Nach über 20 Jahren intensiver Auseinandersetzung mit über 3000 dokumentierten Einzelschicksalen ist es Zeit für eine Bilanzierung.
Dieses System ist menschenrechtswidrig, durch und durch pervers und eigentlich fertig.
Heute schrieb mir ein Vater:
„Ich selbst gehe davon aus, dass uns unser Land erstmal um die Ohren fliegen muss, bevor das besser wird.“
Ich selbst schreibe von den fehlenden Selbstheilungskräften eines immunlosen Krankheitsträgers.
Dieses System erzeugt bewusst und gezielt Systemopfer, denen Rehabilitierung, Schmerzensgeld und Schadenersatz zusteht – was wohl erst nach einem Zusammenbruch möglich sein wird. https://vater.franzjoerg.de/?s=Systemopfer
Bis dahin protokollieren wir zu den Verantwortlichen vor der Geschichte.
Unter dem hier zum ersten Mal vorgestellten Titel werde ich Systemopfer zu Wort kommen lassen und fordere weitere dazu auf, mir ihre Bilanzierungen zukommen zu lassen.
An das
Amtsgericht
– Familiengericht-
Beschwerde gegen Ihren Bescheid vom xxx, Aktenzeichen: xxx
Sehr geehrter Herr Richter F.,
aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen und furchtbaren Erlebnisse der vergangenen Jahre lasse ich Ihnen hiermit meine persönliche Einschätzung zu den von Ihnen maßgeblich mit zu verantwortenden Ereignissen zukommen.
Ich habe in der Vergangenheit lernen müssen, dass es in vielen Fällen im Umgangsrecht wohl zu einer politisch unausgewogenen, aber gezielt gewollten und herbeigeführten Macht- und Rollenverteilung zwischen den Eltern kommt. Dies bringt zusätzlich unaussprechliche Not und Ungerechtigkeit über betroffene Menschen, die in schwere Lebenssituation geraten und eigentlich neutrale und lösungsorientierte Hilfe suchen.
Und ich habe gelernt, dass auf diese Weise zumeist ein Elternteil – fast ausnahmslos die Kindesmutter (KM) – ganz bewusst und auch gegen das Wohl des Kindes mächtiger als der andere Elternteil etabliert wird und am Ende – wenn beide Elternteile von sich aus zu keiner Lösung finden – dann allein die Frage steht: Wie bekommen wir jetzt für die Kinder „Ruhe ins System“? Dann zumeist mit der Antwort, den weniger mächtigeren Elternteil – also den Vater – auch ganz bewusst und vorsätzlich immer weiter vom Kontakt mit den Kindern auszuschließen. Das entspricht dem Prozess in fast allen entsprechenden Verfahren – unabhängig von der Eignung der KM, eine enge und liebevolle Bindung der betroffenen Kinder an den Vater zuzulassen oder überhaupt zu wollen!
Wenn der somit durch Jugendamt, sogenannten Verfahrensbeistand und Gericht gezielt mit Macht ausgestattete Elternteil den Kontakt der Kinder zum anderen weniger mächtigen Elternteil mit aller Gewalt unterbinden will – auch gegen das Wohl der Kinder und / oder gegen getroffene Vereinbarungen – dann wird die KM nicht etwa für den Bruch von gerichtlichen Vergleichen oder für das vorgesetzte Entziehen und „Entwöhnen“ der Kinder vom Vater sanktioniert. Ganz im Gegenteil, sie wird belohnt und erhält noch mehr Macht übertragen. Der bereits diskriminierte und kriminalisierte Vater wird aber bestraft – für das gesetzwidrige und kindeswohlgefährdende Verhalten der KM!
Nur so kann ich persönlich die Situation beschreiben, in welcher ich mich aktuell auch nach vielen Jahren noch befinde – ohne Aussicht auf Rechtsprechung, stattdessen Rechtsbrechung.
Was bedeutet unter solchen Umständen dann noch ein behauptetes „gemeinsames Sorgerecht“? Warum sind Gerichte dann von Anfang an nicht ehrlich und sagen offen und klar: „Der Vater kümmert uns nicht, der hat nur zu bezahlen! Und das sogenannte ‚Kindeswohl‘ benutzen wir nur, um die Befindlichkeit der KM zu befriedigen und ihr – unabhängig von ihrem Verhalten und ihrer Eignung in Bezug auf die Kinder (sic!) – der KM volle Gewalt über die Kinder zu geben“. Was dabei letztlich rauskommt, ist ja bekanntlich dasselbe. Dann doch bitte auch „Rückgrat zeigen“, Herr Richter F., und zu dem stehen, was man an Leid und Elend verursacht – insbesondere an den Kindern und den Vätern, die beide in diesem System nur benutzt werden, um die Ziele der „Koalition der Willigen aus KM, Jugendamt, sogenanntem Verfahrensbeistand und Richter zu erreichen: Die Kinder auf jeden Fall von den Vätern zu trennen und immer zu den Müttern zu geben! Dieses Vorgehen ist an Grausamkeit, Menschenverachtung und Brutalität nicht mehr zu überbieten.
Es wird dabei viel das sogenannte und behauptete „Kindeswohl“ ins Zentrum gerückt, um zu suggerieren, es würde tatsächlich die beste Lösung für das Kind gesucht werden. In Wahrheit jedoch sind alle Ihre Bestrebungen darauf ausgerichtet, das Kind unter allen Umständen der KM zuzuweisen. Der Vater darf auf gar keinen Fall das Kind in Obhut bekommen! Ihnen ist es wichtiger, den persönlichen Narzissmus der KM, deren Machtausübung über den Vater und ein egozentrisches Mutterwohl zu bedienen, als die Kinder dort aufwachsen zu lassen, wo sie trotz einer gescheiterten Eltern-Beziehung auch zum anderen Elternteil unbehindert und frei eine persönliche Beziehung weiterentwickeln und liebevoll vertiefen dürfen.
Sie jedoch entziehen sich Ihrer Verantwortung, diese Charade offen zuzugeben und schieben sogenannte „Gutachter“ vor, die auch nur in einer Art und Weise ausgewählt zu werden scheinen, dass sie auf jeden Fall die persönliche Sichtweise des Gerichts bestätigen – und nicht etwa tatsächlich unabhängig arbeiten und womöglich den „falschen“ Elternteil, den Vater nämlich, als bessere Bezugsperson für das Kind definieren. „Weil“, nach Christian Morgenstern, „nicht sein kann, was nicht sein darf!“
Wozu also veranstalten Sie dieses ganze Prozedere, in dessen Verlauf es nie um Recht und Kindeswohl, sondern nur um das Wohl der KM und die Zementierung deren Macht über die Kinder ging? Wozu quälen Sie Kinder und Vater mit Ihren unnötigen Behauptungen und unehrlichen Aussagen zu einer „fairen“ Lösung und zu dem für Sie offenbar gar nicht existierenden „Kindeswohl“?
Seit 3 Jahren habe ich überhaupt keinen Kontakt zu meinen Töchtern, weil die KM das weiterhin ablehnt – wie aus der bisherigen Korrespondenz an Sie sowie den Verhandlungsunterlagen bestens bekannt, hat die KM eine friedliche und Kindeswohl-förderliche Umgangsweise von vornherein torpediert. Meine Töchter wurden zum Hass erzogen und dazu, mich als Vater abzulehnen – obwohl die KM rechtlich (sic!) dazu verpflichtet ist, genau das Gegenteil zu tun. Dies war und ist Ihnen natürlich bestens bekannt. Trotzdem haben Sie vorsätzlich großes Leid über meine Kinder und mich gebracht, unter welchem wir im schlimmsten Fall unser ganzes Leben zu leiden haben.
Ich mache hiermit alle Involvierten dafür voll und ganz verantwortlich: Die KM, das Jugendamt, das Familiengericht, den Verfahrensbeistand und die Sachverständige! Sie werden für alle direkten und indirekten Schäden und die daraus resultierenden Kosten vor der Geschichte vollumfänglich zur Verantwortung gezogen werden. Dieses Trennungsschicksal ist umfangreich dokumentiert und die Leistungen wie die Daten aller Verantwortlichen sind gesichert.
Natürlich hat auch die Politik einen Rahmen für diese gezielte Familien-Zerstörung und Kindes-Entfremdung von den Vätern erst möglich gemacht – vielfach durch Feministinnen, deren „Gleichberechtigung“ in der Vorherrschaft und totalen Kontrolle der KM über die Ex-Ehemänner und Kinder besteht.
Manchmal sind Gutachter wohl tatsächlich die heimlichen Richter. Bei einer schwierigen Entscheidung kann es für die Richter auch eine Entlastung sein, Verantwortung an einen Sachverständigen abzugeben – und für den Gutachter ist das eine Aufwertung. Aber in meinem Fall wurde das Gutachten nicht mal ansatzweise umgesetzt, obwohl die Gutachterin sogar persönlich vor Gericht zusätzlich die massiven und schwerwiegenden Manipulationen und Lügen der Kindesmutter bestätigte!
Wozu aber dann ein Gutachten, wenn es nicht umgesetzt wird? Weil es mal ausnahmsweise eindeutig zu Gunsten des Kindesvaters ausgefallen ist (s.o.)? Hier wurde aber eindeutig vom Gericht eine liebevolle Vater-Töchter-Beziehung den ideologischen Vorgaben geopfert; ja dies wurde anscheinend auch vom Gericht so ganz bewusst einkalkuliert.
Auch von der Gutachterin und der Fallverantwortlichen vom Jugendamt wurde mehrfach der Sachverhalt klar benannt, dass eine Entfremdung durch die listigen Manipulationen der Kindesmutter eingeleitet wurde. Es wurden dadurch völlig unnötige und Existenz-bedrohliche Kosten und massive gesundheitliche Belastungen vom Gericht für mich als Vater produziert.
Unter Androhung von Sanktionen hätte vom Gericht ab 2014 sofort gegen die alleinige Manipulatorin, die KM, ein normaler Umgang angesetzt werden müssen und können! Zu diesem Zeitpunkt war entgegen dem Vortrag der KM auch noch keine Entfremdung eingetreten. Zusätzlich hätte auch auf die Scheidungsvereinbarung verwiesen werden können, wo die KM – heute klar ersichtlich – nur aus rein taktischen Gründen, einem normalen Umgang zugestimmt hatte. Ist diese Tatsache nicht auch als eine vorsätzliche Täuschung des Gerichts anzusehen? Warum bleibt auch das scheinbar völlig sanktionslos? Werden also weiter die Kindesmütter mit allem durchkommen, was Rechtsbruch oder Täuschung angeht, weil ja nur die Väter sanktioniert werden sollen?
Diese Vereinbarung wurde zumindest nachweislich von der KM gebrochen! Leben wir somit in einem Land, wo ein Vertrag bei Ebay anscheinend mehr Gewicht vor der deutschen Justiz hat, als eine abgeschlossene Ehe und die daraus erfolgten rechtlichen Verpflichtungen?
Beweis:
Scheidungsvereinbarung und mehrfacher Vortrag der Gutachterin und der Fallverantwortlichen vom Jugendamt.
Mein Vortrag und Protokolle und Schreiben ans Jugendamt in 2014/2015, die nochmals nachgereicht werden können.
Die ausführlichen Protokolle / E-Mails, die dem Gericht seit Jahren vorliegen; diese hatte die KM ja vor Gericht als „falsch“ und „gefälscht“ bewertet. Bei der Gutachterin gab sie allerdings zu, dass sie gelogen habe und meine Aufzeichnungen stimmen! Auch dieses Verhalten der KM blieb von Seiten des Gerichts sanktionslos.
Die Diskriminierung soll ja nur den Vater treffen, die KM muss sanktionslos bleiben, das Wohl und Wehe der Kinder ist offenbar aus Ihrer Sicht zu vernachlässigen – andernfalls hätten Sie anders entscheiden und handeln müssen!
Das destruktive und verleugnende Verhalten der KM gegenüber dem Vater zeigt sich leider bis heute (ich habe überhaupt keinen Kontakt mehr zu meinen Töchtern; s.o.!), dass sie in keinster Weise an einem normalen Verhältnis interessiert war oder ist (was eindeutig rechtswidrig und gegen den Sinn der Obhut der Kinder bei diesem Elternteil ist!), dass sie den Vater nicht als Vater akzeptiert, sondern ihn lediglich als „Finanzierungsinstrument“ sieht und ihn bis heute komplett ausgenutzt hat.
Dies scheint übrigens auch die alleinige Sichtweise von JA, sogenanntem Verfahrensbeistand und Gericht zu sein. Andernfalls sind Sie hiermit aufgefordert, lückenlos nachzuweisen, warum Ihre bisherigen Entscheidungen trotz der absoluten Blockade durch die KM rechtlich, ethisch und moralisch die beste Lösung für meine Töchter ist?!
Die KM hat mit allen Mitteln die liebevolle Vater-Töchter-Beziehung zerstört, was ihr ja auch letztendlich nur mit Hilfe des Gerichts (Komplizenschaft) gelungen ist. Ziel der KM war es von Anfang an, den Vater komplett aus ihrem Leben zu streichen und einen „Ersatzvater“ aufzubauen.
Ein positiver Einfluss durch die KM in Richtung normaler Umgang ist leider auch weiterhin nicht im Ansatz zu erkennen. Obwohl ein eindeutiges Familiengutachten vorliegt, ist weiter kein Ende in Sicht. Da das Gericht alle diese Fakten kennt und trotzdem den Vater weiter diskriminiert und kriminalisiert, die KM jedoch, die sich nicht um ihre rechtlichen, ethischen und moralischen Verpflichtungen kümmert, frei und sanktionslos gewähren lässt, handelt es sich um eine vorsätzliche und bewusste Rechtsbeugung / Diskriminierung durch das Gericht.
Die umfangreichen Manipulationen der Kinder von Seiten der KM wurden ja von kompetenten Personen ausführlich dokumentiert, sind somit also mehrfach belegt.
Warum musste ich überhaupt seit Jahren um eigentlich etwas ganz Normales kämpfen – den Kontakt zu den Kindern – was die KM auch heute noch, ganz selbstverständlich ermöglichen könnte?
Im Gutachten wurde doch eindeutig festgestellt, dass es die KM ist, die diese Entfremdung der Kinder von ihrem Vater eingeleitet hat. Natürlich gab es in der Folge „Streit“ – doch ist dieser darin begründet, dass sie mir die Kinder vorenthalten und entfremdet hat. Auch bei der Urteilsfindung sollten doch Ursache und Wirkung nicht verwechselt werden: Nicht durch den „Streit“ wurden die Kinder entfremdet, sondern durch das Verhalten der KM, aus dem der „Streit“ folgte. Leider wurde dieses Verhalten der KM durch die Gerichtsentscheidungen immer weiter bestärkt. Sie konnte immer so weitermachen, wie sie es wollte.
Warum glaubte das Gericht der KM auch weiterhin ihre diversen Behauptungen, die als Lügen entlarvt worden waren? Und warum setzte das Gericht seine Unterstützung für die KM trotzdem fort und bestärkte diese somit aktiv darin, dass sie weiterhin so verfahren könne – ohne jegliches Risiko, für die Untaten zur Rechenschaft gezogen zu werden?
Es wurden von Anfang an bewusst falsche Aussagen von Seiten der KM vor Gericht vorgetragen, die bis heute sanktionslos blieben.
Auch die Entfremdung von einem Elternteil ist eine Form der psychischen Gewalt an Kindern und an dem entfremdeten Elternteil, die zusätzlich massive psychische und physische Beeinträchtigungen und negative Spuren auf Lebenszeit hinterlassen werden!
Dies ist Ihre persönliche Verantwortung, und darüber wird zu gegebener Zeit von Ihnen Rechenschaft vor einem unbestechlichen und allein dem Recht verpflichteten Gericht abzulegen sein. Und sollte das in einem politisch perversen Land nicht möglich sein, werde ich dafür sorgen, dass Sie persönlich vor der Geschichte dafür die Schuld zu tragen haben.
Ich mache deshalb auch das Gericht (damit mithin auch die aktuelle Väter- und Kinder-diskriminierende Gesetzeslage) – mitverantwortlich. Mittlerweile muss ich aber erschwerend anfügen, nachdem das Gericht nun erst nach zweieinhalb Jahren auf meine Beschwerde vom 17.10.2019 (sic!) geantwortet hat, dass das Verhalten des Gerichts somit als nicht mehr entschuldbar angesehen werden kann und wohl die menschenunwürdige Behandlung des Vaters weiterhin vorsätzlich gefördert wird.
Das Gericht und alle übrigen Beteiligten Ihrer „Koalition der Willigen“ bleibt in der schuldbehafteten Verantwortung der menschenunwürdigen und diskriminierenden Behandlung des Vaters und auch der Kinder.
Ich habe bis heute keinen normalen Umgang mit meinen Kindern, wozu waren das Gutachten und das ganze Procedere gut? Das Gericht hätte auch sehr wohl Möglichkeiten gehabt, die KM dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass die KM den beiden Töchtern den Kontakt zu ihrem Vater ermöglicht. Aber das Gericht – und die anderen Unterstützer der KM – wollten ganz augenscheinlich gerade dies nicht tun.
Ich, der Vater der Kinder, ließ sich in der Vergangenheit gutgläubig vom Gericht arrangiert darauf ein, seinen Kindern Zeit zu lassen, sich im begleiteten Umgang wieder gegenseitig näher kennenzulernen. Dies im guten Glauben an die Bereitschaft der KM, sich zu ändern und an die Bereitschaft des Gerichts et al nach Recht und Gesetz sowie im wahrhaftigen Interesse der Kinder zu handeln. Leider habe ich zu spät die wahren Absichten erkannt und werde bis heute diskriminiert und muss darunter furchtbar leiden!
Aber dabei ist das Gegenteil eines freien und liebevollen Umganges der Töchter mit ihrem Vater eingetreten.
Und jetzt behauptet das Gericht tatsächlich im aktuellen Schreiben, dass kein Beteiligter, auch nicht der Antragsteller, der Begutachtung widersprochen habe?
Das habe ich sehr wohl, mir blieb aber nichts anders übrig, als diesem gezwungenermaßen zuzustimmen, weil das Gericht seine „Hände in Unschuld waschen“ wollte und die Verantwortung auf ein Gutachten abschob, welches aber dann nicht mal ansatzweise umgesetzt wurde.
Macht sich das Gericht hier nicht absolut unglaubwürdig in seiner „an den Haaren herbeigezogenen“ Argumentation, auch anhand der ausführlichen Tatsachen und Beweise, die in meinen Schriftsätzen und Protokollen gegensätzlich bereits seit Jahren vorgetragen wurden? Diese wurden auch mehrfach von den Professionen bestätigt.
Die Gutachterin hat ja selbst mehrfach erlebt, dass die KM Aussagen macht, die eher ihrem Wunsch als der Wirklichkeit entsprechen. Die KM konnte aber vor Gericht weiter alles behaupten, ohne sich an die Vereinbarungen zu halten oder gar für den Bruch der gerichtlichen Vereinbarungen überhaupt sanktioniert zu werden. Die KM betreibt bis heute eine gegen den Vater gerichtete hasserfüllte Diffamierungs-Kampagne, die auch meine Töchter und jedweden Dritten mit einbezieht. Dies ist insbesondere dem Gericht schon vor Jahren bekannt gewesen. Doch anstatt der KM dies strafbewehrt zu verbieten, wurde sie jedes Mal durch fehlende Sanktionen geradezu ermuntert, diesen destruktiven und Kindeswohl-schädigenden Weg weiter zu beschreiten. Hierin sehe ich auch realistisch den wesentlichen Grund für die eingetretene Entfremdung.
Meine Töchter müssen vor solch einem Elternteil geschützt werden. Nur, genau dies will das Gericht und die weiteren Unterstützer der KM eben gerade nicht!
Was macht es mit den Kindern, wenn die eigene Mutter eine hasserfüllte und massiv getrübte Sicht auf die Wirklichkeit als einzige Wahrheit indoktriniert? Die Sachverständige hat ja im Gutachten dazu berichtet. Die aktuelle Weltlage lehrt uns gerade leider, was Menschen bewirken können, die so ganz ihre eigene Sicht auf die Wahrheit zur Geltung bringen.
Ich habe erlebt, dass alle meine Hoffnungen auf einen normalen Umgang mit meinen Kindern zu naiv waren, auch weil ich in einen augenscheinlich nichtexistierenden Rechtsstaat in Familienrechts-Angelegenheiten vertraut hatte.
Was habe ich mir als Vater konkret zuschulden kommen lassen, was es rechtfertigen könnte, dass die KM ihren Einfluss so ausüben darf, aber mir als Vater nur das „Recht“ bleibt, die „Rechnungen“ zu begleichen? Ich werde als Vater durch das ganze widersprüchliche Procedere vom Gericht für etwas bestraft, das ich niemals beeinflussen konnte. Dieses Verhalten der Beteiligten mir als Vater gegenüber ist absolut entwürdigend, erniedrigend, diskriminierend und ehrverletzend!
Durch meine Erlebnisse habe ich eines verstanden:
Es gibt weder Recht noch Rechtssicherheit im deutschen Familienrecht, und es geht auch nie um das Kindeswohl. Es ist und bleibt unglaublich, was ich bisher erleben musste. Zudem wurden noch vom Gericht völlig unnötige und total überzogene Kosten produziert, obwohl mir nichts vorzuwerfen war und ist.
Scheidungen und Umgangsrechtsfragen sind aber immer existenziell und nicht mutwillig herbeigeführt und auch nicht beeinflussbar, wenn ein Partner nicht „mitspielt“.
Ausgerechnet der Staat, dessen vornehmste Aufgabe nach Artikel 6 Absatz 1 GG eigentlich der besondere Schutz von Ehe und Familie ist, entpuppt sich als wirkmächtigster Verbündeter der „Familienzerstörer“ und feministischer Ideologen – quod erat demonstrandum!
Das ist wohl die niederschmetternde Erkenntnis aus den Erfahrungen von mir und vielen anderen Betroffenen. Der Staat ist ein sehr mächtiger Feind von Ehe und Familie, weil er einerseits als Gesetzgeber (Legislative) wirksame Gesetze als Werkzeuge für die Familienzerstörung bereitstellt (siehe Familienrecht) und andererseits als ausführende Gewalt (Exekutive) auch über mächtige Institutionen wie Jugendamt, Gericht und Gerichtsvollzieher verfügt, die geeignet sind, diese Familienzerstörung auch wirksam durchzusetzen.
Doch wem wird hier eigentlich geholfen? Der Familie? Den Kindern? Dem entsorgten Vater? Den Großeltern? Als betroffener Vater habe ich leider die Erkenntnis gewonnen, dass es sehr naiv ist, an Gerechtigkeit in unserem System zu glauben. Diese Beteiligten geben sich nach außen hin als sogenannt „neutral“ und „offen“, sie folgen aber nur ihren eigenen Interessen, die sich meistens gegen den Vater, Opa und den Mann allgemein wenden.
Die Familie der Zukunft hat offensichtlich bevorzugt die alleinerziehende Mutter und ihr Kind zu sein, wobei der Vater als Anachronismus einer alten patriarchalischen Gesellschaft überholt und ausgedient hat, und nur das „Recht“ der permanenten Finanzierung der Aktionen der KM hat.
Die Idee einer an einem Prostitutionsmodell orientierten familialen Gesetzgebung und Rechtspraxis, in der die Mutter nicht mehr ihren Körper, sondern die Frucht ihres Körpers zum Mittel für Alimentierung macht, liegt nahe.
Werden diese Kinder aber je leistungsfähig für die Gesellschaft werden? Was hat es für Konsequenzen für die Kinder, wenn der leibliche und liebevolle Vater fehlt, wenn er gewaltsam mit Staatshilfe aus ihren Leben entfernt worden ist? Was für langfristige Folgen hat dies für eine Gesellschaft, die in einem globalen Wettbewerb steht?
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ohne irgendein schuldhaftes Verhalten ausgeschlossen wird und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“ (H. Schütz, Richter am OLG Bamberg – 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8 + 9/97, Seite 466-468, 1997 – diese Erkenntnis ist also nicht neu).
Die „Helfer-Industrie“ jedoch hilft nur sich selbst. Die „Helfer“ verdienen viel Geld mit der Familienzerstörung und haben ein gutes Auskommen. Ohne jemals irgendetwas Produktives zum Bruttosozialprodukt unseres Landes beigetragen zu haben. Es werden nur die produktiven Steuerzahler belastet und schikaniert. Die „Helfer“ hingegen können nicht einmal für etwaige Fehler ihres Tuns in Regress genommen werden.
Allein die permanente Verweigerungshaltung der KM, ihre negative Einflussnahme auf die Kinder hinsichtlich meiner Person und die augenscheinlich völlige Untätigkeit des Gerichts und des Jugendamtes haben dazu geführt, dass den Kindern der Vater vorenthalten wird. Diese Untätigkeit hat die Entfremdung zu meinen Töchtern überhaupt erst möglich gemacht. Ohne Grund wurde eine liebevolle Vater-Töchterbeziehung zerstört!
Man stelle sich vor, ein Vater würde Gleiches mit seinen Kindern gegenüber der KM tun. Nach allen vorliegenden und bekannten Informationen würden Gericht und JA in einem derartigen Fall unverzüglich mit aller Härte gegen den Vater einschreiten! Wie gesagt, in meinem Fall musste ich die massive und bewusste Diskriminierung meiner Person als Vater und Mann ausreichend erleben und erleiden.
Obwohl ein eindeutiges Familiengutachten vorliegt, werden die Kinder weiterhin gezwungen, wesentliche Teile ihrer selbst und ihrer „Ich-Entwicklung“ abzuspalten und quasi zu „verdammen. „Begleiteter Umgang“ ist kein normaler Umgang, dieser ist zumal nicht einmal ansatzweise in Aussicht gestellt!
Ich empfinde mich daher in Hinblick auf die stattlichen Institutionen – Gericht, JA et al – und im Hinblick auf das freie Treiben der KM quasi als „Freiwild“ – ohne jeglichen Schutz, völlig rechtlos; freigegeben zur Erniedrigung und Diskriminierung in jeglicher Hinsicht.
Mir wurde leider auch weiterhin nicht mitgeteilt, wie das Gericht weiter vorgehen will, damit die Kinder nun, nach 8 Jahren, zu ihrem Recht auf ihren Vater kommen.
Aus meiner Einschätzung heraus hat das Gericht nun sofort einen normalen Umgang (wie auch in der Scheidungsvereinbarung 2015 beschlossen) anzusetzen.
Wenn das Gericht einen gewissen Übergangsbedarf sieht, so kann ein Umgangspfleger meine Kinder zweiwöchig an den Wochenenden zu mir bringen und wieder abholen – bis die KM schließlich Ihre Vereinbarungen einhält.
Des Weiteren sind alle mir entstandenen und noch weiter entstehende Kosten und eine Entschädigungszahlung wegen der massiven psychischen Belastungen und Diskriminierung an mich zu zahlen. Die KM hat mir zudem zusätzlich die Zahlungen aus der Scheidungsvereinbarung mit Zinsen zurückzuerstatten, da bis heute kein normaler Umgang stattfindet.
Nach der nun nochmals geschilderten persönlichen Darlegung des Sachverhalts hoffe ich, dass Sie nun endlich ausreichend Anhaltspunkte sehen, um die Ausnahmevorschriften anzuwenden, Ihre Fehler zu berichtigen und damit etwas Gerechtigkeit einem unschuldig leidenden Vater und seinen Kindern zukommen zu lassen und Ihrer Verantwortung als „Richter“, der Recht sprechen sollte, gerecht zu werden!
Ein von Ihnen entrechteter Vater