An dieser Stelle war das Foto eines Wahlplakates der SPD eingestellt.
Ein solches Plakat ist öffentlich, hängt bundesweit aus und die Partei, die dies propagiert, muss an ihren Aussagen im Bild gemessen werden können.
Aufgabe der bürgerschaftlichen Beteiligung in einer Demokratie besteht auch in der Diskussion zu Inhalten eines Wahlplakates.
Wenn die SPD diesen Diskurs dann abstellen möchte, wenn er ihr nicht ideologisch genehm genug erscheint, haben wir genau die Gesinnungskontrolle, mit der gerade die SPD viel zu lange und zu selbstherrlich unsere Steuergelder verschwendet hat.
Trotzdem erhielt ich eine Mail u.a. mit folgendem Inhalt:
„Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung möglicher Rechte aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Unserer Mandantin steht u.a. ein Schadensersatzanspruch zu, welcher hiermit geltend gemacht wird. Sie verwenden auf Ihrer Website vater.franzjoerg.de seit dem 11.03.2021 unter den weiter unten aufgeführten URLs ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i. S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt.
Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre.“
Eine Möglichkeit, das zu kommentieren, besteht am 08.03. in Baden-Württemberg. Der SPD fehlen nur noch unter 4% weitere Abweisungen, um endlich gründlich darüber nachdenken zu können, was rote Gesinnungsdiktatur einbringt.
Dieser Artikel ist relevant für Wahlentscheidungen von Vätern und Müttern
Seit beim Deutschen Familiengerichtstag 2013 die Forderung nach einer deutschen Studie zum Thema „Betreuung von Kindern nach Trennung oder Scheidung“ erhoben wurde, war politisch klar, dass diese Forderung genutzt werden musste, um alle Anstrengungen zu Reformen im Familienrecht hinauszuzögern. Über 50 internationale Studien zum Thema Doppelresidenz konnten nicht überzeugen, obwohl die größte schwedische Studie mit einem n von 154.000 nun wirklich repräsentativ war und in Deutschland in diesem Umfang nie gemacht werden kann.
Da aber teutsche Kinder ein so besonderes urteutsches Wesen haben, brauchen wir natürlich eine eigene Studie – die frau auch nach Belieben machtpolitisch beeinflussen und fälschen kann, um noch weiter zu verzögern.
Spätestens seit dem Artikel in der FAZ vom 06.02.2021 „Kampf ums Kindeswohl“ ist öffentlich, welche politischen Ungeheuerlichkeiten und Obszönitäten sich das SPD-geführte „Bundesministerium für alle außer für Männer von 18 bis 65“ sich im Verlauf seit Auftragsvergabe für die Studie und immer noch andauernd leistet.
Wer Näheres dazu wissen will, sei an diese CHRONOLOGIE der politischen Aberwitzigkeiten verwiesen.
Folge kann nur sein:
- Die SPD braucht über eine politische Marginalisierung dringend Zeit, endlich über ihre längst überfällige Erneuerung gründlich nachzudenken. Dies wird sie erst dann verstehen, wenn sie maximal Rang 4 unter den Parteien einnimmt. Vielleicht braucht sie dazu aber doch 4,9%.
- Die SPD hat dauerhaft die Finger aus den Ministerien Familie und Justiz rauszuhalten.
- Sowohl die PETRA-Studie als auch die Expertenkommission für die von der SPD gestoppte Familienrechtsreform sind aus der Parteikasse der SPD zu bezahlen.
- Der Satz „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden“ muss von der SPD selbst als ideologische Verirrung erkannt und aus dem Grundsatzprogramm der Partei gestrichen werden. Vorher ist die SPD für Männer nicht wählbar.
Welcher dieser 4 Punkte ist in welchem Bundesland ab wann umgesetzt?
„Ihr müsst das essen, was ihr bestellt habt!“
25.02.2026
Der 1. Punkt ist sogar in BW schon umgesetzt. Wie deutlich, werden wir in 11 Tagen sehen.
Die Konsequenz aus der obigen Mail an mich kann ja auch in Wahlentscheidung umgesetzt werden.
Siehe auch DIESEN Beitrag