Die fette Kaste der Väterausgrenzerinnen hat viele Instrumente entwickelt, um Väter zu entsorgen und Kinder zum Alleinbesitz von Müttern zu machen: Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, Missbrauch des Frauenhauses, konstruierter Falschvorwurf des Sexuellen Missbrauchs, Falschvorwurf bezüglich Alkoholismus und Drogenmissbrauch, Behauptung des Fehlens jeder Kommunikation (Hochstrittigkeit als Verfahrensstrategie) und dergleichen mehr an obszönen Widerwärtigkeiten, die sich Mütter einfallen lassen, wenn es dazu dienen könnte, Väter auszugrenzen.
Diese Obszönitäten haben inzwischen einen gewaltigen Marktwert und es gibt ganze Berufsgruppen, die dabei entweder gut mitverdienen oder spezialisierte Vereine, die Steuergelder für ihr politisch hofiertes Unwesen abgreifen.
Seit einigen Jahren gehört die (Klein-)Kinderpsychotherapie dazu, was inzwischen so eingeschlagen hat, dass Termine nicht einfach zu bekommen sind, obwohl gerade junge Frauen die Expandierung dieses Marktes nutzen, was die typische Frauendominierung bei denjenigen Professionen weiter verstärkt, die sich die Väterausgrenzung zum Gewinnerzielungsmodell gemacht haben.
Betrachten wir einen typischen Fall:
Die Mutter trennte sich schon im Kleinkindalter des Kindes vom Vater und beabsichtigte, die Fehlanreize unseres Systems zu nutzen, um sich als „Einelternfamilie“ beim „Alleinerziehen als Erfolgsmodell“ nur noch als Mutter zu definieren und jede andere Leistung für die Gesellschaft abzulehnen und stattdessen alle Leistungen unserer Gesellschaft abzugreifen. Dafür muss sie aber möglichst erfolgreich ihren Status als „Alleinerziehende“ propagieren, was durch die militante Ausgrenzung des Vaters erzeugt wird.
Was macht sie also?
- Der Vater wird vor dem Kind immer nur durch negative Äußerungen oder Gesten konnotiert. Wenn das Kind „Papa“ sagt, wendet sich die Mutter ab und wird stumm oder sie fängt an, zu weinen.
- Allen anderen Personen gegenüber assoziiert sie den Vater nur noch mit tiefen eigenen Ängsten und Befürchtungen.
- Den Vater provoziert sie durch übergriffiges, aggressives Verhalten zu Reaktionen, die sie andern gegenüber als „gewalttätig“ verkaufen könnte.
Was macht das Kind?
- Wenn es vom Papa zurückkommt, voll mit den positiven Erlebnissen dort, wird es konfrontiert mit einer entweder eiskalten, abweisenden Mutter oder einer ängstlichen, vom Weinen entstellten Mutter, die sich wie eine Ertrinkende ans Kind klammert.
Logische Folge sind alle Ausdrucksweisen eines gestörten Kindes, vom Einnässen und Einkoten über Ticks bis zu unvermittelten Wutanfällen.
Und JETZT kommt der rettende Hinweis der Anwältin oder der Mitarbeiterin im Jugendamt oder der Beraterin in der Mütterberatungsstelle:
Gehen Sie mit dem Kind zur Psychotherapeutin!
Diese bestätigt Ihnen, dass der Vater an allem schuld ist und Sie können wieder in Ruhe mit Ihrem Kind leben, weil das Kind endlich zur Ruhe kommen kann.
Bingo! Das ist die rettende Lösung.
Wenn nun eine Mutter mit dem Kind an der Hand in die Praxis einer approbierten Kinderpsychotherapeutin kommt, die durch die Ausgrenzung von Vätern ihr Geld verdient, wen bedient sie wohl? Das Kind oder die Klientin, die die Einnahmen garantiert?
Schädigt sie das Geschäft ihres Arbeitgebers, in dessen großer Praxis mit vielen Therapeutinnen sie mitspielen darf, dadurch, dass sie sich der Mutter gegenüber kritisch zeigt?
Das System läuft nur dann in allen Parametern geölt, wenn sie dieses System auch mitbedient.
Wenn es dann gelingt, den Vater als den perspektivisch Alleinschuldigen aus dem gesamten Prozess herauszuhalten und ihn nur über das Gericht zu adressieren, funktioniert alles perfekt.
Wie das im Parade-Väter-Ausgrenzungs-Bundesland Bayern läuft, möchte ich an einem aktuellen Fall aufzeigen.
Eine approbierte Kinder- und Jugendlichentherapeutin (KJP) hat sich dazu benutzen lassen, selbst an das Familiengericht zu schreiben.
Und damit die obszöne Story auch ins richtige Licht gesetzt wird, beschreibe ich eine in diesem Fall typische Umgangs-Szenerie aus Sicht des Vaters:
Ich fahre 1 Std. zum Haus der Mutter, dann warte ich am Spielplatz, weil ich die Übergabe dort haben möchte. Meine Ex kommt jedesmal nicht. Daraufhin rufe ich sie an und sie sagt, dass die Übergabe im Haus zu erfolgten hat.
Dann gehe ich 100m zum Haus. Die Haustür öffnet sich und irgendeine fremde Frau steht vor mir. Mirella kommt freudig zur Tür gelaufen und die Übergabeperson nimmt sie an die Hand. Dann nimmt Mirella Blickkontakt mit der Person auf und wartet, bis diese kurz nickt. Dann sagt Mirella immer wieder den vorher einstudierten gleichen Satz:
„Papa, ich möchte heute nicht mit dir mitfahren, sondern lieber bei Mama bleiben und tschüss“.
Danach läuft sie zurück in die Küche zur Mama.
Die Haustür wird mir vor der Nase zugedrückt und ich kann nach 15 Sek. wieder die 1-stündige Heimfahrt antreten.
Am 15.8.21 habe ich dabei lediglich noch darauf geantwortet, ob sie Mirella auch nicht in den Kindergarten schicken, wenn diese mal nicht mag. Daraufhin habe ich als Antwort erhalten: „Wenn Du den Kindswillen nicht akzeptieren willst, dann rufe ich die Polizei“. Die Mutter ging auch sofort in die Küche und hat tatsächlich die Polizei angerufen. Ich bin dann gegangen und als die Polizei angefahren kam, habe ich diese aufgehalten und der Polizei das alles so geschildert.
Und nun das Schreiben der KJP an das Familiengericht:
KJP KM (Kindesmutter?)
Kurze fachliche Stellungnahme
Betreffend Umgangsrecht
Die Vorgeschichte bezüglich des Umgangsrechts im vorliegenden Fall·kann als bekannt vorausgesetzt werden. Ich verweise auch nochmals auf die vielen ärztlichen und psychologischen Berichte, die bereits schon vorliegen.
Ich erlebe Mirella als ein sehr intelligentes und kluges Kind, das sich sprachlich sehr gewandt und differenziert ausdrücken kann. Hier liegt sie·im Vergleich zu den gleichaltrigen Kindern, die mir bisher anvertraut waren, deutlich darüber. Sie verfügt über eine gute Auffassungsgabe, kann sich viele Dinge·und Zusammenhänge merken. Sie weiß genau was sie möchte und was nicht,·kann dies auch gelegentlich – je nach psychischer Verfassung und Anspannung – forsch und dominant zum Ausdruck bringen.
In den Gesprächen mit der Mutter wurde deutlich, dass Mirella schon früh sauber war.
Bis hierher kann der Vater voll bestätigen.
Das Einnässen begann schleichend nach der Regelung des Umgangs im Frühjahr 2019.
Das Problem ist, dass dies anscheinend nur bei der Mutter der Fall war. Beim Vater hat die Tochter nie eingenässt und benutzt völlig normal die Toilette.
Das Gefühl, dass die Unterhose drücke oder zwicke trat erstmals im Sommer 2020 auf.
Wenn man das Faktum berücksichtigt, dass die Mutter die Höschen für das Mädchen immer zu klein wählt und dass die Mutter alles sehr stark auf den Körperbereich im Höschen fokussiert, kann das nicht wundern.
Dies stand in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Interaktionsbeobachtung zwischen Mirella und ihrem Vater im Büro des Verfahrensbeistandes.
Bei diesem Termin war Mirella sehr ausgelassen und fröhlich und wollte, dass ihr Papa noch zu ihr mitfährt.
Die Mutter berichtet, dass sie·Mirella in den Umgängen mit dem Vater immer Wechselwäsche mitgegeben habe. Der Vater habe ihr aber ein Tempo in die Hose gelegt.
… was eine Erfindung der Mutter darstellt – und wenn das so wäre – worin würde das Problem bestehen?
Dies kann schon auch im weiteren Verlauf zu Missempfindungen, Rötungen und Wundsein führen, auch wenn Mirella wieder eine trockene Unterhose anzieht.
Aha, deshalb also. Als es einmal zu einer Rötung kam, hatte die Kinderärztin explizit festgestellt, dass dies lediglich eine normale Rötung in diesem Kindesalter sei. Die KJP ereifert sich aber, eine solche Bagatelle dem Vater anzuhängen.
Dies hängt allgemein damit zusammen, weil Kinder die emotionalen Erfahrungen und die damit verbundenen verbalen und nonverbalen Zuschreibungen ihrer Eltern speichern. Bei Mirella beziehe sich dies nun auf die Erfahrungen, die sie mit ihrem Vater im Hinblick auf den Umgang mit dem Einnässen verinnerlicht hat.
Bereits die Gutachterin hat festgestellt, dass die Mutter die Tochter nonverbal beeinflusst.
Mirella hat keinerlei Erfahrungen mit Einnässen beim Vater.
Die Speicherung der emotionalen Erfahrungen betrifft auch die Konflikte zwischen den Eltern. In den Übergabeprotokollen der Mutter kann dies nachempfunden werden. In mir entsteht der Eindruck, dass eine andauernde Entwertung der Mutter durch den Vater stattfindet.
Das ist nicht verwunderlich, wenn die KJP allein mit der Mutter kommuniziert und dieser jeden Blödsinn abkauft, den diese textet. Es gab nie eine Entwertung der Mutter durch den Vater. Das Gegenteil aber schon. Die KJP kauft also der Mutter jede Projektion ab und beeinflusst mit ihrem Schreiben bewusst das Gericht gegen den Vater.
Es ist mir nicht verständlich, warum es nicht möglich war, eine wertschätzende Einigung zu bewirken im Sinne von: „Ja danke, das ist gut, wenn sie eine frische Hose dabei hat, dann kann sich Mirella wieder wohler fühlen“.
Der Vater hat bisher noch kein 2. Höschen benötigt, weil Mirella nie eingenässt hat, sondern dies ausschließlich bei der Mutter tut. Die KJP unterstellt dem Vater, er könne nicht normal handeln. Tatsächlich ist es aber die Mutter, für die ein normales Verhalten unmöglich ist, und der die KJP auf den Leim gegangen ist.
Anstatt dessen bringt der Vater Mirella in eine beschämende Situation, weil verständlicherweise ihr das Einnässen selbst auch sehr peinlich und unangenehm ist und mit Schuld und Scham einhergeht. Die unangenehme Erfahrung wird auf die Körperebene verlagert, die Mirella nun als Missempfindungen wahrnimmt.
Es wird deutlich, wie Fachwissen gezielt missbraucht wird, um einseitig Beschuldigungen gegen den Vater zu konstruieren. Dieser hat Mirella nie in eine beschämende Situation gebracht. Mirella hatte noch nie eine unangenehme Erfahrung diesbezüglich gemacht, da Mirella immer sehr fröhlich und ausgelassen bei ihm ist.
Im Frühjahr 2021 berichtet Mirella ihrer Mutter; dass sie sich, wenn sie beim Papa ist und groß zur Toilette war, dann müsse sie sich vor ihm hinbücken, dabei die Hände bis zum Boden fassen, damit er sie dann „abwische“. Dies sei ihr aber sehr unangenehm gewesen, weil sie das so nicht kenne und sie das zu Hause anders mache.
Jetzt wird die Sache so richtig interessant… und dreckig.
Wir werden sehen, was diese Einleitung soll.
Mirella geht beim Vater bereits alleine auf die Toilette und meist ist die Oma väterlicherseits dabei, da die Mutter bereits vor einem Jahr sexuelle Unterstellungen vorgebracht hatte und der Anwalt bereits dazu riet, vorsichtig zu sein.
Die Mutter habe den Vater daraufhin bei der Abholung angesprochen, worauf er ihr·zur Antwort gab, dass Mirella dies ja so wolle. Mirella sei ihm dann aber sofort ins Wort gefallen und hätte deutlich zum Erkennen gegeben, dass dies so überhaupt nicht stimme.
Wieso war es nicht möglich, dies vorher gemeinsam abzusprechen, wie z.B. „Gut, dass ich das nun weiß, wie Mirella·das zu Hause kennt. Dann·probieren wir das auch weiter so …… etc.“
Die sich blauäugig gebende KJP mahnt Normalität beim Vater an – wo das unbedingt bei ihrer Klientin angemessen wäre…
Auch hier wird Mirella in eine für sie äußerst unangenehme Situation gebracht und ihr auch noch unterstellt, dass sie das so·wollte.
Ich kann nicht beurteilen, was sich nun in der Toilettensituation tatsächlich ereignet hat, auch nicht, ob der Vater sexuelle Phantasien hatte, während Mirella ihm ihren nackten Kinderpopo in dieser Position quasi „hingestreckt“ hatte.
Aha. Jetzt schlagen die perversen sexuellen Phantasien der Mutter und der KJP durch.
Außerdem ist dies immer noch die effektivste Methode, einen Vater zu entsorgen.
Ich kann mir vorstellen, dass er auch verunsichert oder ungeschickt war, weil er anscheinend wenig Erfahrung in der Erziehung von Kindern hat.
Sancta Simplicitas! Der Vater hatte Mirella von klein auf gefüttert, gewickelt und ins Bett gebracht. Er hat dieselbe Erfahrung wie die Mutter und ist in keinster Weise verunsichert in diesen Dingen.
Das sind Vermutungen, offene Fragen, Hypothesen, die ich nicht belegen kann.
Dies zu·beantworten, liegt nicht im Rahmen meiner Kompetenzen und meines Zuständigkeitsbereiches.
Aber dem Familiengericht gegenüber munter drauflos schwadronieren, phantasieren und den Vater auf hinterfotzige Weise beschuldigen, das kann die approbierte KJP schon.
Das ist Stoff genug, ihr die Approbation zu entziehen.
Seit dem Polizeieinsatz am 15.08.2021 (Anzeige der Mutter wegen Hausfriedensbruch) zeige Mirella vermehrt Angst im Haus, z.B. Toilette oder wenn sie was von einem anderen Raum holen möchte. Seit dem Ereignis habe Mirella immer Angst zur Toilette zu gehen oder wenn sie was von einem anderen Raum holen möchte, traue sie sich nicht·mehr, im Haus der Mutter von einem Raum in den anderen zu gehen. Dann bestehe sie darauf, dass ihre Mutter sie dahin begleite.
Das passt nicht zum selbstbewussten Mädchen, das am Anfang geschildert wird.
Mirella hat aber sicher entdeckt, was ihre Mutter möchte und wann sie ganz besonders Zuwendung von dieser erfährt. Und natürlich fühlt sie sich für das Wohlergehen ihrer Mutter verantwortlich und profitiert selbst von der Zufriedenheit ihrer Mutter.
Aus Angst, dass der Vater erscheine oder er sich wieder Zugang zur Wohnung verschaffe, traue sie sich auch·nicht mehr, im Garten zu spielen oder mit dem·Fahrrad auf der Straße zu fahren.
Zum Polizeieinsatz:
Die Mutter hatte den Vater wieder 100 km umsonst anfahren lassen, um ihm mitzuteilen, dass die Tochter nicht mit ihm gehen möchte. Bei seiner Nachfrage alarmierte die Mutter die Polizei.
Jetzt nimmt sie eben diesen Polizeieinsatz als Begründung, zu behaupten, der Vater würde sich „Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen“.
Die Hinterfotzigkeit ist sprichwörtlich.
Außerdem: Mirella fährt sehr gerne Fahrrad und spielt auch immer sehr gerne im Garten bei ihm.
Mirella habe auch mitbekommen, dass ihr Vater in der Nachbarschaft am Wohnort der Mutter laut erzählt habe, dass sie zu einer „Psychologin“ gehe, weil·sie „immer noch·einnässe“.
Fakt ist: Die Nachbarn haben den Vater angesprochen, weil sie Mirella schon eine Weile nicht mehr gesehen hatten und da hat er ihnen erzählt, dass seine Ex das Einnässen behauptet, um den Vater damit loszuwerden.
Das habe Mirella auch sehr verletzt und gestört. Sensible persönliche Daten werden einfach in die Öffentlichkeit gestreut und Mirella und somit auch die Mutter in einem Atemzug entwertet.
Mirella weiß davon nichts und sie wurde auch von keiner Nachbarin diesbezüglich angeredet, sondern einzig und allein die Mutter ärgert sich darüber und es ist ihr nun peinlich, was in der Nachbarschaft über sie geredet wird.
Die Mutter berichtet mir·aber auch, dass, wenn sie sich mit Mirella in einer fremden Umgebung aufhalte, wie z.B. im Bayernpark oder im Schwimmbad, sich Mirella traue, von der Liegewiese oder vom Schwimmbad alleine die Toilette aufzusuchen. Auch traue sie sich, alleine sich Pommes zu kaufen.
Und? Es gibt genug Hinweise darauf, die Geschichten der Mutter zu hinterfragen.
Warum macht sie das nicht? Pures Geschäftsinteresse?
Die Toilettensituation gestalte sich derzeit nach Mitteilung der Mutter am 22.09.2021 nach wie vor als problematisch. Seit dem Gespräch mit dem Verfahrensbeistand am 20.09.2021 helfe auch kein gemeinsames Singen mehr, um die Toilettensituation zu entlasten. Sie werde nachts wieder wach, suche andauernd die Nähe ihrer Mutter und wolle kuscheln.
Klar. Mirella hat Angst, auch noch die Mutter zu verlieren, nachdem sie den Vater inzwischen schon nicht mehr sehen darf.
Diese Anhänglichkeit suche Mirella nun auch bei ihrer Erzieherin, was bisher nicht so der Fall war.
Ich stelle folgendes fest:
- Mirella regrediert zunehmend auf eine frühkindliche anale Phase. Diese Regression entsteht häufig, wenn Kinder für sich unerträgliche Ängste nicht aushalten können, sie sich nicht sicherfühlen. Die Regression ermöglicht Mirella, wenn sie sich bedroht fühlt, in ihrer Umgebung Schutz und Sicherheit einzufordern. Dass Toilettenprobleme in einer fremden Umgebung, die mit positiven Erfahrungen verknüpft werden, nicht in Erscheinung treten, ist prognostisch günstig.
- Mirella leidet an starken Verlust- und Trennungsängsten. Sie benötigt Halt und Sicherheit, um sich geborgen und emotional gehalten fühlen zu können.
Und dazu braucht es beide Elternteile!
- In der Zwischenzeit ergeben sich Hinweise, dass sich bei Mirella eine generalisierte Angststörung entwickelt. Die Angst vor dem „Papa“ wird auf die·unmittelbare Umgebung übertragen und übergeneralisiert wie z.B. Garten, die Wohnung. Hier reichen nur geringe Hinweisreize, um Mirella zu destabilisieren, wie z.B. die Befragung durch den VB, der ihr ja helfen und ihr Anliegen auch verstehen möchte.
Der VB hat auch festgestellt, dass Mirella sich sehr auf den Papa freute und
einen Kuss gefordert hat. Mirella hat bei der Befragung durch ihn nur bei
der Mutter eingenässt. Bei der Interaktion mit dem Vater aber nicht!
- Das ist schade, weil ja auch dem Vater in der Entwicklung von Mirella eine entscheidende Rolle und wichtige Funktion zu kommt.
Warum bezieht sich die Fachfrau dann nicht auf ihre eigenen Erkenntisse?
Ist das Geschäftsinteresse so groß, um ein Kind und einen Vater deshalb
in die Tonne zu stampfen? Warum zeigt die KJP keine Wege auf, damit
Mirella den Papa erleben darf, sondern unterstellt ihm pauschal
Kindesmissbrauch?
Die Art und Weise, was sie von ihrem Vater emotional verinnerlicht, ist
prägend auch für die weitere psychosexuelle Entwicklung. Dass hier
bereits eine Störung stattgefunden hat, ist offensichtlich.
Und nun, Frau KJP?
Wo bleibt Ihre Fachlichkeit?
- Der Vater von Mirella müsste es·doch auch als schmerzlich erleben, dass es ihm nicht gelingt, zu seiner Tochter eine positive·und emotional tragende Bindung aufzubauen.
Genau das Gegenteil ist der Fall, es schmerzt ihn, dass er eine so gute
Bindung hatte, aber durch die Umgangsreduzierung die Bindung nicht
weiter gelebt werden kann.
Er müsste sich die Frage·stellen, was an ihm selbst macht es·ihm nicht
oder schwer möglich, sich empathisch und an den Bedürfnissen des
Kindes orientierend auf seine Tochter einzulassen.
Ganz einfach – die Mutter!
Mirella und er waren immer ein Herz und eine Seele – was der Mutter
ein Dorn im Auge bedeutete.
Vielleicht braucht er auch Hilfe und Unterstützung, kann sich dies aber
nicht eingestehen.
Vielleicht braucht die Mutter Hilfe, was sogar der Kinderarzt bereits
festgestellt hat.
Allein der Mutter dabei die Schuld in die Schuhe zu schieben und diese
auch zu entwerten, ist nicht zielführend.
Warum behaupten Ausgrenzerinnen immer Ausgrenzung? Warum haben
Mütter panische Angst vor dem, was sie den Vätern ihrer Kinder antun?
- Mirella spürt, dass die gesamte Situation·auch ihre Mutter verständlicherweise sehr belastet.
Die Mutter erpresst und bearbeitet Mirella nonverbal, mit
Stimmungsschwankungen und Weinen, wenn Mirella über den tollen
Umgang beim Vater berichtet.
Hier ist es wichtig, dass Ruhe in den Alltag einkehrt, ohne mit der Angst
leben zu müssen, dass der Vater sich Zutritt zur Wohnung verschafft bzw.
wieder übergriffig wird oder werden könnte.
Da ist sie, die immer wieder von den UnterstützerInnen der Mütter
vorgebrachte RUHE, die eine Friedhofsruhe darstellt und allein die
mütterliche Befindlichkeit beruhigt, während das Kind tatsächlich
psychiatrisch bedürftig wird.
- Beim Fortführen der Umgänge besteht die Gefahr, dass sich bei Mirella ‚eine ernsthafte Gefährdung der emotionalen Entwicklung mit chronischer Neuroiis1erung weiter ausdehnt. Aus psychologischen Gründen halte ich daher eine Aussetzung der Besuchskontakte für zunächst mindestens einem Jahr für angemessen, damit sich Mirella stabilisieren und ihre Ängste abbauen·oder zumindest·deutlich abmildern kann.
DAS also war das Ziel!
Wie wird man einen Vater so effektiv los, dass nach einem Jahr
nichts mehr von ihm übrigbleibt?
Die bevorstehende Einschulung im September 2022 sollte Mirella
erfolgreich und ohne weitere Belastung erleben.
Das könnte sie besonders dann, wenn die Mutter §1684 BGB befolgen
würde und die Tochter damit beide Elternteile als selbstverständliche
Ressource zur Verfügung hätte.
- Vor Übernachtungen beim Vater rate ich dringend ab, weil Mirella keinerlei Vertrauen zu·ihrem Vater hat und sie sich von ihm auch bedroht fühlt.
Mirella fühlt sich nicht vom oder beim Vater bedroht, sondern sie hatte
immer viel Spaß mit ihm, was mit zahlreichen Fotos bewiesen werden kann.
Wenn eine KJP sich zu einer solchen Hetze gegen einen Vater gegenüber
einem Familiengericht hinreißen lässt, muss ihr die Approbation entzogen
werden und eine entsprechende Inschrift auf ihrem Grabstein müsste die
Folge sein.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an diesen Artikel.
Dazu kommt, dass hier zwei Persönlichkeiten aufeinandertreffen, denen
ein „emotionales fine-tuning“, eine gegenseitige emotionale
Feinabstimmung, derzeit nicht gelingt. Die Dominanz des Vaters trifft auf
die Dominanz der Tochter, die sehr genau weiß, was sie möchte und was
sie nicht möchte.
Entscheidend ist doch auch, was Mirella derzeit denn selbst möchte.
Solche Sätze beweisen, dass akademische Bildung nicht vor Dummheit
schützt.
Meine Ausführungen beruhen lediglich auf meine bisherigen·Erfahrungen
mit Mirella und ihrer Mutter,·die ich nun schon lange begleiten darf. Sie
hat die Umgänge nie behindert, sondern ist selbst nun auch
verständlicherweise belastet, weil sie als Mutter, die ihre Tochter täglich
im Alltag erlebt, wahrnimmt, wie ihre Tochter leidet.
KM (Kindesmutter?)
Approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Diese Ausführungen beweisen, dass das Kochen im eigenen Saft zu Blödsinnigkeit führen kann.
Warum hat die KJP nie direkt Erfahrungen mit dem Vater gesammelt, obwohl er sie mehrmals dazu aufgefordert hatte?
Warum hält sie die Mutter für fehlerlos und weist ihr das Prädikat „gut“ zu?
Weil es die Politik auch so macht?
Wo bleibt ihre Fachlichkeit? Kann sie gut damit schlafen?
Die Mutter bräuchte dem Vater doch nur einen normalen Kontakt zur Tochter ermöglichen, dann wäre eine normale und gesunde Beziehung zwischen Vater und Tochter die logische Folge. Und wenn die Mutter belastet und überlastet ist, dann soll sie doch einfach Mirella öfters zum Papa geben, denn dann wäre die überforderte Mutter entlastet.
Ein zweites Beispiel
Die Mutter lässt sich vom Vater scheiden bevor das Kind 1 Jahr als ist.
Grund ist eine neue Beziehung. Sie heiratet 2 Jahre danach wieder.
Die aggressive Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter führt schon bei der Trennung zu seltsamen Verhaltensweisen: Um den Kindesbesitz deutlich zu machen, wird das Kind in den Akten des Kinderarztes nicht unter seinem realen Namen, sondern unter dem fiktiven Mädchennamen der Mutter geführt.
Nach der erneuten Heirat wird das Kind überall, auch im Kindergarten und später in der Schule unter dem neuen Namen der Mutter geführt.
Nach der Einschulung strebt die Mutter eine „Einbenennung“ an: Das Kind soll auch gegen den Willen des biologischen Vaters den neuen Ehenamen der Mutter erhalten.
Eingebunden ist auch eine KJPin, die eine Stellungnahme für die Mutter zur Weitergabe an das Familiengericht verfasst.
Da die KJP auch Diplom-Sozialpädagogin ist, ist ihre „fachliche“ Stellungname natürlich von Bedeutung und erläutert anschaulich, wie Politik und Geschäft in diesem Fall den Vater zur Unperson machen, womit sich gut verdienen lässt.
Die KJP an die Mutter:
Stellungnahme zu Familienname von Michael Maier, geb. 2013
Sehr geehrte Frau Schmidt,
bereits 2019 zu Beginn der Psychotherapiesitzungen in meiner Praxis zeigt Ihr Sohn klar und deutlich, dass er sich mit dem Familiennamen „Schmidt“ identifiziert.
Aufgrund der bestehenden emotionalen Zugehörigkeit des Patienten zur Familie Schmidt nach einem langen schwierigen Gerichtsprozess mit wiederholtem Auftreten von u.a. Enuresis, Enkopresis, aggressiven Durchbrüchen, Ängsten, Insomnien, Inadäquater Emotionsregulation, Neurodermitis, scheint der Patient in der Zwischenzeit, unterstützt durch die Psychotherapie, emotional stabilisiert zu sein.
Seit der psychotherapeutischen Behandlung zeigten sich innerhalb des Stabilisierungsprozesses mehrere Phasen mit auftretender Regression sowie mit wiederholter Verstärkung unterschiedlichster·Symptome,·beispielsweise wenn in der Psychotherapie „Dede“ Thema war oder alltägliche Situationen den Patienten an „Dede“ erinnerten.
Anamnese:·
Michael kennt seinen sozialen·Vater seit seinem 1. Lebensjahr, die Kindsmutter ist seit seinem 3. Lebensjahr·mit ihm verheiratet. Seitdem der Patient 3 Jahre alt ist, besteht kein Kontakt mehr zum Kindsvater. Der Patient nennt den sozialen Vater, seitdem er sprechen kann, von sich aus „Papa“, der·leibliche Kindsvater· wird „Dede“ genannt. In der Schule sowie bei den Ärzten wird der Patient mit dem·Familiennamen der Kindsmutter aufgeführt und behandelt, z.B. wird der Patient in den Zeugnissen unter „Michael Schmidt“ geführt. Die aktuelle Verhandlung zur Einbenennung zeigte erneut, dass der·Patient stabilisiert ist – anschließend trat keine Symptomverstärkung auf.
Der Patient findet innerhalb·der familiären Situation Sicherheit sowie emotional Ruhe und Stabilität. Deshalb scheint es für die weitere Erhaltung der emotionalen Stabilität des Patienten zuträglich zu sein, den Geburtsnamen in den bereits seit Jahren alltäglich genutzten Familiennamen zu ändern. Es treten weiterhin noch Symptome auf, die der noch nicht bearbeiteten aber·vermutlich bestehenden Traumatisierung zuzuordnen sind.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin
Die KJP berichtet von der Übergriffigkeit der Kindsmutter, die mit aggressiven Methoden ihren Kindesbesitz zelebrierte und eine Abstammungsfälschung inszenierte. Dass die Symptome des Kindes mit dieser Aggression der Mutter korrelieren könnten, kommt der Fachfrau nicht in den Sinn.
Wir werden in den nächsten Jahren beobachten können, wie sich dieses Kind weiter entwickelt und werden schließlich bewerten können, ob die von unserem System bedienten Verhaltensweisen der Mutter oder die Bedenken des Vaters zum Tragen kamen.
Und: Wir werden danach die Entscheidungsträger namentlich benennen und für die Folgen ihrer Entscheidung öffentlich verantwortlich machen.
Wenn ich schon bei diesem Thema bin, noch ein Paradefall, der so idealtypisch ist, dass er wie erfunden wirkt:
Eine umgangsboykottierende Kindesbesitzerin ist selbst Psychotherapeutin.
Weil sie ihr Wissen natürlich einsetzt, pilgert sie mit der 7-jährigen Tochter nach und nach zu 7 KPTs, auf der Jagd nach der ihr genehmen Diagnose, die den Vater als Alleinschuldigen bestätigt. Psychotherapeuten-Hopping als Mittel der Ausgrenzung von Vätern.
Die logische Forderung aus solchen Obszönitäten muss lauten:
Keine Therapie eines Kindes in einem Trennungsprozess der Eltern, ohne beide Eltern in diese Therapie einzubeziehen.
Wird ein Elternteil außen vorgelassen, beweist die Psychotherapie ihre Unfähigkeit.
Ich erinnere in diesem Kontext an den §9 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer BW.
Ich empfehle als Lektüre
Andritzki: Nicht instrumentalisieren lassen
Allerdings gibt es da auch die Psychotherapierichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Landespsychotherapeutenkammern.
Und dieser sagt NICHTS aus zur Rechtsstellung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern in einer Trennungsbeziehung.
Natürlich wissen alle, dass das große Geschäft mit Kindern eben aus den Trennungsbeziehungen kommt. Die Person, die die Einnahmen sichert, ist die Mutter, die mit dem Kind an der Hand in die Praxis kommt und hören will, dass der Vater die Schuld an allem zu tragen hat. Diese Kundin will man nicht verschrecken. Sie soll ankommen und verdienen lassen können.
Allerdings ist das alles noch nicht über die DSGVO abgeklärt.
Ich denke, wir sollten in dieser Hinsicht mal kräftig für Bewegung sorgen.
Kommentar eines anderen KJP:
Dass es ein absolutes „Muss“ ist, als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit beiden Eltern, also nicht nur mit der Mutter, zu sprechen, kann ich als Dipl.- Psychologe, der 13 Jahre therapeutisch mit Kindern arbeitete, bestätigen.
Ein unbegreifliches Versagen der Kollegin in diesem Falle.
Leider zeigt sich auch hier wieder, was unsere (väterfeindlichen) Strukturen an Kindeswohlschädigung (neben dem Schmerz des Vaters) hervorbringen.