Beim Abschlusspodium des FAMILIENKONGRESSES 2019 in Halle erwähnte ich neben der Mütterzentrierung auch die Frauendominierung in der familialen Intervention in Deutschland und dass dies dazu führt, dass ein gewisser Prozentsatz von selbst umgangsboykottierenden Müttern z.B. als Fallverantwortliche im Jugendamt arbeiten. Dies löste Protest eines ebenfalls im Podium sitzenden Familienrichters aus, was in der Aufnahme dazu deutlich zu hören ist.
Immer wieder habe ich aber Fälle in der Beratung, in denen eben diese meine Aussage bestätigt wird.
Außerdem:
Spätgebärende wollen in der Regel nur ein Kind. Sie wollen keinen Mann, der ihnen ihren Privatbesitz Kind streitig macht und ihr Konzept von Alleinbesitz des Kindes stören könnte. Sie brauchen einen „Erzeuger“, der abserviert wird, sobald er erfolgreich tätig war. Danach hat er nur noch „Hurenlohn“ abzuliefern. Und natürlich per monatlicher anonymer Banküberweisung, damit dieses Geld als Rechtsanspruch der Mutter einfach da ist und über die Arbeit, die jemand dafür leistete, nie nachgedacht werden muss.
Dazu gab es in der „Brigitte“ vom September 2012 einen anschaulichen Artikel:
„Jetzt oder nie! Ein Kind ohne Mann kriegen“
Gerade die Zeitschrift Brigitte veröffentlichte viele Artikel zu diesem Thema.
Im Folgenden ein Beispiel aus meiner Beratungsarbeit dazu:
Vater schreibt an die Anwältin der Mutter
Guten Tag Frau Rechtsanwältin,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich anwaltlich nicht mehr vertreten bin, weil Anwält*innen im familialen Verfahren aufgrund ihrer erwachsenenorientierten, kindeswohlwidrigen und konfliktbasierten Aufstellung das nicht angemessene Instrument darstellen und dies mit allen ihren Handlungen auch immer wieder bestätigen.
Ich erwarte also, dass Post in allen Angelegenheiten direkt an mich gerichtet wird.
Dass sich in eines meiner Schreiben ein Zahlendreher in die PLZ eingeschlichen hat, ist bedauerlich, lässt sich aber unschwer über das Internet korrigieren. Nach inzwischen erfolgtem Umzug meinerseits steht meine aktuelle Anschrift im Rubrum.
Zur Vita meiner Wohnungsnahme in B.:
Ich habe mir eine Wohnung in B., dem ehemaligen Wohnort der Mutter, genommen, allein, um meinen Verpflichtungen als Vater besser nachkommen zu können. Allerdings eröffnete die Mutter beim von mir gewünschten Termin mit dem Jugendamt B. schon vor 6 Wochen, dass sie sich 12 Tage nach der Entbindung nach M. umgemeldet habe.
Damit wurde meine Wohnungsnahme in B. absurd. Die angemietete Wohnung in B. habe ich daraufhin inzwischen gekündigt. Die Hausverwaltung hat die Kündigung mit Weiterzahlung der Miete für 3 Monate angenommen.
Meine Anstrengungen und Investitionen zur Verantwortungsübernahme als Vater sind also außergewöhnlich.
Die Aufdeckung der bemäntelten Machenschaften der Mutter beim Gespräch im Jugendamt B. haben ergeben, was Ihre Mandantin im Hintergrund alles treibt, um mich als Vater zu kriminalisieren und das Kind möglichst wirksam zu entziehen. Dass sie dieses Faktum mit Übertragungshandlungen zu kaschieren sucht, ist zwar nachvollziehbar, aber nicht entschuldbar.
Nachdem ich meine konfliktbasierte Anwältin entpflichtet habe, geht es nicht mehr um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern allenfalls um die in vielerlei Hinsicht auffallenden und gesetzwidrigen Verhaltensweisen Ihrer Mandantin (wenn Sie bevorzugen, gerne der „Kindesmutter“).
Dass diese das Einhalten von Vereinbarungen an subjektiv gefühlte Begründungen knüpft, passt gut ins Bild der Abläufe seit dem Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft.
Mein Vertrauen in Ihre Mandantin ist angesichts deren übergriffigem Verhalten extrem angeschlagen. Eine Information über deren Verpflichtungen aus §1684 BGB könnte hilfreich sein.
Was angebliche Unsicherheiten über Wohnorte betrifft, war es Ihre Mandantin, die das gemeinsame Kind an eine unbekannte Adresse entzogen hat und nun versucht, mit Übertragungshandlungen von sich abzulenken.
Und damit bin ich beim Kind, um das es im Kern geht.
Dies findet in Ihrer rein erwachsenenorientierten Aufstellung keine Erwähnung.
Eine Mutter, die dem Kind den Vater mit rechtswidrigen Methoden entzieht, muss in ihrer psychischen wie juristisch greifbaren Verfassung hinterfragt werden. Sie konstruiert damit für das Kind einen Fake-Kontext, in dem die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse mit rechtswidrigen Methoden ausgeklammert oder verfälscht werden.
Diese Mutter, die sich im Alleinbesitz dieses Kindes fühlt, ist allein verantwortlich für den Rahmen, den sie für das Kind schafft. Wenn dieser Rahmen auf der kompletten Ausblendung der wirklichen Abläufe aufgebaut ist, liegt eine Fehlfunktion vor, deren Grund es zu benennen gilt.
Einer solchen Mutter muss misstraut werden.
Und selbstverständlich muss die Frage gestellt werden, ob sie ihrer Erziehungsaufgabe auf diese Weise überhaupt gerecht werden kann.
Die von Ihnen angesprochene Vaterschaftsanerkennung muss nicht von mir neu in die Wege geleitet werden. Sie wurde von mir in die Wege geleitet und Ihre Mandantin hat versäumt, durch Ihre Zustimmung den Vorgang abzuschließen.
Ich weiß, dass Mütter, für die es familienrechtlich „eng“ wird, immer wieder den Familiengerichtsbezirk wechseln, um Zeit damit zu schinden, dass alle Abläufe von vorne beginnen müssen. Dies trifft im Fall der Vaterschaft nicht zu.
Der Vorgang wurde von mir schon vor langer Zeit gestartet und es ist Ihre Mandantin, die versäumt hat, ihn durch Zustimmung abzuschließen.
Dies wird deshalb inzwischen familiengerichtlich geregelt. Diese Entscheidung beruht nicht auf meiner angeblichen Konfliktorientierung, sondern auf den dubiosen Taktiken Ihrer Mandantin, die als Sozialpädagogin sehr genau weiß, was sie macht.
Alle meine Handlungen sind nicht darauf gerichtet, meine „Interessen zu verfolgen“, wie sie dies als rein erwachsenenorientierte Anwältin anregen.
Ich fokussiere mich auf das Kind und werde in allem, was ich mache, dessen Wohl im Auge haben und dessen Interessen verfolgen, was die Mutter in ihrer egozentrischen Vorgehensweise nicht im Blick hat.
Der neuste Coup der Mutter ist als Kommentierung des gesamten Verhaltens der Mutter ideal geeignet:
Die Mutter wirft mir Stalking durch Klingeln an ihrer Wohnung in M. vor.
Ich befand mich an diesem Tag aber nachweislich und eindeutig bezeugbar nicht in M., sondern in D., also rund 700 km entfernt.
Es muss entsetzen, mit welchen Methoden diese Mutter anstrebt, den Vater des Kindes zu kriminalisieren und welche Atmosphäre von Paranoia und Väterfeindlichkeit diese Mutter für das Kind gestaltet.
Es grüßt
Vater
Die Antwort der Mutter auf dieses Schreiben besteht in einem Antrag auf Umgangsaussetzung – eine Woche vor der Verhandlung.
Der Antrag wird mit 11 Seiten Fließtext begründet. Ein Auszug:
Dabei geht es nicht um die „psychologischen Notwendigkeiten eines Säuglings“, sondern um die egomanen Gewalthandlungen einer spätgebärenden Sozialpädagogin, deren menschenrechtswidrige Machenschaften von ihrer Anwältin gedeckt werden.
Und wer das Kind „weggenommen“ und „in die eigene Obhut gebracht“ hat, steht außer Zweifel. Bestimmte übergriffige Mütter haben immer vor dem am meisten Angst, was sie selbst tun.