Fall 1
Wenn eine Mutter – weil der Staat mit nicht ehelichen Vätern (und mit Vätern allgemein) menschenrechtswidrig umgeht – das Alleinige Sorgerecht besitzt, benimmt sie sich immer wieder, als wäre sie im Alleinbesitz des Kindes. Solche Mütter heben ab und halten sich für den Nabel der Welt. Der Staat erzieht damit Narzisstinnen, die die Menschenrechtswidrigkeit zum Programm machen.
Wenn ein Staat das Einwerfen der Ladenfensterscheibe eines Händlers zur „Guten Staatsbürgerpflicht“ macht, gibt es eben Idioten, die das auch machen.
Nichts weiter geschieht im Familienrecht.
Wenn dann eine derart staatlich angeköderte und korrumpierte Mutter eine Mail an den Vater schreibt, liest sich der Ausdruck ihrer Kindesbesitzerinnen-Mentalität so:
Ich denke, es ist dringend an der Zeit, ein paar Dinge klarzustellen. Ich weiß nicht, welche Wahrnehmungsverzerrungen bei Dir vorherrschen, an welcher Stelle Du falsch abgebogen bist oder wie oft Du noch einen auf den Deckel bekommen musst, damit Du weißt, wo Dein Platz im Leben ist.
Wieviele Anzeigen, wie viele Verfahren brauchst Du, damit Du lernst, wie Du mit mir zu kommunizieren hast? Steht bei mir „Vollidiot“ auf der Stirn, dass Du glaubst, mir solch unverschämte, anmaßende Nachrichten zukommen zu lassen? (siehe Anhang)
Du glaubst ernsthaft, Du hättest irgendeinen Anspruch darauf, Krankenbesuche beim Kind zu machen. Du denkst ernsthaft, Du würdest auch nur einen Fingerbreit in mein Haus kommen. Du hast hier Hausverbot und Du kannst Gott danken, dass ich kein Annährungsverbot gegen Dich durchgesetzt habe. Ist der Strafbefehl gegen Dich schon da? Wieviele Strafbefehle und Verurteilungen brauchst Du? Sag es mir und ich sorge dafür, dass Du sie allesamt erhältst. Du hast NULL, Nada, Nothing, NICHTS an irgendwelchen Forderungen an mich zu stellen. Geschweige denn hast Du mir zu erzählen, wann, mit wem, was und wie ich etwas zu tun habe.
Was Du von was hältst, meiner Erziehung, welche Entscheidungen ich treffe, etc. pp., geht Dich einen Scheiß an. Du bekommst nichts auf die Reihe und maßt Dir an, Dir ein Urteil über mich zu erlauben.
Bist Du größenwahnsinnig? Ich habe die alleinige Sorge. Ich sage, wann, wo und wie Du das Kind sehen kannst. Punkt. Das ist eine klare Ansage. Wenn Du da ein Problem mit hast, dann kannst Du Dich an das Gericht wenden und das Umgangsrecht einfordern. Aber dann müsstest Du ja das Kind in den Ferien länger als fünf Tage zu Dir nehmen und das schafft unser Held ja nicht.
Noch so eine Nachricht von Dir, irgendetwas, das auch nur im Entferntesten von „Ich hole das Kind um …“, „Ich bringe das Kind um…“ abweicht, sperre ich Deine Nummer und es wird ausschließlich auf dem Postwege kommuniziert.
Vorherige Mail des Vaters an die Mutter:
Hallo Anna,
wir sind uns doch sicher einig, dass ich jederzeit mit Michael telefonieren kann.
Grundsätzlich findet meine Betreuung Michaels immer zu den vereinbarten Zeiten statt, es sei denn, er ist nicht transportfähig. Darüber legst du mir bitte eine ärztliche Bescheinigung vor.
Auch diesmal behalte ich mir natürlich vor, Michael einen Krankenbesuch abzustatten.
Falls du das anders sehen solltest, müssten wir derlei Fälle fest regeln. Hierzu warte ich seit Längerem auf Deine verbindlichen Vorschläge. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn die Wünsche aller Beteiligten gleichwertig berücksichtigt sind. Das ist bisher nicht der Fall.
Und noch was ist interessant:
Die Familie der Mutter ist vermögend und ihr Vater ist Rechtsanwalt –
genügend Potential, um die Korrumpierung durch ein menschenrechtswidriges System für Schweinereien entsprechend umfangreichen Ausmaßes zu nutzen.
Fall 2
Tina, 3 Jahre alt, wird von der Mutter symbiotisch erzogen.
Jeder Kontakt des Kindes mit dem Vater wird möglichst unterbunden.
Seit inzwischen fast 3 Jahren konnte der Vater seine Tochter nicht mehr sehen.
Trotz Begleitetem Umgang, Umgangspfleger und Gutachten ist auch jetzt keine Chance auf Kontakt in Sicht.
Die desaströse Disposition der Mutter wurde schon lange erkannt – es will aber niemand die Konsequenz daraus ziehen.
Ein über zwei Jahre dauerndes Gutachten schlägt wieder nur Begleiteten Umgang vor.
Wie das schon einmal aussah, schildert der
Abschlussbericht zum Begleiteten Umgang
Ziele/ Auftrag
Ziel des Familiengerichts und des Jugendamtes ist das Durchführen begleiteter Umgangskontakte des Vaters mit Tina.
Nach einer weiterführenden Entscheidung des Familiengerichtes wurden vier begleitete Termine festgesetzt und anschließend unbegleitete Umgänge.
Diese Termine sollten durch eine Umgangspflegschaft durchgesetzt werden.
Verlauf und Ergebnisse
Im Berichtszeitraum konnte von vier festgelegten Terminen ein Termin stattfinden.
Die ersten beiden Termine hätten nach Aussage der Mutter auf Grund einer Mutter-Kind-Kur nicht stattfinden können. Der letzte Termin wurde von der Mutter auf Grund einer Erkrankung von Tina abgesagt.
Nur ein Termin konnte stattfinden. Die Umgangspflegerin erschien 10 Minuten vor dem Termin mit Tina im Raum und spielte mit ihr auf dem Autoteppich. Sie berichtete, dass sie der Mutter versprochen habe, während des ganzen Termins im Raum für den begleiteten Umgang zu verbleiben. Von Seiten des begleitenden Mitarbeiters gab es hiergegen keine Einwände. Um 16:00 Uhr betrat der Vater den Raum und erfuhr auf Nachfrage, dass die Umgangspflegerin während des Termins im Raum bleiben wird. Der Vater begrüßte seine Tochter und begann, mit seiner Tochter zu spielen. Dies verlief zunächst recht unauffällig so, dass der begleitende Mitarbeiter sich zusammen mit der Umgangspflegerin an einen Tisch zurückzog.
Als der Vater seine Tochter auf den Arm nehmen wollte, sagte diese, dass ihre Mutter dies verboten habe. Der Vater setzte seine Tochter wieder auf den Boden und spielte weiter mit seiner Tochter. Diese suchte allerdings weiterhin die Nähe zu ihrem Vater. Die Umgangspflegerin und der Begleiter erarbeiteten zusammen mit Tina, dass es in Ordnung sei, wenn ihr Vater sie auf dem Arm nehme. Hierauf konnte Tina sich problemlos einlassen.
Nach einer dreiviertel Stunde wollte der Vater von Tina ein Foto machen. Diese reagierte sofort und teilte mit, dass sie jetzt den Raum verlassen müsse und ihrer Mutter Bescheid geben müsse, dass ihr Vater versucht habe, ein Foto zu machen. Dies wurde zusammen von der Umgangspflegerin und dem begleitenden Mitarbeiter abgewendet. Der Vater wurde darum gebeten, davon Abstand zu nehmen, weitere Fotos zu schießen.
Tina ließ sich problemlos von der Situation ablenken und begann wieder, mit ihrem Vater zu spielen. Der Vater hatte aus seinem Garten Kräuter mitgebracht und Nüsse, die mit Hilfe von zwei Holzblöcken geknackt wurden. Am Ende des Termins wurde Tina von der Umgangspflegerin zurück zu ihrer Mutter gebracht und übergeben.
Vor dem letzten vereinbarten Termin wurde von der Umgangspflegerin der Verdacht geäußert, dass die Mutter den letzten Termin per Aufnahmegerät abgehört habe. Auszüge von Gesprächen zwischen dem Umgangsbegleiter und der Umgangspflegerin, welche im BU-Raum während des BU geführt wurden, fänden sich in einem Anwaltsschreiben des Anwalts der Mutter wörtlich wieder. Daraufhin wurde nach einer internen Beratung beschlossen den anstehenden Termin stattfinden zu lassen und anschließend keine weiteren Termine durch diesen Träger anzubieten.
Die Mutter erschien 10 Minuten vor dem Termin im Raum für den begleiteten Umgang und wollte wissen, ob die Umgangspflegerin schon anwesend sei. Dies wurde vom begleitenden Mitarbeiter verneint und die Mutter verließ den Raum. Der Vater erschien pünktlich und kurze Zeit später betraten die Mutter zusammen mit der Umgangspflegerin den Raum. Die Mutter berichtete, dass ihre Tochter sich fiebernd im Auto befände und zeigte eine Krankschreibung vom Kinderarzt vor. Die Frage der Umgangspflegerin, ob der Träger weitere Termine anbieten würde, beantwortete der begleitende Mitarbeiter mit nein. Die Umgangspflegerin beschloss noch zwei weitere Termine anzubieten. Anschließend verließ die Mutter den Raum. Bevor der Vater den Raum verließ, wurde er noch von den der anwesenden Umgangspflegerin und dem begleitenden Mitarbeiter beruhigt.
Während des Begleiteten Umgangstermins wurde beobachtet:
- Tina konnte sich recht schnell auf ihren Vater einlassen, da sie vorher Zeit hatte im Raum anzukommen
- Tina hatte Spaß zusammen mit ihrem Vater zu spielen und zu albern.
- Tina ist ein aufgewecktes Kind, das klare Grenzen und Ansagen fordert.
- Vor dem Termin wurde Tina von Seiten der Mutter recht klar mitgeteilt was ihr Vater aus Sicht der Mutter zu unterlassen hat.
- Während des Termins konnte nicht beobachtet werden, dass sich der Vater gegenüber seiner Tochter in manipulativer Weise verhalten hat.
- Nach dem Termin fand ein Gespräch mit dem Vater statt, in dem er daraufhin gewiesen wurde, dass er seiner Tochter im Falle eines unbegleiteten Termins klare Grenzen setzen sollte und wie diese Grenzen aussehen könnten.
Bewertung und Ausblick
Der Umgangstermin, der in den Räumlichkeiten des Trägers stattgefunden hat, ist den Umständen entsprechend positiv verlaufen. Der Vater hat die Möglichkeit genutzt, seine Tochter zu sehen und mit ihr zu spielen. Die Störungen, bei dem Versuch, ein Foto zu machen oder bei dem Versuch, die Tochter auf dem Arm zu nehmen, hat der Vater nicht weiter beachtet und sich darauf konzentriert, für seine Tochter da zu sein.
Tina suchte immer wieder die Nähe zu ihrem Vater und zog ihm dabei teilweise an den Haaren. Hier fiel es dem Vater schwer, Grenzen zu setzen. Hierbei wurde er unterstützt und im anschließenden Gespräch durch den begleitenden Mitarbeiter motiviert, im Verlauf des nächsten Termins sich beim Setzen von Grenzen auszuprobieren. Im Vorfeld des folgenden Termins wurde dem begleitenden Mitarbeiter mitgeteilt, dass der letzte Termin abgehört worden sei. Daraufhin wurde beschlossen, dass dieser Termine der letzte begleitete Umgangstermin sein wird, den der Träger in diesem Fall anbietet.
Beide Kindseltern versuchten immer wieder, manipulativ auf den begleitenden Mitarbeiter einzuwirken und wurden auch teilweise von ihren Familien darin unterstützt. Von Seiten des Vaters waren während der Termine keine Manipulationen gegenüber der Tochter festzustellen.
Während des letzten Termins kam es dafür zu zwei Äußerungen von Tina, die darauf schließen ließen, dass Tina vor dem Termin von der Mutter nicht altersgemäße Instruktionen erhalten hatte, was ihr Vater zu unterlassen habe und wann sie einen Termin zu beenden habe.
ln diesem Umfeld ist es äußerst schwierig, gelungene Kontakte zwischen dem Vater und seiner Tochter herzustellen. Der Vater war stets bemüht, die Umgänge möglichst positiv zu gestalten. Dies wurde durch die unregelmäßig stattfindenden Termine und, deutlich spürbar im letzten Termin, durch vorherige Verbote der Mutter erschwert.
Weitere Umgangskontakte sind unter der Berücksichtigung gegebener Voraussetzung aus Sicht der Unterzeichner bei diesem Träger nicht ratsam:
- Die Mutter spricht vor den Terminen Verbote gegenüber ihrer Tochter aus, die den Umgang mit dem Vater betreffen („Dein Vater darf dich nicht auf den Arm nehmen“/ „… keine Fotos von dir machen“)
- Die Mutter hat den letzten Termin abgehört. Es bleibt offen, ob sie den beteiligten Fachpersonen nicht traut oder Aussagen vor Gericht verwenden möchte.
- Von Seiten der Mutter besteht kein Interesse daran, dass der Vater die Erlaubnis erhält, oder dazu befähigt wird, seine Tochter unbegleitet zu sehen.
- Tina wird durch das Verhalten der Eltern, insbesondere der Mutter, stark verunsichert.
Die Motivation der Mutter?
Narzisstischer Größenwahn, Kaltherzigkeit, Geldgeilheit und die Lust an der Ausübung von Macht und Kontrolle.
Meine Erfahrung aus inzwischen über 3000 Einzelfällen beweist dies eindrucksvoll.