Fachanwältin für Familienrecht mit Spezialisierung auf „empörte“ Mütter
Wir konnten sie in den letzten Jahren erfahren,
- die Anwältinnen, die Müttern dabei helfen, wie frau das „Wechselmodell verhindert“
- die Anwältinnen, die Bücher darüber schreiben, wie abgrundtief „mütterfeindlich“ dieses Land sei und dann all das aufzählen, was wir seit 40 Jahren feststellen und formulieren und dann hemmungslos von uns abschreiben
- die Anwältinnen, die die Leier spielen, dass Männer eben Täter seien und dass allein die Istanbul Konvention die Mütter vor der völligen Entrechtung rettet
- die Anwältinnen, die die böse Leier vom Sexuellen Missbrauch durch Väter anstimmen
- und natürlich die Anwältinnen, die das, wozu Mütter von einem profeministischen System geradezu gezüchtet werden, den Narzissmus, in einer gewissenlosen Übertragungshandlung Vätern andichten.
Das alles steht in alter Tradition:
Wie war das mit der Anwältin in München, die im Rahmen einer Veranstaltung des VAMV Müttern erklärte, mit welchen Schweinereien sie das Sorgerecht für nicht eheliche Väter verhindern können? Sie hatte nicht damit gerechnet, dass eine Mutter eifrig mitnotierte und das Ganze dann öffentlich machte.
Und dann gab (und gibt es noch immer) die Sorte von Anwältinnen, die in der politischen Hierarchie aufgestiegen sind, und ihre Stellung nutzen, um so richtig Gift spritzen zu können. Ich habe ihnen mit DIESEM Artikel ein Denkmal gesetzt.
Ein Netzfund hat mich daran erinnert, der neuen Sorte von Geschäftsmodell auf die Spur zu gehen.

Auf 9 Uhr steht:
„Wechselmodell einfordern, kein Unterhalt bezahlen, Opfer spielen“
Damit ist klar, wen diese Anwältin anspricht:
Kindesbesitzerinnen, die das Kind im Residenzmodell vereinnahmt haben.
Wenn der Vater mehr als 1 Tag oder 1 Nacht Kontakt zu seinem Kind haben möchte – was die Mutter aber nicht zulassen will (nicht „gewähren“ will), dann ist jede Mail von ihm Beweis für sein Stalking-Verhalten und die Forderung nach dem Wechselmodell ist der ultimative Angriff auf ihren Privatbesitz KIND. Gerade, weil ihr Verhalten als Kindesbesitzerin der eindeutige Beweis für ihren Narzissmus darstellt, glaubt sie jeder Anwältin, die ihr beweist, dass dieses Attribut exakt auf den Vater des Kindes zutreffen würde.
Natürlich ist sie geldgeil. Sie will sich das Muttersein gut bezahlen lassen. Das ist die Fortführung der Prostitution: Sie lässt sich nicht nur für den Einsatz ihres Körpers bezahlen, sondern dealt jetzt mit der Frucht ihres Körpers.
Deshalb ist auch der erste Antrag nach der Trennung fast immer der Unterhaltsantrag der Mutter gegen den Vater.
Und wenn dieser dann gegen die Kontaktblockade der Mutter zwischen Vater und Kind mit einem Antrag angehen muss, dann beweist dies das „Bombardement“ der Mutter mit Anträgen eines narzisstischen Vaters.
Wer Lügen verbreitet vor Gericht, zeigt sich in der Summe der Verfahren. Wer das Gewaltschutzgesetz mit Lügen missbraucht und wer mit Lügen Väter des Missbrauchs beschuldigt, ist für jede Person mit Insiderwissen eindeutig.
85% müttergeführte Alleinerziehenden-Haushalte und nur 15% vätergeführte sind ebenfalls eindeutig.
Mehr Faktengrundlage ist nicht nötig, um die Fakes der Mütterbedienerinnen auffliegen zu lassen.