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Eltern-Kind-Entfremdung Frauenhaus Kindesentführung

Frauenhaus und Kindesentzug – 2

by Franzjoerg Krieg / 17. Juni 2024

Im BASISWISSEN-Beitrag zum Thema Frauenhaus auf dieser Seite präsentiere ich die Ergebnisse meiner Studie zur Wirksamkeit des Frauenhauses.

Was den mit dem Gang der Mutter ins Frauenhaus verbundenen Kindesentzug angeht, mit dem dem Kind der Vater und dem Vater das Kind vorenthalten wird, zeigen 22 öffentliche Fälle folgende Verteilung an:

1 Tag Kindesentzug                       1
14 – 42 Tage Kindesentzug            11
90 – 180 Tage Kindesentzug          5
210 – 550 Tage Kindesentzug         4
über 1500 Tage Kindesentzug         1

Es zeigt sich eine extreme Varianz von Intensitäten im Bereich Kindesentzug. Die Dominanz liegt dabei zwischen einem halben Monat und 12 Monaten.

Damit ist dieser Effekt der Nutzung des Frauenhauses extrem kindeswohlschädlich und traumatisiert Kinder für den Rest ihres Lebens.

Wenn man davon ausgeht, dass die Nutzung des Frauenhauses analog zum Vorbringen des Gewaltschutzargumentes (Anhörung vor den Bundestagsausschüssen am 20.06.2001: „Einladung zum Missbrauch“) in familialen Verfahren mehr als 80% aller Fälle ausmacht, ist die Finanzierung des Kindesmissbrauchs durch Steuergelder ein ungeheures Vorkommnis in unserem Staat, in dem Gleichberechtigung der Geschlechter und das Rechtsstaatargument behauptet wird.

Mütter nehmen dabei kleine Kinder als Zwangsschicksalsgefährten in ihren egozentrischen Alptraum mit – und die Frauenszene benutzt Steuergelder zur Durchführung dieses Wahnsinns.

Dazu ein Beispiel aus meiner Beratung

Einige Jahre eitel Freud und Sonnenschein – und ein Baby, ein Junge.

Die Mutter beginnt, ihre Unzufriedenheit zu zeigen. Unzufriedenheit über ihre schwindende Bedeutung als Frau in der Beziehung, weil das Kind Aufmerksamkeit des Vaters bindet und Unzufriedenheit darüber, dass aus ihrem Blickwinkel auch ihre Rolle als Mutter gefährdet wird.
Sie wird aggressiv. Sie schreit, sie beschimpft ordinär, sie wünscht den Tod, sie schlägt zu.
Sie stellt übergriffige Forderungen und setzt diese mit Gewalt durch.

Und alles vor dem Kind.

Es zeigt sich inzwischen, dass sie in den letzten Jahren durch Kontaktaufnahme mit Missbrauerinnenorganisationen und durch Sammeln von „Beweisen“ mit langer Hand Vorbereitungen traf. Sie legte auch ein geheimes Konto an, auf dem sie Geld sammelte, das sie dem Vater entzog.

Eines Tages startete sie die Kindesentziehung mit List (§235 StGB), indem sie unter falschen Angaben mit dem Kind das Haus verließ und nicht mehr zurückkam.
Es stellte sich schließlich heraus, dass sie das Kind ins Frauenhaus entzogen hatte.

Inzwischen ist auch dem Frauenhaus bekannt, dass der Hintergrund nicht der ist, den die Mutter anfangs behauptete. Und TROTZDEM lebt die Mutter inzwischen schon seit 7 Monaten im Frauenhaus.
Das ist der Beweis dafür, dass das Frauenhaus selbst den Missbrauch von Steuergeldern organisiert, nur, um das ideologische Märchen vom armen Frauenopfer und dem schlimmen Täter-Vater aufrecht zu erhalten. Denn nur so fließen die Steuergelder weiter ungeprüft.
Und Kinder werden dafür bewusst missbraucht – von übergriffigen Müttern und deren Helferinnen, besser: Mit-Täterinnen.

Wir brauchen eine gemeinsame Anstrengung:

Wie werden Frauenhäuser finanziert?

Wer ist alles an dieser Finanzierung beteiligt? (Gemeinde, Land, Staat, Arbeitsagentur, …)

Wieviel Geld fließt in die rund 400 „autonomen“ Frauenhäuser?

Wer kontrolliert die Benutzung dieser Gelder?

Wie wurde Missbrauch bisher bestraft?

Wie sind evtl. Ausgleichszahlungen infolge „Frauenhaustourismus“ geregelt?

(z.B. eine Frau aus Karlsruhe wird in einem Frauenhaus in Frankfurt untergebracht, um möglichst viel Abstand zwischen Vater und Kind zu legen und für ihn die Verhandlungsführung am Familiengericht in Frankfurt schwer zu machen.)

Wir alle haben als Steuerzahler ein Recht auf Kenntnis zu diesen Abläufen.
Solange diese nicht öffentlich sind, muss von organisiertem Missbrauch ausgegangen werden.

Diese Bewusstwerdungs-Kampagne müssen wir begleiten durch Aktionen wie

  • Anzeigen gegen Mütter und Frauenhäuser wegen Kindesentziehung mit List
  • Anzeigen gegen Frauenhäuser wegen Veruntreuung von Steuergeldern

 

Ach so, fast vergessen:

Natürlich ist NICHT ALLES, was im Frauenhaus abläuft, kriminell.
Ich habe von mindestens 80% Missbrauch geschrieben.
Der Rest ist berechtigt und gut.

Ich „heble also NICHT den berechtigten Schutz für Frauen und Kinder aus“, wie das von anonymen Verleumderinnen dem Paritätischen Wohlfahrtsverband gegenüber behauptet wurde, um eine Diffamierungskampagne gegen mich und weitere Organisationen zu starten. Diese meinen, damit durchzukommen, weil sie Frauen sind.
So narzisstisch ist der Feminismus in der von ihnen gelebten Form.

Aber 80% Missbrauch ist eben falsch – wobei schon 10% Missbrauch falsch wären.
Dieser Missbrauch war aber staatlich geplant, denn er war mit Ansage.

Dazu das Protokoll der Anhörung vor den Bundestagsausschüssen zum Gewaltschutzgesetz vom 20.06.2001.

 

KindesentzugMütterzentrierungVaterentsorgungVäterverachtung
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  • Tag der ELTERN-KIND-ENTFREMDUNG
  • Felix und das Gewaltschutzgesetz

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