Wenn Kontaktrechtsverfahren zu lange dauern, kann die Beziehung zwischen einem Kind und jenem Elternteil, dem nach einer Trennung der Kontakt erschwert wird, nachhaltig geschädigt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich im Fall Schrader wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben verurteilt. Dies ist ein klares Signal: Kontaktrecht darf nicht durch jahrelange Verfahrensdauer ausgehöhlt werden.
Im Fall Schrader gegen Österreich stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 12. Oktober 2021 eine Verletzung von Artikel 8 EMRK fest. Der Fall betraf ein jahrelanges Verfahren über persönliche Kontakte eines Vaters zu seinem leiblichen Sohn und zu seinem Stiefsohn. Das Verfahren dauerte insgesamt fünf Jahre und fünf Monate. Der Gerichtshof hielt fest, dass die österreichischen Gerichte ihrer Pflicht zu einer zügigen Verfahrensabwicklung nicht ausreichend nachgekommen sind.
Besonders bemerkenswert ist die Begründung: In Kontaktrechts- und Sorgeverfahren gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Denn Zeit ist in solchen Verfahren nicht neutral. Wenn Kontakte über Monate oder Jahre ungeklärt bleiben, kann die bloße Verfahrensdauer die Beziehung faktisch verändern. Der EGMR betont, dass lange Verzögerungen zu Entfremdung führen können, besonders bei jungen Kindern.
Der Fall zeigt auch, dass das Recht auf Familienleben nicht nur die biologische Elternschaft schützt. Der Gerichtshof erkannte auch die Beziehung zum Stiefsohn als Familienleben im Sinne von Artikel 8 EMRK an, weil der Vater das Kind über Jahre mitbetreut hatte und eine tiefe familiäre Bindung bestand.
Dieses Urteil hat zentrale Bedeutung. Es bestätigt, dass das Kontaktrecht nicht nur auf dem Papier bestehen darf. Wenn ein Elternteil gerichtliche Hilfe sucht, muss diese Hilfe rechtzeitig wirken. Ein Beschluss nach Jahren kann zu spät kommen, wenn die Beziehung in der Zwischenzeit geschädigt wurde und eine Entfremdung eingetreten ist.
Das Urteil bedeutet daher weit mehr als eine Entscheidung im Einzelfall. Es stellt heraus, dass Gerichte, Sachverständige und Behörden bei Kontaktrechtsverfahren die kindliche Entwicklung ernst nehmen müssen. Für das kindliche Zeitempfinden sind Monate ohne Kontakt zu einem Elternteil eine lange Zeit. Für eine stabile Eltern-Kind-Beziehung können wiederholte Verzögerungen entscheidend sein.
Neben der finanziellen Entschädigung für den Vater bleibt die grundsätzliche Aussage: Der Staat hat eine positive Verpflichtung, Familienleben wirksam zu schützen. Dazu gehört ein Verfahren, in dem die Verzögerung selbst zur Entscheidung wird.
Quelle: Offizielles EGMR-Urteil [HUDOC: Schrader v. Austria, 15437/19]