Am 05.09.2023 ging bei mir folgende Mail ein:
Sehr geehrter Herr Krieg,
die FSM-Beschwerdestelle hat über Ihr Angebot unter der URL https://vater.franzjoerg.de/wikimannia-artikel/
eine Beschwerde erhalten, die wir unter der im Betreff genannten Prüfungsnummer führen. Bitte geben Sie bei Rückmeldungen diese Prüfungsnummer an. Vielen Dank!
Informationen über unsere Organisation finden Sie unter http://www.fsm.de. Informationen über den Ablauf des FSM-Beschwerdeverfahrens können Sie unter https://www.fsm.de/de/was-passiert-mit-der-meldung abrufen.
Der Beschwerdeführer wirft Ihnen die öffentliche Verbreitung indizierten Angeboten über die Online-Dienste vor. Konkret handelt es sich um die indizierte Seite wikimannia.org.
Falls es Sie interessiert, auch ich bin dort gelistet.
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) muss der Anbieter indizierter Inhalte sicherstellen, dass solche Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden und für Minderjährige nicht zugänglich sind.
Ich habe Ihre Website im Rahmen meiner Vorprüfung in Augenschein genommen und dabei festgestellt, dass Sie indizierte Inhalte ohne entsprechende Schutzvorkehrungen anbieten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Jugendschutzbeauftragten.
Wir geben Ihnen Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären oder der Beschwerde abzuhelfen, indem Sie das Angebot abändern. Für beides habe ich mir eine Frist bis zum
19.09.2023 notiert. Sollten Sie das Angebot innerhalb dieser Frist nicht entsprechend abändern, werde ich die Beschwerde, ggf. unter Beifügung Ihrer Stellungnahme, dem Beschwerdeausschuss der FSM zur Entscheidung vorlegen oder an die zuständige Landesmedienanstalt als Aufsichtsbehörde weiterleiten.
Die Landesmedienanstalt wird den Fall erneut bewerten. Soweit die Landesmedienanstalt Verstöße gegen den JMStV feststellt, kann sie diese als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 JMStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Hansen
Beauftragter der FSM-Beschwerdestelle
FSM-Beschwerdestelle
Postfach 02 77 17
10130 Berlin
Fax: 030 240484-59
E-Mail: hotline@fsm.de
Ich war natürlich zu Tode erschrocken:
Ich als „Väterrechtler“ ein Kindesverführer?
Als logische Folge:
Diese von mir nicht bewusst verbrochene Schandtat muss weg!
Meine sofortige entschiedene Reaktion ohne jedes Wenn und Aber:
Von: krieg@franzjoerg.de krieg@franzjoerg.de
Gesendet: Dienstag, 5. September 2023 21:22
An: ‚FSM Hotline‘ hotline@fsm.de
Betreff: AW: Beschwerde gegen Ihr Angebot; Unsere Prüfungsnr. 132242
Hallo Herr Hansen,
ich habe ihre Aufklärung ernst genommen und den Artikel von der Seite genommen.
Mit freundlichem Gruß
Franzjörg Krieg
Danach begann die Kleinarbeit:
Worin besteht die Jugendgefährdung?
Ich analysierte den gesamten Artikel wortweise – keine Jugendgefährdung.
Ich ließ andere Personen nachlesen: Dasselbe Ergebnis – keine Jugendgefährdung.
Ich wurde auf die Abkürzung „FSM Hotline“ aufmerksam gemacht.
Könnte darin eine Jugendgefährdung versteckt sein?
Aber das stammt ja weder von mir noch vom Autor der indizierten Seite….
Bleiben versteckte Verweise und LINKS als Gefahrenquellen für weitere Jugendgefährdungen.
Nach gewissenhaften und tiefgreifenden investigativen Recherchemaßnahmen kann ich versichern:
„Ich bin ernsthaft bemüht, jedem Vorwurf einer Jugendgefährdung zuvorzukommen und schon jeden Ansatz einer solchen zu tilgen. Sollte jemand noch eine Jugendgefährdung erkennen können, bin ich offen für jeden Hinweis und bereit, jede Gefahrenquelle für unsere nachwachsenden Staatsbürger:innen******* (wieviele Sterne brauche ich in diesem Fall?) auszumerzen!“
Damit wäre der Artikel aus dem gerügten und indizierten Gesamtzusammenhang nach meiner gewissenhaften Investigation FSK-frei.
Jeder LINK auf die indizierte W*********-Seite wurde von mir gewissenhaft ins Nirvana befördert.
Im Folgenden gebe ich jedermann/jederfrau die Möglichkeit, den Inhalt aus der indizierten Seite einem gewissenhaften Check nach jugendgefährdenden Inhalten zu unterziehen.
Sollten solche gefunden werden, würde ich umgehend reagieren und jede Jugendgefährdung im Keim ersticken!
Franzjörg Krieg auf dem Väterkongress in Karlsruhe 2008
Franzjörg Krieg (* 1948) ist ein deutscher Väterrechtsaktivist, war bis zu seiner Pensionierung 2012 Realschullehrer in Karlsruhe und ist seit 2001 erster Vorsitzender von Väteraufbruch für Kinder e.V. in Karlsruhe.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Interview
- 2 Reden
- 3 Positionen und Zitate
- 3.1 Familienrechtspraxis
- 3.2 Ehe für alle
- 4 Reden
- 5 Ehrung
- 6 Einzelnachweise
- 7 Netzverweise
Franzjörg Krieg hat eine bundesdeutsche Fallsammlung, in denen er anhand von inzwischen weit über 3.000 Fällen dokumentieren kann, auf welche Weise Väter in Deutschland „entsorgt“ werden.[1]
Franzjörg Krieg zu seiner eigenen Vater-Geschichte:
Ich selbst bin seit über 13 Jahren hoch betroffener Trennungsvater. Nicht verheiratet wohnte ich mit der Mutter meiner beiden Töchter ehegleich 17 Jahre lang zusammen. Als unsere beiden Töchter 11 und 2 Jahre alt waren, wollte die Mutter die Trennung. Am 12.12.1994 wurde mir meine zweijährige Tochter aus dem Arm gerissen: „Ich will sofort 10.000 DM in bar, sonst siehst Du die Kleine nicht mehr!“
Bis diese fünf Jahre alt war, gab es Phasen, in denen ich sie monatelang überhaupt nicht sehen konnte. Die längste davon dauerte zehn Monate.
Meine ältere Tochter hielt dem Druck nicht stand und wollte mich ab September 1996 nicht mehr sehen. Seit über zehn Jahren erfahre ich nur zufällige Bruchstücke aus ihrem Lebenslauf und bin mir nicht sicher, ob ich sie überhaupt noch erkennen würde. Dass ich eine zweite Tochter habe, erfahre ich nur über meinen Kontoauszug.
Um meiner zweiten Tochter und mir dasselbe Schicksal zu ersparen, klagte ich den Umgang mit ihr gerichtlich ein, was aber gegen die Mutter und gegen ein seine eigentlichen Aufgaben missachtendes Jugendamt privat durchgesetzt werden musste. Seit über zwölf Jahren führe ich einen sehr ungleichen Kampf gegen die Mutter und das mit ihr verbundene Jugendamt, um wenigstens für eine meiner Töchter eine Mindestchance für eine geglückte Vater-Tochter-Beziehung auf private Kosten zu erzwingen.
Meine inzwischen 40jährige erste Tochter wurde nach mehreren Jahren Vaterlosigkeit ernsthaft psychisch krank. Eine Chance, die Störung zu durchbrechen, ist nicht in Sicht. Ich musste mit gebundenen Händen zusehen, wie sie krank wurde und muss weiter ertragen, dass ich nur als bequeme Geldquelle missbraucht werde.
Das Jugendamt hätte die Gefahr der Somatisierung[wp] zumindest auf meine Hinweise hin erkennen müssen, hat aber bewusst weiterhin allein die Mutter unterstützt.
Mir bleibt nur, weiterhin in unbeantworteten Briefen zu signalisieren, dass ich mich auf jedes Lebenszeichen freue.
Im psychiatrischen Gutachten, das von einem renommierten Karlsruher Psychiater erstellt wurde, stand als fachmännischer Therapievorschlag nach acht Jahren Vaterlosigkeit
Zitat:
„Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass sie für zunächst zwei Jahre jeglichen Umgang und Kontakt mit ihrem Vater vermeidet.“
Diese zwei Jahre sind inzwischen auch um. Aussicht auf einen Kontakt nach zehn Jahren gibt es nicht.[2]
Er sagte 2007 über sich selbst:
„Ich bin hoch betroffener Trennungsvater (2007) im 13. Trennungsjahr von zwei Töchtern einer Mutter, mit der ich nicht ehelich, aber ehegleich, 17 Jahre zusammen lebte.
Weil es die Hilfe, die ich ab 1994 gebraucht hätte, nicht gab, habe ich sie nach vielen Jahren des einsamen Kampfes gegen die Windmühlen der Frauenförderung ab 2001 installiert. Ich habe den VAfK Karlsruhe gegründet, dessen Sprecher ich seither bin und habe den Landesverband BW mit gegründet, dessen Erster Vorsitzender ich bin.
Zunächst berate ich in meiner gesamten Freizeit (und das sind täglich 24 Stunden minus 6 Stunden Unterricht und 5 Stunden Schlaf) Elternteile (und das sind vorrangig Väter), für die ich die einzige Hilfe darstelle, die sie akzeptieren können. Ich schreibe Schriftsätze, gehe mit ihnen zum Jugendamt (in die Höhle der Löwinnen) und vor Gericht. Im letzten Jahr waren das neben den Altfällen 110 Neufälle. Und alles ehrenamtlich in meiner Freizeit.
Eine Kerneinsicht unserer Arbeit: Wir haben es mit einer bandenkriminalitätsmäßig strukturierten Subkultur radikalfeministischer Prägung mit hoher Gewaltbereitschaft zu tun. Und wir erfahren täglich, dass diese Aussage nicht die semantische Konstruktion eines Schreibtischagitators ist, sondern die ungeschönte Summe einer gesellschaftlichen Analyse.“[3]
Wir brauchen wir die
- Ächtung des Begriffes „Einelternfamilie“ und Hinterfragung des Programmes „Alleinerziehen als Erfolgsmodell“.
- Achtung von Elternschaft, die Vaterschaft einschließt.
- Stärkung der („Ursprungs“-)Familie als Keimzelle der Gesellschaft und klare Abgrenzung von allen weiteren Behelfskonstruktionen, die heute als vollwertiger Ersatz von Familie gelten.[4]
Interview – Stand 2012
Mit welchen Sorgen wenden sich Väter an Sie, die ihren Kindern nicht Papa sein können?
Franzjörg Krieg: Meist ist es die Komplexität einer ausweglosen Situation, die dafür sorgt, dass auch Männer, die ansonsten in der Lage sind, ihre Probleme selbst zu lösen, sich nun Hilfe suchen. Ein großer Teil von Vätern wurde von der Trennung völlig überrascht und ist arglos in diese Situation getappt, weil sie sich vorher nie mit den Konsequenzen einer Vaterschaft unter den bei uns herrschenden Bedingungen auseinandergesetzt haben. Oft hat die Mutter die Trennung im Hintergrund detailliert vorbereitet und den überraschenden Auszug mit dem Kind sorgfältig geplant. Immer wieder kommen Väter abends von der Arbeit nach Hause und die Wohnung ist leer geräumt.
Wie sieht es in einem Mann aus, dem von heute auf morgen der Bezug zu den Kindern genommen wird?
Krieg: Kindesentzug ist grausame Folter. Die Tatsache, dass die Mehrheit der obdachlosen Personen Männer sind oder dass die Suizidrate von Männern nach Trennung oder Scheidung achtmal so hoch ist wie bei Frauen nach einer Trennung, verdeutlicht die Dimensionen. Ich habe die Gewalt, die mir angetan wurde, nicht mit Selbstzerstörung gekrönt, sondern habe eine konstruktive Orientierung gefunden, indem ich mir die Veränderung der gesellschaftspolitischen Verhältnisse zur neuen Lebensaufgabe machte.
Aus diesen Erfahrungen heraus haben Sie sich in dem 1989 gegründeten und bundesweit aktiven Verein „Väteraufbruch für Kinder“ (VAfK) engagiert und im Jahr 2001 die Kreisgruppe Karlsruhe ins Leben gerufen. 240 Mitglieder hat die Gruppe mittlerweile und ist die am schnellsten wachsende. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?
Krieg: Es ist ein deprimierendes Zeichen, dass allein meine Gruppe in Karlsruhe während der letzten zehn Jahre über 500 Beratungstreffen mit insgesamt rund 6000 Betroffenen abgehalten hat, und dass wir mehr als 1300 Neufälle zu beraten hatten. Ein gutes Zeichen hingegen ist die Leistungsfähigkeit des Vereins, der seit Jahren einen Arbeitsaufwand von mindestens zwei Vollzeitstellen an ehrenamtlicher öffentlicher Beratungsleistung erbringt – und das bisher ohne jede Förderung aus staatlichen Mitteln.
Welche Hilfestellungen können Sie Vätern geben, die ähnliches durchleben wie Sie?
Krieg: Es ist nicht möglich, allein gegen Beton anrennen zu wollen oder Don Quijote[wp] zu spielen. Da es sich nicht nur um persönliche Schicksale handelt, sondern ein System struktureller Gewalt gegen Väter die Ursache der Misere ist, müssen die bestehenden Spielräume intelligent genutzt werden. Das geht in einem Bereich, in dem der Betroffene tief emotionalisiert und existenziell bedroht ist, nie allein. Der VAfK nimmt das Motto „Allen Kindern beide Eltern“ ernst und hat Instrumente entwickelt, aus den schlechten familienrechtspraktischen Gegebenheiten das Optimum herauszuholen.
Und zwar?
Krieg: Wir verwirklichen im VAfK Karlsruhe das umfassendste Hilfekonzept, das innerhalb des VAfK bundesweit umgesetzt wird. Neben der Beratung in vielfältiger Form bieten wir die Begleitung bei Umgangsterminen oder zu Behörden, Hilfe bei Schriftsätzen, Coaching vor Terminen beim Jugendamt, vor Gericht oder im Rahmen eines Gutachtens, setzen mediative Vorgehensweisen um und bieten die Begleitung zu Verhandlungsterminen beim Familiengericht in Sachen Umgang und Elterlicher Sorge.
In einer Gesellschaft, die in vielen Feldern noch als männlich dominiert wahrgenommen wird, fehlt ausgerechnet den Vätern die Lobby?
Krieg: In Jugendämtern oder auf Richterstühlen eifern oft Männer darum, die ritterlichsten Feministen zu sein. Klare gesellschaftspolitische Analyse, politisches Bewusstsein und empathische Fürsorge ist unter Männern katastrophale Mangelware. Außerdem haben in der Politik als Folge einer gelungenen Geschlechterpolitik die Frauen bestimmte Felder belegt. Darunter befindet sich alles, was um das Thema Familie kreist. Die beiden Ministerien, die schon seit vielen Legislaturperioden von Frauen geleitet werden, sind das Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium. Die Belange von Vätern befinden sich genau im Schnittpunkt der Wirkungsbereiche dieser beiden Ministerien. Im Namen des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ kommen Männer zwischen 18 und 65 überhaupt nicht vor. Eine Einbeziehung der Probleme von Jungen und Männern wurde erst in der letzten Koalitionsvereinbarung zum ersten Mal formuliert.
Kürzlich hat der Bundesgerichtshof das Recht von Männern gestärkt, denen von der Mutter ein Kind untergeschoben wurde. Mütter müssen den Namen des biologischen Vaters künftig nennen. Eine Entscheidung in Ihrem Sinne?
Krieg: Seit etwa zwei Jahren erhalten wir Väter aus der Politik zunehmend positive Lösungen in Teilaspekten. Es fallen Zinnen in den Mauerkronen der einseitigen Bevorzugung von Müttern in der Familienrechtspraxis. Es ist einfach eine Obszönität, wenn eine Mutter als einzelne Staatsbürgerin völlig subjektiv das Ausmaß an Recht definieren darf, das ein Vater als weiterer Bürger desselben Staates zugewiesen bekommt.[5]
Reden
Positionen und Zitate
Zitat: |
«Fakt ist, dass wir Männer Jahrzehnte von Tatlosigkeit nachzuarbeiten haben. Wir haben zugelassen, dass Frauen – auch eng fokussierte Männerhasserinnen – den Weg in die Politik gefunden haben und aus Steuergeldern seit Jahrzehnten finanziert werden.»[6] |
Zitat: |
«Die Indizien für destruktive Dispositionen zeigen sich schon früh.
Wenn pubertierende Trennungskinder im Brustton der Überzeugung meinen: „Mein Vater ist ein Arschloch!“ oder wenn die SZ vom 08.05.2015 titelt: „Meine Mutter die Sau“, ist eine Grenze überschritten, die noch vor wenigen Jahrzehnten nicht hätte überschritten werden können, ohne von allen gesellschaftlichen Regulationsmechanismen in gebotene Schranken verwiesen zu werden.
Nicht ohne Grund fordern alle ethischen Systeme der Menschheit, ob theozentrisch oder nicht, den grundsätzlichen Respekt gegenüber den älteren Generationen. Im Christentum ist dies so formuliert: „Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass Du lange lebest auf Erden.“
Die autodestruktive Komponente der Entehrung der eigenen Eltern wird darin deutlich angesprochen.»[7] |
Zitat: |
«Wenn man davon ausgeht, dass deutsche Familiengerichte 50 Wochen im Jahr an je 5 Tagen arbeiten, würde dies statistisch bedeuten, dass der gebündelte Sachverstand aller in der familialen Intervention beschäftigten und dadurch finanzierten Mitglieder der Professionen dazu führt, dass Profis in Deutschland an jedem Arbeitstag über 400 Kinder zu Halbwaisen machen und rund 400 Elternteile entsorgen.»[8] |
- „Körperliche Gewalt und Aggression ist als Verhaltensweise von Müttern weiter verbreitet als öffentlich bekannt und wird von feministischen Kreisen nicht zugegeben. Erschreckend viele Väter sind aus berechtigter Angst, ihre Kinder zu verlieren, bereit, diese Gewalt ohne Anzeige und ohne Suche nach Unterstützung und Hilfe zu erdulden. Geschlagene Männer, so meine Erfahrung, outen sich oft zum ersten Mal in der Beratungsstelle Karlsruhe.“ [1]
- „Wir sehen uns konfrontiert mit der Forderung von Mütterorganisationen, das alleinige Sorgerecht für Mütter als Regelfall zu etablieren. Eine solche Haltung erkennen wir als radikal, extremistisch und kindeswohlschädlich. Wir wollen im Gegenzug nicht das alleinige Sorgerecht für Väter, sondern die gemeinsame Sorge beider Eltern als selbstverständliches Recht jedes Kindes.“ [1]
- „Das Problem ist, dass von Müttern zu kleinen Rittern erzogene Männer, beziehungsweise opportunistische Männer, die ihr Mannsein darin erfüllt sehen, dass sie von Frauen gelobt werden, immer noch nicht das Sehen ohne Filter erlernt haben. Gesellschaftliche Realitäten können von den meisten Männern erst dann erkannt werden, wenn sie selbst davon negativ betroffen sind – beispielsweise im Rahmen einer Trennung von ihren Kindern. Dann erschlägt sie die Realität wie vom Blitz getroffen. Allen diesen Männern ist eines gemeinsam: Sie verzweifeln schlagartig an ihrem Glauben in den Rechtsstaat.“ [9]
- Zum Gewaltschutzgesetz: „Einflussreiche Kreise unter den Personen des Gesetzgebungsapparates wollten bewusst eine illegale Waffe gegen Männer durch den Gesetzgeber legalisiert sehen. Die geschlechtsneutrale Formulierung war Theater zur Vernebelung der eigentlichen Absicht.“ [10]
- „Wissenschaft und Lehre steht im Dienst gesellschaftspolitischer Ideologie, was in Deutschland ja kein neues Phänomen darstellt. Erstens muss man nicht nachdenken, wenn die Lösung schon vorgegeben ist und zweitens hebt es den Profit, den politisch korrekten Ruderschlag in der Galeere mitzuhalten.“ [4]
- „Weibl. Raffinesse bedeutet, den Vater seines Kindes so gekonnt über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme wahrnimmt.“ [11]
- „1671 BGB ist nicht weiter als ein Mittel der Machtausübung von Kindesbesitzerinnen.“ [12]
- „Ein Sorgerechtsverfahren für einen nicht ehelichen Vater verkommt unter den jetzigen Voraussetzungen zum Mühlespiel mit Fallenstellen.“ [13]
- „Ein 14-jähriges verfahrensbeteiligtes Kind verliert als entscheidungserhebliche Partei seine Unschuld.“ [14]
- „Kindesanhörung im familienrechtlichen Kontext ist Kindesmissbrauch.“ [15]
- „Wenn Väter wollen sollen, müssen sie auch können dürfen!“ [16]
- „Dt. Familienrechtspraxis = 10 % ideolog. vorbelastete Gesetzgebung, 40 % mütterzentrierte Ideologie und 50 % sozialpädagogische Beliebigkeit.“ [17]
- „Unterhaltsrecht = xxxxxxxxxxxx mit dem Staat als xxxxxxxx“ [18]
- „Umgangsboykott ist Körperverletzung.“ [19]
- „Equal Pay haben wir dann erreicht, wenn die Hälfte aller Unterhaltszahlenden Frauen sind.“ [20]
Familienrechtspraxis
Zitat: |
«Ein Vater als Betroffener im System der deutschen Familienrechtspraxis muss erkennen, dass er am Ende der Nahrungskette steht …»[21] |
Zum Beschluss des AG Konstanz vom 10.12.2015
Ab und zu gibt es Beschlüsse von Familiengerichten, die in ihrer Formulierung das Problem unserer Familienrechtspraxis schonungslos offenlegen. Nicht, weil es Richter gäbe, die damit das Problem erkennbar werden lassen wollen, sondern deshalb, weil sie selbst der Ansicht sind, dass ein Elternteil – und zwar die Mutter – für ein Kind durchaus genügen würde.
Ein solches Beispiel ist ein Beschluss des AG Konstanz vom 10.12.2015.
In der Sache geht es darum, dass ein Vater das Wechselmodell beantragt hatte, womit die Mutter nicht einverstanden war.
Neben der Beurteilung dieses Richters, dass dem Gericht in dieser Sache aus juristischen Gründen die Hände gebunden seien, möchte ich einige Passagen zitieren:
„Ein Umgang, welcher so umfangreich ist, dass er die Natur des anderweitigen Lebensmittelpunkts einschränkt und einen gleichwertigen weiteren Lebensmittelpunkt begründet, ist kein Umgang mehr, sondern eine Ausübung der Personensorge, konkret der Aufenthaltssorge. … Das Kindschaftsrecht differenziert klar zwischen der Frage des gewöhnlichen Aufenthalts, vgl. §§ 1631 Abs. 1, 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, und der des Umgangs, vgl. §§ 1632 Abs. 2, 1684 BGB.“
„Bezogen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet dies, dass demjenigen Elternteil, welchem das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird, zugleich die alleinige Verpflichtung übertragen wird, für den Aufenthalt Sorge zu tragen (richtigerweise müsste an sich von der Aufenthaltssorge als Teilbereich der Personensorge gesprochen werden). Kraft Gesetzes zwingend hiermit verbunden wächst ihm zugleich die alleinige Verpflichtung zu, für die Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes zu sorgen, vgl. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, und seine unterhaltsrechtlichen Interessen zu wahren, § 1629 Abs. 2, 3 BGB. Der andere Elternteil wird in korrespondierendem Umfang aus der Verantwortung genommen. Er ist nicht mehr verpflichtet, für den Aufenthalt des Kindes und die Angelegenheiten des täglichen Lebens Sorge zu tragen, und kann daher insofern auch nicht vom sorgeberechtigten Elternteil in die Verantwortung genommen werden. Dafür hat er den gewonnenen Freiraum zu nutzen, um den Kindesunterhalt sicherzustellen, § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB.“
„Die eigentliche, soweit ersichtlich noch kaum erörterte Problematik liegt aber auf der Ausgabenseite, auf der Ebene der Verwendung des Unterhalts. … Rechtsstaatlich zwingende Voraussetzung der streitigen Anordnung eines Wechselmodells wäre die gesetzgeberische Einführung der Möglichkeit der Anrufung der Gerichte in Angelegenheiten des täglichen Lebens.“
„Es liegt in der Natur der Sache, dass bei kindschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen die Eltern zerstritten sind, häufig zumindest einer der Elternteile am liebsten überhaupt keinen Kontakt mehr zum anderen hätte und dieser Kontakt nur um des Kindes willen stattfindet. Der Zwang, mit einer innerlich abgelehnten Person fortdauernd zu kooperieren, stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.“
„Er ist aber nicht verpflichtet, einen Kontakt in Angelegenheiten des täglichen Lebens hinzunehmen. Wenn ein Elternteil einen derart intensiven Kontakt zum anderen Elternteil ablehnt, ist dies als Ausdruck der Selbstbestimmung unhinterfragt hinzunehmen (ähnlich der rechtlichen Situation beim Wunsch des Elternteils fortzuziehen, wobei der Umzugswille als solcher als Ausdruck der Freizügigkeit ebenfalls nicht in Frage gestellt werden darf, vgl. nur BGH, FamRZ 2010, 1060). Indirekt dient die Rücksichtnahme auf die Interessen des Elternteils im Übrigen auch wieder dem Kind, da dieses ein Interesse daran hat, in der Obhut eines ausgeglichenen Elternteils zu leben.“
„Zwar geht der Antragsteller davon aus, die Betreuung des Kindes mit seiner Berufstätigkeit in Einklang bringen zu können, da er beruflich flexibel sei. Eine Flexibilität bei der Arbeitserledigung ändert indes nichts daran, dass die Arbeit erledigt werden muss. Ein Kind hat ein Interesse daran, in der Obhut eines nicht überlasteten Elternteils zu leben.
Ob und wie gut dem Antragsteller die Vereinbarkeit von Beruf und Kindesbetreuung tatsächlich gelingen würde, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes zu ihm verlegt werden würde, lässt sich nicht verlässlich prognostizieren und würde sich erst in der Praxis zeigen. Demgegenüber hat sich die überwiegende Betreuung durch die Antragsgegnerin praktisch bewährt, wie die vom Sachverständigen herausgestrichene Kindesentwicklung zeigt („… ein gut entwickeltes und sehr gut gefordertes Kind“).
Im Zweifel entspricht es dem Kindeswohl besser, es bei einer bewährten Betreuungssituation zu lassen, als diese gegen eine andere Betreuungssituation auszutauschen, welche möglicherweise genauso gut wäre, sich möglicherweise aber auch als schlechter erweisen könnte.“
„Es liegt nahe, dass hierbei der Fokus weniger auf der Frage lag, was für das Kind am besten ist, als vielmehr auf der Frage, wie es gelingen kann, ein aus anderweitigen Gründen gewolltes Wechselmodell mit dem Umstand der Vollzeiterwerbstätigkeit in Einklang zu bringen.“
„Eine Umgangsregelung entsprechend dem als Hauptantrag gestellten Antrag der Antragstellerseite ist von vornherein unzulässig. Wie dargelegt überschreitet eine Umgangsregelung, die der Sache nach einen zweiten Lebensmittelpunkt begründet, die Grenzen des nach § 1684 BGB Zulässigen.“
„Die Funktion des Umgangsrechts liegt … nicht darin, dem umgangsberechtigten Elternteil eine paritätische Teilhabe am Leben des Kindes zu ermöglichen. … Ein zu ausufernder Umgang beeinträchtigt das Alltagsleben des Kindes. Zu aufwendige Umgangsregelungen bergen die Gefahr einer Verlagerung der Trennungsbelastung von den Eltern auf das Kind in sich. Das aus dem Gerechtigkeitsgefühl des Elternteils entspringende Bedürfnis nach paritätischer Teilhabe am Kind wird zulasten des Bedürfnisses des Kindes nach Stabilität gelöst.“
„Auch eine Nachholung wegen Urlaubs ausgefallener Umgänge ist neben einem Umgang des vorliegenden, ohnehin schon ausgedehnten Umfangs nicht veranlasst. Nach dem Urlaub soll für das Kind der Alltag weitergehen.
Eine Nachholregelung würde vorliegend dazu führen, dass sich fast schon zwangsläufig an jeden Urlaub der Antragsgegnerin ein urlaubsähnlicher Umgang beim Antragsteller anschließen würde.“
Hinter den Zitaten stehen folgende Haltungen, die in unserem Land immer noch politisch korrekt sind und deshalb auch vom Gesetzgeber immer noch nicht geändert wurden:
- Jedes Kind braucht einen (und nur diesen EINZIGEN) Hauptaufenthaltsort. Und dieser ist notwendigerweise bei der Mutter, weil diese das Kind schon immer primär versorgte und in der Folge auch deshalb nicht oder weniger arbeitete. Verortet ist dieses Prinzip beispielsweise in der „Ulmer Schule“ (Primärbindung).
- Dies drückt sich im Dogma des deutschen Residenzmodells aus. Solange sich der Gesetzgeber noch nicht entschlossen hat, dieses Residenzmodell durch die Doppelresidenz abzulösen, bestimmt die Annahme, dass das Residenzmodell allein kindeswohlkonform sei, das Familienrecht.
- Daraus resultiert wiederum: Mama erzieht, Papa bezahlt. Und weil der Papa alles zu bezahlen hat, muss er so viel arbeiten, dass er gar keine Zeit mehr hat, zu erziehen. Er degradiert zum Umgangsonkel, den das Kind (in regelmäßigen Abständen) besucht.
- Dies nennt man „Umgang“ (hat was von Freigang). Und was das ist, bestimmt auch offiziell die Familienrechtspraxis und wird an zwei Stellen im Beschluss auch zitiert: „Nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck bedeutet Umgangsrecht das Recht, mit einem Kind, welches einen anderweitigen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einen regelmäßigen Kontakt auszuüben, um sich von der Entwicklung des Kindes zu überzeugen, bestehende Bindungen zu pflegen und das beiderseitige Nähebedürfnis auszuleben.“ („Du bist inzwischen aber groß geworden…!“)
- Die Jugendamtsmitarbeiterin zum Vater: „Sorgen Sie dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch Ihrem Kind gut!“
Die Haltungen solcher Richtertypen verändern wir nicht durch beharrliche Überzeugung. Da gibt es wohl nur noch eine Möglichkeit:
Wir arbeiten daran, dass noch viel mehr Mütter das ABR verlieren und der Hauptaufenthaltsort beim Vater ist. Danach machen wir erkennbar, dass 90 % der entsorgten Mütter keinen Unterhalt zahlen und demontieren sie damit gesellschaftlich.
Was danach kommt, ist wohl allein geeignet, solche Richter zu verändern.
Wenn Väter ihre Entrechtung und das Entreißen ihrer Kinder anklagen, interessiert dies niemanden. Wenn Mütter massenhaft (und da meine ich nicht im Bereich von einstelligen Prozentzahlen, sondern weit größere Anteile) beklagen, dass sie entrechtet werden – dann erst wohl darf das Problem auch erkannt werden.
– vater.franzjoerg.de[22] |
Ehe für alle
Zitat: |
«[Am 30. Juni 2017] hat der Bundestag beschlossen, dass die Ehe „für alle“ eine gesetzlich gleichgestellte Option darstellt.
Begründung:
„Dies ist ein Beitrag zu Einigkeit, Recht und Freiheit“
Dies ist ein Zeichen für Toleranz
ALLE Begründungen zielen allein auf die Gleichstellung von homosexuellen Beziehungen mit heterosexuellen ab.
ALLE Begründungen sind allein erwachsenenorientiert und betonen die Freiheit und Gleichheit aller ERWACHSENEN.
Auch die Kanzlerin redet nur von der „Ehe von Mann und Frau“ – kein Wort von Kindern.
Dabei geht es bei der gleichzeitigen schwindenden Bedeutung der Ehe nicht (nur) um die Ehe als Zeichen der Bindung, sondern um das rechtliche Konstrukt, eine FAMILIE bilden zu können, um sich auf mannigfaltige Art in den Besitz von KINDERN bringen zu können.
Dass dies aber gleichzeitig über das Schicksal eben dieser entscheidet, weil mit dieser Entscheidung das Auswechseln leiblicher Eltern durch beliebige andere Personen erleichtert wird und die Zahl dieser Fälle erheblich steigen wird, ist überhaupt kein Thema. Weder Kanzlerin noch Regierung, weder Opposition noch Demonstranten, weder die Medien noch Interviewte auf der Straße kommen überhaupt auf die Idee, dass Kinder im Hintergrund der Motor dieser Initiative sein könnten.
Es geht nur vordergründig um „Einigkeit und Recht und Freiheit“ und Offenheit und Toleranz. Dahinter geht es um die Macht, KINDER beliebig nutzbar machen zu können und deren Erziehung für egoistische Zwecke auch prekär gestalten zu können.
Kinder sind nichts weiter als ein weiteres Mittel im Repertoire der Selbstverwirklichung und Lebensplanung Erwachsener.» – Franzjörg Krieg[23] |
Zitat: |
«Ich muss wohl detailliert erklären, was ich meine:
- Ich will nicht die beliebige Austauschbarkeit leiblicher Elternteile durch die vom Staat an ein Elternteil allein übertragene Macht oder eben durch die Macht des Staates direkt und ich will nicht, dass – ohne weiteres Nachdenken – die Auswirkungen einer solchen Gewaltaktion als mit der ursprünglichen Situation gleichwertig präjudiziert wird (das gehört in die Reihe der Wirkungsweisen, mit denen Elternschaft beliebig durch Machteingriffe gestaltet wird, angefangen bei § 1671 BGB).
- Ich will nicht akzeptieren, dass z.B. zwei lesbische Mütter sich auf irgendeine Art eines Kindes bemächtigen und dann so tun, als sei dieses „Kind ihrer Liebe“ (Originalzitat) mit diesen beiden Müttern epigenetisch vollwertig versorgt und als sei der (auch gewaltsame) Ausschluss vorhandener leiblicher Elternschaft keine ethische oder psychologisch-pädagogische, sondern allein eine Machtfrage.
- Ich will nicht akzeptieren, dass JEDE denkbare Versorgungskonstellation mit einer biologischen Elternschaft ohne jede wissenschaftlich orientierte Diskussion als gleichwertig präjudiziert wird.
- Ich will nicht akzeptieren, dass dieser gesamte Themenkomplex allein erwachsenenorientiert diskutiert wird, und dass alles, was dazu Kinder betrifft, von jeder Diskussion ausgeschlossen ist.» – Franzjörg Krieg[24]
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Reden
Zitat: |
«Franzjörg Krieg ist Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg. 17 Jahre lang lebte er mit seiner Lebensgefährtin ehegleich zusammen. 1994, zu Zeiten ohne gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter, vier Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und 15 Jahre vor der Einführung des FamFG im Jahr 2009 kam es bei Krieg zur „kalten und gründlichen Entsorgung“, wir er es nennt. Seine beiden Töchter waren 11 und 2 Jahre alt.
Das führte zu einer radikalen Änderung seiner Lebensplanung. Statt Musik und Höhlenforschung machte er sich an den Aufbau der VAfK-Präsenz in Karlsruhe und des Landesverbandes BW. Seine Arbeit strukturierte er durch den Aufbau einer Fallsammlung. Sein vielfältiges Tätigkeitssprektrum erstreckt sich unter anderem auf Beratung, Beistandstätigkeit, Mitwirkung in dem Film „Der Entsorgte Vater“ von Douglas Wolfsperger, Kundgebungen in Karlsruhe, Organisation und Durchführung des VÄTERKONGRESS, Referententätigkeit, Seminarleitung und vieles andere mehr. Krieg ist Gründungsmitglied im Internationalen Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP) und veranstaltet den neuen ELTERNKONGRESS.
„Nach dem Aufzeigen von Mängeln im System der familialen Intervention geht es inzwischen im Kontext der Propagierung der Doppelresidenz mehr um das Aufzeigen von Alternativen, um die Vorstellung von Lösungen und um das Schmieden von Allianzen“, führt Krieg aus und fährt fort, „Mit der Doppelresidenz erleben wir, dass die Konfliktzonen nicht mehr nur an unseren ideologischen Außengrenzen lokalisiert sind, sondern dass diese auch in die jenseitigen Gruppierungen verlagert werden.“
Dabei vergisst Krieg allerdings nicht, was immer noch schief läuft und wie das gesteuert wird. So gebe es immer noch Beratungsstellen, die eine Tradition von jahrzehntelanger Väterentsorgung hinter sich haben. Es bestünde immer noch eine politische und familienrechtliche Faktenlage, die Eltern in Kinderbesitzende und in entsorgte Zahlende teilt.
Die Folge sei, dass unsere Strategie verdammt kompliziert werde, mahnt Krieg. „Einerseits sind wir dazu da, entsorgte bzw. von Entsorgung bedrohte Elternteile zu unterstützen und ihnen zu erklären, wie ihre Situation zustande kommt. Andererseits müssen wir politisch klug argumentieren und im Dialog bleiben.“ Es genüge noch lange nicht, hoch betroffen, entrechtet und diskriminiert zu sein, um Bescheid zu wissen und mitreden zu können. Es genüge auch nicht, laut genug zu sein, um gehört zu werden. „Das haben wir fast drei Jahrzehnte lang gemacht und frustrierend wenig erreicht“, stellt Krieg fest. „Wir brauchen neue Strategien, um weiterzukommen.“
Und gerade zur Zeit stellt Krieg fest, dass eine neue Orientierung Früchte trägt. Noch nie waren unsere Themen so umfassend in den Medien vertreten wie seit Beginn des Jahres 2015.»[25] |
Ehrung
Franzjörg Krieg ist für sein Engagement mit der Staufer-Medaille[wp], einem Ehrenzeichen des Landes Baden-Württemberg, geehrt worden. In der Laudatio des zuständigen Oberbürgermeisters auf Krieg heißt es:
Zitat: |
«Sehr geehrter Herr Krieg,
sehr geehrte Frau Hoffmeyer,
sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Becker,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
heute ehren wir einen Mann mit der Staufermedaille, dessen ehrenamtliches Lebenswerk seinesgleichen sucht.
Herr Franz Georg Krieg, den – in Anlehnung an einen Urahn – alle nur „Franzjörg“ nennen, ist eine markante, außergewöhnliche Persönlichkeit.
Und diese Persönlichkeit wohnt mitten in Bad Rotenfels, ist ein waschechter, alteingesessener Rotenfelser – und damit einer von uns, weshalb ich mich freue und stolz darauf bin, ihn heute Abend im Namen unseres Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu ehren.
Franzjörg Krieg wurde 1948 geboren.
Die Wagnerei der Familie kann auf mehr als zwei Jahrhunderte – bis ins Jahr 1797 – zurückblicken, das heutige Gebäude mit der historischen Wagnerei steht seit 1898 und hat zwei Weltkriege überlebt.
Franzjörg Krieg ist Spross eines uralten Rotenfelser Handwerksgeschlechts – und darauf ist er, wie wir alle wissen, zu Recht stolz, öffnet er doch alljährlich zum „Tag des offenen Denkmals“ die heimische Wagnerei und lässt Interessierte aus nah und fern das intakte Interieur samt dem originalgetreuen Inventar bestaunen.
Damit hält er das Erbe seiner Vorväter hoch, ist heimatverbunden und traditionsbewusst.
Franzjörg Krieg ist aber auch ein Mann des Geistes – und ein echter „Alt-Achtundsechziger„: 1948 geboren, 1968 gerade zwanzig Jahre alt.
Nach dem Abitur, das er als einziger seines Rotenfelser Jahrgangs machte, studierte er in Karlsruhe und wurde Realschullehrer für Musik und Ethik.
Auch hier beließ er es keineswegs bei „Dienst nach Vorschrift“, sondern inszenierte mit seinen Schülerinnen und Schülern wahre musikalische Events, die Aufsehen erregten und Wellen schlugen.
Darüber hinaus war Herr Krieg über Jahrzehnte hinweg an mehreren Schulen angesehener Vertrauenslehrer und als solcher von der Schülerschaft gewählt.
Mit Zehntklässlern las er im Ethikunterricht den internationalen Bestseller des Psychoanalytikers Erich Fromm[wp], „Die Kunst des Liebens“.
Das war schon immer die Intention des Handwerkssohnes aus Rotenfels: Den eigenen Weg gehen, und sei er noch so beschwerlich, die eigenen Ziele verfolgen, und seien sie noch so fern, sich durchsetzen und für die eigenen Interessen von jung auf einstehen.
Er hat es vorgemacht, gelernt und gelebt: die Entwicklung zum vielseitigen, seine Talente entfaltenden mündigen Bürger – und genau das wollte er auch seinen Schülerinnen und Schülern beibringen.
Handwerkerspross, Lehrer, Musiker und Intellektueller – doch auch dabei hat es Franzjörg Krieg nicht belassen: Als Höhlenforscher bereiste er die Welt und als Höhlentaucher erhielt er nach einer dramatischen Aktion im „Mordloch“ bei Eybach sogar die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg.
Seine wahre (ehrenamtliche) Berufung entdeckte er aber erst Mitte der 1990er Jahre in einem eher fortgeschrittenen Alter – notgedrungen, als, wie er es sagt, „nach 17 Jahren ehegleicher Beziehung von der ‚kinderbesitzenden‘ Mutter zur Trennung gezwungener Vater von zwei nicht ehelich geborenen Töchtern“.
Das war der tiefe Einschnitt seines Lebens – doch Franzjörg Krieg wäre nicht der aufrechte, gerechtigkeitsliebende Rotenfelser, hätte er nicht auch diese neue Rolle eines „entsorgten Vaters“ als Herausforderung angenommen, zumal er nun auf eine Familienrechtspolitik stieß, die Väter nach einer Trennung immer wieder vom Kind abgrenzt und nur noch als Zahler benutzt, wie er es erfuhr.
Er kämpfte aber keinen einsamen Kampf, sondern suchte und fand Gleichgesinnte und wurde so zum maßgebenden Ausgangspunkt und entscheidenden Impulsgeber einer Bewegung, die bis heute vielen Menschen – Eltern wie Kindern – Hilfe und Erfüllung brachte.
Viele Kinder haben es seinem großen Engagement zu verdanken, dass sie mit beiden Eltern aufwachsen konnten.
Unzählige Väter und Mütter wurden durch seine Arbeit aufgefangen, unterstützt und durch die oftmals schwierigsten Phasen ihres Lebens begleitet, in denen staatliche Institutionen nicht mehr weiterhalfen.
So war er 2001 zum Gründungsmitglied des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in der Region Karlsruhe geworden und zwei Jahre später zum Mitbegründer des Landesverbands Baden-Württemberg – zwei Organisationen, an deren Spitze er heute noch nach zwanzig Jahren steht.
Herr Krieg ging der Sache, der er sich jetzt annahm – so wie es seine Art ist, vollständig auf den Grund, professionalisierte sich als Berater und Coach und machte eine Ausbildung zum Verfahrensbeistand und Umgangspfleger, als welcher er von Familiengerichten in seinem Wohnumfeld auch eingesetzt wurde.
Als Vorsitzender der starken Kreisgruppe Karlsruhe des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ achtet er darauf, dass von der Erstberatung über die Betreuung bis zur Begleitung beim Familiengericht alles in einer Hand ist – was dazu führte, dass der Väteraktivist als Beistand bei über 600 Verhandlungen an über 100 deutschen Familiengerichten aktiv mit dabei war; ehrenamtlich, versteht sich.
Durch seine Betreuung gingen in den vergangenen 20 Jahren über 3.000 akribisch dokumentierte Einzelschicksale, über 13.000 Anwesenheiten wurden in seinen öffentlichen Beratungen gezählt.
Herr Krieg – der fähige Pädagoge – gibt bundesweit hochgeschätzte Seminare.
Die von ihm ins Leben gerufenen „Väterkongresse“ hat er zwischenzeitlich in „Elternkongresse“ weiterentwickelt, zumal er sich keineswegs nur als Vertreter von Väterinteressen sieht, sondern sehr wohl auch Müttern beisteht, wenn sie vor Familiengerichten in die typische Rolle von Vätern geraten.
Der Mann mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden setzt sich für das Recht beider Elternteile ein, besonders und in erster Linie aber für das Wohlergehen des Kindes, wohlwissend, dass dieses Kind – ob jetzt ehelich oder nichtehelich geboren – Schaden erleidet, wenn ihm einer der beiden Elternteile bewusst entzogen wird.
Leitlinie für Herrn Kriegs Handeln ist immer: „Allen Kindern beide Eltern“.
Denn, und ich zitiere weiter:
- Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
- Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes.
- Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils.
- Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung heraus zu drängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unserer Gesellschaft.
- Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen.
Das sind die Ideale, für die unser Herr Krieg in seiner ehrenamtlichen Lebensrolle eintritt, und ich denke, sie können sich sehen lassen – ebenso wie seine zahlreichen, viel gelesenen Aufsätze auf der Homepage vater-franzjoerg.de oder der oft gezeigte Kino-Dokumentarfilm „Der entsorgte Vater“ mit Herrn Krieg in einer zentralen Rolle.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, lieber Herr Krieg, auch im Namen des Gemeinderats weiterhin viel Erfolg und Kraft beim Einsatz für Ihre gute, lobenswerte Sache – oder, um es mit Ihren Worten zu sagen: für Recht, Befriedung und gegen Machtmissbrauch!
Es freut mich sehr, dass wir heute Abend an seiner Seite auch Frau Angela Hoffmeyer[26] begrüßen können – eine Mitstreiterin von ihm an führender Position auf internationaler und wissenschaftlicher Ebene.
Sie hat heute auch Geburtstag – deshalb mein herzlicher Glückwunsch! – und wird in wenigen Tagen Ehefrau von Herrn Krieg werden, wozu ich Ihnen beiden alles erdenklich Gute wünsche.
Zur Verleihung der Staufermedaille für Ihren jetzt schon Jahrzehnte währenden, nachhaltigen, breitgefächerten und wirkungsvollen Einsatz im Ehrenamt bitte ich Sie, lieber Herr Krieg, jetzt zu mir nach vorne.»[27] |
Anschließende Dankesrede Franzjörg Kriegs:
Zitat: |
«Sehr geehrte Herren Landtagsabgeordneter Becker und Oberbürgermeister Florus,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates und Gremien der Stadt,
liebe Mitstreiter aus der Bundesführung des „Väteraufbruch für Kinder„,
Vertreter des Landesverbandes, „mein“ Vorstand vom VAfK Karlsruhe,
Vertreter befreundeter Vereine wie Papa-Mama-auch, MANNdat, Archeviva,
Betroffene aus dem VAfK, die ihr alle aus ganz Deutschland angereist seid,
Klassenkameraden/innen, Bekannte, Freunde und Familie,
liebe Anwesende,
Zunächst möchte ich mich bedanken,
- beim Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg, das mich der Ehre wert befunden hat, diese Medaille überreicht zu bekommen,
- bei den Vertretern der Stadt Gaggenau, die stellvertretend für den Landrat diese Medaillenverleihung ausrichten,
- bei allen Mitkämpfern und Freunden beim VAfK, ohne die ich meine Arbeit so nicht hätte verrichten können,
- bei meinem gesamten privaten Umfeld.
Stellvertretend muss ich dabei Angela[26] nennen, die heute auch noch Geburtstag hat und
- die mit mir in ihrer kongenialen internationalen Arbeit ein Dream-Team bildet,
- die mir in vielerlei Weise den Rücken freihält und mich auch noch erträgt, wenn ich bis morgens um 5 Uhr am Laptop sitze und um 9 Uhr schon wieder am Laptop weitermache.
Es ist kein Wunder, dass wir am 06.08. endlich auch heiraten werden.
Ich komme zur Bedeutung dieser Ehrung
- Die Überreichung einer solchen Auszeichnung bestätigt, erfreut, ist Wertschätzung und Ansporn.
- Die persönliche Leistung wird erkannt und gewürdigt.
- Das allein wäre schon absolut ausreichend im Rahmen einer solchen Auszeichnung.
Der Wert dieses Ereignisses liegt für mich aber bedeutend tiefer und betrifft das Politische hinter diesem Akt der Wertschätzung.
Ich weiß, dass alles, was ich im Folgenden sagen werde, nur von selbst Betroffenen wirklich verstanden werden wird und dass darüber hinaus weithin verborgen ist, was inzwischen fast die Hälfte unserer Bevölkerung bis in die intimen Abläufe ihres Lebens mit schicksalsschwerer Bedeutung betrifft. Es geht beispielsweise darum, ein Kind oder mehrere Kinder zu verlieren, die man liebt, die einem aber völlig legal entzogen werden.
Und es gibt Kinder, denen aufgrund staatlicher Steuerungsmechanismen legal ein Elternteil genommen wird.
Dass ich diese Verleihung der Staufer-Medaille im Kern und in der eigentlichen Bedeutung als hoch politisch betrachten muss, kann von weniger Informierten nicht verstanden werden, wenn ich nicht weithin ignorierte Fakten zumindest in den Grundzügen erläutere.
Ich muss dabei aus Zeitgründen hier vom Rednerpult aus an der Oberfläche bleiben, stehe aber für weitere Erläuterungen später gerne zur Verfügung.
Wie stellt sich unsere derzeitige gesellschaftliche Situation von familienrechtspraktischer Relevanz dar?
Geschätzt sind wir in Deutschland von rund 250.000 – 350.000 Trennungen mit Kindern jährlich betroffen. Dass keine genauen Zahlen vorliegen, liegt an der Anzahl von Trennungen nicht verheirateter Eltern, die statistisch nicht erfasst sind.
Mindestens 250.000 Kinder und 250.000 Eltern sind betroffen – dahinter stehen jeweils ganze erweiterte Familien mit Großeltern, Onkeln, Tanten, Cousins und Cousinen, usw.
Manche Trennungs-Eltern regeln alles selbst mehr oder weniger optimal. Das ist aber nicht der Durchschnitt. Man trennt sich ja nicht, weil man alles gut miteinander regeln kann.
Nach dieser Darstellung der Ausgangslage nun zur Lösung:
Das RESIDENZMODELL als allen Trennungsfamilien staatlich übergestülptes ideologisches Modell
Wenn eine Trennung mit Kindern im Dissens abläuft, was die Standardsituation darstellt, müssen Institutionen und Personen aus den Professionen regeln – die familiale Intervention greift ein.
In diesem Fall werden staatliche Steuerungsprogramme wirksam:
Staatlich wird trotz mantramäßiger Behauptung, es würde ausschließlich das Kindeswohl alles Handeln bestimmen, eben nicht dafür gesorgt, dass dem Kind beide Eltern möglichst erhalten bleiben.
Warum? Und was denn sonst?
Bis 1976 gab es das Schuldprinzip.
Seit 1976 wurde dies durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.
Danach müsste eigentlich versucht werden, nach der Trennung der Eltern auf der Paarebene dem Kind beide Eltern auf der Elternebene zu erhalten.
Eben das wird aber NICHT gemacht.
Das Zerrüttungsprinzip beinhaltet schon lange ein sorgsam vernebeltes neues Schuldprinzip, bei dem nicht mehr ermittelt werden muss, wer die Schuld trägt, sondern bei dem der Schuldige von vorn herein feststeht – meist der VATER.
Dafür wurden seit fast 50 Jahren die Fallen für Väter so scharf eingestellt, dass inzwischen auch immer mehr Mütter in diese Fallen geraten. Politisch aber gelten entsorgte Mütter immer noch als Kollateralschaden, der auf den Einzelfall individualisiert wird, so wie 250.000 Trennungsväter jährlich immer noch als Einzelfälle herunterargumentiert werden.
Für den Staat hört nach einer Trennung oder Scheidung die Familie auf.
Ab diesem Punkt gilt politisch nur noch die Alleinerziehendenförderung.
Und diese ist politisch gesehen fast ausschließlich in weiblicher Hand – sowohl, was die politischen Entscheidungsträgerinnen angeht, als auch, was die begünstigte Klientel angeht.
Deshalb wird argumentiert, dass Väter immer wieder mit dem Begriff Täter konnotiert werden müssen und dass beispielsweise die Unterhaltsverweigerer ausschließlich Väter seien. Immer wieder werden sie als Unruhestifter abgewertet, wenn sie nicht nur Zahlvater, sondern auch Begleiter für ihre Kinder ins Leben sein wollen.
An dieser Stelle muss ich doch mehr zu entsorgten Müttern sagen, von denen heute auch einige hier erschienen sind. Auch dieses Thema kann ich nur streifen. Ob ein Vater sein Kind genommen bekommt oder eine Mutter – beides fühlt sich gleich an. Ob ein Vater der Verlierer im Residenzmodell ist oder die Mutter – beides funktioniert nach demselben Muster.
Ein Grundsatz steht im Residenzmodell fest: den Kindern wird ein Elternteil weitgehend genommen – Verlierer sind also zunächst immer die Kinder.
Bei diesem Thema geht es nur politisch um Geschlechterunterschiede. In Sachen Mütter oder Väter geht es um eine reine Machtfrage.
Wenn jemand zum Gewinner gekürt wird, die Macht über die Kinder erhält und sich ungestraft übergriffig verhalten darf, reagieren Mütter und Väter gleich, wenn es um ihre Kinder geht.
Machtmissbrauch ist nicht genuin einem Geschlecht zuzuordnen.
Das politisch ideologische Programm im Hintergrund – sorgsam medial und politisch bemäntelt – ist das (überwiegend mütterzentrierte) Residenzmodell.
Im Residenzmodell wird dem Kind ein Elternteil weitgehend entzogen und diesem Elternteil wird das Kind weitgehend entzogen. Zwei verlieren – einer gewinnt. Das ist im Kern ein hoch defizitäres Modell, das jährlich hunderttausendfach durch unser System politisch geplante Opfer erzeugt.
Unter den Eltern wird ein Sieger und ein Verlierer gekürt und dem Verlierer wird die Schuld zugeschrieben, die eigentlich das politische System durch den Einsatz eines ideologisch geprägten und hoch defizitären Prinzips tragen müsste.
An jedem Tag, an dem in Deutschland die Familiengerichte geöffnet haben, wird rund 400 Kindern ein Elternteil weitgehend entzogen und 400 Elternteilen wird weitgehend ein Kind genommen.
Das hört sich für Uninformierte vielleicht nach ideologisch motivierter Agitation an.
Ich kann diesem Vorgang aber schon auch Namen und Gesicht geben – bei weitgehender Wahrung der Anonymität. Parallel zu dieser Rede habe ich in der letzten Woche die Beschwerde eines Vaters an das Oberlandesgericht formuliert.
Was war geschehen?
Der Vater hatte als Schauspieler viel zeitlichen Freiraum, um die drei Kinder großzuziehen. Er war die Hauptbezugsperson, die täglich für die Kinder zur Verfügung stand – bis auf einige Filmprojekte im Jahr. Die Mutter war ganztägig beruflich unterwegs. Die Kinder waren lange nicht im Kindergarten, weil der Vater sie zuhause selbst betreute.
Jetzt hatte das Familiengericht am Amtsgericht den Vater sowohl in Sachen Umgang als auch in Sachen Sorge weitgehend marginalisiert – an den Rand verwiesen.
Er, der vorher die Kinder etwa hälftig betreute, wurde zum Alle-zwei-Wochen-Wochenendbespaßungspapa heruntergestuft und der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein übertragen, womit sie jederzeit mit allen Kindern in der ganzen Bundesrepublik legal umziehen kann.
Dabei hat das Familiengericht
- seine Amtsermittlungspflicht ignoriert,
- es hat alle Schilderungen der Mutter als Wahrheit interpretiert und alle Argumente des Vaters einfach vom Tisch gewischt,
- es hat Strafvereitelung im Amt betrieben, weil es klaren Hinweisen auf Straftaten einfach nicht nachging,
- es hat das Kontinuitätsprinzip einfach übergangen und
- es hat statt dem besten Interesse der Kinder die Befindlichkeit der Mutter bedient.
Warum?
- Weil der Verfahrensbeiständin, die vom Gericht für die Kinder eingesetzt wurde, „die Nase des Vaters nicht passte“ und
- Weil der Richter meinte, Kinder gehören mehr zur Mutter als zum Vater.
Wir sind am Familiengericht – und da geschehen in der Abgeschlossenheit des Ausschlusses von Öffentlichkeit – Dinge, die man in einem Rechtsstaat nicht für möglich hält.
Und – das ist KEIN Einzelfall! Sondern geschieht hundertfach täglich an deutschen Familiengerichten!
Deshalb habe ich Rechtsanwälte in meiner Betreuung, die nicht verstehen, was beim Familiengericht abläuft und ich coache einen Universitätsprofessor für Psychologie, weil er nicht begreifen kann, wie Mediation im familialen Kontext funktioniert.
Um zu balancieren, möchte ich noch kurz die Mutter erwähnen, die über meine Aufsätze in der letzten Woche zu mir gefunden hat und keinen Anwalt mandatieren, sondern im Verfahren von mir begleitet werden möchte.
Vor zwei Stunden habe ich die Antragserwiderung für sie fertiggestellt.
Der Vater, ein penetranter Kontrollfreak, konnte diese Mutter nie vollständig unter seine Kontrolle bekommen. Jetzt zitiert er ausgerechnet Professorin Sünderhauf – die glühende Protagonistin des Wechselmodells – um über das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht das zu erhalten, was ansonsten Mütter für sich reklamieren: Die Alleinverfügungs- und -bestimmungsmacht über das Kind.
Dass unser so genanntes Familienrecht, das mit Recht nur am Rande zu tun hat, eine solche Möglichkeit überhaupt bietet, zeigt schon den Systemfehler.
Es gibt keinen politischen Willen, dies ändern zu wollen, obwohl viele Staaten dies längst geändert haben und obwohl der Europarat mit seiner Resolution 2079 vom Oktober 2015 den einstimmigen Beschluss gefasst hat, Väter in die Betreuung und Erziehung von Kindern mehr einzubeziehen und auch nach Trennung oder Scheidung dem Kind in einem Modell von Doppelresidenz möglichst beide Eltern zu erhalten. Inzwischen ist der deutsche Ausdruck dafür, das Wechselmodell, politisch und gesellschaftlich fast schon zum Schimpfwort verkommen und das System kreiert fortlaufend alle möglichen Vorbehalte dagegen, statt die Bedingungen dafür zu optimieren.
Seit der Jahrtausendwende habe ich die Hilfestruktur in Karlsruhe aufgebaut, die ich dort in den 90er Jahren davor nicht finden konnte.
„Herr Krieg, wir können nichts für Sie tun, suchen Sie sich einen Anwalt“
bekam ich zu hören, eine Vorhaltung, die Hunderttausende von Betroffenen, Väter und inzwischen auch immer mehr Mütter, auch heute noch viel zu oft zu hören bekommen.
Warum? Weil die staatlich aufgebaute familiale Intervention – von der Beratung über die Verfahrensbegleiter, die Anwälte, das Jugendamt, die Gutachter und die Gerichte immer noch mehrheitlich siegerorientiert sind. Die Verlierer fallen dabei durch alle Raster, weil sie nicht als Opfer, sondern ausschließlich als Schuldige erkannt werden – trotz angeblicher Abschaffung des Schuldprinzips.
Das Problem stinkt wie der Fisch vom Kopf her:
Die Politik, die für die Fehlsteuerung die Verantwortung trägt, geht aus ideologischen Gründen allein von Alleinerziehendenförderung und deshalb vom mütterzentrierten Residenzmodell aus.
Die Professionen verdienen nicht an der Befriedung, sondern am Schüren von Konflikt.
Und die breite Frauenförderszene, die flächendeckend in allen Schichten der Gesellschaft etabliert und aus Steuergeldern finanziert ist – und dazu gehören große Teile der familialen Beratungs- und Interventionsszene – bedient ihr Klientel, denn diese Szene ist – wie die gesamte familiale Interventionsszene frauendominiert.
Bei allem widerspricht diese Praxis dem Leitgedanken der Emanzipation. Ziele, für die in den 70ern gekämpft wurde, werden ad absurdum geführt. Frauen werden wieder auf die Mutterschaft (Kinder + Küche) reduziert. Mütter werden nach der Trennung zu Kindererziehern und Väter zu Geldgebern – diese Apartheitspolitik in der Teilung von Elternrollen widerspricht allen Bemühungen um gesellschaftliche Emanzipation.
Ein Arbeitgeber weiß, dass die Frau in Folge einer Trennung zur alleinerziehenden Mutter wird – und zwar per Gesetz! – warum sollte er das Risiko eingehen, sie genauso zu behandeln wie einen Mann, der risikoloser zur Verfügung steht? Warum werden Frauen durch diese gesetzlich vorgeschriebene Fixierung auf ihre Mutterrolle weiterhin in Altersarmut getrieben?
Im Endeffekt gibt es ausschließlich Verlierer.
Wenn in einem mütterzentrierten System auch Frauendominierung herrscht, stellt das ein Vater spätestens vor dem Familiengericht fest, wenn er von mindestens fünf Frauen als einziger Mann im Raum und als Schuldiger niedergemacht wird – um nicht zu sagen, geschlachtet wird.
Was durch alle Raster fällt, sind also die Verlierer dieses defizitären Systems: Neben den Kindern Väter und inzwischen auch immer mehr Mütter.
Ich spiele dabei die Rolle des Notfallmediziners in einem Lazarett voller multibel Traumatisierter: psychisch, physisch, sozial und ökonomisch.
Denn der Staat verdient mit:
Der Sieger erhält das Kind, das Geld, die bessere Steuerklasse und die Bestätigung, immer alles richtig gemacht zu haben und auch immer alles richtig zu machen.
Der Verlierer bekommt das Kind genommen, muss alles zahlen, wird dafür in die Steuerklasse 1 gesteckt und wird zum Schuldigen gemacht.
Die um das 6-8-Fache höhere Suizidrate von Männern mittleren Alters und die Dominanz von Männern unter den Obdachlosen in unseren Großstädten sind nur äußere Zeichen für die Spitze des Eisbergs. Großbetriebe kennen das Problem des Ausfalls von Arbeitnehmern nach Trennung oder Scheidung.
Meine Hilfe besteht im Rundumpaket von der Erstberatung bis zur Begleitung beim Jugendamt oder im Verfahren vor dem Familiengericht als Beistand.
Über 3000 sorgsam schriftlich dokumentierte Einzelfälle bilden inzwischen die wohl umfangreichste Datenbank für die Verlierer des Residenzmodells in Deutschland.
Über 13.000 Anwesende in meinen öffentlichen Beratungen JEDEN Donnerstagabend und über 600 Gerichtsverhandlungen in inzwischen über 100 Familiengerichten Deutschlands sind nicht nur Bilanzen meiner persönlichen Arbeit, sondern auch Dokument eines Desasters, das wir uns in einem so genannten Rechtsstaat immer noch erlauben.
Und damit wird wohl auch deutlich, dass ich nicht primär Väterrechtler bin, sondern dass ich mich für alle Opfer eines aus politisch ideologischen Gründen hoch defizitären Systems einsetze und mich für konstruktive Veränderungen stark mache.
Hinzu kommt jetzt noch ein sehr besonderer Aspekt:
Am Ende von 8 Jahren Koalition stehen wir vor einem familienrechtspolitischen Totalschaden:
Seit 8 Jahren gieren alle nach rund 60 internationalen großen Studien zur Auswirkung des Wechselmodells – nahezu alle mit sehr positiven Resultaten – nach einer spezifischen deutschen Studie, weil deutsche Kinder ja so sehr anders und besonders sind als alle anderen Kinder der Welt.
Ich war beim Deutschen Familiengerichtstag 2013 dabei, als diese Forderung erhoben wurde.
Zwei Jahre später wurde diese auch vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben und wurde Ende April 2019 auch fertig abgegeben. Unter dem Stichwort PETRA-Studie ist im Netz dazu alles zu finden.
Wir alle haben sie bezahlt. Sie verschwand aber – nach machtpolitischen Eingriffen schon während der laufenden Studie – nach der Fertigstellung im Tresor des BMFSFJ. Der Name ist tatsächlich Programm: Familie, Senioren, Frauen und Jugend – also Ministerium für alles außer für Männer und Kinder.
Und ich prognostiziere, dass wir sie nie zu sehen bekommen werden, wenn nicht eine neue Leitung in diesem Ministerium nach der Bundestagswahl völlig neue Wege gehen wird.
Wenn die FAZ vom 06.02. dieses Jahres unter dem Titel „Kampf ums Kindeswohl“ die Frage stellt, wieviel politischen Machteingriff eine wissenschaftliche Studie verträgt, sagt das wohl alles.
Parallel dazu setzte das Bundesjustizministerium die Reform des Familienrechts in die Tat um, was in den Koalitionsvereinbarungen festgeschrieben war.
Ausschüsse wurden gebildet, Vorschläge wurden erarbeitet. Alles war fertig und wurde von uns bezahlt.
Dann wurde die Reform im letzten August von der Justizministerin gestoppt.
Wenn dann die Partei dieser Justizministerin im Grundsatzprogramm stehen hat, dass das Männliche in der Gesellschaft überwunden werden müsse, um zur Menschlichkeit zu finden, müssen wir uns fragen, wieviel Menschenrechtswidrigkeit ein Staat erträgt, der sich selbst Rechtsstaat nennt, und es wird plötzlich alles verständlich, wenn man davon ausgeht, dass sowohl die PETRA-Studie als auch die Reformvorschläge mehr Bedeutung für Väter und weniger Allmacht für Mütter gebracht hätten.
Jetzt erst kann verständlich werden, was ich an dieser Ehrung meiner Arbeit für so bedeutsam halte:
Wenn gerade jetzt nach dem familienrechtspolitischen Totalschaden zum ersten Mal jemand geehrt wird, der sich ausschließlich um diejenigen gekümmert hat, die ansonsten komplett vom System abgehängt werden, dann muss ich das als politisch wirksames Signal werten.
Mit der Lenkung des Blicks auf eine Arbeit, die ansonsten keine Aufmerksamkeit und keine gesellschaftspolitische Unterstützung erfährt, werden die Opfer dieses brutalen Systems erst sichtbar.
Und das macht Mut und bringt perspektivisch Hoffnung.
Und gerade dafür bedanke ich mich besonders.»[27] |
Einzelnachweise
- Zum 60. Geburtstag eines „Urgesteins“ der Väterszene gratuliert der Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. seinem ersten Vorsitzenden und Sprecher, Franzjörg Krieg, sehr herzlich, Väteraufbruch für Kinder – Sektion Karlsruhe
- · Redebeitrag von Franzjörg Krieg zu seiner eigenen Vätergeschichte auf der Kundgebung 2006 zum Tag der Menschenrechte in Karlsruhe
- · WGvdL-Forum (Archiv 2): Männerforum Karlsruhe, Franzjörg Krieg am 20. April 2007 – 16:49 Uhr
- · Fördermillionen zur programmierten „Tötung“ von Kindern und Vätern, TV-Orange am 9. Juli 2013
- · Interview (gekürzt) aus: Badisches Tagblatt vom 23. Dezember 2011
- · Franzjörg Krieg: Bedarfe von Männern, 6. Oktober 2016
- · Franzjörg Krieg: Ethische Normen im Kontext von Trennungen mit Kindern, 6. März 2016
- · Franzjörg Krieg: Eingriffe des Staates in die Familie, 6. September 2014 (Tagung am 06.08.2014 in Gießen: Die Richter und ihre Denker)
- · Franzjörg Krieg: Die „Schlacht um Goslar“
- · Franzjörg Krieg: 11 Jahre Gewaltschutzgesetz: Forderung nach Evaluation der Gewaltschutzpraxis (Eine Bestandsaufnahme aus der Sicht betroffener Trennungsväter), VAfK Karlsruhe am 12. Februar 2013
- · Twitter: 15:04 – 18. Juni 2014
- · Twitter: 11:57 – 22. Nov. 2013
- · Twitter: 11:56 – 22. Nov. 2013
- · Twitter: 11:52 – 22. Nov. 2013
- · Twitter: 11:50 – 22. Nov. 2013
- · Twitter: 11:49 – 22. Nov. 2013
- · Twitter: 05:18 – 12. Sep. 2012
- · Twitter: 09:44 – 8. Sep. 2012
- · Twitter: 09:33 – 16. Aug. 2012
- · Twitter: 05:14 – 14. Aug. 2012
- · Twitter: 08:30 @ FranzjoergKrieg – 3. März 2013
- · Politisch korrekte Familienrechtspraxis, vater.franzjoerg.de am 31. Mai 2016
- · Ehe für alle – die Zweite…, vater.franzjoerg.de am 30. Juni 2017
- · Ehe für alle – die Dritte…, vater.franzjoerg.de am 1. Juli 2017
- · Franzjörg Krieg[archiviert am 26. Juni 2018], Väteraufbruch Köln am 16. April 2018 (Ansprachen am 9. Juni 2018 Köln Hbf)
- · Jahrgang 1959, keine eigenen Kinder, Sprachwissenschaftlerin, Mitglied des VAfK-Bundesvorstands
- · Verleihung der Staufer-Medaille, vater.franzjoerg.de am 26. Juli 2021
Netzverweise
- Webpräsenz: vater.franzjoerg.de
- Keine Revolution, 29. April 2018 (Die Harz IV-Empfängerin, die sich mit Spahn getroffen hat, hatte über 200.000 Unterschriften auf change.org. Es gab größere Demonstrationen. Meine Kampagne für Gerechtigkeit im Familienrecht auf change.org hatte etwa 200 Unterzeichner. Wo bleibt die Väterbewegung? Wo bleibt der kollektive Aufschrei von Millionen Vätern? Vielleicht haben wir Väter ja doch kollektiv unrecht und man sollte uns einfach abschaffen? […] Wenn wir eine bundesweite DEMO veranstalten, kommen 150-300 Betroffene. Das ist eher kontraproduktiv und beweist nach außen, dass es scheinbar kein Problem gibt.)
- Beratungsalltag, 27. April 2018 (Aus der Beratungsarbeit kennen wir die unzähligen Standardfälle von aktiver Verhinderung gelebter Eltern-Kind-Beziehung durch den das Kind besitzenden Elternteil. In einem solchen Fall werden gerade Übernachtungen des Kindes meist beim Vater mit aller Gewalt verhindert bzw. eingeschränkt. Die gesamte familiale Interventionsszene argumentiert aber mit dem „Kindeswohl„. Tatsächlich wird der Kindesbesitz unreflektiert bedient und das Kindeswohl wird nur argumentativ zur Adelung der eigenen Egoismen missbraucht. Was es gibt, ist unter solchen Bedingungen unendlich verschieden. Und es gibt alles. Es gibt ja auch Eltern, die alles vernünftig selbst regeln. Da übernachtet auch der Säugling beim Vater. Jede Mutter bekommt aber von unserem System (der Anwältin, im Jugendamt, bei den aus unseren Steuergeldern finanzierten Frauen- und Mütterberatungsstellen, etc.) das offene Angebot, hemmungslos egoistisch und narzisstisch sein zu dürfen – und dabei sogar unterstützt und bedient zu werden. Und das geht bis zum offenen und klaren Rechtsbruch, beispielsweise beim Missbrauch mit dem Missbrauch oder bei der Behauptung von „Häuslicher Gewalt„. Und alles unter der Flagge des „Kindeswohls“. Was dann dabei rauskommt, ist im familialen Verfahren, das immer mehrere Personen und Professionen involviert, eher zufällig als vorhersehbar. Rechts-Sicherheit gibt es im familialen Verfahren nicht, da es höchstens zu 10 % überhaupt mit Recht zu tun hat.)
- Wir müssen dafür sorgen, dass es der Mutter gut geht. Dann geht es auch dem Kind gut., 17. Januar 2018 (Sowohl seit der Einführung der Vorgehensweise nach dem Cochemer Weg als auch allgemein zur Mediation wird immer wieder davor gewarnt, dass Mediation und Beratung zum Aussitzen einer mütterzentrierten und väterfeindlichen Situation missbraucht werden können. Fünf Jahre Beratung bei der Psychologischen Beratungsstelle oder auch zwei Jahre Mediation ohne jedes Ergebnis sind in Beispielfällen beredtes Zeugnis des Versagens der familialen Intervention. In einem Fall fasst der Vater seine Sichtweise in einem Offenen Brief zusammen.)
- Das fatale Axiom der „Guten Mutter“, 17. Januar 2018 (Im haarsträubenden Missbrauchsfall aus dem Breisgau werden Gründe für das Versagen der Ämter und Gerichte gesucht und es werden vielschichtige Konsequenzen gefordert. Ein bestimmender ideologischer Systemfehler wird dabei umgangen wie vom Teufel das Weihwasser: Die Mutter ist als unangreifbare Gutmenschin die letzte Entscheidungsinstanz im deutschen Familienrecht. Es gibt nur wenige Ausnahmen.)
- Kapitulation der Familiengerichte vor der Mutter, 15. Januar 2018 (Noch nie habe ich erlebt, dass die Kapitulation der familialen Gerichtsbarkeit so deutlich von einem Richter verbalisiert wurde.)
- Umsetzung eines Standards für Beratung und Betreuung im VAfK, 18. Juni 2016
- Die Richter und ihre Denker – Eingriffe des Staates in die Familie – Text, 6. September 2014 (Skript der Rede „Eingriffe des Staates in die Familie: 20 Jahre Erfahrungen mit der familialen Intervention“ gehalten auf der Tagung am 6. August 2014 in Gießen zum Thema „Die Richter und ihre Denker“)
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