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Entsorgungsberichte Toxische Mütterlichkeit

Spätgebärende Sozialpädagogin

by Franzjoerg Krieg / 28. September 2021

LINK:
Typologie einer spätgebärenden Trennungsmutter

 

Beim Abschlusspodium des FAMILIENKONGRESSES 2019 in Halle erwähnte ich neben der Mütterzentrierung auch die Frauendominierung in der familialen Intervention in Deutschland und dass dies dazu führt, dass ein gewisser Prozentsatz von selbst umgangsboykottierenden Müttern z.B. als Fallverantwortliche im Jugendamt arbeiten. Dies löste Protest eines ebenfalls auf dem Podium sitzenden Familienrichters aus, was in der Aufnahme dazu deutlich zu hören ist.

Immer wieder habe ich aber Fälle in der Beratung, in denen eben diese meine Aussage bestätigt wird.

Außerdem:

Spätgebärende wollen in der Regel nur ein Kind. Sie wollen keinen Mann, der ihnen ihren Privatbesitz Kind streitig macht und ihr Konzept von Alleinbesitz des Kindes stören könnte. Sie brauchen einen „Erzeuger“, der abserviert wird, sobald er erfolgreich tätig war. Danach hat er nur noch „Hurenlohn“ abzuliefern. Und natürlich per monatlicher anonymer Banküberweisung, damit dieses Geld als Rechtsanspruch der Mutter einfach da ist und über die Arbeit, die jemand dafür leistete, nie nachgedacht werden muss.

Dazu gab es in der „Brigitte“ vom September 2012 einen anschaulichen Artikel:
„Jetzt oder nie! Ein Kind ohne Mann kriegen“

Gerade die Zeitschrift Brigitte veröffentlichte viele Artikel zu diesem Thema.

Im Folgenden ein Beispiel aus meiner Beratungsarbeit dazu:

Vater schreibt an die Anwältin der Mutter

Guten Tag Frau Rechtsanwältin,

zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich anwaltlich nicht mehr vertreten bin, weil Anwält*innen im familialen Verfahren aufgrund ihrer erwachsenenorientierten, kindeswohlwidrigen und konfliktbasierten Aufstellung das nicht angemessene Instrument darstellen und dies mit allen ihren Handlungen auch immer wieder bestätigen.

Ich erwarte also, dass Post in allen Angelegenheiten direkt an mich gerichtet wird.

Zur Vita meiner Wohnungsnahme in B.:

Ich habe mir eine Wohnung in B., dem ehemaligen Wohnort der Mutter, genommen, allein, um meinen Verpflichtungen als Vater besser nachkommen zu können. Allerdings eröffnete die Mutter beim von mir gewünschten Termin mit dem Jugendamt B. schon vor 6 Wochen, dass sie sich 12 Tage nach der Entbindung nach M. umgemeldet habe.
Damit wurde meine Wohnungsnahme in B. absurd. Die angemietete Wohnung in B. habe ich daraufhin inzwischen gekündigt. Die Hausverwaltung hat die Kündigung mit Weiterzahlung der Miete für 3 Monate angenommen.

Meine Anstrengungen und Investitionen zur Verantwortungsübernahme als Vater sind also außergewöhnlich.

Die Aufdeckung der bemäntelten Machenschaften der Mutter beim Gespräch im Jugendamt B. haben ergeben, was Ihre Mandantin im Hintergrund alles treibt, um mich als Vater zu kriminalisieren und das Kind möglichst wirksam zu entziehen. Dass sie dieses Faktum mit Übertragungshandlungen zu kaschieren sucht, ist zwar nachvollziehbar, aber nicht entschuldbar.

Nachdem ich meine konfliktbasierte Anwältin entpflichtet habe, geht es nicht mehr um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern allenfalls um die in vielerlei Hinsicht auffallenden und gesetzwidrigen Verhaltensweisen Ihrer Mandantin (wenn Sie bevorzugen, gerne der „Kindesmutter“).
Dass diese das Einhalten von Vereinbarungen an subjektiv gefühlte Begründungen knüpft, passt gut ins Bild der Abläufe seit dem Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft.

Mein Vertrauen in Ihre Mandantin ist angesichts deren übergriffigem Verhalten extrem angeschlagen. Eine Information über deren Verpflichtungen aus §1684 BGB könnte hilfreich sein.

Was angebliche Unsicherheiten über Wohnorte betrifft, war es Ihre Mandantin, die das gemeinsame Kind an eine unbekannte Adresse entzogen hat und nun versucht, mit Übertragungshandlungen von sich abzulenken.

Und damit bin ich beim Kind, um das es im Kern geht.
Dies findet in Ihrer rein erwachsenenorientierten Aufstellung keine Erwähnung.

Eine Mutter, die dem Kind den Vater mit rechtswidrigen Methoden entzieht, muss in ihrer psychischen wie juristisch greifbaren Verfassung hinterfragt werden. Sie konstruiert damit für das Kind einen Fake-Kontext, in dem die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse mit rechtswidrigen Methoden ausgeklammert oder verfälscht werden.

Diese Mutter, die sich im Alleinbesitz dieses Kindes fühlt, ist allein verantwortlich für den Rahmen, den sie für das Kind schafft. Wenn dieser Rahmen auf der kompletten Ausblendung der wirklichen Abläufe aufgebaut ist, liegt eine Fehlfunktion vor, deren Grund es zu benennen gilt.

Einer solchen Mutter muss misstraut werden.

Und selbstverständlich muss die Frage gestellt werden, ob sie ihrer Erziehungsaufgabe auf diese Weise überhaupt gerecht werden kann.

Die von Ihnen angesprochene Vaterschaftsanerkennung muss nicht von mir neu in die Wege geleitet werden. Sie wurde von mir in die Wege geleitet und Ihre Mandantin hat versäumt, durch Ihre Zustimmung den Vorgang abzuschließen.

Ich weiß, dass Mütter, für die es familienrechtlich „eng“ wird, immer wieder den Familiengerichtsbezirk wechseln, um Zeit damit zu schinden, dass alle Abläufe von vorne beginnen müssen. Dies trifft im Fall der Vaterschaft nicht zu.
Der Vorgang wurde von mir schon vor langer Zeit gestartet und es ist Ihre Mandantin, die versäumt hat, ihn durch Zustimmung abzuschließen.

Dies wird deshalb inzwischen familiengerichtlich geregelt. Diese Entscheidung beruht nicht auf meiner angeblichen Konfliktorientierung, sondern auf den dubiosen Taktiken Ihrer Mandantin, die als Sozialpädagogin sehr genau weiß, was sie macht.

Alle meine Handlungen sind nicht darauf gerichtet, meine „Interessen zu verfolgen“, wie sie dies als rein erwachsenenorientierte Anwältin anregen.
Ich fokussiere mich auf das Kind und werde in allem, was ich mache, dessen Wohl im Auge haben und dessen Interessen verfolgen, was die Mutter in ihrer egozentrischen Vorgehensweise nicht im Blick hat.

Der neuste Coup der Mutter ist als Kommentierung des gesamten Verhaltens der Mutter ideal geeignet:

Die Mutter wirft mir Stalking durch Klingeln an ihrer Wohnung in M. vor.
Ich befand mich an diesem Tag aber nachweislich und eindeutig bezeugbar nicht in M., sondern in D., also rund 700 km entfernt.

Es muss entsetzen, mit welchen Methoden diese Mutter anstrebt, den Vater des Kindes zu kriminalisieren und welche Atmosphäre von Paranoia und Väterfeindlichkeit diese Mutter für das Kind gestaltet.

Es grüßt

Vater

 

Die Antwort der Mutter auf dieses Schreiben besteht in einem Antrag auf Umgangsaussetzung – eine Woche vor der Verhandlung.

Der Antrag wird mit 11 Seiten Fließtext begründet. Ein Auszug:

Dabei geht es nicht um die „psychologischen Notwendigkeiten eines Säuglings“, sondern um die egomanen Gewalthandlungen einer spätgebärenden Sozialpädagogin, deren menschenrechtswidrige Machenschaften von ihrer Anwältin gedeckt werden.
Und wer das Kind „weggenommen“ und „in die eigene Obhut gebracht“ hat, steht außer Zweifel. Bestimmte übergriffige Mütter haben immer vor dem am meisten Angst, was sie selbst tun.

Typologie einer spätgebärenden Trennungsmutter

Ich habe in meiner Sammlung von rund 3500 Fällen von Trennungsvätern und rund 500 Fällen von Trennungsmüttern, die bei mir Beratung und Unterstützung suchten, einige Dutzend Fälle mit spätgebärenden Müttern.

Neben vielen Mischformen von Interessen- und Motivationslagen kristallisiert sich der Reintypus einer spätgebärenden Trennungsmutter wie folgt heraus:

* die Mutter ist Akademikerin, manchmal promoviert
* Geburt des Kindes im Alter der Mutter zwischen 35 und 42
* nur 1 Kind
* nach dem Kennenlernen sexuell sehr motiviert und aktiv
* sobald die Mutter weiß, dass sie schwanger ist, beendet sie die Beziehung

Die Mutter hatte neben dem Aufbau einer Karriere keine Zeit und keine Motivation für das Leben einer Beziehung. Sie war auf sich selbst und ihre Karriere konzentriert. Dadurch hat sie sich ganz gut im Singledasein eingelebt und eingeübt. Ein Leben von Beziehung ist ihr fremd.
Ab 35 stellt sie erst fest, dass ihr neben allem, was sie für sich aufgebaut hat, noch etwas fehlt, um sich als Frau in dieser Welt komplett zu fühlen: Ein Kind. Alle Bevorzugungen dieses Systems sind auf Mütter fokussiert. Diesen Aspekt von Erwartung und Bevorzugung vermisste sie bisher.
Also geht sie dieses Ziel mit derselben Konsequenz an wie ihre bisherige Konzentration auf eine erfolgreiche Karriere.
Meist ist eine Dating-Plattform das geeigente Mittel der Wahl: Großes Angebot ohne Verbindlichkeit.
Weil sie schwanger werden will und alles in ihr darauf hin drängt, ist sie sexuell motiviert und aktiv, was der Partner als Interesse an einer Partnerschaft bzw. als Interesse an ihm missdeutet.
Sobald sie weiß, dass sie schwanger ist, sondert sie sich ab oder beendet die Beziehung.
Die Bindung des Vaters an sein noch ungeborenes Kind ist ihr lästig. Sie braucht ihn erst wieder zur Alimentierung und will nach der Geburt keinen Konkurrenten in ihrem Besitzanspruch an IHREM (Possesivpronomen = besitzanzeigendes Fürwort) Kind und in der Liebe des Kindes.
Alles, was nach der Trennung abläuft, ist von dieser Motivation geprägt. Ihr Problem lautet also:
Wie kann ich mir die finanziellen Vorteile aus seiner von mir geplanten erfolgreichen Aufgabe als Befruchter (Erzeuger) über regelmäßige Banküberweisungen anonym sichern, muss mich aber weiter nicht mit ihm beschäftigen und kann ihn erfolgreich komplett vom Kind fernhalten?
Das Kind ist nichts weiter, als ein Produkt ihrer egozentrischen Befindlichkeitsäußerungen.
Es ist schon vom Grundansatz her Halbwaise und hängt in allem von der Mutter ab.
Es ist vaterlos, geschwisterlos und lebt ausschließlich in einer von seiner Mutter bestimmten Welt.
Diese Mutter hat nie gelernt, sich mit einer anderen Persönlichkeit im Alltag abgeben zu müssen und war als Single auf die Umsetzung ihrer eigenen Vorstellungswelt konzentriert.
Das Kind ist Zwangsschicksalsgefährte und ihr Partner in einem allein von ihr dominierten Habitat.

 

 

 

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