll es denn sein, wenn nicht eiskalt geplante politische Methode?
Hochstrittigkeit
Schon bei der Einführung des Sorgerechts verheirateter Eltern Anfang der 80er Jahre wurde damit argumentiert, dass die Gemeinsame Sorge bei Hochstrittigkeit der Eltern nicht möglich wäre. Dasselbe Argument wurde bei der Einführung des Sorgerechts für nicht eheliche Väter wieder aus dem Hut gezogen. Und obwohl sich gezeigt hat, dass in beiden Fällen diese Argumentation reines ideologische Scheingefecht war, kommt derselbe Käse bei allen Überlegungen zur Doppelresidenz wieder auf den Tisch.
Was in allen Diskussionen nicht gesagt wird, ist die perfige und niederträchtige Funktionsweise, die dahinter steht: Es genügt, wenn die Mutter als Alleinverfügungsmachtinhaberin über das Kind jede Kommunikation ablehnt und den Streit bewusst inszeniert. Dies führt regelmäßig dazu, dass sie als Gewinnerin aus dem Elternkampf hervorgeht.
Alle wissen das – und sie tun nichts dagegen. Warum? Weil sie zu dumm sind oder weil die Vorgänge zu komplex sind, als dass eine durchschnittliche deutsche Politikerin dies durchschauen könnte?
Nein – sie wollen Männer und Väter auf menschenrechtswidrige Weise und geplant zerstören. Natürlich nicht aus reiner sadistischer Befriedigung an Zerstörung – das ist alles nur „positive Diskriminierung“. Damit werden nur Frauen geschützt und bevorzugt. Mehr nicht.
Was ist an meiner Argumentation falsch oder auch nur polemisch oder übertrieben?
Die Aufdeckung dieser strukturellen Fatalitäten in unserer Gesellschaft muss zeitnah erfolgen. Wir werden erleben, wie lange sich die Medien dieser Aufgabe noch entziehen.
Hier die Zuschrift eines Vaters, die stellvertretend für das Schicksal vieler Väter steht, die gewaltsam aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzt werden, dafür noch zahlen müssen und kriminalisiert werden.
Dabei werden sie gewaltsam einem menschenrechtswidrigen System unterworfen.
„Wie mit dir schon besprochen, kämpfe ich nun schon seit Jahren um Kontakt zu meinen Kindern, aktuell läuft seit fast einem Jahr ein Gutachten ohne festgelegten Gerichtstermin, da eben das Gutachten noch immer nicht vorliegt und auch eine Beschleunigungsrüge nicht zum Erfolg führte.
Parallel drangsaliert mich die Mutter unserer Kinder nun schon mit dem 4. Annährungsverbot in Folge (Dauer immer 6 Monate). Dabei wende ich gegen sie keine Gewalt an, sondern suche nur die Nähe zu meinen Kindern durch Anwesenheit z.B. am (nicht im!) Gebäude meiner Ex oder der Schule oder öffentlichen Veranstaltungen (Sport etc.).
Sie ruft dann regelmäßig die Polizei und ich erhalte gelegentlich Platzverweise, teilweise verhindert auch das Annährungsverbot die Annährung an sie oder die Kinder, wobei es wirklich nur um die Kinder geht!
Es gibt auch inzwischen schon 4-stellige Strafgeldfestsetzungen.
Die Frage ist nun, ob Du „erfolgreiche“ Wege kennst, gegen diese Anträge zum Gewaltschutz und Annährungsverbot vorzugehen?
Bisher reicht eine eidesstattliche Versicherung mit div. Lügen oder Übertreibungen der Mutter immer aus, oder die schlichte Behauptung, wenn ich vor dem Haus auf die Kinder warte, mache ihr das Angst und rechtfertigt damit ein neues Annährungsverbot.
Geregelten Kontakt zu den Kindern gibt es trotz vieler Verfahren noch immer nicht, es ist aber auch kein Ausschluss (Kontaktverbot oder ähnliches) definiert. So bleibt mir nur die Möglichkeit, den Kindern „aufzulauern“, was ich teilweise auch recht penetrant mache, um den Kids zu zeigen, den Papa gibt’s auch noch und er interessiert sich für euch. Auch wenn mich diese aktiv und offen ablehnen – Stichwort PAS.“