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Entsorgungsberichte Fallskizzen Kurzportrait

Kurzportrait 04

by Franzjoerg Krieg / 16. Juli 2026

Hallo Franzjörg,

endlich habe ich die Zeit gefunden, Dir zu schreiben und Dir meine Geschichte kurz zu schildern. Ich hoffe, dass mein Fall Anregungen für neue Ansätze und eine Verbesserung der Strategie im Umgang mit einem aus meiner Sicht zunehmend ideologisierten Familienrechtssystem geben kann.

Mein Fall spielt sich in Norddeutschland ab.

Die zuständige Familienrichterin engagiert sich auch öffentlich im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen. Dieses Engagement ist für sich genommen selbstverständlich begrüßenswert. Über ihre Tätigkeit finden sich auch einige wenige Berichte in den Medien. Mein Fall weist zahlreiche Parallelen zu jenen Entwicklungen auf, die man mittlerweile aus den Medien kennt.

Zu meiner Person: Ich bin unbescholten, habe niemals Gewalt gegen Frauen ausgeübt, habe den Kindesunterhalt stets lückenlos bezahlt und wurde im familienpsychologischen Sachverständigengutachten ausdrücklich als erziehungsfähig beurteilt – in einzelnen Bereichen sogar günstiger als die Kindesmutter.

Dennoch wurde im Kindschaftsverfahren letztlich fast ausschließlich auf die sogenannte „Hochstrittigkeit“ zwischen den Eltern abgestellt, die hemmungslos dafür herhalten muss, dass die Mutter ungebremst in ihrer Befindlichkeit bedient wird.

Die Richterin führte unter anderem aus:

„Zudem hat der Vater durch verschiedene Äußerungen gezeigt, dass er in seinen Handlungsweisen nicht immer das Wohl des Kindes als oberste Entscheidungsmaxime zu stellen gewillt ist …“

Zur Begründung wurden drei Beispiele angeführt:

  • eine Diskussion über das Essen des Kindes,
  • mein Antrag auf weitergehende Informationen über mein Kind,
  • sowie meine angebliche Verweigerung einer Zustimmung zu einer Reise der Mutter nach Ägypten.

Gerade diese Beispiele zeigen aus meiner Sicht exemplarisch die Problematik.

Beim Thema Essen behauptete die Mutter, das von mir zubereitete Essen habe bei unserer Tochter starke Bauchschmerzen verursacht. Ich reagierte darauf sofort mit der Bitte, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Ein Arzt wurde jedoch nie konsultiert, sodass es niemals eine medizinische Feststellung über die tatsächliche Ursache der Beschwerden gab. Dass ich mehrfach selbst die Mutter gefragt hatte, was unsere Tochter zuvor gegessen hatte, und darauf nie eine Antwort erhielt, fand im Verfahren keinerlei Berücksichtigung.

Als „überschießend“ bezeichnete die Richterin außerdem meine Bitte, über Besuche meiner Tochter beim Kinderarzt informiert zu werden. Aus meiner Sicht handelt es sich dabei jedoch um Informationen, die jedem verantwortungsbewussten Elternteil zugänglich sein sollten.

Besonders bemerkenswert erscheint mir schließlich der Vorwurf, ich hätte einer Reise nach Ägypten nicht zugestimmt. Tatsächlich hatte ich meine Zustimmung per E-Mail ausdrücklich erteilt. Diese E-Mail wurde dem Gericht sogar vorgelegt. Gleichwohl wurde im Beschluss weiterhin das Gegenteil angenommen.

Insgesamt entstand bei mir der Eindruck, dass den Behauptungen der Mutter ein erheblich höheres Gewicht beigemessen wurde als objektiv nachprüfbaren Unterlagen.

Zusammenfassend entstand bei mir der Eindruck, dass letztlich die persönliche Einschätzung der Richterin mehr Gewicht hatte als das familienpsychologische Gutachten einer unabhängigen Sachverständigen. Das Kindeswohl als Leitprinzip trat dabei aus meiner Sicht zunehmend in den Hintergrund.

Besonders bemerkenswert ist der Gesamtzusammenhang des Verfahrens.

Bereits vor Beginn des eigentlichen Kindschaftsverfahrens beantragte die Kindesmutter eine einstweilige Verfügung, mit der ich für sechs Monate vollständig von ihr und meinem Kind ferngehalten werden sollte. Dieser Antrag scheiterte weitgehend, nachdem das Gericht feststellte, dass Unterlagen verändert beziehungsweise verfälscht worden waren.

Ebenfalls vor Beginn des Kindschaftsverfahrens versuchte die Kindesmutter, sich das Leben zu nehmen. Ich verständigte damals persönlich die Rettung. Nach den Aussagen der behandelnden Ärzte konnte sie nur knapp gerettet werden.

Zu Beginn des Kindschaftsverfahrens erhob die Kindesmutter schließlich – vermutlich auf Empfehlung ihrer damaligen Rechtsvertretung – den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs meiner Tochter durch mich. Für diesen schwerwiegenden Vorwurf wurde niemals ein objektiver Beweis vorgelegt.

Dennoch durfte ich meine Tochter rund neun Monate lang ausschließlich begleitet sehen und musste dafür jeweils etwa 70 Euro für 50 Minuten bezahlen.

Erst das familienpsychologische Gutachten stellte klar, dass sich diese Vorwürfe nicht bestätigten.

Trotzdem führte dies letztlich lediglich zu einem Kontaktrecht von ungefähr fünf Prozent der Gesamtzeit eines Jahres. Dieses ohnehin sehr eingeschränkte Kontaktrecht wurde nach Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter im April 2025 sogar nochmals geringfügig reduziert.

Die wesentliche Begründung dafür war wiederum die von der Richterin angenommene Hochstrittigkeit zwischen den Eltern sowie ihre persönliche Einschätzung meiner Person.

Mittlerweile habe ich nahezu 30.000 Euro für anwaltliche Vertretung ausgegeben. Rückblickend hatte ich jedoch den Eindruck, dass meine Verfahren nicht immer mit der notwendigen Konsequenz geführt wurden.

Heute stehe ich ohne Sorgerecht da, erhalte praktisch keine laufenden Informationen über den gesundheitlichen oder psychischen Zustand meiner Tochter und bin auf die Rolle des Unterhaltspflichtigen reduziert.

Gleichzeitig lebt die Kindesmutter in einem Einfamilienhaus, ihre Mutter wohnt dauerhaft mit ihr im Haushalt, sie erhält einen überdurchschnittlichen Kindesunterhalt und unternimmt mehrfach jährlich Urlaubsreisen – selbst dann, wenn diese genau in die gerichtlich festgelegten Kontaktzeiten zwischen mir und meiner Tochter fallen. Solche Änderungen werden vom Gericht regelmäßig genehmigt oder jedenfalls hingenommen.

Trotz all dieser Erfahrungen denke ich nicht daran, aufzugeben.

Ich versuche vielmehr, sachlich, höflich und konsequent zu bleiben und die Gerichte mit ihren eigenen Entscheidungen zu konfrontieren. Mein Ziel ist nicht Konfrontation um ihrer selbst willen, sondern Transparenz und rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit.

Besonders traurig empfinde ich dabei, dass mein Kind mittlerweile selbst psychologisch betreut wird, während die strukturellen Ursachen der familiären Eskalation aus meiner Sicht kaum hinterfragt werden.

Derzeit läuft ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung erster Instanz, mit der mir Informationen der behandelnden Kinderpsychologin verweigert wurden, obwohl die Kindesmutter mir über den Gesundheitszustand unseres Kindes keinerlei Auskünfte erteilt.

Mein persönlicher Eindruck ist mittlerweile, dass das System Väter vielfach dazu drängt, immer neue anwaltliche Verfahren zu finanzieren, ohne dass sich dadurch an den grundlegenden Problemen etwas ändert.

 

Ich werde dennoch nicht aufgeben.

ABER:

Sicher setze ich kein Kind mehr auf diese Welt!

MütterzentrierungVaterentsorgungVäterverachtung
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